Penetrate Pro App aus rechtlicher Sicht?

  • Antworten:16
Zlatan
  • Forum-Beiträge: 279

13.02.2011, 07:43:02 via Website

Mit penetrate pro kommt man in nahe zu 95% aller WLANs einfach hinein und kann sie kostenlos nutzen.
Und das ohne zu hacken.

Darf man dann die WLANS überhaupt benutzen?

aus rechtlicher Sicht müsste das bestimmt sehr kompliziert sein

Antworten
f3lix
  • Forum-Beiträge: 181

13.02.2011, 10:54:43 via Website

Ahaaaa...
mit Bruteforce auf Router losgehen. Das klingt ja seeehr überzeugend (ausgenommen wep, mit genügend Traffic ist das schnell zerlegt).

Ganz abgesehen davon dass ich das Tool schon in der Theorie als nutzlos abstempel, wie würdest du das unerwünschte Betreten eines fremden Netzwerkes sonst nennen?
Das ist ganz klar nicht legal.

— geändert am 13.02.2011, 11:04:13

Antworten
Simon F.
  • Forum-Beiträge: 1.527

13.02.2011, 11:32:05 via App

Die App geht nicht per Bruteforce vor. Die Keys scheinen übers Web geteilt zu werden. Die Rechtslage wird kompliziert sein. Relevant ist, woher der Schlüssel stammt. Als Nutzer darf man wohl nicht davon ausgehen, dass die Betreiber der Hotspots ihre Schlüssel öffentlich publizieren. Damit wäre die Nutzung in vielen Ländern nicht legal.

— geändert am 13.02.2011, 11:33:43

Antworten
f3lix
  • Forum-Beiträge: 181

13.02.2011, 11:35:01 via Website

hatte beim googlen die Zeile gelesen

Reversing Thomson routers requires a dictionary file, the app instructs you on how to set it up.

Bezieht sich ja aber nur auf einen Hersteller.

Antworten
nica
  • Forum-Beiträge: 1.368

13.02.2011, 12:02:05 via Website

Zlatan
Mit penetrate pro kommt man in nahe zu 95% aller WLANs einfach hinein und kann sie kostenlos nutzen.
Und das ohne zu hacken.

Sorry, die Aussage ist völliger Unfug - auch wenn einige sie aus den Versprechungen der App herauslesen möchten.

Es geht um WLAN bestimmter Router, bei denen eine Reihe von Standard-Konfigurationen ausprobiert werden. Sobald ein Netzwerk mit einem anständigen Passwort und moderner normaler Verschlüsselung (WPA2) gesichert wird, geht nix

Um Erfolg mit dieser App zu haben, muss im WLAN gleichzeitig:
- einer der gelisteten Router verwendet werden
- das Standard-Passwort nicht geändert sein
- sehr gute Sendeleistung vorliegen
- die MAC-Zugriffsbeschränkung deaktiviert sein.

Diese Voraussetzung sollen 95% aller WLAN besitzen? Schwachsinn, eher umgekehrt vielleicht allerhöchstens 5%.

— geändert am 13.02.2011, 12:02:44

Antworten
Zlatan
  • Forum-Beiträge: 279

13.02.2011, 19:28:11 via Website

Diese Voraussetzung sollen 95% aller WLAN besitzen? Schwachsinn, eher umgekehrt vielleicht allerhöchstens 5%.
Das mit 5%, der war gut!

Meine Aussage mit 95% muss ich zurück ziehen.
Neulich getestet, es sind ca. 80%


Geh mal mit dem App auf die Straße, drehe paar Runden und siehe selbst ;-)

Antworten
nica
  • Forum-Beiträge: 1.368

13.02.2011, 19:34:35 via Website

Zlatan
Geh mal mit dem App auf die Straße, drehe paar Runden und siehe selbst ;-)

Hatte ich mal gemacht. Eines habe ich gefunden, die anderen etwa 50 waren "sicher" verschlüsselt.

