Gewerbeanmeldung?

  • Antworten:32
Adro
  • Forum-Beiträge: 11

21.04.2012, 20:04:16 via Website

Ich habe vor kurzem meine erste App fertiggestellt und würde gerne einen Werbebanner einblenden. Nach allem was ich jetzt gelesen habe, ist hierfür wohl eine Gewerbeanmeldung nötig. Mir stellt sich jetzt also die Frage, inwiefern sich das Ganze lohnt. Klar, ich kann nur selber abschätzen, was mir der Werbebanner an monatlichen Einnahmen beschert, aber diese Einnahmen dürften bei "normalen Nutzerzahlen" ja eher gering ausfallen.
Ständig mit dem Risiko zu leben, vom Ordnungsamt einen auf den Deckel zu bekommen, will ich aber auch nicht. Mich würden also Praxiserfahrungen interessieren.
Lohnt sich das Schalten von Werbung, bei einer voraussichtlich geschätzten Nutzerzahl von 5000-10000 Leuten?

Wird man da nicht zum Bürokratiemonster?

-Gewerbeanmeldung
-Anmeldung bei der IHK
-Anmeldung beim Finanzamt (als Kleingewerbe)
-Anmeldung bei der BG?

Wo sonst noch?

Dazu die Kosten:

-Gewerbeanmeldung: ~20-50€
-IHK-Mitgliedschaft: €?
-Unfallversicherung/Pflichtversicherung bei der BG?
-Wechsel in die private/freiwillige KV?
-Steuerberater?

Ich kann mir nicht ernsthaft vorstellen, dass all die kleinen App-Entwickler diese ganzen Umstände in Kauf nehmen, nur weil sie mit einem Werbebanner geschätzte 10€ im Monat dazuverdienen wollen...?
Kann jemand seine (persönlichen) Erfahrungen teilen, ob sich das Ganze als "kleines Hobby" überhaupt lohnt? Bei all diesen Kosten und Pflichten muss man doch im Grunde sagen, dass man entweder voll einsteigt oder es lieber bleiben lässt!?

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

21.04.2012, 20:10:16 via Website

Hi,

eine Gewerbeanmeldung ist auch nicht zwingend nötig. Zumindest nicht bei homöopathischen Größenordnungen wie 10 Euro im Monat...

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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Adro
  • Forum-Beiträge: 11

21.04.2012, 20:17:50 via Website

Hallo Carsten,

basiert deine Aussage auf einer rechtlichen Grundlage? Wo genau kann man sich darüber informieren? Bei allem was ich bisher gelesen habe, ist bei jeglicher Gewinnabsicht eine Gewerbeanmeldung nötig. Ich mache mir weniger Sorgen ums Finanzamt, da bei diesen Kleckerbeträgen ohnehin keine (gewerbliche) Steuerpflicht besteht, aber das Ordnungsamt spricht bei Nicht-Anmeldung wohl Strafen bis zu 50.000€ aus.

Gruß
Markus

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Thomas 'Firefighter' D.
  • Forum-Beiträge: 1.623

21.04.2012, 21:29:46 via Website

Hallo,

also, eine Anmeldung bei der IHK geschieht automatisch, wenn man ein Gewerbe anmeldet. Aber Beiträge werden nicht erhoben, wenn das Gewerbe eine geringfügige Einnahmequelle darstellt.
In die private KV brauchst du nicht: hierfür musst du über 50.850 Euro im Jahr verdienen. Lediglich Beamte, Selbstständige und Freiberufler (Ärzte, Architekten) können in sofort in die PKV.
Bei der BG bist du als Kleinunternehmer (Umsatz < 17.500 in dem vorangegangnen Geschäftsjahr) i. d. R. Beitragsfrei als so eine Art Plichtmitglied.

Gruß
Thomas

"If you always do what you've always done, you'll always get what you've always got." Abraham Lincoln

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Adro
  • Forum-Beiträge: 11

21.04.2012, 22:30:11 via Website

Ok, aber wie sieht es mit den unternehmerischen Pflichten aus? Man haftet als "Einzelunternehmer" schliesslich auch mit seinem Privatvermögen. Wenn nun ein Nutzer behauptet, er hätte durch die App einen finanziellen Schaden erlitten. Dann können im Handumdrehen immense Kosten auf einen zukommen, selbst wenn man im Recht ist. Das kann man doch nicht einfach ausblenden? Von Abmahnungen wegen fehlendem Impressum oder dergleichen mal ganz zu schweigen. Es gibt ja immer jemanden, der meint, er müsse irgendwas abmahnen.

