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Amazon: Kunden können Geld für Prime zurückbekommen

AndroidPIT amazon shutterstock 2
© nextpit, Shutterstock

Die österreichische Arbeiterkammer hat mit einer Klage gegen Amazon gewonnen. Kunden von Prime bekommen nun Geld zurück. Auch wer in der Vergangenheit auf Rechnung bezahlt hat, kann eine Rückerstattung der Rechnungsgebühr fordern.

Amazon hat den Preis für sein Prime-Angebot im Februar 2017 von 49 auf 69 Euro angehoben, im Studententarif von 24 auf 34 Euro. Die österreichische Arbeiterkammer hat den Online-Händler daraufhin verklagt - unter anderem wegen rechtswidriger Klauseln - und Recht erhalten.

Kunden von Prime können nun bis zum 30. Juni beim Kundenservice von Amazon beantragen, das Geld zurückzuerhalten. Pro Jahr gibt es 20 Euro zurück - für die Jahre 2017 und 2018 also 40 Euro, im Studententarif entsprechend weniger. Auch wer aktuell keine Prime-Mitgliedschaft mehr hat, kann Geld zurückfordern. Die Rückerstattung gilt nicht für das aktuelle Jahr. Die Preiserhöhung bekommt man dann entweder auf eines der hinterlegten Konten zurückgebucht oder aber als Gutschein, der 10 Jahre gültig ist.

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Amazon muss Geld für Prime-Mitgliedschaften zurückzahlen. / © Jeramey Lende/Shutterstock

Denn auch hier erhielt die Arbeiterkammer Recht. Gutscheine vor 2014 waren nur drei Jahre gültig. Nun muss Amazon diese für 10 Jahre akzeptieren. Auch wer ab dem 1.11.2009 auf Rechnung bezahlt hat, kann seine Rechnungsgebühr zurückerhalten. Die 1,51 Euro pro Rechnung können ebenfalls beim Kundendienst zurückverlangt werden.

Wie bekomme ich mein Geld von Amazon zurück?

Um das Geld zurückzufordern, müsst Ihr Euch an den Amazon-Kundendienst wenden. Als Thema müsst Ihr Prime auswählen und könnt dann unter Anliegen "AK Vergleich" wählen. Anschließend könnt Ihr formlos darum bitten, die zu viel gezahlte Jahresmitgliedschaft zurückzubekommen. Amazon muss Euer Anliegen innerhalb von 14 Tagen prüfen und gegebenenfalls bestätigen.

Definitiv gilt das Urteil für Österreich. Unklar ist noch, ob auch aus Deutschland Geld zurückverlangt werden kann. Im Internet berichten Amazon-Kunden von unterschiedlichen Erfahrungen. Wir haben es auch ausprobiert und warten noch auf eine Bestätigung des Anliegens.

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Zu den Kommentaren (35)
Julius Stiebert

Julius Stiebert
Editor

Julius ist seit 2005 als Technik-Journalist tätig, hat aber immer mal wieder Pausen für längere Auslandsaufenthalte eingelegt. Seit Mai 2019 ist er bei AndroidPIT und trägt ein iPhone in der Tasche. In seiner Freizeit fotografiert er auch - nicht immer digital.

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35 Kommentare
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  • Conjo Man 52
    Conjo Man 20.06.2019 Link zum Kommentar

    Antwort erhalten:

    Guten Tag,


    vielen Dank für Ihre Anfrage hinsichtlich des Vergleichs mit der Arbeiterkammer in Österreich.


    Um eine Teilerstattung des Prime (Student)-Mitgliedsbeitrags in Höhe der Gebührenerhöhung zu beantragen, antworten Sie bitte direkt auf diese E-Mail und teilen Sie uns mit, wie Sie die Erstattung erhalten möchten (1 oder 2) und, falls zutreffend, ob Sie Ihre bestehende Prime (Student)-Mitgliedschaft fortsetzen möchten (A oder B).


    ------------------------------------------------------------


    Wie wollen Sie die Erstattung erhalten?


    (1) Aktionsgutschein-Guthaben im Kundenkonto* 


    (2) Erstattung auf eine in Ihrem Kundenkonto hinterlegte Zahlungsart


    ------------------------------------------------------------


    Möchten Sie Ihre Prime (Student)-Mitgliedschaft fortsetzen (nur zutreffend, wenn Sie noch Prime (Student)-Mitglied sind)?


    (A) Ich möchte meine Prime (Student)-Mitgliedschaft weiter fortsetzen und meine Prime Vorteile nutzen zu EUR 69/Jahr resp. EUR 34/Jahr (Student).  


