HTC One X - Knarzendes Gehäuse + Display

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Alarik
  • Forum-Beiträge: 97

13.07.2012, 23:49:58 via App

Hi, habe ein Problem. Das untere Gehäuserand knarzt hörbar. Sehr deutlich zu hören. Es betrifft nur der weisse Rand. Wenn ich fest, aber nicht sehr stark mit dem Daumen gegen drücke knarzt es. Das betrifft fast die ganze Unterseite. Und dabei ist es schon mein zweites Austauschgerät. Also langsam bin ich echt am überlegen mir das S3 zu holen. Ich finde jetzt sogar das das S3 besser verbaut ist. Meine Frau hat eins und da ist das Gehäuse Top, außer der Akkudeckel. Nun zu meiner Frage. Habt ihr auch irgendwo ein Knarzten? Soll ich es schon wieder austauschen? Das nervt! Dabei liebe ich das one x.

Das andere Problem ist, dass wenn man fest, also etwas stärker mit dem Daumen auf das Display drückt, sieht man wie das Bild verschwimmt. Also man kann das Bild eindrücken. Wie bei TVs ohne Glasscheibe. Das nervt zwar nicht so und passiert auch nur, wenn man stark drauf drückt. Aber alles zeigt mit, dass htc doch nicht so sehr auf Qualität setzt?! Danke.

— geändert am 04.04.2019, 22:25:33 durch Moderator

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 22

14.07.2012, 00:17:15 via Website

DA sind wir gleich 2 ich weiß auch nicht ob ich das one x behalten soll und mir das s3 hole ....
Grundlegend würde ich aber einfach behaupten das HTC einfach mal die schönere Oberfläche hat und Verarbeitungs mäßig
ist es eigentlich* Top. Muss dazu sagen mein gehäuse Knackst z.b wenn man einen etwas stärkeren Handgriff hat aber auch an der Unterseite :O
Ich würde dir empfehlen das HTC noch einmal zu tauschen wenn dann wieder ein Fehler ist würde ich zum s3 gehen auch wenns schmerzt :o

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Bastian Siewers
  • Forum-Beiträge: 9.729

14.07.2012, 00:38:47 via Website

Ich würde es auch definitiv eintauschen. Das Knarzen kann ich nicht mal im Ansatz reproduzieren, und auch das Verschwimmen des Bildschirms, wobei das bei vielen Touch-Displays der Fall ist (kenne das nur zu gut vom Arbeiten im Vodafone-Shop :) ). Habe es aber gerade an meinem One X ausprobiert, und bevor da irgendwas verschwimmt, reagiert der Homescreen auf das lange Gedrücke :D

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sascha mayr
  • Forum-Beiträge: 422

14.07.2012, 20:40:37 via Website

mein erstes one x hatte das selbe problem und wurde anstandslos getauscht! jetzt nach 3 defekten und 2x tauschen werde ich htc den rücken kehren! bin auf das s3 umgestiegen und wird nächste woche geliefert
wollte eigentlich bei htc bleiben, schon allein wegen dem display und der optik, aber ich hatte mit allen 3 geräten nur probleme und beta tester für ein 600€ gerät will ich nicht sein

mfg sascha

Samsung Galaxy S3, Samsung PS59D6910, PS3 500GB, Canton Movie CD 1500, Yamaha RX-V 571

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K. B.
  • Forum-Beiträge: 66

18.07.2012, 18:09:59 via App

Das Problem mit dem knarzen hab ich jetzt auch bemerkt. :-( Schön ist es nicht und irgendwie nervt das. Bekommt man im Laden sofort ein neues, oder wird das Handy erstmal eingeschickt? Hab ein T-Mobile Gerät. Danke im voraus!

