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2019 dürfen E-Scooter endlich auf deutsche Straßen

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© Archos

Es sieht so aus, als hätte das Nichtstun der Bundesregierung beim Thema E-Scooter und "Elektrokleinstfahrzeuge" bald ein Ende. Dies geht aus dem jüngsten Bericht des Branchendienstes electrive.net hervor. Auf Anfrage erklärte das Bundesverkehrsministerium, dass ab 2019 eine neue Fahrzeugklasse eingeführt und einheitlich geregelt werden soll. Einzelne Punkte bleiben jedoch bis dahin unklar.

Dass man auf deutschen Straßen noch keine elektrischen Tretroller, so genannte E-Scooter, sieht, hat rein formelle Gründe. Bisher lassen sich die auch Last Mile Scooter genannten Gefährte keiner Fahrzeugklasse zuordnen. Dieses bürokratische Vakuum reichte aus, um ihre Benutzung im öffentlichen Straßenverkehr komplett zu verbieten.

Damit soll nun Schluss sein. Die neue Klasse der Elektrokleinstfahrzeuge nähert sich einer echten Definition. Mit echten Regeln zu Helmpflicht, Beleuchtung, Bremsen, Versicherung, Höchstgeschwindigkeit und allem drum und dran. Branchendienst electrive.net erhielt auf Anfrage beim Bundesverkehrsministerium folgende Auskunft:

  • Es gilt eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Das ist die bekannte Grenze für die Helmpflicht – sie besteht nicht. Viele Nutzer tragen aber aus Sicherheitsgründen bereits heute einen Helm.
  • Für Elektrokleinstfahrzeuge besteht eine Versicherungspflicht inklusive Versicherungskennzeichen. Zwar sind die Schäden, die von PLEVs verursacht werden können, monetär gering. Wichtiger aber dürfte der Aspekt sein, dass der Besitzer identifiziert werden kann.
  • PLEVs sind nach der Verordnung „generell auf vorhandene baulich angelegte Radwege oder Radfahrstreifen verwiesen“. Im Klartext: Es besteht Radwegbenutzungspflicht. Gibt es keinen, darf die Straße befahren werden.
  • Die Leistungsgrenze des Elektromotors beträgt 500 Watt. Für selbstbalancierende Fahrzeuge sind bis zu 1.200 Watt erlaubt.
  • Fahrdynamische Mindestanforderungen“ müssen erfüllt werden. Übersetzt: Ein Elektrokleinstfahrzeug muss verkehrssicher sein, es muss bremsen können, steuerbar sein und sehr wahrscheinlich eine Beleuchtungsanlage haben. Die Details sind noch nicht verabschiedet.
  • Die Regelung gilt bundeseinheitlich. Das ist ein wichtiger Umstand, damit kein chaotischer Flickenteppich unterschiedlicher kommunaler Vorgaben entsteht.
  • Das Inkrafttreten ist für Ende 2018 oder Anfang 2019 vorgesehen.

Deutschland ist spät dran. Etliche Nachbarländer und die USA haben die neuen Verkehrsmittel entweder bereits zugelassen oder ihre Nutzung nicht verhindert. Bei uns bleibt dieser Markt noch komplett unangetastet. Schaut man jedoch auf die in Städten teils verstopften, teils gar nicht vorhandenen Radwege, wird sich der ein oder andere Radfahrer über diesen Aufschub freuen.

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Den Lime Scooter werden wir 2019 voraussichtlich auch in Berlin sehen. / © Electrek

Lime und Tier mit E-Tretrollern in den Startlöchern

Die Sharing-Dienste Lime und Tier bezeichnen sich selbst als Wegbereiter für das Gesetz. Zugegeben sind sie es, die den Gesetzgeber maßgeblich in Zugzwang brachten, endlich bürokratische Klarheit zu schaffen. Doch selbst mit den oben genannten Punkten wäre diese noch nicht zu erreichen. Offene Fragen entnimmt man der auf electrive entbrannten Diskussion.

So wird nicht ersichtlich, wie E-Skateboards, Monowheels oder Hoverboards die genannten Kriterien erfüllen sollen. Auch die früher erwähnte, zur Zulassung nötige Lenkstange taucht in der neuen Antwort nicht mehr auf. Wie müssen Beleuchtung oder das Bremssystem für eine Zulassung beschaffen sein?

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E-Skateboards bleiben wahrscheinlich verboten. / © NextPit

Während wir uns für E-Longboards also wenig Hoffnung machen sollten, sieht es für die Tretroller der Sharing-Unternehmen besser aus. Diese erfüllen dank Licht und Bremsen möglicherweise bereits die anstehenden Zulassungskriterien. Sie könnten also schon in diesem Winter Pendlern in deutschen Großstädten den Weg zur Arbeit verkürzen.

