Viele Autofahrer sehen Geschwindigkeitsbegrenzungen eher als nett gemeinten Ratschlag der Straßenverkehrsbehörden. Vor allem innerorts verstecken sich viele Zonen, die mit den seltsamen Passfotoautomaten der Polizei gepflastert sind. Einmal 10 km/h zu schnell und schon ist es passiert. Möchtet Ihr weniger Punkte in Flensburg oder zumindest die unnötigen Strafen umgehen, könnt Ihr Euch entweder an die Begrenzungen halten (wenn sie denn auch ersichtlich sind) oder Ihr schnappt Euch einen bestimmten aktuellen Amazon-Deal*.
Führerschein gerettet: So funktioniert das Gadget
Sicherlich haben es sich die meisten von Euch schon gedacht, ich erwähne es trotzdem noch einmal: Es handelt sich um den Ooono Co-Driver No1*. Hierbei bekommt Ihr ein Gerät, dass Euch vor Blitzern warnen soll. Es sieht aus, wie ein Kaffeeuntersetzer, ist jedoch vollgepackt mit Technik. Das Gerät gibt einen unüberhörbaren Ton aus, sobald Ihr Euch einem Blitzer oder einer Gefahrenstelle nähert und warnt Euch somit vor einem teuren Bußgeld.

Dafür müsst Ihr es lediglich im Auto dabei haben und es mit Eurem Smartphone (Kaufberatung) verbinden. Dadurch kann der kleine Diskus in Echtzeit verfolgen, wo Ihr Euch befindet und nutzt Daten von Blitzer.de, um Euch zu informieren. Das gesamte System basiert also auf einer Community von Fahrern, die verschiedene Gefahren und Fotoautomaten melden. Angetrieben wird das Gerät durch eine CR2450-Batterie, die laut Hersteller bis zu 30.000 km durchhält, bevor Ihr sie wechseln müsst.
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Ist der Blitzerwarner legal oder nicht?
Ooono möchte mit dem Blitzerwarner zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr beitragen, indem der Co-Driver No1 Euch bereits vorab warnt und somit zu einem langsameren und vorsichtigeren Fahrstil animiert. Allerdings sind Blitzerwarner nach der Straßenverkehrsordnung in Deutschland illegal. Der Besitz und Einbau des Gerätes sind nach §23 Abs. 1c StVO zwar legal, allerdings ist die aktive Nutzung als Blitzerwarner als Ordnungswidrigkeit eingestuft, für die Ihr 75 Euro zahlt und einen Punkt in Flensburg kassiert.
„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden.“ – §23 Abs. 1c StVO
Die Warnfunktionen vor Staus, Baustellen oder Unfällen sind hingegen kein Problem. Der Co-Driver ist allerdings in seiner Funktion als Blitzwarner illegal. Er bietet zwar beide Funktionen, sollte jedoch lediglich als Gefahrenwarner eingesetzt werden. Wir möchten Euch an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich um einen Deal-Artikel handelt. Dafür nutzen wir also Informationen, die uns Hersteller oder Shop-Seiten zur Verfügung stellen. Der Ooono Co-Driver No1 wird als Blitzerwarner verkauft und so auch hier beworben.
Ooono Co-Driver No1: Günstiger ist aktuell niemand
Über Amazon verkauft Ooono aktuell den Blitzerwarner zu einem reduzierten Preis. Die UVP in Höhe von 49,95 Euro wird kurzerhand um 34 Prozent reduziert, wodurch Ihr nur noch 33 Euro für den smarten Verkehrsalarm* zahlt. Der nächstbeste Preis im Netz liegt aktuell bei MediaMarkt. Der Elektrofachmarkt verlangt ebenfalls 33 Euro, allerdings kommen hier noch einmal Versandkosten in Höhe von 2,99 Euro hinzu.
Möchtet Ihr sicherer im Straßenverkehr unterwegs sein oder ein Gerät, dass Euch vor Gefahren warnt, seid Ihr mit dem Ooono Co-Driver No1 gut beraten. Ob Ihr das Gerät als Blitzerwarner einsetzt, liegt hierbei allerdings in Eurem Ermessen und wir möchten Euch hierzu nicht animieren. Auch der Hersteller schreibt in seinen Nutzungsbedingungen, dass die Nutzung der App auf eigenes Risiko geschieht.
