Samsung Galaxy Note — Displaybruch

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thoko
  • Forum-Beiträge: 32

07.01.2012, 11:26:50 via Website

Hallo Forum, seit dem 29.12.2011 besitze ich ein Samsung Galaxy Note.

Gestern Abend beim Telefonieren (Gesprächszeit ca. 1,5Stunden) hörte ich ein leises knacksen.
Beim Blick auf das Display musste ich feststellen das dieses von links nach rechts und genau in der Mittre des Gerätes gerissen war.

Gerät gleich eingepackt und heute ab in den MediaMarkt. Dort wurde ich erst eine halbe Stunde vertröstet, mit der anschließenden Antwort, dass die Chefin des Servicebereiches nicht da wäre und ich am Montag noch mal kommen sollte.
Es aber bestimmt so wäre das dieses Gerät auf meine Kosten in Reparatur geschickt würde.

Was sagt Ihr dazu?
Hat jemand auch schon mal Probleme mit dem Display gehabt?
Welche Chancen habe ich auf ein Umtausch bzw. eine kostenlose Reparatur?

Danke für eure Hilfe

Edit: Vielleicht ist noch zu Erwähnen das dieses gerät ein Aussteller war. Es haben also schon hunderte Personen in den Händen gehabt.

— geändert am 07.01.2012, 11:32:56

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Tim F.
  • Forum-Beiträge: 2.492

07.01.2012, 11:30:42 via App

das het sich echt übel an... wünsche dir viel Glück, dass das gerät umgetauscht wird, aber ganz ehrlich, ich glaube, dass das sehr unwarscheinlich ist... aber. vielleicht können die es ja im Labor durchchecken, oder so.
Tim

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tom_cat
  • Forum-Beiträge: 11.132

07.01.2012, 11:34:10 via Website

Wenn Spannung auf dem Glas war (kann passieren) ist so etwas möglich. Zeige der "Chefin" das sich am Gerät keinerlei Spuren befinden, die auf einen Sturz hinweisen. Ich hoffe das die dann kulant sind. Viel Glück!

Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand. Arthur Schopenhauer App Reviews nach Einsatzzweck und hier noch das: Das-AndroidPITiden-Buch

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David B.
  • Forum-Beiträge: 208

07.01.2012, 11:42:06 via Website

Natürlich musst du nichts zahlen. Das ist definitiv ein Fehlproduktion, wenn wie beschrieben, das Gerät nicht runtergefallen ist. Der Beweislast liegt in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer. Bleib sachlich und freundlich, die werden es schon eintauschen.
Viel Erfolg

90% aller Fehler sitzen 60 cm vor dem Bildschirm

Gelöschter Account

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thoko
  • Forum-Beiträge: 32

07.01.2012, 11:46:43 via Website

David Beckmann
Natürlich musst du nichts zahlen. Das ist definitiv ein Fehlproduktion, wenn wie beschrieben, das Gerät nicht runtergefallen ist. Der Beweislast liegt in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer. Bleib sachlich und freundlich, die werden es schon eintauschen.
Viel Erfolg

Also wie gesagt es passiert bei einem Telefongespräch. Ob es eine Fehlproduktion ist kann ich nicht nachweisen.

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David B.
  • Forum-Beiträge: 208

07.01.2012, 11:48:00 via Website

du musst nichts nachweisen. Der Verkäufer muss in den ersten 6 Monaten nachweisen, dass es keine Fehlproduktion war.

90% aller Fehler sitzen 60 cm vor dem Bildschirm

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thoko
  • Forum-Beiträge: 32

07.01.2012, 11:54:32 via Website

David Beckmann
du musst nichts nachweisen. Der Verkäufer muss in den ersten 6 Monaten nachweisen, dass es keine Fehlproduktion war.

Da bin ich mal gespannt was die Chefin der MM Abteilung am Montag sagt :-

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Christian W.
  • Forum-Beiträge: 3.450

07.01.2012, 12:26:18 via App

Das ist der Hauptunterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Die ersten 6 Monate hast Du Garantie. Die Beweislast liegt beim Verkäufer. Danach hast Du Gewährleistung, die Beweislast liegt bei Dir.

VORSICHT: Wenn jetzt jemand denkt, wunderbar mir ist zwar das Gerät runtergefallen, aber ich behaupte das auch. Sollen die mir doch mal das Gegenteil beweisen. Läßt sich das Gegenteil beweisen ist das Betrug und somit eine Straftat. In der Regel wird man am Handy sehen, ob der Schaden sturzbedingt war oder nicht (Beschädigungen am Rand, Art des Sprungs im Display).

In der Politik und beim Wein merkt man oft erst hinterher, welche Flaschen man gewählt hat.

Gelöschter Account

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 213

07.01.2012, 12:59:48 via Website

Ich bin mir recht sicher, dass die das Gerät tauschen werden.
Der Markt ansich wird dadurch keinen Schaden haben und wesentlich weniger Aufwand als irgendwas in Reparatur zu geben was nicht offensichtlich Eigenverschulden des Kunden ist.

