Hallo,
wie bereits oben ausführlich dargelegt, gibt es hier keine rechtliche Grauzone. -> Ansonsten würde ich die zitierte Auffassung selbstverständlich akzeptieren. AnroidPIT soll nicht wegen iSpoof Ärger bekommen (Regress-Ansprüche). Aber das ist hier definitv nicht der Fall. Zumal diese ohnehin an den Entwickler bzw. an Google (als Publisher) gerichtet sein würden.
Frage: Wie würdet ihr es finden, wenn vor dem Einstellen einer Nummer durch iSpoof ein Verifizierungsanruf durchgeführt wird ("Bitte geben Sie die PIN ein, die Ihnen am Telefon vorgelesen wird.")? Das wäre kein Problem, allerdings müsste jemand die Entgelte hierfür tragen. Wenn die App. kostenfrei im Store ist, geht das leider nicht. Aber das wäre genau so, als würde die Post bei jedem Brief beim Absender nachfragen, ob diesen jenen verschickt hat.
Bitte, besteht den nicht Möglichkeit, die Vorstellung von iSpoof wiederherzustellen? Schließlich tut die App. doch nichts illegales und sie ist auch nicht dafür gedacht, was der Nutzer nach dem Set-Up vor dem 1. Start ausdrücklich bestätigt. Das Aufsetzen einer zusätzlichen Rufnummer im Netz ist im Telekommunikationsgesetz (TKG) ausdrücklich geregelt. Siehe: § 66 TKG, Absatz 2. Die richtige Nummer (§ 66 TKG, Absatz 1) wird immer mit übertragen, weshalb kein rechtswidriges Verhalten vorliegt. Selbst die Deutsche Telekom stellt das Dienstmerkmal (CLIP - no screening -, siehe Wikipedia) von Haus auf ISDN-Festnetzanschlüssen (leider noch nicht im Mobilfunk, deshalb die App.) zur Verfügung! Auch bei zahlreichen VoIP-Anbietern, z. B. Sipgate.de, ist das Modifizieren der eigenen Rufnummer ohne Komplikationen (jedoch nach der Zustimmung, dass keine rechtswidrige Nutzung erfolgt) möglich.
Im Falle eines Missbrauchs lassen sich die Anrufe wie beschrieben zurückverfolgen. D. h. wenn ich von meiner Bank angerufen werde, die meine PIN erfragen will (manche Personen glauben anscheinend solchen Anrufern) und danach das Konto leer ist stellt es kein Problem dar, den Verursacher aufgrund der primär übermittelten Rufnummer (§ 66k TKG, Absatz 1) festzustellen ... Diese wird in den Verbindungsdaten des Netzbetreibers festgehalten und kann auch durch spezielle Entgeräte, die z. B. die Polizei und andere Sicherheitsbehörden besitzen (aber sich auch im Einzelhandel erwerben lassen), angezeigt werden. Aber in einer solchen Situation kann ich auch einfach meine Rufnummer unterdrücken. -> Herausfinden, wer Schindluder treibt, kann man immer!
Sehr nützlich ist iSpoof hingegen, wenn ein Vertriebsmitarbeiter, der z. B. gerade im Auto unterwegs ist und einen Kunden anrufen will, dem er nicht seine (womöglich private) Handynummer preisgeben möchte: Der Mitarbeiter kann mit Einverständnis seines Arbeitgegebers (Erwerbung eines Nutzungsrechtes) die Rufnummer der Firma im Sinne von § 66k TKG, Absatz 2 mit iSpoof als Absender setzen und von dieser seinen Kunden erreichen.
Bitte last meine Mühe betreffend der Entwicklung und die Rechtfertigkeit hier nicht umsonst sein und entfernt iSpoof zu Unrecht aus dem AndroidPIT-Forum. Dieses ist für mich z. Z. die einzige Möglichkeit, meine App., auch ohne große finanzielle Investionen, die ich nicht tätigen möchte (da ich aufgrund der kostenfreien Bereistellung auch keinen Gewinn hiermit erziele), bekannt zu machen. Von alleine geht dieses scheinbar bei Google Play nicht.
@admins: Wenn ihr euch trotzdem dagegen entscheidet (was ich sehr schade finden würde aber dennoch akzeptieren muss, da es euer Forum ist), die iSpoof Vorstellung beizubehalten, würde ich mich um eine kurze E-Mail nach der Löschung dieses Threads freuen, damit ich noch die abschließenden Gründe hierfür erfahre. Vielen Dank für eure Fairness; ich würde mich sehr über ein positives Feedback und guten Bewertungen im Google Play-Store freuen! :-)
Es liegt nicht in meiner Absicht, Apps verbreiten, mit denen in 1. Linie Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten begangen werden können oder sollen! Vielmehr habe ich eine Interesse daran, dass iSpoof entsprechend den geltenden gesetzlichen Regelungen durch AndroidPIT bekannt gemacht und zahlreiche Nutzer verwendet wird.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Gruß,
Max.
P. S.
Um einen weiteren Streit-Punkt vorzubeugen: Die Domain iSpoof.de (die aktuell auf einen Twitter-Account für das Projekt weitergeleitet ist), befindet sich laut WhoIs in den Händen einer ausländischen Holding-Gesellschaft. Dieses hat nichts damit zutun, dass ich meine Adresse o.ä. verschleiern möchte (auch, wenn es in Anbetracht der laufenden Diskussion scheinbar sinnvoll wäre). Der Hintergrund ist, dass iSpoof.de bereits registriert war und mir der derzeitge Inhaber die Domain gegen eine geringe monatliche Miete zur Verfügung stellt. Ein Transfer zu einem deutschen Hoster ist aufgrund von Kündigungsfristen des alten Providers erst in ein paar Wochen, nämlich Ende November 2012, möglich.
— geändert am 17.10.2012, 00:48:12