HTC One S - T Punkt verweigert Annahme des Gerätes wegen Reklamation von Gehäuseschaden

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Torsten K.
  • Forum-Beiträge: 226

15.05.2012, 17:30:52 via Website

Hallo wie im Text oben genannt habe ich ein kleines Problem. Leider bin ich nun auch von Gehäuseproblemen des one S betroffen jedoch verweigert der T-Punkt in meiner Nähe die Annahme des Gerätes mit der Begründung es wäre nichts über diesen Fehler bekannt die und T Mobile Hotline verweist an HTC direkt. Es handelt sich um ein Vertragshandy. Mein Bruder ist Geschäftskunde bei T-Mobil hatte das gleiche Problem seins wurde ohne Nachfragen innerhalb von 24 Stunden gegen ein Neues getauscht. Was würdet ihr tun? Ich habe echt keinen Bock auf Service Hotline Terror.

Gruß
Torsten

— geändert am 04.04.2019, 22:13:02 durch Moderator

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 1.830

15.05.2012, 17:34:08 via App

Wenn du noch Garantie hast, dürfte es völlig egal sein, ob der Fehler bekannt ist, oder nicht.

Der Verkäufer ist dann für die Reklamation zuständig.

— geändert am 15.05.2012, 17:35:41

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Torsten K.
  • Forum-Beiträge: 226

15.05.2012, 17:39:24 via App

Gerät ist 4Wochen alt

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 1.830

15.05.2012, 17:41:20 via App

Dann reklamierst du (mit Rechnung) den Garantiefall. Alles weitere muß der T-Punkt machen.

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Bastian Siewers
  • Forum-Beiträge: 9.729

15.05.2012, 17:41:23 via Website

Naja, das stimmt nicht ganz Hans. Wenn der Mitarbeiter im T-Punkt davon ausgeht, dass es kein HTC Fehler ist, ist das für ihn Kunden-Verschulden, sprich keine Garantie Leistung.

Ich würde dem mal etwas Druck machen etc. Ich würde die offizielle Stellungnahme von HTC im Netz raussuchen und ihm vor die Nase halten.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 1.830

15.05.2012, 17:42:48 via App

Bastian S.
Ich würde die offizielle Stellungnahme von HTC im Netz raussuchen und ihm vor die Nase halten.

Gute Idee!

Für die Bearbeitung ist dann aber trotzdem der Verkäufer zuständig.

— geändert am 15.05.2012, 17:44:16

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Bastian Siewers
  • Forum-Beiträge: 9.729

15.05.2012, 18:05:05 via Website

Das auf jeden Fall. Wenn ich mich nicht irre, hat sogar HTC selber in dem Statement gesagt, man soll dahin gehen, wo man das Gerät gekauft hat.

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Torsten K.
  • Forum-Beiträge: 226

15.05.2012, 19:12:53 via App

Bastian S.
Das auf jeden Fall. Wenn ich mich nicht irre, hat sogar HTC selber in dem Statement gesagt, man soll dahin gehen, wo man das Gerät gekauft hat.

genau das habe ich ihnen im T Punkt im Internet gezeigt und sogar Bilder von beschädigten One S die genau so aussehen wie meins und trotzdem wollten sie den Schaden nicht anerkennen und das Gerät annehmen ich sollte mich an HTC wenden ich habe aber das Gerät von T Mobile und sehe nicht ein das ich mich mit HTC rumärgern soll die sind nicht mein Vertragspartner so sehe ich das.Ich habe T-Mobile jetzt einen Brief geschrieben und ihnen eine Frist von 10Tagen eingeräumt dann. gebe ich die Sache an meinen Rechtsschutz dann sollen die das klären.Wenn ich ja nicht genau wüsste das es letzte Woche bei meinen Bruder ohne Probleme geklappt hat und sie das Gerät ohne weiteres getauscht hätten wäre das ganze ja nicht so ärgerlich aber so.Zumal es ja hier auch einen Tread gibt in dem auch geschrieben wurde das T Mobile die Handys tauscht.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 190

15.05.2012, 20:34:24 via App

hatte selber das Problem,musste 4mal kommen, aber letzte Woche gings endlich, hier gibt's auch schon ein threat dazu

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 7.924

15.05.2012, 20:38:15 via Website

geh doch in einen anderen T Punkt!