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Zu den Kommentaren (49)
Eric Ferrari-Herrmann

Eric Ferrari-Herrmann
Senior Editor

Eric ist seit 2014 bei AndroidPIT. Seine alte Tech-Leidenschaft wird allmählich unterwandert von der Liebe zu mehr Nachhaltigkeit, Privatsphäre und dem Wunsch nach einer Zukunft für alle.

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49 Kommentare
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  • 77
    Gelöschter Account 03.11.2018 Link zum Kommentar

    Zum Thema Pedelec auf deutschen Straßen
    Schwerer Unfall in Halle/Saale


    „ Die 53-Jährige war am Dienstag mit einem Pedelec, einem Fahrrad mit elektrischer Antriebsunterstützung, in Richtung Innenstadt unterwegs, als sie vom einem Lkw erfasst und tödlich verletzt wurde.

    Der Fahrer des Lkw wollte nach rechts auf eine Baustelle abbiegen. Hatte er die Geschwindigkeit der Radfahrerin unterschätzt?„

    Dem LKW Fahrer kann man keine Schuld in dem Fall nachweisen das würde in soweit bestätigt.


  • 4
    Bratwurst 29.10.2018 Link zum Kommentar

    das bekloppteste an den ganzen Vorschriften ist, dass man 2 bremsen braucht und nach hinten wirkende Blinker. damit ist so ziemlich jeder escooter der auf dem Markt ist raus. ein E-Bike braucht keine Blinker...da reicht ein Handzeichen. meine uralt Vespa hat auch keinen Blinker und ist so erlaubt. muss man alles nicht verstehen...nur den Kopf schütteln

    Gelöschter Account


  • 25
    Ralf N 29.10.2018 Link zum Kommentar

    Im Klartext: Es besteht Radwegbenutzungspflicht. Gibt es keinen, darf die Straße befahren werden.

    Na Prost Mahlzeit wenn die ersten Unfälle damit entstehen


  • Bodo P. 43
    Bodo P. 28.10.2018 Link zum Kommentar

    J.G. Mein Gott, wie peinlich. Ich begründe das nun aber nicht...


    • 45
      Gelöschter Account 28.10.2018 Link zum Kommentar

      Bodo- immerhin zwei vollständige Sätze... für manche schon ein intellektueller Höhepunkt! Es soll ja durch langjährige berufliche Konditionierung (z.B. in stark hierarchischen Organisationen mit hervorgehobenen Befehl-Gehorsam-Strukturen) angeblich zu einer Reduktion des Facettenreichtums sozialer Interaktion kommen. Ich gehöre natürlich nicht zu diesen weniger geneigten Gemütern, die Dir derlei Defizite in Abstraktion und Auffassung unterstellen würden....