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FoobarLord
  • Forum-Beiträge: 37

08.01.2012, 11:13:38 via App

Christian W.
Das ist der Hauptunterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Die ersten 6 Monate hast Du Garantie. Die Beweislast liegt beim Verkäufer. Danach hast Du Gewährleistung, die Beweislast liegt bei Dir.

Da hat jemand Garantie und Gewährleistung durcheinander gebracht. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers.

Gewährleistung vom Gesetz vorgeschrieben und da gibt es die Beweislastumkehr nach den ersten 6 Monaten.

Auch wenn du die Ansprüche gegenüber Media Markt hast würde ich mich an den Support von Samsung wenden, falls die beim Media Markt das auf deine kosten abwickeln wollen.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 195

08.01.2012, 11:46:36 via Website

FoobarLord
Christian W.
Das ist der Hauptunterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Die ersten 6 Monate hast Du Garantie. Die Beweislast liegt beim Verkäufer. Danach hast Du Gewährleistung, die Beweislast liegt bei Dir.

Da hat jemand Garantie und Gewährleistung durcheinander gebracht. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers.

Gewährleistung vom Gesetz vorgeschrieben und da gibt es die Beweislastumkehr nach den ersten 6 Monaten.

Auch wenn du die Ansprüche gegenüber Media Markt hast würde ich mich an den Support von Samsung wenden, falls die beim Media Markt das auf deine kosten abwickeln wollen.

Schlechter Rat! Nehmt NIEMALS die Herstellergarantie in Anspruch, sondern geht IMMER über den Händler!

1. Tauscht der Hersteller aus, habt ihr die Gewährleistung verspielt, da es nicht mehr das gleiche Gerät wie vom Händler ist. Eine WANDLUNG, sprich Geld zurück, nach dem zweiten erfolglosen Tausch oder erfolgloser Reparatur ist deswegen nicht mehr möglich!

2. Die Händler sind in der Regel innerhalb der ersten 6 Monate sehr kulant, so gibt es meistens direkt ein neues Gerät oder Geld zurück. Aber selbst wenn ihr über den Händler zweimal euer Gerät austauschen lasst, habt ihr wie gesagt, nach der zweiten erfolglosen Reparatur Recht auf euer GELD.

3. Seit ihr also noch in den ersten 6 Monaten drin, und wendet ihr euch an den Hersteller, wird euer recht neues Handy gegen ein vielleicht gebrauchtes eingetauscht, oder ihr bekommt nur eine Reparatur! Damit wäre ich NICHT einverstanden. Zudem sind die Punkte 1. und 2. verspielt.

Es ist also immer besser, zumindest in den ersten 6 Monaten sich direkt an den Händler zu wenden. Erst danach seit ihr im Endeffekt auf die Herstellergarantie angewiesen. Aber ich denke, ein über 6 Monate altes Produkt ist auch nicht mehr soo wichtig für einen selber. Da reicht dann ein repariertes Austauschgerät aus - hauptsache es läuft wieder! Die Problematik ist einfach, man bekommt bei den Austauschgeräten oftmals ein schlimmeres Gerät, vom Zustand her zurück, als man abgegeben hatte. Sicherlich kann man hier wochenlang austauschen, aber auf den Ärger hätte ich keine Lust!

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

08.01.2012, 12:40:04 via App

Christian W.
Das ist der Hauptunterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Die ersten 6 Monate hast Du Garantie. Die Beweislast liegt beim Verkäufer. Danach hast Du Gewährleistung, die Beweislast liegt bei Dir
Sorry, aber das ist falsch.

Garantie ist eine freiwillige Leistung. Die *kann* man bei einem Gerät haben, *muss* man aber nicht. Die Garantie kann vom Hersteller (meist) oder von einem Händler (selten) ausgegeben werden.

Was man beim Kauf immer hat, ist Gewährleistung. Diese Ansprüche richten sich gegen den Händler. Diese Gewährleistung ist zweigeteilt. In den ersten sechs Monaten muss der Händler nachweisen, dass ein mangelfreies Produkt verkauft wurde. Kann er meist nicht. Danach für den Rest der zweijährigen Gewährleistung muss der Kunde dem Händler nachweisen, dass der Mängel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestand.

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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Thandor
  • Forum-Beiträge: 16

08.01.2012, 14:30:04 via Website

Matthias Rimm
1. Tauscht der Hersteller aus, habt ihr die Gewährleistung verspielt, da es nicht mehr das gleiche Gerät wie vom Händler ist. Eine WANDLUNG, sprich Geld zurück, nach dem zweiten erfolglosen Tausch oder erfolgloser Reparatur ist deswegen nicht mehr möglich!
Eine (gesetzliche) Wandlung gibt es in Deutschland seit über 10 Jahren nicht mehr. Du meinst wahrscheinlich Rücktritt vom Vertrag.