Die ganze Sache ist mir daher nach wie vor nicht geheuer. Nicht wenn man sich die zu erwartenden Einnahmen vor Augen führt.

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Thomas 'Firefighter' D.
  • Forum-Beiträge: 1.623

21.04.2012, 23:16:18 via App

Richtig, das bezeichnet man auch als unternehmerisches Risiko.
Du könntest auch eine GmbH oder eine Ltd. gründen, mit dem notwendigen Kapital, aber das lohnt sich wohl für die. meisten Entwickler nicht wirklich.
Die Haftung musst du komplett berücksichtigen.

edit: habe seit 2004 ein Gewerbe angemeldet.

— geändert am 21.04.2012, 23:28:18

"If you always do what you've always done, you'll always get what you've always got." Abraham Lincoln

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Adro
  • Forum-Beiträge: 11

21.04.2012, 23:54:09 via Website

Wie gesagt, Gewinn und Risiko stehen hier in keinerlei Verhältnis. Ich werde es deshalb so machen, dass ich meine App erstmal ohne Werbung und kostenlos veröffentliche. Wenn die Nutzerzahlen eine Marke überschreiten, wo die gewerbliche Ausnutzung Sinn macht, werde ich eine kostenlose Version mit Werbung anbieten und eine Bezahl-Version. Vielleicht macht mir bis dahin ja sogar jemand ein gutes Angebot und kauft mir die App ab. Wenn das Ganze sogar ohne Werbung floppt, bin ich froh, dass ich keine grösseren Risiken eingegangen bin.

Nochmal danke für eure Antworten.

Gruß
Markus

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Rafael K.
  • Forum-Beiträge: 2.359

23.04.2012, 09:45:14 via Website

Die Frage hatten wir hier letztens schonmal, such einfach mal die letzten Seiten durch.
Da habe ich auch einen Link gepostet, wo das erklärt wird.

Soweit ich mich entsinne, kann man pro Jahr 410€ durch selbstständige Arbeit verdienen, ohne es versteuern zu müssen.
Alles darüber hinaus erfordert ein Gewerbe.
Das kannst Du übrigens auch nachträglich zum 1.1. anmelden, wenn du im Laufe des Jahres merkst, dass du die 410€ überschreitest.

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Adro
  • Forum-Beiträge: 11

23.04.2012, 10:58:30 via Website

Hallo Rafael,

ich habe deinen Link jetzt mal kurz überflogen. Leider sehe ich da keine Relevanz für Anbieter von Apps, bzw. für Einnahmen aus der Schaltung von Werbeanzeigen. Wenn ich das richtig sehe, geht es dort um Nebeneinkünfte aus einer (selbstständigen) freiberuflichen Tätigkeit, nicht aber um Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit. Letzteres ist beim Verkaufen von Apps, bzw. bei Einnahmen aus der Schaltung von Werbeanzeigen zweifelsfrei der Fall. D.h. es ist mit Beginn der Tätigkeit eine Gewerbeanmeldung nötig, egal wie hoch die Einnahmen sind.

Gruß
Markus

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Maximilian O
  • Forum-Beiträge: 990

23.04.2012, 11:01:31 via Website

Hi Adro,
wenn du in deine Apps Werbung einbaust, werden deine Einnahmen ja erst einmal bei admob "gesammelt". Dies zählt meiner Meinung nach noch nicht zu versteuerungspflichtigen Einnahmen, erst wenn du dir diese auszahlen lässt.

Daher kannst du ja einfach mal einige Wochen die Werbung einbauen und schauen wieviel du vorraussichtlich bekommst und ob es sich lohnt dieses Risiko einzugehen.

Liebe Grüße Maximilian

— geändert am 23.04.2012, 11:02:10

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Adro
  • Forum-Beiträge: 11

23.04.2012, 11:07:15 via Website

Hallo Maximilian,

diese Überlegung hatte ich auch schon, aber rechtlich nimmt man die Tätigkeit schon dann auf, wenn man die App mit der Werbung veröffentlicht.
Das Finanzamt/Ordnungsamt interessiert nicht, ob/wann man sich das Geld auszahlen lässt. Es ist ja auch kein Zufall, dass Admob eine Steuer-Id verlangt.

