reparatur statt wandlung? lohnt sich wandlung eigentlich???????

  • Antworten:15
Stefan
  • Forum-Beiträge: 3

19.07.2012, 17:23:35 via Website

hi

hab hier im forum schon den gleichen threat gefunden doch leider is er beantwortet und mir geholfen hats noch nich ganz


also mein riieessen problem

ich habe ein htc sensation im november 2011 gekauft in verbindung mit einem vertrag hab ich 160 euro dazugezahlt

jetz hab ichs 3 mal wegen dem gleichen fehler eingeschickt und will jetz "eigentlich" schon wandlung! das ist nicht das problem

jetz sagt mir t-mobile, die werden das handy durchchecken und mir eine gutschrift mit einem RESTWERT des handys geben, und dann hab ich ganz blöd gefragt ob ich dann theoretisch noch draufzahlen müsste wenn ich das sensation mir nochmal kaufe durch den wert, dann sagt sie, ja müsste ich weil ich nur ein restwert bekomme und damit kein neues sensation bezahlen könne,

jetz hab ich in einem anderem threat von ralph mitbekommen

ich zitiere:


Wandelung ist die Annulierung von Verträgen. Im Grunde genommen wird es so als wäre nie einer zustande gekommen. Lediglich bereits in anspruchgenommene Leistungen werden mit Einmalbeträgen verrechnet und so muss am Ende eine Partei eventuell der anderen noch etwas zahlen.

Also gibst Du das Handy zurück und zahlst die Gesprächskosten. Im Gegenzug bekommst Du die Abschlußgebühr und den Einmalbetrag für das Handy zurück.



jetz hab ich aber nur 160 euro dazugezahlt wie läuft das dann?

dann is es doch besser wenn ich es zum 4. mal reparieren lasse und nichts zahle anstatt wandeln und ein bruchteil des preises wiederzubekommen wo ich dann ewig draufzahlen muss für sagen wir mal nochmal das sensation (theoretisch) oder lieg ich da falsch???

ich bin langsam verzweifelt ... suche schon tagelang in foren und finde nichts passendes bzw. JEDER sagt was anderes ich brauch halt irgentwas mit dem ich sicher argumentieren kann... was is den jetz nun richtig und rechtlich?

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

19.07.2012, 17:33:26 via App

Bei einer Wandlung wird Dein Mobilfunkvertrag quasi annulliert. Die Einmalzahlung erhältst Du zurück zur ebenso etwaige Einrichtungskosten. Der Vertrag läuft nicht weiter.

Du könntest dann zum Beispiel erneut einen Vertrag mit subventioniertem Handy abschließen...

T-Mobile will natürlich keine Wandlung.

Herzliche Grüße

Carsten

— geändert am 19.07.2012, 17:34:31

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 3.230

19.07.2012, 17:39:07 via Website

Ich bezweifle hier mal, dass er den vollen Preis zurück bekommt es sei denn, er hatte das Gerät nachweislich gar nicht nutzen können. Da wird sicherlich eine Nutzungsgebuhr abgezogen werden.

Auch an den Einrichtungskosten zweifle ich. So lange er den Vertrag genutzt hat bekommt er da meines Erachtens gar nix zurück, besonders da Handy und Mobilfunkvertragsleistungen zwei Paar Schuhe sind.

Der Vertrag wird denke ich gekündigt, verrechnet und dementsprechend gibt's dann hält Geld zurück. Ist auch nicht weiter Schlimm, für Bestandskunden tun die Anbieter ohnehin nichts.

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Bastian Siewers
  • Forum-Beiträge: 9.729

19.07.2012, 18:08:15 via Website

Also ich bin mir nicht sicher, wie genau das bei T-Mobile läuft.

Aber... bei Vodafone läuft es folgendermaßen: nach dem 3ten Tausch und einem weiteren Fehler des Telefons kann ich dieses gegen ein neues eintauschen. Du würdest in deinem Fall die 160€ zurückbekommen und dir ein neues aussuchen, dessen subventionierten Preis du dann zahlen musst (eben wie bei einem Neuvertrag). Am Vertrag selber ändert das Ganze überhaupt nichts, der läuft wie gewohnt weiter.

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

19.07.2012, 18:17:00 via App

Hi Andy,

Ich habe auch nicht gesagt, dass er eine Wandlung hin bekommt. Ich habe nur erklärt, was eine Wandlung *wäre*...

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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Stefan
  • Forum-Beiträge: 3

19.07.2012, 18:31:11 via Website

das sind halt alles vermutungen...
ich hab in den agb´s mal durchgeblättert aber da steht auch nichts genaueres...
ich würds gern irgentwie schwarz auf weiß haben GENAU SO läufts ab bei ner wandlung, diese rechte habe ich...
irgentwo musses doch stehn welche möglichkeiten ich hab...
komisch das das keiner weiss sondern nur alle vermuten...