      Holger LossinGelöschter AccountGelöschter Account


  • 45
    Gelöschter Account 27.10.2018 Link zum Kommentar

    Hauptsache neu und anders und man selbst findest es toll- dann existieren keine andere Probleme und Rücksichtnahme und "über den Tellerrand denken" fällt der infantilen Begeisterung zum Opfer. Wenn ich so manchen Kommentar hier lese, halte ich das allgemeine und gleiche Wahlrecht in unseren Grundgesetz für eine sehr unüberlegte Sache.
    Es ist wie immer: der rücksichtsvolle und disziplinierte MITmensch empfindet bestimmte Dinge als selbstverständlich! Aber die Realität besteht nunmal nicht (nur) aus vernunftbegabten Wesen. Und es liegt nunmal in der Natur der Sache, dass Menschen nicht durch 1000 umsichtige Verkehrsteilnehmer umgebracht werden, sondern lediglich EIN Blödmann genügt!
    Bremsenpflicht? So exotisch es anmutet, derlei Dinge gesetzlich regeln zu müssen, aber unserem Strafrecht liegt ein Grundsatz zugrunde: nulla poena sine lege- keine Strafe ohne Gesetz. Und da ich leider beruflich Berührung mit diesem Thema habe, WEIß ich, wieviele Vollidioten derzeit mit sogenannten Fixie-Bikes (OHNE Bremsen und Beleuchtung) unterwegs sind und sich als suburbane Helden der NewYorker-Fahrradkurierszene fühlen.
    Kinder, die auf Rollern zur Schule "eiern"?! Welche Qual muss der Schreiberling empfinden, wenn er Kinder mit körperlicher Betätigung sieht. Natürlich ist Bewegungsvermeidung mittels e-Scooter DIE Lösung für Fehlentwicklung im Gleichgewichtssinn und Übergewicht bei Kindern (Sarkasmus!!!).
    Und natürlich muss man etwas als überreguliert empfinden, weil man täglich Fahrräder ohne Licht sieht. Warum dann überhaupt Fahrzeugbeleuchtung? Und Geschwindigkeitsbegrenzung in Städten oder vor Kindergärten?
    Wenn man WEIß, dass trotz Strafandrohung in Deutschland ca. 4000 Menschen überwiegend durch Missachtung von Physik und VerkehrsVORSCHRIFTEN (einschl. Strafandrohung) getötet werden und dann anzunehmen, dass sich mit der Einführung eines neuen Kraftfahrzeugs die Menschen (insbesondere Jugendliche) diszipliniert, rücksichtsvoll und verantwortungsbewußt verhalten werden, hat eher was mit geistiger Umnachtung als mit Menschenkenntnis zu tun.
    Wer die Qualität deutscher Fahrradwege kennt (und ich fahre auf meinem Rennrad jährlich um 10.000 km) WEIß, dass ein Reifendruck von 9-10 bar oder ein Laufradradius unter 30 cm etwas von "Cross-Country" hat. Jeder e-Scooter-Fahrer wird daher die Tendenz zur "besseren Oberfläche" haben und die Gehwegplatten dem löchrigen Schlaglochasphalt des Radweges vorziehen! Eltern dürfen sich zukünftig freuen, dass ihr Kleinstkind bei ersten Laufversuchen auf dem Gehweg nur noch mit 20 km/h von dem 15jährigen Aknegesicht auf dem e-Scooter überfahren wird und die Eltern um einen Pflegefall bereichert werden.
    Ich fahre mit meinem Rennrad (ohne Motorenhilfe!) locker 40-50 km in der Stadt. Ich darf Kraft Gesetzes die Fahrbahn benutzen. Eine Radwegebenutzungspflicht für Radfahrer gibt es seit über 10 Jahren nicht mehr (soweit nicht durch VZ 237 ff. angeordnet). Es hindert aber Autofahrer nicht, mich als Fremdkörper wahrzunehmen, ihre physische Überlegenheit auszunutzen, mich in der Stadt mit über 50 Km/h (Geschwindigkeitsbegrenzung!) zu überholen, um mich dann erzierisch auszubremsen, meinen Sturz (einschl. schwerster Verletzungen) bedingt vorsätzlich herbeizuführen, weil ich auf dem persönlichen Eigentum (durch Kfz-Steuern erworben!) scheinbar nichts zu suchen habe. Interessanterweise befinde ich mich IMMER auf ein paar Metern Fahrbahnasphalt, die genau DEM Kfz-Fahrer gehört, der sich (vorübergehend) hinter mir befindet!
    Ich bin aufgrund der Verkehrsgewohnheiten von Radfahrern (die ich täglich erlebe- falsche Seite, freihändig, mit Smartphone vor der Nase, Unfähigkeit nach hinten zu schauen, Rotlichtmissachtung, etc...) sehr für ein Identifikationsmerkmal (Kennzeichen), da viele Radfahrer strafrechtlich relevant unfallflüchtig sind und sich gegenüber Autofahrern sogar als ethisch überlegen wahrnehmen, weil sie kein Sprit verbrennen. Dennoch benehmen sie sich oftmals grenzdebil und wie asoziales Pack!
    Fassen wir zusammen: eine Gesellschaft, die jährlich 4000 Tote (und unzählige Schwerverletzte mit Dauerfolgen) als "Kollateralschaden" hinnimmt, weil 600 PS und/oder 275 km/h ein nicht diskutierbares Grundrecht darstellt, die das Rauchen und den Alkoholkonsum trotz großer gesundheitlicher und volkswirtschaftlicher Schäden dem Einzelnen überlässt, ob er sich dämlich verhält oder nicht und es sogar besteuert, wird bei e-Scootern zu ethischen und vernünftigen Engeln, die nicht reglementiert werden....
    Und natürlich ist so ein e-Scooter voll Bio! Er wird ja zu Hause aufgeladen, wo der Strom aus der sprichwörtlichen Steckdose kommt und gegenüber dem "normalen" Roller oder Fahrrad keinen zusätzlichen Verbraucher darstellt. Ich sehe hier schon Reichweiten- und mAh-Diskussionen....

