das könnte dich Interessieren zwecks der Garantie.
habe es hier im Forum gefunden:
https://www.nextpit.de/de/android/forum/thread/565328/Garantie-Frage-Handy-von-der-Telekom-gekauft-und-verkauft-hat-der-Zweitbesitzer-die-vollen-Garantie-AnspruecheJörg L.
Garantie - Frage! Handy von der Telekom gekauft und verkauft, hat der Zweitbesitzer die vollen Garantie Ansprüche?
verfasst am 04.08.2013 22:31:00
Jemand hat sich das Note 2 LTE bei der Telekom, wohl mit Vertrag gekauft und mir verkauft!
Seit Besitz des Handys scheint wohl wie jetzt festgestellt wurde, einer der Sim kontaktieren im Schacht nen Defekt zu haben.
Rechnung und Lieferschein habe ich!!! Handy ist vom März diesen Jahres!
Jetzt hatte ich schon mal im April die Telekom Hotline angerufen und die sagten, das nur der Erstbesitzer Garantieansprüche erheben kann.
Jetzt war ich letzte Woche im Shop und der Herr dort sagte, ich solle das Handy vorbei bringen und einen Tag später hatte ich ein Neues Gerät.
Aber wie ist der Fall, wenn auch der bestätigt, daß ich für ein anderes Gerät zahlen muß?
Der Erstbesitzer wohnt weit weg.
Kann die Telekom einen Garantiefall, trotzdem ablehnen, obwohl Garantie noch 18 Monate besteht, bloß weil ich der Zweitbesitzer bin. Für den Erstbesitzer hätten Sie doch auch Leistung erbracht.
Gruß und bitte nur Antworten von Leuten die definitiv genaue Antworten wissen und vllt auch nen Link parat haben.
Von Leuten, die glauben etwas zu wissen, daß bringt mich und andere nicht weiter, Danke!
es kam dann Folgende Antwort:
Michael d.
Hallo,
Ich arbeite selber im Verkauf und habe dort mit Reklamationen zu tun.
Die Gewährleistung bezieht sich immer auf das Gerät laut Datum Kassenbon/ausgefüllter Garantiekarte gegenüber dem Händler.
Nicht auf den Käufer Namens Meier, Müller, Schmidt etc....sonst wären die Namen einzutragen.
Wer den Artikel gekauft hat spielt keine Rolle.
Es zählt nur der Kassenbon etc,
um nachzuweisen,
das die Ware im entsprechenden Geschäft bzw der Warenkette gekauft wurde und "wann" die Ware gekauft wurde.
Ob das der Opa Meier war,
der die Ware für seinen Enkel als Geschenk gekauft hat
oder
Frau Müller die Ware als Hochzeitsgeschenk für die Nachbarn
oder
Herr Schmidts es für sich selber kaufte ist völlig belanglos.
Wichtig ist nur das Du die Ware im richtigen Geschäft reklamierst.
Nicht im ALDI kaufen und dann bei LIDL reklamieren....das geht nicht.
Im Mediamarkt oder Saturn etc in München kaufen mit Bon und dann in Stuttgart ggf Reklamieren bzw zur Reklamation abgeben geht aber.
Wer es gekauft hat,
steht auf keinen Bon und ist völlig egal.
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