    (B) Nein, danke. Ich möchte nicht länger Prime (Student)-Mitglied sein und damit nicht länger Zugang zu kostenlosem Premiumversand, Prime Video und Prime Music haben sowie auch nicht von den Deals und Angeboten an Prime Day profitieren können.  Ich nehme zur Kenntnis, dass ich zu einer Erstattung nach dem Vergleich mit der Arbeiterkammer in Österreich in diesem Fall nur berechtigt bin, wenn ich meine Prime (Student)-Mitgliedschaft bis spätestens 30.06.2019 in meinem Kundenkonto tatsächlich beende.


  • Savero Fa 33
    Savero Fa 19.06.2019 Link zum Kommentar

    Antwort erhalten:

    ...vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Vergleichs mit der Arbeiterkammer in Österreich.

    Nur Kunden in Österreich, die eine jährliche Prime (Student)-Mitgliedschaft vor dem 1. Februar 2017 abgeschlossen haben, sind für eine Erstattung in Höhe der Gebührenerhöhung berechtigt. Dieses Kundenkonto erfüllt diese Bedingungen nicht.

    Sollten Sie mit Ihrer Prime (Student)-Mitgliedschaft nicht länger zufrieden sein, können Sie diese jederzeit beenden, indem Sie unter "Mein Konto" die Einstellung "Mitgliedschaft beenden" auswählen. Wir würden uns selbstverständlich freuen, wenn Sie auch weiterhin Amazon Prime Kunde bleiben.

    hassiTentenMichael K.Bastian Siewers


  • 16
    Simon Pück 19.06.2019 Link zum Kommentar

    Habe AK Vergleich nicht war am PC nicht mobile (Korrektur gefunden man muss zweimal Prime auswählen da drüber ist noch ein Button Prime und Sonstiges.)


  • Mr. Android 52
    Mr. Android 19.06.2019 Link zum Kommentar

    Interessanter Artikel Apit, werde es mal probieren über die Amazon Webseite 😃

    Ich habe damals Prime wegen schnellem Versand + Streaming gekauft... Aber komme nicht mehr wirklich zum Serien-Schauen 📺

    Falls mal die GEZ abgeschafft wird, kann man diese Gelder gut für Streamingdienste anlegen 💶😜


    • Roman 35
      Roman 19.06.2019 Link zum Kommentar

      Wegen dem schnellen Versand und den oft kostenlosen Lieferungen gab ich auch Prime genommen. Nun ist es so das Sendungen nach Ö generell mindestens 2 Tage dauern, manchmal auch drei. Und immer mehr Artikel haben den lustigen Zusatz "kann nicht nach Ö verschickt werden". Da kommt man sich als Kunde schon etwas blöd vor, in DE kostet Prime gleich viel und das Zeug ist am nächsten Tag da.


  • 26
    Uta 19.06.2019 Link zum Kommentar

    Ich habe es einfach mal ausprobiert. Mehr als ein "Nein" kann ich nicht bekommen.


  • 11
    Gelöschter Account 19.06.2019 Link zum Kommentar

    ▪ Das Urteil des Wiener OLG ist für deutsche Amazon-Kunden völlig ohne Belang!
    ▪ Abgesehen davon können sogar Laien ganz leicht erkennen, dass nur österreichische Amazon-Kunden betroffen sind. Dazu muss man sich bloß den Gegenstand der Klage ansehen, dann müsste eigentlich jedem sofort klar sein, worum sich das Ganze dreht.

    Das Gerichtsurteil findet man unter:
    wien.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/achtungfalle/20181128_URTEIL_OLG_Wien.pdf

    Weitere Infos findet man unter www.arbeiterkammer.at/amazon

    Laut APit-Artikel ist es allerdings unklar, ob deutsche Prime-Kunden auch Geld zurückverlangen können. Das ist ganz übler Quatsch mit Soße!!! Was soll der Mist schon wieder?
    Ist der Autor, Julius Stiebert, in grundlegenden Rechtsfragen tatsächlich so unwissend, oder will er die deutschen Amazon-Prime-Kunden einfach nur aufstacheln, damit der Amazon-Kundendienst mit zig­tau­send unsinnigen Forderungen der deutschen Prime-Kunden überflutet und dadurch in seiner Arbeit massiv behindert wird?
    Ich vermute jedenfalls sehr stark, dass es sich bei der Überschrift mal wieder nur um das typische (und ziemlich primitive!) APit-Clickbaiting handelt und der Autor ganz genau bescheid wusste, als er den Artikel verfasst bzw. veröffentlicht hat.
    Wäre APit ein seriöses Magazin, dann hätte bereits in der Überschrift deutlich darauf hingewiesen MÜSSEN, dass es nur um österreichische Amazon-Kunden geht.

