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13.09.2013, 18:36:38 via Website
13.09.2013 18:36:38 via Website
die Vorgeschichte zu meinem Problem: Vor etwa 3 Wochen fror das Display meines Galaxy S3 (diesen Monat ein Jahr alt) entweder unregelmäßig ein oder das Handy startete selbstständig neu. Das Einfrieren passierte teilweise ein paar Minuten nach dem Bootvorgang oder etwa einen oder zwei Tage nach dem Booten. Kurz: eben unregelmäßig.
Nach kurzer Recherche war mir klar, dass es nur der Sudden Death sein kann. -> Anschreiben an meinen Händler, der mir sofort das Anschreiben für w-Support per Mail zukommen ließ.
-> Ausgefüllt und Handy eingeschickt.
Zu diesem Zeitpunkt hatte das S3 einen Displayschaden seit mehreren Monaten, funktionierte aber eben tadellos.
Mein Problem: Etwa eine Woche später bekomme ich ein Schreiben von w-Support mit dem Vermerk "Eine Reparatur innerhalb der Garantie ist nicht möglich. Grund der Garantieablehnung: Eine mechanische Beschädigung des Displays unterliegt nicht der Herstellergarantie! Teilreparaturen sind nicht möglich! Alle von Ihnen angegebenen Fehler werden im Zuge der Reparatur behoben. Der Kostenvoranschlag erfolgt vorbehaltlich eines bei der Reparatur festgestellten irreparablen Schadens."
Warum kann man den Schaden des Sudden Death (einfacher Austausch des Mainboards) nicht unabhängig von dem Displayschaden beheben?
Was kann ich nun tun, um mich auf mein Recht als Kunden zu berufen? Mir ist doch das gottverdammte Display egal. Man muss doch hinten an das Handy ran um das Mainboard auszutauschen und nicht über das Display? Ich bin am Verzweifeln, weil ich mir diese Reparatur (205 €) auf keinen Fall leisten will/kann.
Bitte um Rat
— geändert am 13.09.2013, 18:37:43