Gruß
Markus

— geändert am 23.04.2012, 11:11:17

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Rafael K.
  • Forum-Beiträge: 2.359

23.04.2012, 11:16:26 via Website

Adro
Hallo Rafael,

ich habe deinen Link jetzt mal kurz überflogen. Leider sehe ich da keine Relevanz für Anbieter von Apps, bzw. für Einnahmen aus der Schaltung von Werbeanzeigen. Wenn ich das richtig sehe, geht es dort um Nebeneinkünfte aus einer (selbstständigen) freiberuflichen Tätigkeit, nicht aber um Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit. Letzteres ist beim Verkaufen von Apps, bzw. bei Einnahmen aus der Schaltung von Werbeanzeigen zweifelsfrei der Fall. D.h. es ist mit Beginn der Tätigkeit eine Gewerbeanmeldung nötig, egal wie hoch die Einnahmen sind.

Gruß
Markus
Du kannst bei der Gewerbeanmeldung das Datum frei bestimmen, also auch einfach rückwirkend zum 1.1. anmelden.
Damit ist es praktisch gesehen völlig egal, denn mit einem Kleingewerbe musst du nur am Ende des Jahres deine Einkünfte in Form einer einfachen EÜR angeben und ich denke bei den zu erwartenden Einnahmen wird es ein Kleingewerbe sein.

Antworten
Adro
  • Forum-Beiträge: 11

23.04.2012, 11:37:42 via Website

Eine rückwärtige Anmeldung ist immer mit einem Verwarngeld (wenn der Beginn der Tätigkeit länger als 6 Wochen zurückliegt), bzw. mit einem Bußgeldverfahren (wenn der Beginn der Tätigkeit länger als 6 Monate zurückliegt) verbunden.
Davon abgesehen ist eine rückwärtige Anmeldung nicht sinnvoll, denn selbst wenn man die Tätigkeit, wegen zu geringer Einnahmen, zwischenzeitlich wieder aufgibt, so waren die Einnahmen trotzdem durch eine gewerbliche Tätigkeit entstanden. Das dürfte heissen, man ist immer noch von dem Verwarngeld/Bußgeldverfahren bedroht.

— geändert am 23.04.2012, 11:38:19

Antworten
Rafael K.
  • Forum-Beiträge: 2.359

23.04.2012, 11:44:20 via Website

Adro
Eine rückwärtige Anmeldung ist immer mit einem Verwarngeld (wenn der Beginn der Tätigkeit länger als 6 Wochen zurückliegt), bzw. mit einem Bußgeldverfahren (wenn der Beginn der Tätigkeit länger als 6 Monate zurückliegt) verbunden.
Aha :) Link?
War bei mir nicht der Fall.

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Rafael K.
  • Forum-Beiträge: 2.359

23.04.2012, 12:16:41 via Website

Bei mir war es so, dass ich es zum aktuellen Monat anmelden wollte, aber die Sachbearbeitering mir geraten hat das zum 1.1. zu machen, damit das Finanzamt da keine Probleme macht, wenn schon vorher Einnahmen entstanden sind :)
Weiß aber auch nicht mehr genau wie lange das nachträglich war.

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Adro
  • Forum-Beiträge: 11

23.04.2012, 16:04:16 via Website

Die Frage ist doch, welchen Sinn es macht, das Gewerbe erst Wochen/Monate später anzumelden? Wie soll das Geld versteurt werden, wenn man das Gewerbe schon vor der Anmeldung wieder aufgibt? Welche Pflichten hat man in der Zeit zwischen Beginn der Tätigkeit und der Gewerbeanmeldung, bzw. welchen rechtlichen Status hat man in dieser Zeit?
Desweiteren stellt sich die Frage, ob man es sich bei einer rückwärtigen Anmeldung nicht direkt mit den zuständigen Stellen "verscherzt".
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es manchen Kommunen egal ist, ob man das Gewerbe mit Beginn der Tätigkeit oder erst 6-9 Monate später anmeldet.

Antworten
Rafael K.
  • Forum-Beiträge: 2.359

23.04.2012, 16:15:51 via Website

Adro
Die Frage ist doch, welchen Sinn es macht, das Gewerbe erst Wochen/Monate später anzumelden?
Damit man nicht unnötig ein Gewerbe am Hals hat, wenn man es garnicht bräuchte, weil man unter 410€ bleibt.
Dieser Freibetrag gilt IMHO für alle Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, die als Nebeneinkommen zu einer nichtsselbstständigen Tätigkeit erwirtschaftet werden.

Siehe:
http://www.finanzfrage.net/frage/410-grenze-fuer-selbstaendige-pro-kopf-oder-pro-gewerbe
und auch der verlinkte Gesetzestext.

Achso:
Ich sollte vielleicht erwähnen, dass das meine Meinung ist und keine Rechtsberatung :)
Für mich hat das so funktioniert. Es soll sich aber bitte jeder selbst informieren.