    Chris


    • Bastian Siewers 66
      Bastian Siewers 19.06.2019 Link zum Kommentar

      Guten Morgen,
      keine Sorge, wir sind keine Rechts-Experten, dass kein rechtlicher Anspruch für deutsche Kunden besteht, ist uns auch klar. Das haben wir auch an keiner Stelle so geschrieben. Aufstacheln wollen wir hier allerdings auch niemanden. Uns ist aber eben zu Ohren gekommen, dass auch manch deutscher Kunde eine Erstattung erhalten hat. Warum dem so ist, können wir natürlich auch nicht beantworten. Das bedeutet aber natürlich nicht, dass alle deutschen Kunden eine Erstattung erhalten.

      Bo from ThunPit123TentenMichael K.


      • 69
        Michael K. 19.06.2019 Link zum Kommentar

        Und der Versuch kostet auch fast nichts, von der investierten Zeit mal abgesehen.

        Bastian Siewers


      • 44
        Gelöschter Account 19.06.2019 Link zum Kommentar

        Was heißt denn "zu Ohren gekommen"?
        Die Schwester vom Arbeitskollegen des Schwippschwagers mütterlicherseits kennt einen, der was bekommen hat?

        @Michael: Doch der Versuch kostet was ... nämlich haufenweise Arbeitszeit beim Service bei der Beantwortung der sinnlosen Anfrage.
        Wer die Arbeitszeit der Mitarbeiter wohl unterm Strich bezahlt? Der gute alte Jeff wirds sicher nicht vom Privatkonto nehmen.

        Gelöschter Account


      • 11
        Gelöschter Account 20.06.2019 Link zum Kommentar

        @Bastian Siewers:
        1.: Euch ist klar, dass kein rechtlicher Anspruch für deutsche Kunden besteht? Das ist ja äußerst interessant! Dann begründe doch bitte, warum im Text trotzdem behauptet wurde, dass noch unklar wäre, ob auch aus Deutschland Geld zurückverlangt werden kann.
        Mit deiner obigen Aussage bestätigst du eigentlich nur, dass im Artikel absichtlich eine Unwahrheit verbreitet wurde.

        Zu der Behauptung, dass (deutsche) Amazon-Kunden im Internet von unterschiedlichen Erfahrungen berichten, wären übrigens einige Quellenangaben erforderlich.

        2.: Euch ist zu Ohren gekommen, "dass auch manch deutscher Kunde eine Erstattung erhalten hat"? Das ist noch viel interessanter!
        Das Gerichtsurteil ist vom 12.07.2019 und erst seit diesem Datum können österreichische Prime-Kunden ihre Ansprüche bei Amazon anmelden. Diese erhalten dann innerhalb von 14 Werk­tagen ab Kontaktierung des Kunden­services eine Bestätigung von Amazon. Innerhalb weiterer 14 Werktage erhalten sie ggf. die Erstattung.
        So, nun rechne mal. Es kann also u.U. bis Mitte Juli dauern, bis die österreichischen Kunden ihr Geld resp. ihren Gutschein erhalten. Aber ihr wollt angeblich bereits eine Woche nach dem Urteil von irgendwoher "gehört" haben, dass deutsche Amazon-Kunden jetzt schon eine Erstattung erhalten haben? Du merkst vermutlich selber, was für ein riesiger Humbug diese Behauptung ist.


      • Bastian Siewers 66
        Bastian Siewers 20.06.2019 Link zum Kommentar

        Guten Morgen,
        Kevin, wir wollen es doch nicht gleich übertreiben. Ja, uns ist bewusst, dass rechtlich kein Anspruch für deutsche Kunden besteht. Das stellen wir im Artikel auch nirgends in Frage. Amazon hat sich dazu noch nicht geäußert, daher ist nicht klar, ob Amazon hier aktiv wird oder nicht. Nicht mehr und nicht weniger haben wir oben geschrieben.
        Zum Thema uns ist zu Ohren gekommen: Das kann man wörtlich nehmen. Im Bekanntenkreis von Kollegen ist das tatsächlich passiert. Entsprechend sind das in dem Fall unsere Quellen. Ob dir das nun reicht, daran können wir leider nichts ändern. Wir haben uns kurzfristig dazu entschieden, es zumindest zu erwähnen.


  • 14
    marc 19.06.2019 Link zum Kommentar

    Ich finde AK Vergleich unter Anliegen nicht.
    Auch nicht auf der Desktop Webseite.