Grundsätzlich kann derjenige, der eine mangelfreie Sache schuldet, aber immer erstmal nachbessern. Dass ein Rücktritt vom Vertrag beim Händler nicht mehr möglich sein soll, wenn durch den Hersteller schon mal (erfolglos) nachgebessert wurde, ist mir allerdings neu.

— geändert am 08.01.2012, 14:30:13

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 195

08.01.2012, 15:14:41 via Website

Thandor
Eine (gesetzliche) Wandlung gibt es in Deutschland seit über 10 Jahren nicht mehr. Du meinst wahrscheinlich Rücktritt vom Vertrag.

Wo ist der Unterschied? Der Vertrag wird aufgehoben - fertig. Sprich: Kaufpreis zurück!

Grundsätzlich kann derjenige, der eine mangelfreie Sache schuldet, aber immer erstmal nachbessern. Dass ein Rücktritt vom Vertrag beim Händler nicht mehr möglich sein soll, wenn durch den Hersteller schon mal (erfolglos) nachgebessert wurde, ist mir allerdings neu.

Der Händler darf genau EINMAL nachbessern! Kommt nach diesem nachbessern der selbe Fehler nochmal, ist Ende im Gelände und der Käufer kann den Kaufpreis zurück fordern!

Wenn aber der Kunde direkt die Herstellergarantie in Anspruch nimmt, hat der Verkäufer damit nichts mehr zu tun. In der Regel wird ein Austauschgerät an den Kunden vom Hersteller geliefert, sprich, über dieses neue Gerät, hat der Händler keinen Vertrag mit dem Kunden, sondern nur über das alte Gerät. Macht der Hersteller bei der Ausbesserung einen Fehler etc.. kann der Händler hier auch nichts dafür, es ging kurzum nicht über seinen Tisch!

Du kannst doch vom Händler nicht erwarten, für Geräte zu haften, die er nicht verkauft hatte, bzw. die er nicht zur Reparatur annahm!

Und hier ist der Hund begraben. Nimmt man innerhalb der ersten 6 Monate gleich die Herstellergarantie in Anspruch, kann der Verkäufer die Wandlung ablehnen, denn.. auf welcher Grundlage möchtest Du denn wandeln? Es ist vermutlich nicht einmal mehr sein verkauftes Gerät.

Deswegen würde ich generell IMMER über den Händler gehen, der schickt es dann an den Hersteller und der Käse ist gegessen. Handelt es sich dann um ein anderes Gerät mit dem selben Fehler, kann man sein Geld zurück verlangen.

— geändert am 08.01.2012, 15:16:27

Antworten
FoobarLord
  • Forum-Beiträge: 37

08.01.2012, 16:11:34 via App

Matthias Rimm
FoobarLord
Christian W.
Das ist der Hauptunterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Die ersten 6 Monate hast Du Garantie. Die Beweislast liegt beim Verkäufer. Danach hast Du Gewährleistung, die Beweislast liegt bei Dir.

Da hat jemand Garantie und Gewährleistung durcheinander gebracht. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers.

Gewährleistung vom Gesetz vorgeschrieben und da gibt es die Beweislastumkehr nach den ersten 6 Monaten.

Auch wenn du die Ansprüche gegenüber Media Markt hast würde ich mich an den Support von Samsung wenden, falls die beim Media Markt das auf deine kosten abwickeln wollen.

Schlechter Rat! Nehmt NIEMALS die Herstellergarantie in Anspruch, sondern geht IMMER über den Händler
Ich sagte doch wenn der Händler den Mangel nicht beheben will. Dann bleiben ja nur rechtliche Schritte, oder die Herstellergarantie. Und ich würde da eben letztere vorziehen.

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thoko
  • Forum-Beiträge: 32

09.01.2012, 12:33:00 via Website

Soooo Fakt ist.

Heute beim MMarkt den gewesen. 2 Stunden und 4 Mitarbeiter später beim stelv. Geschäftsführer gelandet. Nach reichlicher Diskussion wurde mein Gerät nicht Umgetauscht und auch nicht zur Reparatur auf Kosten des MundM angenommen. Einsigster Vorschlag einsenden auf meine Kosten.

Antwort: Wenn das Gerät noch nicht benutzt wäre stände einem Umtausch nichts im Wege?!?! (ich kauf mir so ein Gerät und benutz es dann nicht??)

Glasschäden und sonstige Brüche wären in der Garantie nicht drin.

Auch ist Eigenverschulden nicht abgedeckt. Hab dann gefragt wie er unterscheiden könnte ob es Eigen- oder Fremdverschulden war.

Antwort: Er habe ein Auge dafür ( da geh ich nächstens auch hin zum Röntgen)

Also bleibt es wohl an mir hängen.

Danke MMarkt

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 1.800

09.01.2012, 12:40:25 via Website

Also das Verhalten hätte ich nicht so locker hingenommen. Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja würde ich es per Anwalt durchkloppen. Hatte schon öfters das sich der MundM sehr unkooperativ zeigen und von tuten und blasen keine Ahnung haben. Bislang konnte ich jedoch mein Recht immer durchziehen.

