Entschuldige, Philipp, ich kann Deiner Argumentation immer noch nicht ganz folgen, sie ist leider noch immer ziemlich wirr. Einig sind wir uns darin, dass wir letztlich wenig wissen über die näheren Umstände des Vorganges.
Was wir lediglich wissen: ein dreizehnjähriges Mädchen hatte in einer privaten Unterhaltung damit geprahlt, bereits sexuelle Erfahrungen zu haben. Dem Threadersteller war diese Vorstellung zuwider und postete diese Information aus dem Privatleben dieses Mädchens ohne deren Zustimmung auf Facebook und fürchtet nun rechtliche Konsequenzen. Soweit, so bekannt.
Allerdings kann ich Dir jetzt nicht ganz folgen, warum der Threadersteller recht gehabt hätte, Informationen aus der privaten Intimsphäre eines anderen Menschen zu veröffentlichen? Um die interessierte Öffentlichkeit vor der "Verdorbenheit" der heutigen Jugend im allgemeinen und dieses Mädchens im speziellen zu warnen? Zuviel "BILD"-Zeitung gelesen, oder?
Und warum sollen Admins, Staatsanwalt und die NSA die Intimsphäre jedes Teenagers mithilfe von Trojanern oder Serverlogs durchwühlen? Weil dieses Mädchen nicht der verklemmten Moralvorstellung mancher Menschen entspricht und vielleicht schon Sex (igitt, zuwider) hatte? Wenn genau willst anklagen? Alle acht, mit denen dieses Mädchen vielleicht sogar Sex gehabt hatte (Sachen gemacht, die Du nicht erläutern kannst)? Und das unmündige "Opfer" derartiger "widerwärtiger" Praktiken wird dabei gleich mit an den Pranger gestellt? Interessante Rechtsvorstellung...
Wie Du selbst geschrieben hattest, wissen wir insgesamt recht wenig über die gesamten Umstände. Unter anderem ist uns das Alter der sexuellen Partner des Mädchens völlig unbekannt. Sind diese Jungs eventuell im selben Alter wie das Mädchen? Dann wird es womöglich noch die Eltern des Mädchens interessieren, aber wohl kaum den Staatsanwalt, da die Verführung Minderjähriger erst ab Strafmündigkeit des Jugendlichen/Mannes eine Straftat darstellt. Da wir darüber aber eben nichts wissen, geht es hier auch nicht um pädophilen Missbrauch (das derartige Verbrechen ohne Unterschied verabscheuungswürdig sind, muss hier sicher nicht explizit erwähnt werden). Nur sind alle Vermutungen in dieser Richtung reine Spekulation.
Was bleibt also übrig von Deiner Argumentation?
ich meine das internet vergisst nicht.
Völlig richtig. Da wurde vom Threadersteller wegen anderer Moralvorstellungen (oder wegen Neids?) ein Mädchen an den öffentlichen Pranger gestellt. Eine gute Begründung, warum ein solches Verhalten richtig sein sollte, konntest Du mir trotz NSA und Androhung vom Staatsanwalt nicht liefern. Mittlerweile dürfte auch der Threadersteller eingesehen haben, mit seiner Aktion ziemlichen Bockmist gebaut zu haben. Außerdem gibt es in diesem Thread mittlerweile auch genügend Informationen für ihn, welche Folgen dieser Bockmist für ihn voaussichtlich haben dürfte und wie er sich nun richtig verhalten sollte. Alles andere ist wilde Spekulation oder schlimmer noch sehr krude Rechtsauffassungen.
Leider nimmt das Thema "Mobbing" in diversen sozialen Netzwerken auch immer stärker zu. Einen Teenager derartig an den öffentlichen Pranger zu stellen gehört nach meiner Ansicht dazu, zumal der Threadersteller zugibt, dieses Mädchen aus Verärgerung über ihm privat mitgeteilte intime Details durch den Post bei Facebook bloßgestellt zu haben. Die seelischen Folgen von derartigem Mobbing gerade für Teenager kann der Threadersteller und andere Gleichaltrige gar nicht ermessen, manche halten den dadurch entstehenden Druck gar nicht aus und sehen im schlimmsten Falle nur noch einen allerletzten Ausweg. Ich glaube, an dieser Stelle sollten wir wachsam sein!
Viele Grüße - Steffen
Dieser Kommentar wird ständig aktualisiert. Nachfolgende Kommentare können daher zusammenhanglos wirken.
Empfohlener redaktioneller Inhalt
Mit Deiner Zustimmung wird hier ein externer Inhalt geladen.
Mit Klick auf den oben stehenden Button erklärst Du Dich damit einverstanden, dass Dir externe Inhalte angezeigt werden dürfen. Dabei können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Mehr Infos dazu findest Du in unserer Datenschutzerklärung.