Gruß

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Alarik
  • Forum-Beiträge: 97

18.07.2012, 21:06:33 via App

Danke für eure Antworten. Ich bin mir nicht sicher, aber vielleicht hat die Hitzeentwicklung damit zu tun, dass sich das Gehäuse ausdehnt? Ist doch möglich oder? Ich bin mir nämlich sicher das es am Anfang nicht geknarzt hat. Was mir dabei sorgen macht ist, das vielleicht irgendwann ein Riss entsteht oder das das Display vielleicht aus dem Gehäuse fällt oder sich löst? Ich will bei HTC bleiben, es gefällt mir einfach besser als das S3. Haben auch andere das Problem?

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K. B.
  • Forum-Beiträge: 66

18.07.2012, 21:40:38 via App

Also an der Hitze liegt das meiner Meinung nach nicht. Bei mir ist das Problem auf der linken Seite des Handys... Und es ist zu sehen das sich das Display auf der Seite leicht eindrücken lässt. Rechts ist alles in Ordnung, da kann ich nichts eindrücken.
Gruß

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KB78
  • Forum-Beiträge: 18

21.07.2012, 14:50:46 via App

Bei mir ist auch genauso! @k. b.

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KB78
  • Forum-Beiträge: 18

21.07.2012, 17:11:36 via App

KB78
Bei mir ist auch genauso! @k. b.

Kann man das Handy reparieren, oder wird das Gerät getauscht?

— geändert am 21.07.2012, 17:13:12

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sascha mayr
  • Forum-Beiträge: 422

22.07.2012, 16:03:04 via Website

wird normal getauscht 1:1

mfg sascha

Samsung Galaxy S3, Samsung PS59D6910, PS3 500GB, Canton Movie CD 1500, Yamaha RX-V 571

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Alex Suciu
  • Forum-Beiträge: 51

22.07.2012, 21:42:13 via Website

hallo leute, mein gehäuse knarzt unten wo die drei touch buttons sind, habe ungefähr 6 pixelfehler (grüne,blaue und rote) aber sehr klein. das ist seit dem ich das handy von arvato bekommen habe so. habe es eingeschickt wegen gelbe flecken, display wurde gewechselt und seit dem keine gelbe flecken mehr aber dafür das was oben steht. habe reklammiert soll ich es jetzt wieder einsenden oder lieber behalten (natürlich stören mich die probleme) Mfg hoffe ihr könnt mir helfen. wäre sehr nett.

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sascha mayr
  • Forum-Beiträge: 422

22.07.2012, 22:42:18 via Website

einschicken :grin:

mfg sascha

Samsung Galaxy S3, Samsung PS59D6910, PS3 500GB, Canton Movie CD 1500, Yamaha RX-V 571

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Marcel h.
  • Forum-Beiträge: 624

23.07.2012, 07:23:42 via App

sascha mayr
einschicken :grin:

mfg sascha

darf ich dich korrigieren. nicht einschicken sondern umtauschen. leider wird es immer Fehler in der Produktion geben. Das ist bei jedem Hersteller so.

LG
Marcel

Rechtschreibfehler könnten eine visuelle Fehlinterpretation des Lesers sein ........ oder welche von mir! :-P

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sascha mayr
  • Forum-Beiträge: 422

24.07.2012, 05:56:20 via Website

das kommt auf den Provider an, 1&1 z.b. tauscht die Geräte! aber t-mobile schickt die Geräte ganz gern ein

mfg sascha

Samsung Galaxy S3, Samsung PS59D6910, PS3 500GB, Canton Movie CD 1500, Yamaha RX-V 571

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Marcel h.
  • Forum-Beiträge: 624

24.07.2012, 07:05:03 via App

das machen sie auch nur wenn du dich dazu breit schlagen lässt. man hat während der zwei Jahre das Recht auf neuware wenn sie verfügbar ist.

Rechtschreibfehler könnten eine visuelle Fehlinterpretation des Lesers sein ........ oder welche von mir! :-P

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 36

24.07.2012, 18:25:46 via App

Marcel h.
das machen sie auch nur wenn du dich dazu breit schlagen lässt. man hat während der zwei Jahre das Recht auf neuware wenn sie verfügbar ist.