    Ich rate jedem der hier infantil Begeisterten seinen e-Scooter einzupacken und eine Woche in Ankara oder Istanbul den Stadtverkehr zu überleben...und dann mal über "Regeln" und "deutsche Bürokratie" zu schwadronieren....

    Norbert BluhmGelöschter AccountJKkGelöschter Account


    • 77
      Gelöschter Account 27.10.2018 Link zum Kommentar

      Was machst du beruflich dass du immer so ausführliche Kommentare schreibst ?👍

      JKk


    • 54
      Gelöschter Account 28.10.2018 Link zum Kommentar

      Ich nutze hier in Madrid so einen E-Scooter wie die Firma Lime sie hier anbietet. Und hier funktioniert es, aber hier hat es auch nur wenig Fahrradfahrer. Die Autofahrer sind hier ebenso oder noch mehr asozial also in Berlin, zumindest untereinander, Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer sind davon verschont, man wird hier nicht wie in Rio de Janeiro rücksichtslos über den Haufen gefahren, wenn man sich mal auf die Straße traut, egak ob Zebrastreifen, Ampel oder nur so. Also hier funktioniert es, und ich fahre überall, auf der Straße, auf dem Fahrradweg wenn vorhanden und natürlich auf dem Gehweg, aber immer angepasst nach Situation, und so wie es scheint tun das hier alle. Die von J.G. beschriebenen Dinge empfinde ich (in Berlin) genauso. Die Deutschen haben hier einfach die falschen Probleme am richtigen Ort und umgekehrt. Es wird sicher NICHT besser werden, wenn zu den doch reichlich vorhandenen Raudis im Auto, auf dem Fahrrad und dem Mopet auch noch E-Scooter-Raudis dazuommen.

      Gelöschter Account


    • 15
      Norbert Bluhm 31.10.2018 Link zum Kommentar

      (y)


    • 15
      Norbert Bluhm 31.10.2018 Link zum Kommentar

      Klasse-Kommentar! 👿 J. G. 👿

      Gelöschter AccountGelöschter Account


    • s0c01 4
      s0c01 02.11.2018 Link zum Kommentar

      J.G.
      Sorry, aber Text im Überfluss, welcher im Gesamtwerk nichts erkennen lässt, was in Richtung Lösungs-o. Verbesserungsorientiertheit läuft und dir jetzt auch der letzte der Community glaubt, dass du bei Wikipedia nicht gebannt wurdest🤟Viel Rauch um nix, aber zum Ausgleich muss man sich beim lesen dieser Zeilen wirklich nicht bemühen, Rechtsschreib-u. Grammatikfehler zu finden, abgerundet mit Wiederholungen des ein o. anderen Lieblingsfremdwortes, wie z.B. 'infantil', mit dem du ja deutlich deine Meinung über das Niveau vieler Forenuser kundtust. Effizient null, rudimentär jau🙈✌️That's Life und manche haben nunmal etwas mehr Pech beim denken, als manche andere... 😋

      Sammy Rogers


      • 45
        Gelöschter Account 03.11.2018 Link zum Kommentar

        @ s0c01 Nachdem Du nun also annimmst, dass Du mich gemaßregelt und ggf. erfolgreich beleidigt hast und somit Deine kleine Eitelkeit bedient hast, können wir vielleicht auf das Thema zurückkommen?
        Soweit Du eine Lösungsorientierung in meinem Text vermisst, so hilft es oftmals zu abstrahieren und den immanenten Umkehrschluss zu bemerken: meine harsche Kritik an derlei Fahrzeugen impliziert meinen Wunsch auf den Verzicht derselbigen. So einfach kann es sein, wenn man sich auf den Inhalt konzentriert und eben nicht beim Lesen (Groß- und Kleinschreibung beachten- auch bei persönlicher Anrede!) und beim Denken den eigenen Narzissten onanieren lässt....


      • s0c01 4
        s0c01 03.11.2018 Link zum Kommentar

        Ne sorry, auch falsche Annahme und Unterstellung! Mir lag nix ferner als Dich maßregeln zu wollen, o.ä.😂🙈 Metaphorisch gesprochen, was hat, oder bekommt man unterm Strich, wenn man einen Idioten aufbaut und motiviert? Einen motivierten Idioten... Sinnlose Zeitverschwendung. Hatte gestern nen längeres Geschäft aufm Schont und passte gerade... Meine Zeit ist mir sonst zu kostbar um sie zu verschwenden mit Dingen oder Lebewesen, welche von der Evolution öfter mal übersprungen wurden...

