Darf man es, oder darf man es nicht? Das ist hier die Frage.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 85

23.02.2012, 15:28:23 via Website

Hallo zusammen,

ich habe mir einige Threads bezüglich des Themas durchgelesen, meine Frage wurde daran nicht beantwortet:
Seit einiger Zeit kann man im Market den Gameboy-Emulator "Gameboy Color A.D." runterladen. Die dazugehörigen Spiele soll man wohl direkt aus der App runterladen können.
Da die App im Market erhältlich ist und sogar zu den beliebtesten gehört, gehe ich davon aus, dass es legal ist, sie zu erwerben. Jedoch habe ich im Internet einen ausführlichen Artikel darüber gelesen, dass solche Emulatoren und die dazugehörigen ROMs illegal sind. Das soll daran liegen, dass neben den Spielen auch das Gerät (in diesem Fall der Gameboy) "kopiert" werden. Das Argument, das ich des Öfteren gelesen habe, dass man sich die Spiele runterladen darf, sofern man das Original besitzt, halte ich für sehr unwahrscheinlich.

Den Artikel könnt ihr euch unter folgendem link durchlesen: http://forum.chip.de/konsolen/betrifft-emus-kopien-cracks-613256.html

Was sagt ihr dazu? Ist es vielleicht so, dass es den Entwicklern bei einigen Spielen egal ist, weil sie kein Geld mehr damit verdienen? Wie sieht es mit dem Emulator an sich aus? Warum gibt es so viele verschiedene Meinungen dazu? Woran erkenne ich, was legal ist?

Gruß

Daniel

— geändert am 23.02.2012, 15:29:08

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reiti.net
  • Forum-Beiträge: 339

23.02.2012, 15:33:44 via Website

Der Emulator ist mit ziemlicher Sicherheit nicht illegal solange die keinen Sourcecode von Nintendo kopiert haben (und das halte ich für unwahrscheinlich).

Die Roms sind aber mit ziemlicher Sicherheit nicht legal - schon aus dem Grund, weil der Publisher mit ziemlicher Sicherheit keine Vertriebserlaubnis erteilt hat ;-)

Dich als Spieler würde ich jetzt als schuldlos anerkennen, denn es ist ja nicht Deine Aufgabe zu wissen, welche Produkte legal und welche illegal angeboten werden.

Wenn du das original Spiel am Gameboy besitzt .. gute Frage .. würde ich mir persönlich aber keinen Kopf machen .. ganz egal as das Gesetz sagt, gekauft ist gekauft. Das handhabe ich auch bei DVDs so. Mein Eigentum, ich zieh Backups wie ich will und schau es wo ich will (ist für mich keine Verletzung des Urheberschutzes)

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Klaus T.
  • Forum-Beiträge: 8.183

23.02.2012, 15:46:52 via Website

reiti.net
Dich als Spieler würde ich jetzt als schuldlos anerkennen, denn es ist ja nicht Deine Aufgabe zu wissen, welche Produkte legal und welche illegal angeboten werden.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.... :smug:

if all else fails, read the instructions.

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reiti.net
  • Forum-Beiträge: 339

23.02.2012, 15:53:16 via Website

ich sagte "würde ICH als schuldlos anerkennen" .. ganz ehrlich, es interessiert mich diesbezüglich nicht, was das gesetz sagt. Wenn ich einen Gameboy gekauft habe und das Spiel gekauft habe - dann halte ich es für blödsinnig nicht auch einen emulator und das rom besitzen zu dürfen.

Das das nicht gesetzeskonform ist stimmt wohl - aber es ist "richtiger" (aus menschlicher und logischer Sichtweise)

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 85

23.02.2012, 16:00:17 via Website

Danke für die schnellen Antworten. Freut mich, dass ich hier eine Diskussion angeregt habe. :D
Was mich nur wundert ist, dass diese App frei im market erhältlich ist und das nicht erst seit Kurzem. Besteht da keine Pflicht auf Seiten von Google, illegale Software zu entfernen?

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reiti.net
  • Forum-Beiträge: 339

23.02.2012, 16:01:39 via Website

Nein, weil es für google nicht zumutbar ist jeden upload auf internationale copyrights zu überprüfen.

Wenn nun Nintendo eine Mail an Google schreibt mit Hinwes auf eine Verletzung wird die app wohl ohne großes wenn und aber auch entfernt werden.