Desire HD > Note 2 LTE > Moto G > OnePlus One [Cyanogen OS | CM11S | root]

und jetzt noch ein Nexus 10 [Android 5 | root]
:D

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 8.035

15.05.2012, 20:41:38 via Website

da wo man es gekauft hat hin gehen

Gruß Andi AM Photography: FB | ACE TV: YouTube Website FB

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Matti
  • Forum-Beiträge: 149

15.05.2012, 20:45:28 via App

ist doch ganz einfach. Du hast 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung. Das erste habe Jahr Garantie. Bedeutet der Verkäufer ist in der beweispflicht. Erst muss dir beweisen das du das Gerät kaputt gemacht hast. Bilder von einem identischen Schaden untermauern das der Fehler bekannt ist.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 7.924

15.05.2012, 20:51:21 via Website

Sir Andi Droid
da wo man es gekauft hat hin gehen

an sich ist das aber Latte! Annehmen müssen die das so wieso

Desire HD > Note 2 LTE > Moto G > OnePlus One [Cyanogen OS | CM11S | root]

und jetzt noch ein Nexus 10 [Android 5 | root]
:D

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Torsten K.
  • Forum-Beiträge: 226

15.05.2012, 21:42:18 via App

Sir Andi Droid
da wo man es gekauft hat hin gehen

noch mal zum besseren Verständnis für alle die geantwortet haben es handelt sich um ein Handy aus einer Vertragsverlängerung und wurde mir von T-Mobil per Paketdienst gebracht deswegen kann ich eigentlich nur in einen T-Punkt gehen und es Reklamieren

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 8.035

15.05.2012, 21:45:44 via Website

Matti
ist doch ganz einfach. Du hast 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung. Das erste habe Jahr Garantie. Bedeutet der Verkäufer ist in der beweispflicht. Erst muss dir beweisen das du das Gerät kaputt gemacht hast. Bilder von einem identischen Schaden untermauern das der Fehler bekannt ist.
exakt

Gruß Andi AM Photography: FB | ACE TV: YouTube Website FB

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Bastian Siewers
  • Forum-Beiträge: 9.729

16.05.2012, 00:05:20 via Website

Torsten K.
noch mal zum besseren Verständnis für alle die geantwortet haben es handelt sich um ein Handy aus einer Vertragsverlängerung und wurde mir von T-Mobil per Paketdienst gebracht deswegen kann ich eigentlich nur in einen T-Punkt gehen und es Reklamieren

Die Schlussfolgerung verstehe ich jetzt vorne und hinten nicht. Was hat der eine T-Punkt mit dem Paketdienst zu tun?
Egal wo du das Telefon gekauft hast, kannst du zu jedem T-Punkt gehen. Die machen das oft ungern, wenn es wo anders gekauft wurde, aber darauf würde ich mich nicht einlassen. Ist es ein Telekom-Gerät, kann auch jeder T-Punkt das Teil austauschen, lass dir nichts anderes erzählen.

Hast du eigentlich mit dem Filialleiter gesprochen?

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Torsten K.
  • Forum-Beiträge: 226

16.05.2012, 05:18:50 via App

Bastian S.
Torsten K.
noch mal zum besseren Verständnis für alle die geantwortet haben es handelt sich um ein Handy aus einer Vertragsverlängerung und wurde mir von T-Mobil per Paketdienst gebracht deswegen kann ich eigentlich nur in einen T-Punkt gehen und es Reklamieren

Die Schlussfolgerung verstehe ich jetzt vorne und hinten nicht. Was hat der eine T-Punkt mit dem Paketdienst zu tun?
Egal wo du das Telefon gekauft hast, kannst du zu jedem T-Punkt gehen. Die machen das oft ungern, wenn es wo anders gekauft wurde, aber darauf würde ich mich nicht einlassen. Ist es ein Telekom-Gerät, kann auch jeder T-Punkt das Teil austauschen, lass dir nichts anderes erzählen.

Hast du eigentlich mit dem Filialleiter gesprochen?

ja habe ich und er hat es abgelehnt

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 3.230

16.05.2012, 06:15:37 via App

Sir Andi Droid
Matti
ist doch ganz einfach. Du hast 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung. Das erste habe Jahr Garantie. Bedeutet der Verkäufer ist in der beweispflicht. Erst muss dir beweisen das du das Gerät kaputt gemacht hast. Bilder von einem identischen Schaden untermauern das der Fehler bekannt ist.
exakt

So ein Käse. Gewährleistung und Garantie sind zwei verschiedene Schuhe!

Geh mal in einen anderen T Punkt.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 8.035

16.05.2012, 06:27:14 via App

es sind zwei paar Schuhe, ja, aber trotzdem hast du ein Jahr Garantie und dann noch ein Jahr Gewährleistung
wobei du bei der ersten Hälfte der Garantie nichts nachweisen musst

Gruß Andi AM Photography: FB | ACE TV: YouTube Website FB

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 3.230

16.05.2012, 07:04:22 via App

Nein, das ist falsch. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers über meist 2 Jahre. Gewährleistung dauert auch 2 Jahre an, wobei nach einem halben Jahr die Beweislastumkehr greift, das heißt der Käufer muss beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestanden hat.