        P.S. Deine ersten drei Zeilen reichen, wo du deutlich und unmissverständlich erkennen lässt, was für ein profilierungsgeiles armes Kerlchen, mit einem sowas von verzerrtem Selbstbild du bist und dass dein Reallife eigtl. nur zu bedauern ist, aber sogar das muss man sich verdienen. Mach einfach was du willst und laber weiter geistigen Dünnschiss, nur hüte dich davor, hier oder woanders, weder einen noch in der Masse zu beleidigen und abzustempeln! Du Opfer...


      • 45
        Gelöschter Account 03.11.2018 Link zum Kommentar

        Tja- auf Deinem Niveau bist Du sicher der König, den Platz mache ich Dir nicht streitig.... Ich bezweifle übrigens, dass man Dich beleidigen kann- selbst wenn man es wollte. Eine Beleidigung erfordert immer eine Herabwürdigung unter ein vorhandenes Niveau. Ich wüsste nicht, welches Niveau was ich da noch herabwürdigen könnte.... Und nun lass mal gut sein- wir haben BEIDE besseres zu tun!


      • s0c01 4
        s0c01 03.11.2018 Link zum Kommentar

        Markiere mal ne Stelle wo es um mich ging, oder mich in irgendeiner angesprochen gefühlt habe, geschweige beleidigt wurde. Bist echt in allen Belangen nen Musterbeispiel für Lernresistenz und dass es vollkommen egal ist, was man sagt, sondern nur was der andere versteht, sogar wenn gesagtes in Schriftform vorliegt... Ach und bzgl. Rechtschreibung etc., lies nach was du, wie immer unterstellst weil halt deine Auffassungsgabe leider schon im Grenzbereich liegt und was ich dort klar geschrieben habe. .. Du langweilst mich, echt... Hau rein...


  • Peter 3
    Peter 26.10.2018 Link zum Kommentar

    Schon blöd! Es gibt tolle E-Scooter, die leider dann nicht zugelassen werden können. Wenn ich sehe, wie Kids mit ihren Rollern auf der Straße oder auf dem Weg zur Schule rumeiern, Fahrräder ohne Licht etc. und definitiv schneller als 20kmh (Schaffe ich auch locker!) erscheint es mir etwas überreguliert!

    Sammy RogersAndi R.Gelöschter Account


    • 77
      Gelöschter Account 26.10.2018 Link zum Kommentar

      Das muss man nicht verstehen.Bald müssen auch Bobbycars mit Kennzeichen versehen und angemeldet werden damit Babys und Kleinkinder in den Wohnungen rum heizen dürfen.

      Sammy Rogers


    • 61
      René H. 26.10.2018 Link zum Kommentar

      <<< erscheint es mir etwas überreguliert >>>
      Es hat auch extrem lange gedauert bis sich unsere Regierung entschlossen hat batteriebetriebene Fahrradbeleuchtung in DE zuzulassen. In anderen Ländern wurden Batterieleuchten schon zugelassen kurz nachdem sie auf den Markt kamen.

      Sammy RogersGelöschter AccountGelöschter AccountAndi R.


      • 77
        Gelöschter Account 27.10.2018 Link zum Kommentar

        Der Begriff batteriebetriebene Fahrrad Beleuchtung ist nicht so genau definiert. Kannst dir such eine mit Solarenergie betriebene Baulampe anbauen.


  • 10
    unbekannt niemand 26.10.2018 Link zum Kommentar

    Erste Nummernschilder gab´s am Fahrrad

    Weitere Hinweise zum Thema Fahrzeug-Kennzeichnung tauchten dann im 17. und 18. Jahrhundert auf, als in England einige Kutschen am Heck eine Nummer trugen.

    Kennzeichenvergabe in Deutschland bei Fahrrädern
    Zwischen 1870 und 1890 findet man Hinweise auf geregelte Kennzeichenvergabe in Deutschland meint der Experte. Damals hatten es die Behörden auf die Radfahrer abgesehen. Fahrräder wurden seinerzeit als gefährlich angesehen. Wenn jemand von einem zügig vorbeifahrenden Fahrrad angerempelt wurde, wollte er natürlich wissen, über wen er sich denn nun beschweren sollte. Um mögliche Übeltäter schneller erkennen zu können, machten sich die Beamten einiger Städten daran, Schilder mit Buchstaben und Zahlen zu versehen, um sie an Fahrräder zu montieren. Gerade in Österreich waren die Kennzeichen sogar mit einer Steuerabgabe verbunden, die dann aber durch den Anschluss ans Deutsche Reich verschwand.
    Mit beginnendem KFZ-Verkehr wurde die Kennzeichenpflicht vorgeschrieben
    In Frankreich erließ der Pariser Polizeipräsident am 14.8.1893 eine Anordnung, wonach Motorfahrzeuge nur mit polizeilichen Erlaubnis benutzt werden durften. Gleichzeitig wurde verlangt, dass eine Metallplatte mit dem Eigentümernamen, dessen Adresse und einer von den Behörden vergeben Nummer immer am Automobil mitzuführen sei. Es handelte sich wohl hierbei um die ersten bekannten Nummernschilder der Welt.