In diesem Fall könnte Nintendo auch relativ einfach hingehen und selbst einen Emulator zur verfügung stellen (roms zum downloaden gibt's ja auch von nintendo bei den konsolen). Solange sie das nicht machen, dürfen sie sich nicht wundern, wenn andere diese Lücke füllen.

— geändert am 23.02.2012, 16:03:34

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 85

23.02.2012, 17:04:13 via Website

Das hört sich ja schon mal gut an. Gibt es noch andere, die dazu was sagen können? Einen Juristen vielleicht? :D

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Pure★Aqua ツ
  • Forum-Beiträge: 3.448

23.02.2012, 17:35:48 via App

Das runterladen dieser Roms ist schon illegal ,deshalb werden hier auch keine Quellen genannt.

HardBasses'n'SmilingFaces :D

Sony Xperia Play
Sony Z1 RiP
Sony Z5 RiP
Samsung Galaxy S10

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 85

23.02.2012, 17:38:35 via Website

Ich habe mir gerade im Internet Kommentare diesbezüglich durchgelesen. Es scheint wohl so, dass niemand wirklich eine Ahnung hat, wie die rechtliche Lage genau aussieht. Viele meinen, es sein grundsätzlich illegal. Andere sagen, es sei zwar illegal, jedoch werde es nicht geahndet. Wieder andere behaupten, es sei legal solange man das Original spiel besitzt.
Eine Person hat geschrieben, dass es nicht ganz klar ist, ob die Spiele kopiergeschützt sind und man somit auch nicht wissen kann, ob und wie und wo und wann und wer... .

Antworten
reiti.net
  • Forum-Beiträge: 339

23.02.2012, 18:12:25 via Website

Jedes Spiel ist "kopiergeschützt" (falsch, es ist urheberrechtlich geschützt), es sei denn es ist ausdrücklich zur freien Distribution freigegeben.

Der (technische) Kopierschutz eines Gameboy Spieles ergibt sich eigentlich dadurch, dass es eine "Kassette" ist .. das umgehen eines Kopierschutzes ist in DE illegal. Abgesehen davon, dass es fraglich ist, ob man dies tatsächlich als "Kopierschutz" anerkennt, umgeht der Benutzer diesen ja nicht. Ich glaub kaum, dass man den Nutzer haftbar machen kann - in welcher Weise auch immer.

Auch bei Filmen wird ein Downloader ja nur deshalb geahndet, weil er die Filme verbreitet und nicht weil er sie herunterlädt. Dem Benutzer ist im Android Market ja auch keineswegs klar ersichtlich, dass es sich um ein illegales Produkt handelt - im Gegenteil.

Derjenige, der eine illegale Kopie verbreitet tut dies aber für gewöhnlich im besten Wissen darüber, daher wird jener auch geahndet.

Trotzdem: Solange Nintendo den mobilen Markt nicht selber nutzt (und das auch nicht will) ist es fraglich ob nicht sogar ein Richter Grund dafür sehen könnte.

Laut aktuellem Gesetz ist es auch nicht illegal Filmstreams auf kino. blablabla (man entferne das, wenn es stört, aber die seite IST aktuell nicht illegal) anzusehen - rechtliche Grauzone es gibt bis heute keine Klagen gegen User.

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Julien A. E.
  • Forum-Beiträge: 141

23.02.2012, 18:13:56 via App

Ich würde sagen für juristische Beratung ist ein Forum der falsche Ort... Die darf hier imho nicht gegeben werden. Aber wegen sowas einen Anwalt mit Fachbereich utheberrecht befragen? Ich weiss nicht....

Rechtlich verbindliche Informationen wirst du auf die Art (Foren) jedenfalls niemals bekommen.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 85

23.02.2012, 18:30:05 via Website

Ich danke euch für eure Antworten. Dass ich hier nicht unbedingt verbindliche Antworten bekomme, ist mir bewusst. Ich wollte lediglich wissen, ob es anderen auch an Klarheit diesbezüglich fehlt.
Jedenfalls danke für eure Meinung. Ich hoffe, dass sich bis morgen noch mehr Leute an dieser Diskussion beteiligen, andernfalls werde ich diesen Thread schließen. :D

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Pure★Aqua ツ
  • Forum-Beiträge: 3.448

23.02.2012, 19:08:31 via App

Hab mal geschaut :
Im Thread " ISOs von ps1 Spielen" im Kategorie Xperia Play stehen auch einige Meinungen darüber.

