Google Play / Verkauf International / Steuern

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devlaw
  • Forum-Beiträge: 15

29.06.2014, 23:33:00 via Website

Hallo!

Bei Google Play tritt der Entwickler selbst als Händler gegenüber dem Endkunden auf.

Der Vorteil des Verkaufs in viele Länder der Welt hat den Nachteil, dass man sich selbst um die steuerrechtlichen Einzelheiten in ALLEN Ländern kümmern muss.

Wie handhabt Ihr das?

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deeprojects
  • Forum-Beiträge: 35

30.06.2014, 11:43:00 via Website

Soweit ich weis zahlt man doch nur die Steuern im gemeldeten Land oder nicht ? Weil die Einnahmen ja hier stattfinden

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TheEvilOne
  • Forum-Beiträge: 311

30.06.2014, 14:46:06 via App

Gar nicht. Denn Steuern zahlt man nur im Heimatland.

— geändert am 30.06.2014, 14:46:21

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devlaw
  • Forum-Beiträge: 15

30.06.2014, 19:51:24 via Website

Einkommensteuer. Ja.

Umsatzsteuer? Die richtet sich doch häufig nach dem Endabnehmer. Und der kann in einem anderen Land sein.

Edit:

Der Link hier verdeutlicht das nochmal, gibt aber natürlich keine praktischen Tipps für Entwickler: www.steuerberater-muenchen24.de/Aktuelles/Lieferung_von_Software_-_was_ist_zu_beachten

Zitat:

Erfolgt die sonstige Leistung an eine im Drittland ansässige Person, ist die Leistung auch im Drittland steuerbar. Es fällt keine deutsche Umsatzsteuer an. Achtung!: Allerdings und das macht diesen Fall sehr aufwändig: Der Leistungserbringer ist Steuerschuldner im Ansässigkeitsstaat des Leistungsempfängers. Der deutsche Leistungserbringer muss sich für Zwecke der Umsatzsteuer im Drittland registrieren lassen.

Haben die ganzen Entwickler, die Endkunden in Drittländern haben, sich also alle registriert und wickeln dementsprechend steuerrechtliche Angelegenheiten mit dortigen Behörden ab?

Hört sich sehr unpraktisch an. Daher meine Frage, wie Ihr das macht.

— geändert am 30.06.2014, 22:02:01

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Tobias E.
  • Forum-Beiträge: 180

02.07.2014, 11:42:19 via Website

devlaw

Erfolgt die sonstige Leistung an eine im Drittland ansässige Person, ist die Leistung auch im Drittland steuerbar. Es fällt keine deutsche Umsatzsteuer an. Achtung!: Allerdings und das macht diesen Fall sehr aufwändig: Der Leistungserbringer ist Steuerschuldner im Ansässigkeitsstaat des Leistungsempfängers. Der deutsche Leistungserbringer muss sich für Zwecke der Umsatzsteuer im Drittland registrieren lassen.

Haben die ganzen Entwickler, die Endkunden in Drittländern haben, sich also alle registriert und wickeln dementsprechend steuerrechtliche Angelegenheiten mit dortigen Behörden ab?

Ich persönlich habe mich aus genau diesem Grund darauf beschränkt Werbung in die Apps einzubauen. Da fällt das Umsatzsteuerproblem meines Wissens nach nicht an. Vertragspartner hier ist die Werbe-Firma, z.B. Google mit Sitz in Irland. Da musst Du Dir nur für einen Fall (Einkünft aus Irland) Gedanken machen, und das ist soweit ich das verstehe recht simpel.

Ansonsten denke ich gilt genau das was Du schreibst. Wenn Du Apps an Nutzer in Japan verkaufst, musst Du Dich mit der dortigen Gesetzgebung vertraut machen, herausfinden welche Steuern und Gebühren Du lokal zahlen musst, welche wettbewerbsrechtlichen Bedingungen herrschen, etc. Da gibt es dann einige Sachen die man nicht auf der Liste hat. Z.B. ist das Wort "Sudoku" in Japan als Handelsmarke geschützt wie ich gelernt habe... Nur für den Fall dass Du dort eine App unter dem Namen "Sudoku" publishen möchtest: freu Dich schonmal auf Post vom japanischen Anwalt. Gleiches gilt in den USA für das Wort "Battleship"...