    Das Beispiel machte Schule auch in Deutschland. Knapp drei Jahre später wurde in Baden das erste Nummernschild an einem Automobil befestigt.
    Erst am 1. Oktober 1906 mit Zunahme des automobilen Verkehrs war dann eine einheitliche Regelung auf den Weg gebracht: Für die nächsten Jahrzehnte prangten an den Fahrzeugen zumeist Schilder mit römischen Ziffern, gefolgt von Buchstaben und einer Nummer. So stand die römische I für Preußen, Berlin hatte IA. Hamburg allerdings erhielt schon damals die Buchstabenkombination HH – für Hansestadt Hamburg oder Hummel-Hummel.

    Grob gesagt, feiert somit das "Auto-Kennzeichen" 100-jährigen Geburtstag.

    Gelöschter AccountGelöschter AccountGelöschter Account


    • 77
      Gelöschter Account 27.10.2018 Link zum Kommentar

      Stimmt


  • 77
    Gelöschter Account 25.10.2018 Link zum Kommentar

    Demnächst müssen die Bobbycars für Babys auch für ein Kennzeichen angemeldet werden und man Steuern bezahlen.
    „ Ein Elektrokleinstfahrzeug muss verkehrssicher sein, es muss bremsen können..“
    Neee😱, ey, echt bremsen können? Das hab ich bisher nicht gewusst das die Bremsen haben.Dachte immer man muss Anker werfen.

    Schäden die PLEVs anrichten sind gering?..auf dem Papier vielleicht aber lass die mal im Straßenverkehr teilnehmen dann sieht’s andersrum aus.Noch Kopfhörer drin und Smartphone in der Hand...na dann viel Spaß.

    „.. sehr wahrscheinlich eine Beleuchtungsanlage haben ...“
    Wäre von Vorteil vor allem wenn es frühzeitig dunkel wird, sonst kommt man nicht heil nach Hause.

    🙄👈 noch mehr Unfallopfer ab nächstes Jahr. E-Bikes reichen ja noch nicht. Hoffentlich werden auch die Pocket Bikes zugelassen.

    Redwelth


    • Markus Licht 19
      Markus Licht 26.10.2018 Link zum Kommentar

      Gäbe es keine entsprechende Vorschriften, glaub mir, es gäbe Autos ohne Bremsen und Beleuchtung... 😊
      Deshalb sind solche Vorgaben sinnvoll.

      Aber warum ne Kennzeichenpflicht? Fahrräder fahren schneller als 20 km/h und es gibt kein Kennzeichen, keine Versicherung und auch keine Helmpflicht.

      Norbert BluhmGelöschter Account


      • 43
        A. K.
        • Mod
        26.10.2018 Link zum Kommentar

        Hi, eventuell hat die Kennzeichenpflicht etwas damit zu tun, dass ein Motor zum Vortrieb verbaut ist. Habe mich aber zu den Rahmenbedingungen nicht informiert, ist nur eine Annahme von mir.

        Gelöschter Account


      • 77
        Gelöschter Account 26.10.2018 Link zum Kommentar

        Kennzeichenpflicht damit die Behörden noch mehr Geld abzapfen können von dir.

        Thorsten G.


    • 61
      René H. 26.10.2018 Link zum Kommentar

      Es geht ja nicht um Steuern, sondern um Versicherung und um Identifizierung. M.E. wäre auch für Radfahrer eine separate Pflichtversicherung besser. Die Pflichtversicherung könnte man ja als Zusatzpaket in die PHV integrieren (den Versicherern würde da schon etwas einfallen).

      Gelöschter AccountGelöschter Account


      • 43
        A. K.
        • Mod
        27.10.2018 Link zum Kommentar

        Ich meine mal gehört zu haben, dass ein Kennzeichen Pflicht ist, wenn der Motor nicht nur "passiv" unterstützt (wenn man in die Pedale am Fahrrad/Pedelec tritt, wird automatisch ein gewisses Drehmoment durch den E Motor bereit gestellt) sondern "aktiv" durch den Fahrer zugeschaltet wird (bspw durch einen Drehgriff).