HardBasses'n'SmilingFaces :D

Sony Xperia Play
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Sony Z5 RiP
Samsung Galaxy S10

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Simon F.
  • Forum-Beiträge: 1.527

23.02.2012, 19:22:19 via App

Der Download der Roms ist illegal, sogar wenn man das Original besitzt. Damit die sache rechtlich in Ordnung sein könnte (ohne Garantie) müsste man die Cartidge schon selber auslesen.
Es gibt jedoch einige wenige Seiten, welche Roms anbieten, die von Fans geschrieben wurden und tatsächlich kostenlos und legal zu haben sind.
Sehr unklahr sind die Emulatoren selber. Ich denke schon, dass man als Benutzer davon ausgehen kann, dass die im Market angebotenen Apps legal sind.
Zwar gilt der Grundsatz "Unwissenheit schützt vor Straffe nich" jedoch werden auch die "offensichtlich rechtswiedrige Quellen" genannt. Apps im Market erfüllen dieses Kriterium ganz klar nicht. Anders sieht es aus, wenn man sich eine App aus anderen Quellen besorgt, nachdem sie aus dem Market verbannt wurde.

Antworten
Klaus
  • Forum-Beiträge: 464

23.02.2012, 21:11:07 via App

Bei solche Grauzonen kann nicht mal ein Anwalt eine verbindliche Aussage machen, da unter Juristen auch unterschiedliche Meinungen herrschen. Solange es kein Gerichtsurteil gibt an dem man sich orientieren kann, kann man nur spekulieren.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 85

24.02.2012, 16:17:38 via Website

Danke an alle.

Antworten
©h®is
  • Forum-Beiträge: 24.262

24.02.2012, 16:48:02 via App

kurz und knapp:
die app ist legal, die roms nicht..

dss ist aber nicht juristisch fundamentiert,sondern meine Meinung

um Paragraphen zu reiten, gibt es hier im forum bewanderte schreiber, die, die einschlägigen Paragraphen kennen, bzw diese nachschlagen können..

StayDirty ツ


Pixel 3a XL [10]

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⇨Dirty⇦ nexus4 [5.0.2] RIP

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 8.246

24.02.2012, 16:54:06 via Website

Im Grunde genommen ist es umgekehrt:

die App ist legal, die Roms sind es nicht!

Die App emuliert ja nur die entsprechende Harware.
Bei Roms sieht das anders aus. Die Lizenzen und alle damit verbundenen Rechte liegen beim Besitzer, also darf man die auch nicht einfach kopieren und in Umlauf bringen.
Es gibt aber auch viele ältere roms, deren Lizenzen abgelaufen sind und vom Besitzer nicht verlängert wurden oder sogar vom Besitzer selbst freigegeben wurden.
Es gibt einen Emulator Namens MAME der alte Spielhallenhits auf den PC bringt. Viele der verfügbaren Roms sind mittlerweile frei verfügbar, da vom Hersteller freigegeben, aber eben auch viele nicht....

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 226

05.04.2012, 18:54:30 via Website

richtig, app legal, rom nicht, da das spiel selbst ja noch immer geistiges eigentum von nintendo ist. deswegen werden die roms selbst ja auch nicht im market angeboten... ^^
die frage ist eben nur, wer das kontrolliert und wer es bestrafen soll?! erwähnt wurde ja bereits, dass nintendo selbst nicht im market mit, zum beispiel, einem emulator oder ähnlichem vertreten ist und deswegen wahrscheinlich auch kein interesse an dem thema hat ^^

die zukunft könnte interessant werden :p

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 85

06.04.2012, 14:49:50 via Website

Kann denn etwas illegal sein, das gesetzlich nicht eindeutig geregelt ist?

Antworten
sothio
  • Forum-Beiträge: 10.414

06.04.2012, 14:52:11 via Website

Was soll denn nicht eindeutig geregelt sein?

App = Legal.

Manche Roms: Nicht freigegeben -> verboten.

Alle anderen Roms sind erlaubt und können genutzt werden.