Woraus ergibt sich das denn? Sind das die Garantiebedingungen von HTC? Das wäre aber sehr großzügig.
Aus dem BGB ergibt sich das auf jeden Fall nicht.

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Marcel h.
  • Forum-Beiträge: 624

24.07.2012, 18:43:47 via Website

Olaf W.
Marcel h.
das machen sie auch nur wenn du dich dazu breit schlagen lässt. man hat während der zwei Jahre das Recht auf neuware wenn sie verfügbar ist.

Woraus ergibt sich das denn? Sind das die Garantiebedingungen von HTC? Das wäre aber sehr großzügig.
Aus dem BGB ergibt sich das auf jeden Fall nicht.

na aber sicher steht das im BGB § 439. Hier mal der Auszug aus der Wikipedia
Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich. Daher ist die Praxis des Einschickens an den Hersteller, welche gerade im Bereich Vertrieb von elektrischen Geräten sehr beliebt ist, an sich nicht statthaft, soweit der Käufer eine Ersatzlieferung verlangt. Solange der Verkäufer die Sache ohne Umstände austauschen kann, ist diesem Wunsch des Käufers zu entsprechen. Geht der Verkäufer hierauf nicht ein und beharrt auf der Einsendung, so verletzt er seine Pflicht zur Nacherfüllung und macht sich schadensersatzpflichtig (Schaden wären hier die Kosten eines Ersatzkaufs der Sache bei einem anderen Verkäufer).

hier der ganze Artikel: http://de.wikipedia.org/wiki/Nacherf%C3%BCllung

Und das ist eine Tatsache. Da kann man hin und her diskutieren wie man will. Wenn der Verkäufer Neuware hat, kann man sie verlangen. Die meisten trauen sich nur nicht darauf zu bestehen.
Ich hab das bereis 3 mal mit Erfolg durchgezogen.

LG
Marcel

— geändert am 24.07.2012, 18:46:45

Rechtschreibfehler könnten eine visuelle Fehlinterpretation des Lesers sein ........ oder welche von mir! :-P

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sascha mayr
  • Forum-Beiträge: 422

24.07.2012, 20:09:08 via Website

wenn schon, dann schon richtig und nicht von wiki umgeschrieben

§ 439
Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.


hier steht ganz klar nichts davon das der händler tauschen muss

mfg sascha

Samsung Galaxy S3, Samsung PS59D6910, PS3 500GB, Canton Movie CD 1500, Yamaha RX-V 571

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Marcel h.
  • Forum-Beiträge: 624

24.07.2012, 20:46:21 via App

sascha mayr
wenn schon, dann schon richtig und nicht von wiki umgeschrieben

§ 439
Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.


hier steht ganz klar nichts davon das der händler tauschen muss

mfg sascha

im ersten Punkt steht das doch gleich das der Käufer die Wahl hat. Und bei Punkt drei steht das der Verkäufer die vom Kunden gewünscht Art nur dann ablehnen darf wenn erhebliche mehr Kosten entstehen. Und das tut es nicht bei einem Umtausch. Den der Händler macht nichts anderes als beim Hersteller die defekte Ware abzugeben und neue zu bekommen.

Rechtschreibfehler könnten eine visuelle Fehlinterpretation des Lesers sein ........ oder welche von mir! :-P

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mr. android
  • Forum-Beiträge: 63

24.07.2012, 21:50:57 via App

@Marcel H.

Danke endlich hat das mal jemand für dumme erklärt :-P. Ich hab das vorher nicht verstanden.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 36

25.07.2012, 21:53:10 via App

Marcel h.
sascha mayr
wenn schon, dann schon richtig und nicht von wiki umgeschrieben
§ 439
Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.


hier steht ganz klar nichts davon das der händler tauschen muss

mfg sascha

im ersten Punkt steht das doch gleich das der Käufer die Wahl hat. Und bei Punkt drei steht das der Verkäufer die vom Kunden gewünscht Art nur dann ablehnen darf wenn erhebliche mehr Kosten entstehen. Und das tut es nicht bei einem Umtausch. Den der Händler macht nichts anderes als beim Hersteller die defekte Ware abzugeben und neue zu bekommen.