        Vielleicht wurde das auf den Scooter übertragen?

        Gelöschter Account


      • 77
        Gelöschter Account 27.10.2018 Link zum Kommentar

        Eigentlich erst ab 25 km/h


  • 19
    Gelöschter Account 25.10.2018 Link zum Kommentar

    Lieber Autor, die Schäden, die von PLEVs verursacht werden können, sind "monetär gering"? Was ist das denn für ein Quark? Verursacht man bei der Benutzung eines solchen Gefährts einen Verkehrsunfall, dann können die Sach- und Personenschäden durchaus so immens sein, dass die finanziellen Folgen ins Unermessliche steigen - das gilt bei allen Verkehrsteilnehmern, sogar bei Fußgängern!

    Und wenn es keinen Radweg gibt, dann "darf die Straße befahren werden"? Das ist nun leider völliger Quatsch mit Soße. Vermutlich meinst du, dass man dann die Fahrbahn(!) benutzen darf, aber nicht "die Straße". Zur "Straße" gehören nämlich auch die Gehwege, Mittel-/Grünstreifen, Parkbuchten usw. usw. - und diese Straßenteile sind dann tabu!

    Gelöschter Account


    • 31
      Thorsten G. 26.10.2018 Link zum Kommentar

      Jeder weiß, was gemeint war. Wir sind hier nicht im Juraforum.

      A. K.


      • 45
        Gelöschter Account 27.10.2018 Link zum Kommentar

        Bei den Kommentaren bin ich mir nicht sicher, dass wirklich alle wissen, was sie so von sich geben!


  • Georg R. 18
    Georg R. 25.10.2018 Link zum Kommentar

    wischi waschi. da kommt bestimmt wieder nur müll bei raus. wenn kennzeichenpflicht besteht, darf man die nicht mit in die bahn nehmen.

    und wozu brauch ich bei meinem ninebot eine lenkstange. ich hoffe die kurze die ich bereits dran habe, also knielenker, genügt.
    aber ehrlich gesagt, glaube ich des wird auch nix!

    das gesetz wird bestimmt so lahm wie unser internet. innovations bremse deutschland.

    naja, werd ich wohl tapfer weiter illegal fahren aber meinen spaß haben!

    SarahCKonerolf teller


    • 45
      Gelöschter Account 27.10.2018 Link zum Kommentar

      Du bist genau einer dieser Subjekte, die die Notwendigkeit des Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechts begründet... Fun, Egozentrik, erstmal ich, keine Selbstdisziplinierung, Regeln gelten für andere... Dein Beitrag ist der BEWEIS für die Befürchtungen des Gesetzgebers zur "Verkehrsmoral"....

      Klaus E.


  • 25
    Benjamin A. 25.10.2018 Link zum Kommentar

    An anderer Stelle habe ich heute schon gelesen, dass die Lenkstange sehr wohl Pflicht sein wird. Damit wären Hoverboards, Longboards u.ä. wieder raus.

    Was die Sache mit der Versicherungspflicht auch mit sich bringt: Selbst elektrische Tretroller dürften somit nicht mehr in Bus und Bahn transportiert werden.
    Wenn der Gesetzesentwurf so aussieht bzw. so durchgeht, ist das wieder mal ein Fall, wo man sich besser auch von Leuten hätte beraten lassen, die im Alltag betroffen sind.
    Gerade für Pendler sind so Tretroller doch der Hit. Wenn sie ihre elektrischen Gefährten dann aber nicht mehr mit in den Regional Express oder die U-Bahn nehmen dürfen...

    Thundercrow


    • 21
      Thundercrow 25.10.2018 Link zum Kommentar

      Wäre ja auch noch schöner wenn Leute die dann benutzen und dann Pendeln. Dann kaufen ja weniger Leute Autos. Spaß beseite, wichtiger wäre das die Akkus gut zertifiziert werden. Denn wenn die Morgens in der S-Bahn abrauchen wirds unschön.

      Sarah


  • Savero Fa 33
    Savero Fa 25.10.2018 Link zum Kommentar

    Ich fahre zwar Motorroller (könnten ruhig ein paar Leute mehr machen) aber technischen Fortschritt finde ich immer gut 😎

    Gelöschter Account


  • 21
    Thundercrow 25.10.2018 Link zum Kommentar

    Versicherungskennzeichen wirken etwas übertriben. Bei E-bikes sind sie auch nicht vorgeschrieben. Das hätte man leicht nach Masse Trennen können, Segways etc. ja; kleine (Tret-)Roller mit E-Antrieb nein. Die Radwegpflicht wird sich nur durchsetzten wenn der Ausbau dort voran geht. Eigentlich sind diese Geräte für die letzte Meile im Zusammenhang mit ÖPNV wertvoll und nicht als lompletter mobilitätsersatz.