Wünsche Dir viel Glück, und zur Not einfach mal bei Samsung anrufen, vielleicht haben die ja einen Tipp für Dich.

Ganz Wichtig §1 AndroidPIT-Regeln beachten.

Mein Blog

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

09.01.2012, 12:43:03 via App

Hi,

Eigen- oder Fremdverschulden ist egal. Das einzige was zählt ist der Mangel der Ware zum Zeitpunkt des Kaufs.

Der Hinweis auf Garantie ist unsinnig, denn Du machst keine Garantie-, sondern Gewährleistungsansprüche geltend.

Die Frage ist also einzig, sofern der Kauf weniger als 6 Monate zurückliegt:

Ist der Händler in der Lage, Dir nachzuweisen, dass zum Zeitpunkt des Kaufs die Ware mängelfrei war? Falls ja, hast Du keine Ansprüche. Falls nein, muss der Händler im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung nachbessern.

Herzliche Grüße

Carsten

— geändert am 09.01.2012, 12:43:43

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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sascha mayr
  • Forum-Beiträge: 422

09.01.2012, 12:50:42 via Website

wenn es so passiert ist wie du beschrieben hast, würde ich den guten mann fragen: sehen sie irgendwelche aufprallspuren das auf einen sturz hinweist?? es kann zu spannungen durch die hitzeentwicklung beim telefonieren geführt haben das es gerissen ist
ich würd da nochmals hin fahren und so einen aufstand machen das alle kunden es mitbekommen wie man bei "ich bin doch blöd markt" verarscht wird

mfg sascha

— geändert am 09.01.2012, 12:50:56

Samsung Galaxy S3, Samsung PS59D6910, PS3 500GB, Canton Movie CD 1500, Yamaha RX-V 571

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 213

09.01.2012, 12:52:23 via Website

Dann bleibt ja noch eine Instanz in der Filiale: Geschäftsführer. Warum mit der Stellvertretung zufrieden geben?
Ich würde da auf keinen Fall locker lassen!

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

09.01.2012, 12:52:50 via App

sascha mayr
ich würd da nochmals hin fahren und so einen aufstand machen das alle kunden es mitbekommen wie man bei "ich bin doch blöd markt" verarscht wird
... Dann würde ich Dir Hausverbot erteilen.

Gruß

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

Gelöschter Account

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 1.800

09.01.2012, 12:56:22 via Website

Na dann bin ich ja mal gespannt mein Note ist auch aus einem Markt der besagten Handelskette und die 6 Monate sind noch nicht um. Hoffe das an meinem Note kein Fehler auftritt. Hausverbot können sie erteilen, die Gewährleistung müssen sie dennoch erfüllen wenn wenn es kein Eigenverschulden ist.

Wie erwähnt, sollte es kein Eigenverschulden sein und sich der MM quer stellen würde ich zum Anwalt gehen und schauen das ich ein Objektives Gutachten in Auftrag geben was ggfs vom MM bezahlt werden muss wenn sich rausstellt das es Materialfehler ist/war.

Ganz Wichtig §1 AndroidPIT-Regeln beachten.

Mein Blog

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sascha mayr
  • Forum-Beiträge: 422

09.01.2012, 13:04:33 via Website

Carsten Müller
sascha mayr

ich würd da nochmals hin fahren und so einen aufstand machen das alle kunden es mitbekommen wie man bei "ich bin doch blöd markt" verarscht wird
... Dann würde ich Dir Hausverbot erteilen.

Gruß

Carsten

das wär mir egal, da ich beim mm eh nix kauf :grin: fast das gleiche probleme hatte ein freund mit seinem im mm gekauften plasma mit lieferung. seine frau hat den karton angenommen und als er am abend heim kam voller vorfreude, stelle er beim auspacken fest,das das panel gerissen ist! er zum mm (ich war dabei), dann kamals erstes der satz: dann ist er ihnen halt beim auspacken aus der hand gerutscht und deshalb ist das panel gebrochen und er bekommt keinen neuen!! gut das zu diesem zeitpunkt sehr viel los war und mein freund einen aufstand geschoben hat, dann kam ein abteilungsleiter und hat uns zur seite genommen und gefragt was das soll und so gings dann erstmal weiter!! nach ca 30min lautstarken auseinandersetzungen wurde er (nur er) mit ins büro genommen und dort wurde alles geklärt, aber erst als er sein handy raus holte und bei seiner versicherung angrufen hat wegen übernahme der kosten für einen rechtsstreit! dann hat der gute man eingewilligt und einen tag später einen neuen plasma geliefert

mfg sascha

— geändert am 09.01.2012, 13:05:53

Samsung Galaxy S3, Samsung PS59D6910, PS3 500GB, Canton Movie CD 1500, Yamaha RX-V 571

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 213

09.01.2012, 14:02:42 via Website

Forsches Vorgehen mag ich auch. Aber niemals unsachlich werden, das geht auch ganz schnell nach hinten los.

