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Facetime-Bug: Erste Klagen gegen Apple trudeln ein

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© Punnathon Kijsanayothin/Shutterstock

Apple wird wohl bald wegen des Facetime-Bugs vor einem Richter erscheinen müssen. Der erlaubte es Nutzern, ihre Gesprächspartner buchstäblich auszuspionieren, bevor sie überhaupt auf den Video-Anruf reagieren. Knapp einen Tag nach Bekanntwerden des Bugs haben jetzt mehrere Personen vor, gegen Apple vor Gericht zu ziehen.

Eine der Beschwerden wurde von einem Anwalt in Houston, Texas, bei einem Gericht eingereicht. Der prangert an, dass es der FaceTime-Bug jedem Fremden erlaubte, private Gespräche zu verfolgen, die er mit seinen Kunden geführt habe. Laut Gerichtsdokument behauptete der Anwalt, dass es einen Vorfall gab, bei dem jemand unbemerkt ein Facetime-Call mit ihm eingeleitet hat und den Bug ausnutzte, während er die Aussage eines Kunden aufnahm.

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Bis gestern war es wirklich einfach, einen Benutzer bei Facetime auszuspionieren / © Apple / ANDROIDPIT

Das Beunruhigendste an dem Bug ist, wie leicht dieser ausgenutzt werden konnte. So konnte man einfach einen anderen Benutzer anrufen, und durch das Hinzufügen der eigenen Nummer als andere Person das Mikrofon des Angerufenen aktivieren, ohne dass er es merkt.

Später erfuhr man, dass Apple bereits vor mehr als einer Woche von der Mutter eines 14-Jährigen, der das Problem entdeckt hatte, über das Problem informiert wurde. Was die letztgenannte Aussage betrifft, so gäbe es auch Beweise, nämlich die offiziellen Briefe, die die Frau am Tag des 22. Januar an Apple geschickt hat.

Apple hat das Problem gelöst, indem Gruppenanrufe via FaceTime auf der Serverseite vorerst deaktiviert wurden. Das Unternehmen arbeitet derzeit an der Lösung des Problems und plant, bis Ende dieser Woche ein Update zu veröffentlichen.

Quelle: Apple Insider

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  • 13
    Gelöschter Account 31.01.2019 Link zum Kommentar

    Ich bin wahrlich kein Apple Freund... Eher im Gegenteil, aber deswegen vor Gericht zu ziehen ist pure Geldgeilheit.... Aber Apple Jünger sind ja eh nicht so "helle"! 😉


  • Thomas H. 56
    Thomas H. 31.01.2019 Link zum Kommentar

    Klugscheißer-Modus an : "Aussage eines Kunden aufnahm" - Bei Anwälten spricht man von Mandanten, der Bäcker hat Kunden. Klugscheißer-Modus aus

    Ist aber ein schönes Beispiel dafür wie wenig wir uns in dieser Welt sicher fühlen sollten und wie viel Vorsicht man an den Tag legen sollte bei der Nutzung der neuen Komunikationsformen.
    Auch die Antilope fühlt sich sicher am Wasserloch solange sie den Löwen nicht gesehen hat.


    • 36
      Gelöschter Account 31.01.2019 Link zum Kommentar

      Zum Mandanten wird der Kunde eines Rechtsanwalts erst, wenn er ihm ein Mandat erteilt, also das Recht, ihn zu vertreten. Nicht jeder, der mit einem Anwalt spricht, erteilt ihm ein Mandat.

      Paella Mixta


  • danny kinda 27
    danny kinda 31.01.2019 Link zum Kommentar

    Die Frau ist ja noch eine richtige Romantikerin wenn sie Apple Briefe schickt. Respekt!

    NilsDTimRene AdamSophia Neun


    • 61
      René H. 31.01.2019 Link zum Kommentar

      So kann sich Apple nicht herausreden. Bei Emails muss man ja nur behaupten sie nie bekommen zu haben.


      • Tim 121
        Tim 31.01.2019 Link zum Kommentar

        „Kam nie an“ funktioniert aber auch bei Briefen ^^

        Gelöschter Account


      • Sophia Neun 75
        Sophia Neun 31.01.2019 Link zum Kommentar

        Einschreiben mit Rückschein! Wobei man dort keinen Nachweis über den Inhalt hat. Dann lieber ein Fax, da hat man eine Bestätigung inklusive dem Inhalt. ^^


      • Bastian Siewers 66
        Bastian Siewers 31.01.2019 Link zum Kommentar

        Blöd, auch die Faxbestätigung ist keine Bestätigung, dass das Fax auch angekommen ist 🤔


      • 61
        René H. 31.01.2019 Link zum Kommentar

        Doch. Die Faxbestätigung reicht als Zustellbescheinigung. Nur was im Fax steht kann man nicht beweisen. Selbst ein Einschreiben reicht nicht immer als Inhaltsbeweis. Da ist eine Email schon besser, sofern man auch eine Eingangsbestätigung bekommt, da kann man anhand von Datum und Uhrzeit auf den Inhalt schließen (Wobei Emails auch nachträglich manipuliert werden können. Zumindest in Outlook per VBA).


      • Sophia Neun 75
        Sophia Neun 01.02.2019 Link zum Kommentar

        Also bei meiner Faxbestätigung ist immer das gesendete Fax mit abgebildet. :)


      • Bastian Siewers 66
        Bastian Siewers 01.02.2019 Link zum Kommentar

        @René: Ich hatte tatsächlich mehrfach den Fall, während meiner Zeit bei Vodafone. Die Faxbestätigung einer gesendeten Kündigung galt leider nicht als Bestätigung. Mir hatte im dem Zusammenhang auch ein Anwalt, also der Kunde, bestätigt, dass das tatsächlich so sei.


  • 61
    René H. 31.01.2019 Link zum Kommentar

    Solche Klagen sind nur in den USA möglich. In Deutschland muss man immer einen Schaden nachweisen und diesen auch beziffern können, was zumindest bei Privatbürgern kaum möglich ist.

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