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 226

07.04.2012, 17:35:41 via Website

wieso nich geregelt?
ich finde, da es um den geistigen besitz von nintendo geht, also um die spiele, is es ganz klar, dass es sich um eine kopie der daten und des spiels handelt und diese kopie weder genehmigt noch bezahlt ist. ergo --> raubkopie (nicht falsch verstehen, find ich im maasvollem eigengebrauch recht angenehm, also das pribnzip raubkopie xD), also illegal ^^

die zukunft könnte interessant werden :p

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 3.230

07.04.2012, 17:37:44 via Website

Die Frage ist tatsächlich ob die Spiele Kopiergeschützt sind. Wären sie das nicht könnte mir niemand verbieten mir privat eine Sicherheitskopie zu machen. Ob ich diese aber auf dem Handy nutze oder wieder auf eine Kasette überspiele tut dabei ja nichts zur Sache.

Antworten
Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

07.04.2012, 17:47:02 via Website

Andy
Die Frage ist tatsächlich ob die Spiele Kopiergeschützt sind. Wären sie das nicht könnte mir niemand verbieten mir privat eine Sicherheitskopie zu machen. Ob ich diese aber auf dem Handy nutze oder wieder auf eine Kasette überspiele tut dabei ja nichts zur Sache.
Dazu musst Du aber dann auch das Original legal besitzen.

Herzliche Grüße
Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 3.230

07.04.2012, 17:48:11 via Website

Carsten Müller
Andy
Die Frage ist tatsächlich ob die Spiele Kopiergeschützt sind. Wären sie das nicht könnte mir niemand verbieten mir privat eine Sicherheitskopie zu machen. Ob ich diese aber auf dem Handy nutze oder wieder auf eine Kasette überspiele tut dabei ja nichts zur Sache.
Dazu musst Du aber dann auch das Original legal besitzen.

Herzliche Grüße
Carsten

Davon bin ich ausgegangen ;)
Sonst wäre es ja auch keine Sicherungskopie.

Grüße zurück
Andy

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 85

07.04.2012, 17:51:49 via App

reiti.net
Jedes Spiel ist "kopiergeschützt" (falsch, es ist urheberrechtlich geschützt), es sei denn es ist ausdrücklich zur freien Distribution freigegeben.

Der (technische) Kopierschutz eines Gameboy Spieles ergibt sich eigentlich dadurch, dass es eine "Kassette" ist .. das umgehen eines Kopierschutzes ist in DE illegal. Abgesehen davon, dass es fraglich ist, ob man dies tatsächlich als "Kopierschutz" anerkennt, umgeht der Benutzer diesen ja nicht. Ich glaub kaum, dass man den Nutzer haftbar machen kann - in welcher Weise auch immer.

Auch bei Filmen wird ein Downloader ja nur deshalb geahndet, weil er die Filme verbreitet und nicht weil er sie herunterlädt. Dem Benutzer ist im Android Market ja auch keineswegs klar ersichtlich, dass es sich um ein illegales Produkt handelt - im Gegenteil.

Derjenige, der eine illegale Kopie verbreitet tut dies aber für gewöhnlich im besten Wissen darüber, daher wird jener auch geahndet.

Trotzdem: Solange Nintendo den mobilen Markt nicht selber nutzt (und das auch nicht will) ist es fraglich ob nicht sogar ein Richter Grund dafür sehen könnte.

Laut aktuellem Gesetz ist es auch nicht illegal Filmstreams auf kino. blablabla (man entferne das, wenn es stört, aber die seite IST aktuell nicht illegal) anzusehen - rechtliche Grauzone es gibt bis heute keine Klagen gegen User.
Sehr guter Kommentar. Danke

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DasSurpl Lets Plays
  • Forum-Beiträge: 1

14.09.2014, 20:32:57 via Website

Laut Deutschem recht ist es legal, solange keine OFFENSICHTLICH illegale Quelle vorliegt.
(Also ist es je nach Verfahren unterschiedlich verhandelbar!)

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 8.735

14.09.2014, 23:07:23 via Website

DasSurpl Lets Plays

Laut Deutschem recht ist es legal, solange keine OFFENSICHTLICH illegale Quelle vorliegt.
(Also ist es je nach Verfahren unterschiedlich verhandelbar!)

Du machst es Dir ja sehr einfach!
Du kannst weder ein Eigentum noch ein Recht an unrechtmäßig erworbenen Dingen erwerben. Wenn Du jedoch selbst getäuscht wurdest, spielt das bei der Feststellung der Strafe eine Rolle.

Abgesehen davon, ist die Diskussion seit fast zweieinhalb Jahren beendet. Wenngleich falsch!


Ich habe keine Lust mehr auf Bastelei und widme mich lieber wieder dem Real Life. Die Idee gärte schon länger. Tschüß!


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