Fakt ist: Wenn ein Plasma TV geliefert wird, wird der gefälligst im Beisein des Spediteurs / Paketboten ausgepackt und kontrolliert. Soviel Zeit muss sein.

Den hätte ich auch nicht einfach so zurück genommen.

Beim Note sieht die Sache anders aus. Da müssen schon grobe Einwirkungen dagewesen sein damit so ein Display reißt bzw. springt.
Bei nem großen TV geht das wesentlich schneller, allein schon, wenn das Ding liegend transportiert wird.

Antworten
Christian C.
  • Forum-Beiträge: 172

10.01.2012, 07:30:52 via Website

Oftmals reicht es schon ruhig und sachlich den Begriff Nacherfüllung zu nennen, um solche Fälle zügig zu klären.
Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; ...

Antworten
Dirk R.
  • Forum-Beiträge: 638

10.01.2012, 07:41:20 via App

Hi

Ich bin der Meinung das in dem Fall der Käufer dem Verkäufer nachweisen sollte das das Display nicht durch sein “verschulden“ einen schaden bekommen hat.

Wenn der Käufer das belegen kann, ist er klar im Vorteil.

Gruß Dirk

Antworten
Wurst Hansel
  • Forum-Beiträge: 2.758

10.01.2012, 08:18:40 via Website

Ich kann beide Seiten verstehen. Ist ne schwierige Situation. Bei so einem Schaden wäre ich als Kunde richtig angepisst und als Verkäufer würde ich denken "der will mich wohl veralbern". Gesetze greifen hier schlecht. Der Händler kann immerhin nachweisen, dass das Display bei Verkauf in Ordnung war. Ich würde schauen, ob das schon öfter passiert ist oder es sich um einen Einzelfall handelt (googlen). Bei Letzterem wird´s wirklich schwer. Da hilft bestimmt, sich vernünftig und ruhig mit dem Händler zu unterhalten, die Geschichte glaubhaft rüberbringen, evtl. einen Zeugen zu nennen.

— geändert am 10.01.2012, 08:22:07

Samsung Galaxy Note, thx 2 androidpit.de

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 213

10.01.2012, 08:55:15 via Website

Wurst Hansel
Der Händler kann immerhin nachweisen, dass das Display bei Verkauf in Ordnung war.

War der beim Auspacken anwesend? ;-)

Grundsätzlich stimmt das schon, die Situation ist etwas verzwickt. Im Zweifelsfall: Gutachter.

Antworten
Tom
  • Forum-Beiträge: 469

10.01.2012, 12:51:39 via Website

Ich bin der Meinung das in dem Fall der Käufer dem Verkäufer nachweisen sollte das das Display nicht durch sein “verschulden“ einen schaden bekommen hat.

Dirk, wie willst Du diesen Beweis erbringen ????

Wenn man sein Table PC aus dem Fenster wirft, niemals vergessen das Fenster vorher zu öffnen !

Antworten
Dirk R.
  • Forum-Beiträge: 638

10.01.2012, 14:01:59 via App

Hi

Zb das am Gehäuse keinerlei Sturtzspuren sind, das bei längeren Telefonaten und längeren spielen das Display sehr Heiss wird und es dadurch zu diesem spannungsriss gekommen ist.
So in der Art, das muss man von Fall zu Fall neu beurteilen wie es passiert ist.

Vlt hilft auch ein Anruf bei der Hotline.

Gruß Dirk

Antworten
Wurst Hansel
  • Forum-Beiträge: 2.758

10.01.2012, 17:03:54 via Website

Zb das am Gehäuse keinerlei Sturtzspuren sind...
Ist egal. Als Verkäufer würde ich denken, der hat sich ausversehen draufgesetzt. Hitze beim Telefonieren könnte man natürlich gut nachweisen, wenn es denn der Fall ist.

Samsung Galaxy Note, thx 2 androidpit.de

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 195

10.01.2012, 17:10:41 via Website

Es ist schlicht und ergreifend eine Sauerei! Wenn keine sichtbaren Spuren von einem Sturz sind, auf dem Display, dann muss der Händler die Kiste anstandslos austauschen oder Geld zurück geben. Was hier abgeht und wie hier die Leute verarscht werden ist übel. Nur weil Displays normal wegen einem Sturz knacken, ist es noch lange kein Freifahrtsschein für den Verkäufer. Das Displays auch durch Spannung, falscher Montage, Konstruktionsfehler etc.. platzen können, dürfte wohl jedem klar sein. Die Sauerei ist es vom MM, dies einfach auszuschliessen, und sowas ist schlicht und ergreifend Frechheit pur. Ich würde nochmal in aller Ruhe mit dem Geschäftsführer reden. Mache selber auch immer den Fehler, dann vorschnell sauer abzudampfen, weil ich manchmal keine Lust mehr hab, mit solchen Personen Grundsatzdiskussionen zu führen. Also wenn man als Verkäufer nicht einmal seine Rechte und Pflichten kennt, dann frag ich mich ernsthaft was er die 3 Jahre gemacht hat. Die Ausbildung ist doch eh ein schlechter Scherz.