    • 61
      René H. 25.10.2018 Link zum Kommentar

      Bei 45-kmh-Rädern brauchst Du sehr wohl ein Kennzeichen.

      Gelöschter Account


      • 21
        Thundercrow 25.10.2018 Link zum Kommentar

        Stimmt, aber in der Kategorie bis25 Km/h nicht und die ist deutlich näher an einem kleinen Tretroller. Wie gesagt, bei den großen Segways sieht es anders aus.

        Sarah


      • 61
        René H. 25.10.2018 Link zum Kommentar

        Ich würde auch für Fahrräder eine Kennzeichenpflicht begrüßen. Dann könnte man Rowdies leicht identifizieren und zur Rechenschaft ziehen.

        Gelöschter AccountRedwelthIngalena


      • 21
        Thundercrow 25.10.2018 Link zum Kommentar

        Darüber kann mein streiten, aber das wie oben erwähnt die Konsequenz draus besteht das man die dann nicht mehr in den ÖPNV mitnehmen kann ist vom Mobilitätsgedanken her Quatsch. Bestenfalls bleiben einem Damit nur Verleihanbieter und das wäre für Pendler auch doof.


      • Markus Licht 19
        Markus Licht 26.10.2018 Link zum Kommentar

        Dann muss der ÖPNV eben seine Regeln sinnvoll anpassen.
        Oder warum kann man ein Fahrrad mitnehmen, ein kleineres E-Board aber nicht, bloß weil ein Nummernschild dran ist? Regeln kann man ändern. Zur Not macht man das Nummernschild in der Bahn ab. ;)

        H. Janssen


      • 61
        René H. 26.10.2018 Link zum Kommentar

        Dann macht man die E-Roller eben klappbar. Also Lenker einklappen, E-Roller in die Hand und am Boden ablegen.


      • 45
        Gelöschter Account 27.10.2018 Link zum Kommentar

        Der Gesetzgeber arbeitet an einer Klassifizierung, die es dem ÖPNV erlaubt, eine "entgegenkommende" Änderung der jeweiligen AGB´s vorzunehmen. Verbrennungsmotoren bleiben tabu!


  • 61
    René H. 25.10.2018 Link zum Kommentar

    Na toll. Noch mehr Gefahr auf den Straßen. Wenn sich die E-Scooterfahrer auch auf der Straße so miserabel verhalten wie sie es jetzt schon auf Gehwegen tun müssen wir Autofahrer gewaltig aufpassen. Dann wollen wir hoffen das für die E-Roller die selben Verkehrsregeln gelten werden wie für den Rest der Verkehrsteilnehmer (Rote Ampel also auch für diese E-Roller).

    Gelöschter AccountGelöschter Account


    • Markus Licht 19
      Markus Licht 26.10.2018 Link zum Kommentar

      Einfach mal ein Exempel statuieren und mit richtig Schmackes über den Haufen fahren. Dann ist Ruhe im Puff.


      • 61
        René H. 26.10.2018 Link zum Kommentar

        Und Du bist im Gefängnis.


      • Markus Licht 19
        Markus Licht 26.10.2018 Link zum Kommentar

        Der Richter wird das mit Sicherheit verstehen. :)


      • 45
        Gelöschter Account 27.10.2018 Link zum Kommentar

        Nicht in Deutschland- da hat man eine Tötung frei und kommt mit einer lächerlichen Geldstrafe davon.... Solange das Auto nicht als Tatmittel i.S. des Strafrechts gesehen wird, sondern nahezu alles als "fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge" geahndet wird, wird sich im deutschen "Recht des Stärkeren" nichts ändern. Erst wenn ein Kfz im Straffall als "Waffe" zur Verwirklichung eines Tatzweckes gesehen wird (wie es jetzt ängstlich im Bereich "Illegale Straßenrennen" versucht wird), wird sich was ändern.
        Wenn du ein paar Gramm Blei auf etliche Hundert Stundenkilometer beschleunigst und die in einem Menschen einschlagen, ist es (im schlimmsten Fall) Mord. Wenn du 2,2 Tonnen Stahlblech auf 250 km/h beschleunigst und es schlägt in Menschen ein, ist es "Ups" eben passiert, sorry... fahrlässig... konnte man ja nicht ahnen, welche Energie so entwickelt wird... nichts für ungut....

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