Für wen lohnt sich das Gadget?
- Autofahrer, die täglich lange Strecken zurücklegen müssen
- Reisewillige, die gerne mit dem eigenen PKW oder Motorrad in den Urlaub fahren
- Menschen, die Wert auf mehr Sicherheit im Straßenverkehr legen
Für wen lohnt sich das Gadget nicht?
- Personen, die keine rechtlichen Grauzonen betreten möchten
Was haltet Ihr von dem Gerät? Nutzt Ihr bereits ein vergleichbares Gadget? Lasst uns Eure Erfahrungen in den Kommentaren wissen!
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Ich finde, die StVO ist da recht eindeutig und die Nutzung der Blitzerwarnfunktion während der Fahrt ist keine "rechtliche Grauzone" sondern ein eindeutiger Verstoß gegen die StVO. Das ist unabhängig davon, ob die Nutzung der Blitzerwarnfunktion im Einzelfall nachgewiesen werden kann oder nicht. Gelingt der Nachweis nicht, bleibt der Verstoß eben ungeahndet. Es bleibt aber ein Verstoß gegen die StVO und nicht irgendeine rechtliche Grauzone, in der ungeklärt ist, ob überhaupt ein Verstoß vorliegt.
Ein Diebstahl ist doch auch in jedem Fall ein Rechtsverstoß und wird nicht allein deshalb zur "rechtlichen Grauzone" weil er im Einzelfall nicht nachgewiesen und demzufolge auch nicht geahndet werden kann.
Volle Zustimmung so weit.
Und Werbung für ein Gerät zu machen, dessen einziger Zweck ist, der gerechten Strafe zu entgehen, finde ich auch schon recht fragwürdig.
Der "Sinn" des Gerätes ist ja, dass man unabhängig von Geschwindigkeitsbeschränkungen rasen zu können, wie man will.
Was dabei rauskommt, kann man regelmäßig in den Nachrichten lesen: Schwere Verkehrsunfälle mit toten und verletzten Unschuldigen.
In diesen Sinne danke für den Werbeartikel 🙁
Ich verstehe die Ansicht. Ich habe den Abschnitt noch einmal etwas umgeschrieben, da ich mir vor allem bei dem rechtlichen Part unsicher war. Meiner Meinung nach handelt es sich schon um eine Grauzone, da das Gerät sowohl als Gefahren- als auch als Blitzwarner einsetzbar ist. Aber die wenigsten werden es wohl für ersteres nutzen.
Aber die Überschrift bleibt: Bußgeld vermeiden= Zu schnell fahren, nur wenn vor Radar gewarnt wird, in die Eisen gehen, also weiterhin die Einladung/Animation zum Rasen.
Zum langsameren Fahren bzw. zum Fahren mit angemessener Geschwindigkeit trägt das Gerät nicht bei (außer sehr punktuell), genau das Gegenteil ist der Fall!
"Möchtet Ihr auf der sicheren Seite sein, könnt Ihr die Blitzwarn-Funktion im Übrigen auch einfach ausschalten."
Die "Grauzone" könnte höchstens darin bestehen, dass nicht klar ist, ob die Nutzung ohne Blitzwarnfunktion während der Fahrt legal ist, das hängt davon ab, was die StVO unter "betriebsbereit mitführen" versteht. Wenn die Blitzwarnfunktion binnen Sekundenbruchteilen aktivierbar und deaktivierbar ist, könnte ein Richter auch das bereits als Betriebsbereitsschaft auslegen. Das schreibst Du ja auch sinngemäß selber, dieser Post sollte eigentlich eine Antwort darauf sein und deshalb darunter stehen. Wenn diese Frage aber eine rechtliche Grauzone darstellt, darf der oben zitierte Satz so eigentlich nicht stehen, denn in einer rechtlichen Grauzone kann man sich eben nicht auf der sicheren Seite wägen, das macht ja den Grauzonencharakter aus.
Ich würde als juristischer Laie sagen, dass wenn die Funktion nur umständlich und normalerweise nicht während der Fahrt aktivierbar und deaktivierbar ist, dann ist die Nutzung mit deaktivierter Blitzwarnfunktion legal, mit aktivierter Blitzwarnfunktion aber ein Verstoß gegen die StVO. Das ist ziemlich schwarz-weiß und nicht grau.