Generell wissen die GAR NICHTS! Und ich hab ehrlich gesagt selber keine Lust mehr auf so ein Blödsinn. Gerade das Note hatte ich auch von einem Saturn.. und natürlich ein Montagsgerät mit Pixelfehler erwischt. Habe es noch ONLINE BESTELLT und dort abgeholt. Die waren dermaßen überfordert, unglaublich. Der wollte es mir einschicken! Ein Geräte welche 24h bei mir war, wollte der zur Reparatur schicken. Ich dachte ehrlich mein Schwein pfeift. Dann wollte ich das Gerät zurück geben und hab mein Geld verlangt, dann meinte er, dies könne nur die Zentrale machen!

WTF! Ein Gerät welches ich online bestellt und dann aus IHREM Bestand bekommen habe!? Da war ich auch sowas von angepisst und hab mich bei der Zentrale beschwert. Kurz nachdem ich aufgelegt hatte, hat mich auch schon der Geschäftsführer (welchen ich vor Ort nicht verlangt habe, mein Fehler!!) angerufen und sich entschuldigt. Natürlich hätte ich ein 14tägiges Rückgaberecht und natürlich kann man erstmal tauschen (waren ja ca. 20 Geräte im Laden).. Benzinkosten hat er mir auch erstattet. Aber das zeigt nur wieder wie ahnungslos die Verkäufer dort sind. Ich habe bisher keinen kompetenten Verkäufer erlebt. Deswegen bestelle ich lieber bei Amazon.

Gelöschter Account

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 195

10.01.2012, 17:14:32 via Website

Wurst Hansel
Zb das am Gehäuse keinerlei Sturtzspuren sind...
Ist egal. Als Verkäufer würde ich denken, der hat sich ausversehen draufgesetzt. Hitze beim Telefonieren könnte man natürlich gut nachweisen, wenn es denn der Fall ist.

Der Punkt ist ja, es ist eigentlich völlig egal was der Verkäufer denkt, zumindest in den ersten 6 Monaten! ER muss beweisen, dass der Fehler vom Kunden kommt, und wie bitte will er sowas anstellen? Dann braucht der Verkäufer einen Gutachter, nicht der Kunde. Der Verkäufer steht hier klar in der Pflicht. Einfach zu sagen:"Ne Du, machen wird nicht" ist rechtlich komplett falsch.

Antworten
Wurst Hansel
  • Forum-Beiträge: 2.758

10.01.2012, 23:05:36 via Website

ER muss beweisen, dass der Fehler vom Kunden kommt...
So wie ich das begriffen habe muss er nachweisen, dass das Gerät bei Auslieferung in Orrdnung war. Und das bestätigt schon die Geschichte.
Displaybruch kann man auch nicht mit Pixelfehlern vergleichen. Eine Beschädigung durch falschen Gebrauch liegt bei Displaybruch einfach sehr nahe. Und es gibt zu viele Kunden, die Gesetze, Umtauschrechte, Geld-Zurück-Garantien usw. einseitig ausnutzen.
Wie gesagt, das ist für beide Seiten eine denkbar doofe Situation, die aber bei einem vernünftigen Gespräch mit einem kompetetenten Ansprechpartner gelöst werden sollte.

Samsung Galaxy Note, thx 2 androidpit.de

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 195

11.01.2012, 06:40:13 via Website

Wurst Hansel
So wie ich das begriffen habe muss er nachweisen, dass das Gerät bei Auslieferung in Orrdnung war. Und das bestätigt schon die Geschichte.

Wie will der Händler nachweisen, ob das gerät schon von Anfang an nicht unter Spannung lag oder einen Haarriss etc.. hatte!? Der aktuelle Sprung ist doch nur das Resultat. Wenn der Händler immer nur nachweisen müsste, dass das Gerät am Anfang in Ordnung war, wäre es aber einfach für den Händler.. könnte man nämlich in 99% der Fälle behaupten! Aber so einfach ist es nicht. Er muss aktuell von einer Fehlmontage etc.. ausgehen. Wenn nicht, MUSS er Gegenteiliges von einem Gutachter bestätigen lassen.

Antworten
Thandor
  • Forum-Beiträge: 16

11.01.2012, 07:09:53 via App

Dafür muss der Kunde unter Umständen aber erst mal klagen. MM könnte es sich leisten, abzuwarten.

Und ob das Gericht bzw der (teure) Gutachter dann dem Kunden folgt, ist auch nicht sicher. Es gibt sicher auch Amtsrichter, die innerlich denken: Da hat der sich doch drauf gesetzt.