Deswegen ist im Normalfall auch der Händler dein Ansprechpartner, da du mit dem Hersteller keinen Vertrag eingegangen bist.

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

16.05.2012, 07:24:03 via App

Andy
Nein, das ist falsch. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers über meist 2 Jahre. Gewährleistung dauert auch 2 Jahre an, wobei nach einem halben Jahr die Beweislastumkehr greift, das heißt der Käufer muss beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestanden hat.

Deswegen ist im Normalfall auch der Händler dein Ansprechpartner, da du mit dem Hersteller keinen Vertrag eingegangen bist.
So ist es.

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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Torsten K.
  • Forum-Beiträge: 226

16.05.2012, 08:39:27 via Website

So so langsam kommt wohl Bewegung in die Sache hier die Antwort auf meinen Brief was haltet ihr davon ? Ist die Sache damit erledigt oder kommt es zu weiteren Problemen ?



Sehr geehrter Herr K..............

völlig zu Recht möchten Sie, dass Ihr Mobiltelefon einwandfrei funktioniert.

Gern unterstützen wir Sie dabei, dass Sie mit Ihrem Mobiltelefon so schnell wie möglich wieder einwandfrei telefonieren können. Wir können jedoch den Fehler/Schaden von hier aus leider nicht einschätzen bzw. prüfen.

Bitte gehen Sie daher mit Ihrem defekten Handy und dem Kaufbeleg zu einem Telekom Shop in Ihrer Nähe. Unsere Kollegen vor Ort sehen sich Ihr Mobiltelefon an und leiten es dann zur Prüfung an unseren Servicepartner weiter. Damit Sie auch während dieser Zeit mobil telefonieren können, bekommen Sie im Telekom Shop - auch bei einer eventuellen Reparatur - sofern verfügbar ein Ersatzhandy.

Es tut uns leid, dass Sie jetzt auch noch diesen zusätzlichen Weg haben, aber Sie können sich darauf verlassen: Sobald wir grünes Licht bekommen, erhalten Sie von uns sofort ein neuwertiges Austauschgerät.

Falls Sie nicht wissen, wo sich der nächste Telekom Shop oder Vor-Ort-Service befindet, können Sie sich diesen gern von unseren Mitarbeitern im Kundenservice heraussuchen lassen. Sie erreichen uns telefonisch 24 Stunden täglich unter der - deutschlandweit kostenfreien - Kurzwahl 2202 oder unter 0180 3 302202*. Ein Anruf oder eine kurze E-Mail an Kundenservice@t-mobile.de genügt - wir sind jederzeit für Sie da.

Mit freundlichen Grüßen
Telekom Kundenservice

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 440

23.06.2012, 13:28:23 via Website

Bastian S.
Naja, das stimmt nicht ganz Hans. Wenn der Mitarbeiter im T-Punkt davon ausgeht, dass es kein HTC Fehler ist, ist das für ihn Kunden-Verschulden, sprich keine Garantie Leistung.

Ich würde dem mal etwas Druck machen etc. Ich würde die offizielle Stellungnahme von HTC im Netz raussuchen und ihm vor die Nase halten.


Hallo zusammen,

Ihr könnt aus dem Netz ausdrucken was Ihr wollt, das ändert nichts daran, ob der Mitarbeiter im Telekom Shop den defekt anerkennt oder nicht. Der Mitarbeiter hat ein Tool wo er die IMEI Nr eingibt und da stehen die bekannten Fehler die einen austausch erlauben oder halt nicht. Wenn der Mitarbeiter allerdings einfach sagt ohne zu gucken das es kein Garantiefall ist, dann würde ich ihm sagen er soll seinen Job richtig machen, nicht der Mitarbeiter bestimmt, sondern sein Tool für Service Fälle. Es gibt aber auch Fälle wo tatsächlich die Antwort kommt, das man sich an den Hersteller wenden muss, aber dann kann der Mitarbeiter für den Kunden auch eine Anleitung ausdrucken was er machen muss.

Ich spreche übrigens aus 6 Jahren Berufserfahrung im Telekom Shop.

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Bastian Siewers
  • Forum-Beiträge: 9.729

23.06.2012, 20:47:04 via Website

Ok, das kannte ich bisher nicht. Ein solches Tool haben wir bei Vodafone nicht, da würde das Ausdrücken dann schon unter Umständen helfen.

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