    • Bastian Siewers 66
      Bastian Siewers 19.06.2019 Link zum Kommentar

      Du musst zunächst oben auf Prime klicken und in dem ersten Drop-Down-Menü erneut "Amazon Prime". Dann taucht ein weiteres Drop-Down-Menü auf, in dem "AK Vergleich" zur Auswahl steht.


  • Savero Fa 33
    Savero Fa 18.06.2019 Link zum Kommentar

    Auch mal ausprobiert 😎
    Ein Dreizeiler tut nicht weh.


  • 8
    Gelöschter Account 18.06.2019 Link zum Kommentar

    Finde den Punkt unter Anliegen nicht. Wieso?


    • Tim 121
      Tim 18.06.2019 Link zum Kommentar

      Du musst auf die Desktop-Webseite ^^ auf der mobilen Seite wird ein komplett anderes Menü gezeigt (wieso auch immer).
      Ist etwas wirr aufgebaut. Einfach auf den Link oben klicken und dann die Desktop-Seite anfordern oder direkt am PC / Laptop probieren


  • Ingalena 92
    Ingalena 18.06.2019 Link zum Kommentar

    Ich finde es dreist von Amazon, dass sie für die Prime Mitgliedschaft so viel Geld berechnen.
    Es gibt viele Menschen, die kein Gebrauch von Music,Video und dem ganzen Jedöns machen aber trotzdem blechen dürfen.
    Eine ganz miese Masche!


    • DiDaDo 98
      DiDaDo 18.06.2019 Link zum Kommentar

      Du musst Prime nicht abonnieren, um Amazon nutzen zu können.

      Frank A.hassiMichael PGelöschter AccountGelöschter AccountManuel S.TentenTimAndreas S.Freddie Peiker


    • 103
      Tenten 18.06.2019 Link zum Kommentar

      Ja!! Und dann verlangen sie für die Waren auch noch zusätzlich was!!! Ein Skandal!!!

      Frank A.Michael K.Michael PGelöschter AccountDiDaDo


    • Bastian Siewers 66
      Bastian Siewers 19.06.2019 Link zum Kommentar

      Eine ganz miese Masche? Das ist eine spannende Einschätzung. Im Vergleich mit anderen Anbietern ist Amazon mit 69 Euro weiterhin mit Abstand das günstigste Angebot. Sprich, auch wenn man nicht alle Dienste nutzt, ist man oftmals immer noch günstiger. Ich bin mir nicht ganz sicher, was daran dreist sein soll.

      TentenMichael K.


      • 103
        Tenten 19.06.2019 Link zum Kommentar

        Ich denke, gemeint war der Service der schnelleren Zustellung. Der war früher ja wesentlich günstiger und jetzt gibt's den halt nur noch im Bundle mit anderen Diensten, die vielleicht nicht jeder braucht. So war das vermutlich von Ingalena gedacht.


      • Bastian Siewers 66
        Bastian Siewers 19.06.2019 Link zum Kommentar

        War der Preis denn so viel günstiger? Ich möchte ehrlich sein, ich weiß nicht mal mehr, was er vor Prime Video und Co, also vor den 49 Euro pro Jahr überhaupt gekostet hat. Und ich werde ja nicht gezwungen, direkt das Jahresabo abzuschließen, ich kann es auch pro Lieferung zahlen. Das ist dann allerdings durchaus recht happig ...


      • 103
        Tenten 19.06.2019 Link zum Kommentar

        Ich weiß den Preis leider auch nicht mehr, meine aber, es ist etwas teurer geworden. Viel kanns aber ja wirklich nicht gewesen sein. Und das, was Amazon jetzt oben drauf legt, ist ja auch nicht irgendein wertloses Zeug. Das Angebot bei Serien ist meiner Meinung nach bei Amazon sogar hochwertiger als bei Netflix.


  • 77
    Gelöschter Account 18.06.2019 Link zum Kommentar

    Nette Info. Hab kein Prime, von daher keine Probleme.


  • Ben Ismail 5
    Ben Ismail 18.06.2019 Link zum Kommentar

    Als ich vor ein paar Tagen davon gehört habe habe ich auch überlegt mal eine E-Mail zu schreiben.

    Offenbar ist das ein großes Thema sonst hätte Amazon nicht so eine einfache Lösung in seinem kontaktbereich.

    Ich bin gespannt. Danke für die Info.

    Gelöschter Account


  • 11
    Ganz Franz 18.06.2019 Link zum Kommentar

    Ich habe es auch gleich mal probiert... Mal gucken 😁

    Gelöschter Account


  • Hobl 48
    Hobl 18.06.2019 Link zum Kommentar

    Einfach Mal versuchen und schauen, ob was dabei rauskommt. Danke für die Info.