Wenn der Sprung wirklich einfach so gekommen ist: Nicht klein beigeben, wie schon geschrieben, den Geschäftsführer verlangen, alles darstellen ect. Allerdings nicht ausfallend werden. Wenn MM gar nicht reagiert, an Zeitschrift wenden. Ob eine Klage bei dem geringen Streitwert den ganzen damit verbundenen Ärger und das Kostenrisiko (bei Niederlage: Eigene plus fremde Anwaltskosten, Gerichtskosten, Gutachter) ohne Rechtsschutzversicherung lohnt, würde ich mir genau überlegen. Es ist ja nicht so, als ob die Vermutung zu Lasten des Verkäufers nicht überwunden werden könnte.

— geändert am 11.01.2012, 07:12:00

Antworten
thoko
  • Forum-Beiträge: 32

16.01.2012, 06:15:43 via App

so diese Woche nochmal mit dem GF gesprochen, keine Chance auf Umtausch. Nach fast 1.5Stunden hatte ich auch kein Bock mehr die Rechtslage zu zitieren. Habe auch mal bei dem Rechtsbeistand unserer Firma nachgefragt, er sagt auch das es bei solchen Geräten immer ein Akt ist und man hier als kleiner Kunde fast keine Chance hat.
Mittlerweile habe ich mein Display für 200€ Reparieren lassen. Werde wohl die nächste Zeit keine Geräte mehr im MM kaufen.

Antworten
Steffen K.
  • Forum-Beiträge: 1.314

16.01.2012, 11:45:24 via Website

Sorry für dich thoko, da ist das Note ja ganz schön teuer für dich geworden!

Aber zumindest hast du jetzt das einzig Richtige getan und einen Profi gefragt!
Der hat dir bestätigt, dass der Händler durchaus auch seine Rechte hat und letztlich legal gearbeitet hat.
Dass wir das aus betroffener Sicht moralisch ganz anders sehen, hat mit der Gesetzgebung nichts zu tun.
Ich hatte auch mal einen solchen Fall und habe mich dann beugen müssen.

Hoffentlich verstummen dann in diesem Thread die ganzen Stimmen, die beschreien, was der Händler alles MUSS
und was man selbst alles tun würde und sollte und und und.

Ordentlich mit einander umgehen... das ist das, was man muss!
Es wurde hier jetzt ein Fall beschrieben, bei dem der Händler das gestern gekaufte Gerät einschicken wollte.
Man kann sich auf den Kopf stellen: Genau das ist das, was der Händler MUSS!
Wenn er es tauscht, das man Glück gehabt und einen guten Tag erwischt.

Du hast hier wirklich Pech gehabt!

Gruß, Steffen

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 195

16.01.2012, 17:04:37 via Website

@Steffen, der MM hat hier ganz klar rechtswidrig gehandelt. Ich würde mir sowas nicht gefallen lassen, zur Presse und auch zum Verbraucherschutz gehen. Wo kommen wir denn dahin, wenn sich der Händler nicht einmal an die Gesetze hält? Das Problem ist, was ihr nicht verstanden habt, der Media Markt MUSS beweisen, dass der Fehler vom Kunden kam, und nicht andersrum. Wenn er dies nicht kann, muss er es tauschen. Da gibt es nichts zu diskutieren.

Und da hat auch der Anwalt seiner Firma was falsches erzählt. Er ist einfach nicht in der Lage was beweisen zu müssen.

Ich verstehe euch da nicht. Ich hätte da auch nicht lange diskutiert, sondern wäre damit zum Anwalt.

Zudem verstehe ich das nicht:

"Es wurde hier jetzt ein Fall beschrieben, bei dem der Händler das gestern gekaufte Gerät einschicken wollte.
Man kann sich auf den Kopf stellen: Genau das ist das, was der Händler MUSS!"

Was meinste denn damit?

Hier mal was von der Verbraucherzentrale:

"Hat eine Ware innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf einen Mangel, muss nicht der Kunde den zumeist mühsamen Beweis erbringen, dass der Mangel schon beim Kauf existiert hat. Behauptet der Händler, ein einwandfreies Produkt verkauft zu haben, muss er diese Behauptung beweisen.

Tritt der Mangel erst nach mehr als sechs Monaten in Erscheinung, muss der Kunde beweisen, dass die Ware schon beim Kauf mangelhaft gewesen ist. Es dürfen aber keine unzumutbaren Anforderungen an den Kunden gestellt werden. So kann der Händler insbesondere keinen technischen Mangelnachweis verlangen, weil das ohne Gutachten eines Sachverständigen gar nicht möglich wäre. Nach unserer Auffassung genügt es, wenn der Kunde dem Händler plausibel macht, dass der Mangel ohne seine Einwirkung entstanden ist. Im Gegenzug muss wiederum der Händler das Gegenteil nachweisen.