— geändert am 23.04.2012, 16:20:14

Antworten
Adro
  • Forum-Beiträge: 11

23.04.2012, 16:30:31 via Website

Du vermischst wieder die Pflicht ein Gewerbe anzumelden und die Steuerschuld. Davon abgesehen gehe ich davon aus, dass man bei der Nichtanmeldung eines Kleingewerbes automatisch 19% Umsatzsteuer abführen muss. Jedenfalls auf den Gewinn, den man vor der Anmeldung des Kleingewerbes erwirtschaftet hat.

Achtung: Auch ich gebe hier keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Meinung wieder.

— geändert am 23.04.2012, 16:30:59

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think Android
  • Forum-Beiträge: 57

24.04.2012, 19:12:11 via Website

Hallo, bin seit 2009 im Geschäft mit Apps.

Mein ganz klarer Ratschlag:

zum Steuerberater gehen, sich alles erklären lassen. Alles andere führt zu nichts.
Die rechtliche Grundlage verändert sich von Jahr zu Jahr, je nach Kommune ist es auch mal anders.

Kleiner Hinweis:

Gewerbe ist nicht immer nötig. Die Entwicklung von Apps kann auch als freiberufliche Tätigkeit deklariert werden,
dann wird einiges etwas anders geregelt, im Klartext - man hat es einfacher und blecht weniger an irgendwelche Vereine.

— geändert am 24.04.2012, 19:14:06

Antworten
Adro
  • Forum-Beiträge: 11

24.04.2012, 20:14:18 via Website

Das Gespräch hier dreht sich ja in erster Linie um kleine Entwickler, mit winzigen Einnahmen. Wenn ich 10€ im Monat verdiene, zahle ich nicht erst 200€ für ein Beratungsgespräch beim Steuerberater.
Letztlich läuft es also immer wieder darauf hinaus, dass sich das ganze bei kleinen Einnahmen nicht lohnt.

Ich habe meine App jetzt ohne Werbung in den Market gestellt und habe bereits 50 User. Wenn sich die Userzahl konstant so weiterentwickelt, werde ich meine Überlegungen in ca. einem Jahr nochmal angehen.

Antworten
think Android
  • Forum-Beiträge: 57

24.04.2012, 20:52:26 via Website

Noch eben zum Thema "Haftpflichtversicherung". Ich kenne viele Selbstständige in der IT (Sysadmins, Entwickler, Berater ...) - so gut wie keiner macht das, es ist schlicht unbezahlbar.

Bin jetzt aber neugierig, wo finde ich deine App? ;)

— geändert am 24.04.2012, 20:55:00

Antworten
A. N.
  • Forum-Beiträge: 23

08.04.2013, 04:07:58 via Website

Sind diese 410€/Jahr bestätigt?

Ich habe auch einmal etwas von 35€/Monat gehört, würde ja dann so ungefähr hinkommen.

Das mit dem Nachreichen usw. hab ich ja verstanden, aber bei mir wird's evtl problematisch, weil meine App-Einnahmen (sollte es so weitergehen) warscheinlich relativ genau auf der Kippe landen werden.

Möchte jetzt aber auch keine Anmeldegebühren usw. bezahlen, für etwas, nach dem man mich evtl nie fragt.

MfG Alex

Antworten
svennergr
  • Forum-Beiträge: 13

08.04.2013, 17:07:18 via Website

Noch einmal zum Stichwort Steuerberater: Wie teuer ist da ein kleines Gespräch. Vielleicht eine Stunde?

Kann jemand nocheinmal nennen, was genau notwendig ist, wenn man Apps als Kleinunternehmer vertreiben möchte? D.H. geringstes Einkommen, etc.

— geändert am 08.04.2013, 17:11:26

Antworten
Andy N.
  • Forum-Beiträge: 3.112

08.04.2013, 18:42:09 via Website

Was ein Steuerberater kostet kann man so nicht sagen. Das ist abhängig vom Aufwand und Schwierigkeit, letztendlich auch vom Steuerberater.
Aber ich würde mir da nicht so viel Gedanken machen. Wahrscheinlich würde der Steuerberater eh Dein Jahreseinkommen vernichten.

Ich würde einfach mal mit dem Verkauf von Apps beginnen, und wenn dann auch mal wirklich nennenswerte Erträge rein kommen, erst dann würde ich mir ein Gewerbe anmelden. Dann kannst Du Dich auch bei den entsprechenden Stellen beraten lassen, es muss ja nicht immer gleich der Steuerberater sein.
Wenn Du dann noch sauber Deine Steuererklärung machst (wahrscheinlich bleibst Du eh unterm Freibetrag), wird schon alles passen.
Wichtiger ist, dass Du alle Papiere aufbewahrst, solltest Du die später mal aus irgend einen Grund brauchen.