Antworten
Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

19.07.2012, 19:04:38 via App

Stefan
das sind halt alles vermutungen...
ich hab in den agb´s mal durchgeblättert aber da steht auch nichts genaueres...
ich würds gern irgentwie schwarz auf weiß haben GENAU SO läufts ab bei ner wandlung, diese rechte habe ich...
irgentwo musses doch stehn welche möglichkeiten ich hab...
komisch das das keiner weiss sondern nur alle vermuten...
Eine Wandlung ist nichts, was ein Hersteller oder Verkäufer will. Deshalb werden die Dir selbstverständlich nicht erklären, wie Du eine Wandlung herbeiführen kannst.

Wenn Du Wandlung willst, wende Dich an einen Rechtsanwalt.

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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Stefan
  • Forum-Beiträge: 3

20.07.2012, 12:00:28 via Website

so war beim anwalt und JA ich hatte recht... t-mobile muss mir ein einwandfreies handy geben wenn sie es nach dem 2. mal nicht schaffen mir ein einwandfreies handy zu geben kann ich wandeln und sie müssen mir ein "gleichwertiges handy" austauschen bzw. mir eine gutschrift des vollen betrags geben das ich mir ein anderes holen kann...

ich habs jetz aber noch mal zur reparatur weil ich 1. nicht mehr alle abholscheine habe und 2. ich eigentlich mit dem sensation zufrieden bin WENN ES DENN gehen würde XD


also danke und cya

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

20.07.2012, 12:55:21 via Website

Bastian S.
Also 1 zu 1 so, wie ich es beschrieben habe und wie es auch bei Vodafone gehandhabt wird.
Das lese ich anders.

Das was Du von Vodafone beschreibst, ist keine Wandlung.

Das, was juristisch angezeigt ist, ist in aller Regel was anderes als das, was die Anbieter anbieten. Eine Wandlung dürfte bei einem Mobilfunkvertrag mit subventioniertem Handy - wenn überhaupt - nur durch juristische Mittel zu erlangen sein.

Herzliche Grüße

Carsten

— geändert am 20.07.2012, 12:56:51

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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Bastian Siewers
  • Forum-Beiträge: 9.729

20.07.2012, 14:22:56 via Website

Das mag sein. Ich habe auch nicht gesagt, dass das der normale juristische Weg sei, sondern schlicht weg das, was Vodafone anbietet :)

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Jakob
  • Forum-Beiträge: 2

15.10.2012, 04:26:47 via Website

Bastian S.
Also ich bin mir nicht sicher, wie genau das bei T-Mobile läuft.

Aber... bei Vodafone läuft es folgendermaßen (...) Am Vertrag selber ändert das Ganze überhaupt nichts, der läuft wie gewohnt weiter.

Hallo Bastian,

hast du selbst schon "gewandelt" oder bist du ein Vodafone Insider oder woher bist du sicher dass es so problemlos geht? Ich möchte selbst mein One S in ein S3 wandeln und habe heute mal google bemüht und diverse Horrorgeschichten in Foren gefunden.Von Ablehnung bis versteckter oder eingeforderter Vertragsverlängerung bishin zu Kostenbeteiligung am Gutachten seitens Vodafone Technikern usw...

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 165

15.10.2012, 08:05:42 via App

Liebe Hobbyjuristen: Ein Rechtsanspruch auf Wandelung kommt dann zustande, wenn der defekte Artikel dreimal eingeschickt wird.
Das bedeutet, dass man dann ein Gerät gleicher Qualität und Güte bekommen muss.
Gibt es dieses Gerät nicht mehr, sondern nur noch einen Nachfolger, hat man ein Anrecht auf den Nachfolger.
Kosten für Gutachten etc. trägt der Kunde nicht.

— geändert am 15.10.2012, 08:07:09

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Bastian Siewers
  • Forum-Beiträge: 9.729

15.10.2012, 14:14:59 via Website

@Jakob: ich habe mittlerweile des Öfteren mein Handy gewandelt und arbeite mittlerweile seit über einem Jahr als Aushilfe in einem Vodafone Shop.
Der Shop Mitarbeiter wird mit Sicherheit den Fehler vor der Wandlung prüfen wollen, dazu muss das Telefon ein paar Tage im Shop bleiben. Ds war es dann aber auch schon.

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Jakob
  • Forum-Beiträge: 2

15.10.2012, 16:44:55 via Website

Danke für die schnelle Antwort. Allerdings habe ich zeitgleich von Vodafone folgendes Statement bekommen:

" ... wenn alle Voraussetzungen für die Rückgängigmachung eines Kaufvertrags gegeben sind, wird Dir der Kaufvertrag Deines aktuellen Handys erstattet und Du kannst Deinen Vertrag mit einem neuen Handy zu sofort verlängern.
Die Weiterführung der bisherigen vertragslaufzeit mit Erwerb eines neuen Handys ist nicht möglich. Auch die Zahlung des Differenzbetrages ist nicht vorgesehen. ... "

Naja, wenns wirklich nur die Vertragszeitverlängerung ist kann ich das verschmerzen, dafür krieg ich ja dann auch ein neues Handy...

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