Bei mangelhafter Ware hat der Kunde zunächst die Wahl zwischen Ersatzlieferung eines einwandfreien Produktes und kostenfreier Reparatur. Die dabei anfallenden Kosten für Transport, Arbeitsleistung und Materialien muss der Händler tragen. Eine Ersatzlieferung muss gleich beim ersten Mal funktionieren; im Falle der Reparatur hat der Händler in der Regel zwei Versuche. Erst wenn Reparatur oder Ersatzlieferung scheitern oder nicht zumutbar sind, kann der Kunde weitere Rechte geltend machen: entweder die Minderung des Kaufpreises oder auch die Auflösung des Vertrages verlangen. "

Es steht eigentlich ganz klar da.

— geändert am 16.01.2012, 17:17:24

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Wurst Hansel
  • Forum-Beiträge: 2.758

16.01.2012, 18:44:01 via Website

Matthias Du kannst es drehen und wenden wie Du willst: In diesem Fall kann man die Entscheidung des Händlers nachvollziehen.
Selbst wenn der Fall vor Gericht geht, bezweifle ich, dass der Kunde Recht bekommt, denn:
a) MM kann nachweisen dass das Gerät bei Kauf in Ordnung war (kein Displaybruch)
b) liegt die Vermutung der falschen Behandlung nahe

Nur weil hier einer schreibt (nichts für ungut @ Thoko) dass beim Telefonieren das Display gebrochen ist, muss es noch lange nicht so gewesen sein. So wird es jedenfalls ein Richter sehen, und auch ein Verbaucherschutz und die Presse (gerade dann, wenn es sich um einen Einzelfall handelt). Da hat der Rechtsbeistand der Firma sicher Recht, wenn er sagt, dass man in diesem Fall fast keine Chance hat.

Für Thoko tut es mir natürlich leid.

Samsung Galaxy Note, thx 2 androidpit.de

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 195

16.01.2012, 18:58:16 via Website

Wurst Hansel

a) MM kann nachweisen dass das Gerät bei Kauf in Ordnung war (kein Displaybruch)

Das ist falsch. Der Händler müsste beweisen, dass es sich hier nicht um eine fehlerhafte Montage usw.. handelt. Nur weil das Display anfangs nicht gebrochen war, heißt es moch lange nichts.

b) liegt die Vermutung der falschen Behandlung nahe

Das reicht nunmal nicht. Der Händler muss es beweisen, und das hat er nicht gemacht, deswegen muss er Ersatz liefern. Ganz einach. Oder ist es absolut unmöglich das ein Display wegen eines Materialfehlers oder Fehlmontage etc.. brechen kann? Nein? Gut, dann gibts Ersatz.

Nur weil hier einer schreibt (nichts für ungut @ Thoko) dass beim Telefonieren das Display gebrochen ist, muss es noch lange nicht so gewesen sein. So wird es jedenfalls ein Richter sehen, und auch ein Verbaucherschutz und die Presse (gerade dann, wenn es sich um einen Einzelfall handelt). Da hat der Rechtsbeistand der Firma sicher Recht, wenn er sagt, dass man in diesem Fall fast keine Chance hat.

Vor ein paar Tagen erst, war genau so ein Fall im TV zu sehen. Dort gab es auch ein Displaybruch, und die Techniker seien hier genrell darauf angewiesen gewesen den Garantiefall zu verweigern. Nach Rücksprache mit dem Verbraucherschutz und den Anwälten sah die Sache aber ganz anders aus. Sicherlich, ist hier meistens der Kund selber Schuld, davon ist aber NICHT auszugehen. Der Kunde hat am Schluss natürlich ein neues Display bekommen, und selbst der Chef oder Teamleiter meinte, dass dies nicht rechtens sei. Genau der selbe Fall, und alle Experten gaben dem Kunden Recht!

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Steffen K.
  • Forum-Beiträge: 1.314

17.01.2012, 08:01:37 via Website

Dann hätten wir das jetzt ja uach geklärt und das Forum wieder seine Ruhe...

Gruß, Steffen

Gelöschter Account

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FoobarLord
  • Forum-Beiträge: 37

18.01.2012, 09:25:04 via App

.....

— geändert am 18.01.2012, 09:27:17

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

18.01.2012, 09:27:34 via App

FoobarLord
Also bevor ich 200€ zum Fenster raus werfe, wäre ich einfach mal zu Samsung und hätte die Herstellergarantie in Anspruch genommen..., aber wir leben ja in einem freien Land :-)
Die Garantie aber greift hier definitiv überhaupt nicht.

Die Gewährleistung schon. Die muss man aber durchsetzen, wenn der Händler sich bockig stellt...

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 195

18.01.2012, 17:02:20 via Website

Carsten Müller
FoobarLord
Also bevor ich 200€ zum Fenster raus werfe, wäre ich einfach mal zu Samsung und hätte die Herstellergarantie in Anspruch genommen..., aber wir leben ja in einem freien Land :-)
Die Garantie aber greift hier definitiv überhaupt nicht.

Die Gewährleistung schon. Die muss man aber durchsetzen, wenn der Händler sich bockig stellt...

Herzliche Grüße

Carsten

Das ist richtig, hätte es aber dennoch versucht. Vielleicht mit einer lange Email und dem Leidensweg..

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