Nehmen wir mal an, mein HOX gibt nach kurzer Zeit den Geist auf. Der Händler gibt mir ein neues Handy. Er gibt das Telefon an seinen Distributor in der Hoffnung, dass auch der umtauscht. Der Distributor gibt das Handy an den Hersteller, welcher das Gerät repariert. Das Telefon geht jetzt über den Distributor an den Händler zurück. Dieser hat jetzt ein gebrauchtes Handy, welches er nur mit Verlust verkaufen kann. Er hat mir ja dummerweise im Tausch ein neues gegeben.
Ich würde als Händler nicht einfach tauschen und reparieren lassen. Der Schaden ein Telefon als gebraucht verkaufen müssen, reicht sicherlich um nicht tauschen zu müssen.

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Marcel h.
  • Forum-Beiträge: 624

26.07.2012, 08:39:37 via Website

@ Olaf

du glaubst doch echt nicht das der Händler das defekte Gerät bei Hersteller reparieren lässt. Der Händler bekommt natürlcih auch Neuware vom Hersteller. Das ist einfach die deutsche Rechtsgrundlage. Darauf lässt dich der Hersteller ein wenn er beschließt in Deutschland ein Produkt zu verkaufen.
Aber was der Händler damit macht kann mir als Kunde auch völlig egal sein. Ein Grund einen Umtausch abzulehen wäre z.b. erhebliche mehrkosten für den Händler. Ein Beistpiel: Ich habe mir eine goldene Luftpumpe mit 200Bar Druck gekauft und sie ist defekt. Ich geh zum Händler und sag ich will ne Neue. Jetzt gibt es leider von diesen Luftpumpen nur 1000 Stück auf der Welt und er müsste eine aus Russland (Ja die Russen brauchen solche Pumpen :P) einfliegen lassen, dabei könnte die kleine Werkstatt von Herr Maier aus Düsseldorf die Pumpe für wenig Geld schnell reparieren. Das wäre ein Grund ein Gerät einzuschicken. Wenn ich aber mit meinem defekten Smartphone in den O2 Shop spaziere und an der Theke 30 gestapelte HTC ONE X sehe liegt ein Tausch doch sehr nahe.
Klar muss man den Mädels und Jungs mit Fakenten und einer gewissen Selbstsicherheit engegentreten. Aber man hat das Recht die Art der Nacherfüllung zu wählen.

LG
Marcel

— geändert am 26.07.2012, 08:42:54

Rechtschreibfehler könnten eine visuelle Fehlinterpretation des Lesers sein ........ oder welche von mir! :-P

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 36

26.07.2012, 12:56:56 via App

Hallo Marcel,

das wird möglicherweise so laufen, wie Du schreibst. Die großen Carrier werden wahrscheinlich auch entsprechende Verträge mit den Herstellern haben. Es muss aber nicht so sein.
Beim Kauf des Telefons kommt der Vertrag zwischen Käufer und Händler zu stande. Der Hersteller spielt in diesem Konzert keine Rolle.
Wie auch immer. Beenden wir die Diskussion an dieser Stelle.

Gruß
Olaf

Antworten
Marcel h.
  • Forum-Beiträge: 624

26.07.2012, 13:46:50 via Website

@ olaf

gern können wir sie beenden. Grundsätzlich spricht ja auch nix gegen das einschicken. ich wollte nur darauf hinweisen das es auch andere wege gibt und man ein recht drauf hat :)

lg
Marcel

Rechtschreibfehler könnten eine visuelle Fehlinterpretation des Lesers sein ........ oder welche von mir! :-P

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