Übrigens darf man die offenen WLAN nicht mitzählen, zu denen man zwar eine Verbindung bekommt, aber über die man nichts machen kann (z.B. weil man sich auf der ersten Webseite einloggen muss, um surfen zu können)

Bei den 5% hatte ich eigentlich schon aufgerundet, das wäre ja immerhin schon jedes 20. WLAN

edit: was mir unklar ist, ob die App überhaupt jedes WLAN sieht oder nur diejenigen, die ihre SSID übertragen.

— geändert am 13.02.2011, 19:40:19

Antworten
Zlatan
  • Forum-Beiträge: 279

13.02.2011, 19:39:39 via Website

hmmm....


Also bei mir ist es so, dass 80% aller verschlüsselten WLANs mit dem App zugänglich sind.

Antworten
Tobias E.
  • Forum-Beiträge: 180

13.02.2011, 20:47:22 via Website

Zlatan
Mit penetrate pro kommt man in nahe zu 95% aller WLANs einfach hinein und kann sie kostenlos nutzen.
Und das ohne zu hacken.

Darf man dann die WLANS überhaupt benutzen?

aus rechtlicher Sicht müsste das bestimmt sehr kompliziert sein

Du zielst hier auf den Straftatbestand des Hackens ab. Keine Ahnung ob das Ausprobieren eines Standard-Passworts bereits Hacken ist und damit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe einbringen kann.

Unabhängig davon gibt es immer noch die Tatsache dass Diebstahl illegal ist.

Wenn das WLAN nicht offen ist will der Betreiber offensichtlich nicht dass Du darüber surfst. Sonst hätte er es ja offen gelassen. Du nutzt nun ein Tool dass hier eine Sicherheitslücke (Betreiber der das Standard-Passwort nicht ändert) ausnutzt, um ohne Einwilligung des Betreibers sein Eigentum zu Nutzen. Aus meinem laienhaften Rechtsverständnis heraus bleibt das immer noch Diebstahl.

Bloss weil ich mein Fahrradschloss auf Kombination "000" stehen lasse darfst Du deshalb trotzdem nicht mein Fahrrad "ausborgen".

Antworten
Zlatan
  • Forum-Beiträge: 279

13.02.2011, 20:49:45 via Website

Ich tus ja nicht ausborgen.

Ich habs nur aufgemacht und wieder zugemacht, ohne das Fahrrad benutzt zu haben.

Es kommt auch drauf an, was man dann mit dem Tool anstellt.
Der eine tut nichts mit dem Anschluss und ein anderer benutzt es.

Antworten
John
  • Forum-Beiträge: 167

14.02.2011, 01:53:07 via App

Also bevor man - gerade als Laie - mit irgendwelchen Straftatbeständen um sich wirft, sollte man sie vorher erst einmal lesen! Diebstahl fordert die Wegnahme einer Sache. Daten sind aber keine Sachen.

Im übrigen gibt es bereits ein Urteil, dass das surfen in fremden WLAN nicht notwendigerweise strafbar ist. Muss ich mal raussuchen, wenn ich Zeit hab.

Antworten
Zlatan
  • Forum-Beiträge: 279

14.02.2011, 02:13:56 via Website

Fehlt nur noch ein App mit Bruteforce Attacke :bored:

Antworten
Wurst Hansel
  • Forum-Beiträge: 2.758

14.02.2011, 06:24:35 via Website

Daten sind aber keine Sachen
Soso Damit ist klar, dass es so was wie Datendiebstahl gar nicht gibt und die Verschlüsselung dieser und überhaupt die ganze Aufregung über Datenschutz völlig überflüssig ist....B)

— geändert am 14.02.2011, 06:28:17

Samsung Galaxy Note, thx 2 androidpit.de

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.006

14.02.2011, 13:11:37 via Website

John
Im übrigen gibt es bereits ein Urteil, dass das surfen in fremden WLAN nicht notwendigerweise strafbar ist.
Muss ich mal raussuchen, wenn ich Zeit hab.