Antworten
svennergr
  • Forum-Beiträge: 13

09.04.2013, 00:14:47 via Website

Andy N.
  1. Dann kannst Du Dich auch bei den entsprechenden Stellen beraten lassen
  2. Wenn Du dann noch sauber Deine Steuererklärung machst

  1. Du meinst damit Finzanzamt, Steueramt und co?
  2. In ganz normaler Steuererklärung angeben? Was ist denn mit einer Einnahmenüberschussrechnung? Wann brauch man die?

Antworten
A.R.Ty
  • Forum-Beiträge: 504

14.04.2013, 20:55:07 via Website

Hoi,

E/A-Rechnung geht bis zu einem Umsatz von ca. 18500 EUR/Jahr.

Doei

— geändert am 14.04.2013, 20:55:26

S4droid root | 4.2 | Launcher: GO Ex | | MyWinDroidSoft: Android Root Tool | Android Suite | MyAndroidApps:Model Calculator | Spotty

Antworten
svennergr
  • Forum-Beiträge: 13

14.04.2013, 21:37:48 via Website

Wird der Gewinn anhand einer Einnahmenüberschussrechnung ermittelt und liegen die Betriebseinnahmen über 17.500 €, ist der Einkommensteuererklärung die Anlage EÜR beizufügen...

Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Einnahmen%C3%BCberschussrechnung

Was passiert mit der EÜR/EAR denn, wenn diese unter 17.500 € liegt?

Antworten
A. N.
  • Forum-Beiträge: 23

20.04.2013, 04:26:53 via Website

Andy N.
Ich würde einfach mal mit dem Verkauf von Apps beginnen, und wenn dann auch mal wirklich nennenswerte Erträge rein kommen, erst dann würde ich mir ein Gewerbe anmelden.

Warum kann denn keiner sagen, was nennenswert ist? xD
Also ich komm jetzt (sofern's so weitergeht) auf monatlich ganz knapp ins dreistellige
(hätte nie gedacht dass sich den Quatsch überhaupt jemand runterlädt :D)

Manche sagten ja, man kann's als Freiberufler (Künstler) anmelden, das klang ja auch erst einmal gut, da alle meine Apps was mit (nennen wir es einmal) "Musik" zu tun haben. Andere meinten wiederum, Sobald man Werbung schaltet, sei man Publisher ? 0o

Antworten
A.R.Ty
  • Forum-Beiträge: 504

20.04.2013, 09:56:13 via Website

Fiskalisch "unerheblich" sind wie gesagt Summer unter 17500 EUR.
Das heisst nicht, dass Du keine Einkommenssteuererklärung ausfüllen musst - es geht nur um die Besteuerung der eingenommenen Summen.

Sei froh, dass es für Kleinunternehmer die Umsatzsteuervorrauszahlung nicht mehr gibt - bei vielen DER Knackpunkt beim Schritt in die Selbstständigkeit gewesen.
Bei der musstest Du ja die vom Finanzamt geschätzte UST pro Quartal im VORAUS entrichten :ph34r:

Wie ebenfalls geschrieben: fang erstmal an zu verkaufen, mach dafür einen E/A - "Zettel" und schreib halt alles auf was rausgeht und reinkommt.

Raus geht z.B. auch Strom für den Entwicklungs-PC, evtl. ein eigenes Zimmer dafür usw. usw.

Nach dem Sommer kannst Du mal mit Deinem E/A-Zettel zum FA dackeln und DIE fragen, was machbar/möglich/notwendig ist.

Erst wenn es jeden Monat 4-stellig wird, würde ich direkt zu einem Steuerberater gehen aber dann kannste Dir paar Hunderter auch leisten :grin:

S4droid root | 4.2 | Launcher: GO Ex | | MyWinDroidSoft: Android Root Tool | Android Suite | MyAndroidApps:Model Calculator | Spotty

Antworten
A. N.
  • Forum-Beiträge: 23

08.05.2013, 16:39:02 via Website

Haha ok 4-stellig wirds vorerst noch nicht ganz werden, bin aber eig recht froh mit dem was ich jetzt erreiche.

Hab der Finanzamtdame mal n bisschen was vorgerechnet und sie meinte sie sendet mir dann etwas, wenn sie denkt, es ist der Zeitpunkt dazu ist gekommen (?) naja ich bin froh drüber xD
Das Einzige was mich stört, ist dass ich jetz noch nichts absetzen darf was ich so und so rein gar nicht für meine Entwicklung brauche :D


Danke für die ganzen Posts

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