    Bastian SiewersGelöschter Account


  • 5
    Christoph Straube 18.06.2019 Link zum Kommentar

    Ich habe vor ein paar Minuten den Antrag gestellt und praktisch postwendend eine Antwort bekommen:

    "Wie wollen Sie die Erstattung erhalten?

    (1) Aktionsgutschein-Guthaben im Kundenkonto* 

    (2) Erstattung auf eine in Ihrem Kundenkonto hinterlegte Zahlungsart

     ------------------------------------------------------------

     Möchten Sie Ihre Prime (Student)-Mitgliedschaft fortsetzen (nur zutreffend, wenn Sie noch Prime (Student)-Mitglied sind)?

    (A) Ich möchte meine Prime (Student)-Mitgliedschaft weiter fortsetzen und meine Prime Vorteile nutzen zu EUR 69/Jahr resp. EUR 34/Jahr (Student).   

    (B) Nein, danke. Ich möchte nicht länger Prime (Student)-Mitglied sein und damit nicht länger Zugang zu kostenlosem Premiumversand, Prime Video und Prime Music haben sowie auch nicht von den Deals und Angeboten an Prime Day profitieren können.  Ich nehme zur Kenntnis, dass ich zu einer Erstattung nach dem Vergleich mit der Arbeiterkammer in Österreich in diesem Fall nur berechtigt bin, wenn ich meine Prime (Student)-Mitgliedschaft bis spätestens 30.06.2019 in meinem Kundenkonto tatsächlich beende. "

    Dann kurz darauf:

    " Guten Tag,

    vielen Dank für die Übermittlung Ihres Antrags. Wir werden diesen prüfen und Sie erhalten innerhalb von 14 Werktagen eine Rückmeldung per E-Mail von uns.

    Wir bitten bis dahin um etwas Geduld und wünschen Ihnen noch einen angenehmen Tag."

    Ich bin gespannt...

    Hobl


    • Thomas H. 56
      Thomas H. 19.06.2019 Link zum Kommentar

      Gilt deine Antwort jetzt für Östereich oder Deutschland ?

      Wer mit der Anfrage Erfolg hatte , könnte bitte auch mitteilen wo er Kunde ist, dann kann der Rest sich ein Bild machen ob es überall funktioniert.

      PS. Rene unter mir hat zwar recht, Urteile aus Östereich sind hierzulande nicht bindend, jedoch trotzdem vorstellbar, das Amazon es auch in Deutschland einfach umsetzt und so evtl. anwendbaren Rechtsmitteln aus dem weg zu gehen. Will damit sagen, wenn Amazon erkennt das auch unter deutschem Recht ein Klagegrund bestünde, könnte Amazon hier vorgreifen und gleichermasen den Ball so flach halten.


    • Bastian Siewers 66
      Bastian Siewers 19.06.2019 Link zum Kommentar

      Das ist die Standard-Antwort, die automatisch gesendet wird. Die Prüfung scheint erst danach stattzufinden. Ich habs auch mal ausprobiert :D


      • 11
        Gelöschter Account 20.06.2019 Link zum Kommentar

        Du hast es auch mal ausprobiert? Bravo! Fühlst du dich gut dabei, den Amazon-Kundendienst mit einer unsinnigen Anfrage belästigt zu haben? Die haben wahrlich besseres zu tun, als zigtausend deutschen Kunden jetzt mitteilen zu müssen, dass sie überhaupt keinen Anspruch auf eine Erstattung haben.


      • Bastian Siewers 66
        Bastian Siewers 20.06.2019 Link zum Kommentar

        Ach ja, einen solchen Kommentar ließt man doch gerne am Morgen... wollen wir mal die Kirche ein wenig im Dorf lassen?


  • 61
    René H. 18.06.2019 Link zum Kommentar

    M.E. gilt das nur in Österreich, denn Urteile aus AT (OLG Wien) haben hier in DE keine Bedeutung. Ein Deutscher Kunde kann also nichts zurückverlangen.

    Gelöschter AccountGelöschter AccountAndreas S.HolgerGelöschter AccountTentenHoblTim


    • Bastian Siewers 66
      Bastian Siewers 19.06.2019 Link zum Kommentar

      Richtig, rechtlich sieht es genau so aus. Wie im Artikel erwähnt, haben wir aber von Fällen gehört, in denen auch deutsche Kunden eine Erstattung erhalten haben. Rechtlicher Anspruch besteht aber wegen dem Urteil in Österreich nicht.

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