Verschafft man sich Zugang zu einem gesicherten WLan, ist das immer strafbar.
Bei ungesicherten Wlans mag das anders sein.

John
Diebstahl fordert die Wegnahme einer Sache. Daten sind aber keine Sachen.

Selbstverständlich ist Datendiebstahl eine Strafsache.
Der Anbieter der schweizer Bankdaten CD's hat sich definitiv strafbar gemacht.
Deshalb ja auch die hitzigen Diskussionen, ob der Staat diese CDs kaufen darf und Nutzen aus einer
solchen strafbaren Handlung ziehen darf. :wink:

Gruß Johann

Bitte beachten! > AndroidPIT-Regeln

Antworten
nica
  • Forum-Beiträge: 1.368

14.02.2011, 14:23:17 via Website

John
Im übrigen gibt es bereits ein Urteil, dass das surfen in fremden WLAN nicht notwendigerweise strafbar ist. Muss ich mal raussuchen, wenn ich Zeit hab.

Bei allen bisherigen Gerichtsurteilen in deinem Sinne ging es um ungeschützte WLAN. Diesen Aspekt haben die Richter bewusst hervorgehoben.

Ein mit einem Standardpasswort versehenes verschlüsseltes WLAN ist zwar dämlich, aber verschlüsselt. Der Versuch, das Passwort zu "erraten", wird sehr sicher strafbar sein.

Aber mal davon ab:

Wir haben uns ein Android-Handy gekauft. Dazu passende Datentarife bekommt man inzwischen doch sehr günstig - auf 2 Jahre gesehen oft preiswerter als der Anschaffungspreis des Geräts

Wozu soll man ständig nach fremden WLAN schauen? Ich habe meine mobile Datenverbindung - und die ist schneller als eine unstabile WLAN-Verbindung hinter 2 Mauern. (ich habe s ja sogar mal aus Spaß getestet)

Das ist ein wenig albern hier.

— geändert am 14.02.2011, 14:24:18

mikavolucer

Antworten
Maximilian K.
  • Forum-Beiträge: 20

14.02.2011, 15:35:02 via Website

tjo, es geht doch vor allem darum den ei-phonlern zu zeigen was man alles machen kann, rest interessiert doch keinen ^^

Antworten
John
  • Forum-Beiträge: 167

14.02.2011, 16:20:30 via Website

Wurst Hansel
Daten sind aber keine Sachen
Soso Damit ist klar, dass es so was wie Datendiebstahl gar nicht gibt [...] die ganze Aufregung über Datenschutz völlig überflüssig ist....B)

Korrekt, DatenDIEBSTAHL gibt es juristisch nicht. Das fällt viel mehr unter die §§ 202a, 202b, 202c, 263a StGB. Der Datenschutz hat hiermit übrigens überhaupt nichts zu tun. Dafür muss man in das Bundesdatenschutzgesetz gucken und nicht in das StGB.

nica
Bei allen bisherigen Gerichtsurteilen in deinem Sinne ging es um ungeschützte WLAN. Diesen Aspekt haben die Richter bewusst hervorgehoben.

Johann Q.

Verschafft man sich Zugang zu einem gesicherten WLan, ist das immer strafbar.
Bei ungesicherten Wlans mag das anders sein.

Darum schrieb ich ja auch "nicht notwendigerweise". :wink:
Hier ist übrigens eine Seite mit den bisher verfügbaren Urteilen: http://www.schwarz-surfen.de/urteile/

Das AG Wuppertal hat die Strafbarkeit von Schwarz-Surfen über ein offenes WLAN erst (mit einer hanebüchenden Begründung) bejaht, diese Ansicht und Rechtsprechung mittlerweile aber fallen gelassen.

Bei geschlossenen WLAN wird man eine Strafbarkeit über die §§202a Abs. 1 und 202b StGB wohl annehmen können.

Antworten