Wenn man als Entwickler in den USA ansässig ist und Apps in die EU verkauft, muss man in der EU Umsatzsteuer abführen. Da gibt es auch keine Geringfügigkeitsklausel. Die greift nur wenn man als Verkäufer ebenfalls in der EU sitzt.

Für das was der Durchschnitts Hobby-Entwickler mit App Verkäufen verdient, lohnt das alles den Aufwand nicht. Ich kann mir nicht vorstellen dass auch nur ein Bruchteil der Entwickler sich damit beschäftigt.

Der Grund warum es hier keine Klagewelle gibt ist wahrscheinlich simpel der, dass bei 99% der Entwickler die Einkünfte, und damit die zu entrichtenden Abgaben so gering sind, dass es keinen wirklich interessiert. Die großen Firmen, wie z.B. Electronic Arts, haben hingegen schon ihre bestehenden Strukturen, d.h. offizielle Firmierungen in den größeren Ländern, so dass sie das alles lokal berücksichtigen können.

Bei Apple ist das für die Entwickler deutlich einfacher geregelt. Der Verkauf findet hier von Apple an den Endkunden statt, d.h. Apple kümmert sich um alle lokalen Steuern und Richtlinien. Der Entwickler erhält lediglich eine Umsatzbeteiligung von Apple.

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devlaw
  • Forum-Beiträge: 15

04.07.2014, 00:27:01 via Website

Vielen Dank für Deinen Beitrag. :)

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TheEvilOne
  • Forum-Beiträge: 311

04.07.2014, 09:04:58 via Website

@Tobias, das was Du beschreibst würde gelten, wenn man seine Apps in alternativen Stores anbietet und nicht über GooglePlay. Da wir aber alles über GooglePlay abhandeln ist auch Google hier unser direkter Vertriebspartner. D.h. die Auszahlungen kommen, zumindest bei den App-Verkäufen, aus Irland. Deshalb müssen wir uns als Entwickler in diesem Fall nicht um irgendwelche ausländischen Steuern kümmern.

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Tobias E.
  • Forum-Beiträge: 180

05.07.2014, 17:53:48 via App

Google stellt lediglich den Marktplatz zur Verfügung auf dem die Transaktion stattfindet. Das ist vergleichbar mit der Serviceleistung die e-bay bietet.

Anders als e-bay zwingt Dich Google allerdings bei Verwendung des Marktplatzes "Google Play" einen Google eigenen Bezahldienst, "Wallet", zu verwenden. Dieser treibt für Dich Dein Geld ein und über weist es Dir - aus Irland.

Der Verkaufsvertrag kommt aber nichtsdestotrotz, analog zu e-bay, zwischen App-Anbieter, also Dir, und dem Endbenutzer zustande. Wenn Du in Google Play Apps einkaufst, ist auf der Rechnung die Du dann erhältst entsprechend immer der App-Entwickler als Verkäufer aufgeführt, und nicht Google.

Anders ist das z.B. bei Amazon. Hier ist das so wie Du es beschrieben hast, aber nicht bei Google Play.

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TheEvilOne
  • Forum-Beiträge: 311

05.07.2014, 20:59:42 via App

Aber es kommt doch darauf an, von wem das Geld am Ende auf mein Bankkonto überwiesen wird, und das ist Google.

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devlaw
  • Forum-Beiträge: 15

06.07.2014, 01:29:24 via Website

So wie ich den Nutzungsvertrag mit Google Play lese, stimmt das, was Tobias sagt.

Das Vertragsverhältnis, welches maßgeblich für die Umsatzsteuer ist, besteht zwischen Endkunde und Entwickler. Wer die Bank ist, ist für die Umsatzsteuer irrelevant.

Und dass Google Play leider nur ein Marktplatz für die Vermittlung ist, ist das, was das Thema Umsatzsteuer dort so unangenehm macht und weshalb ich ursprünglich fragte.

Mich wundert deswegen auch, weshalb nicht jeder deutsche Anbieter Impressum, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung angibt oder wieso man von Abmahnungen nichts hört. Ich wünsche es keinem, aber es hört sich sehr nach Graubereich an, was viele praktizieren.

— geändert am 06.07.2014, 01:39:52

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TheEvilOne
  • Forum-Beiträge: 311

06.07.2014, 10:51:52 via App

Ein Impressum und Datenschutzbestimmungen habe ich in allen meinen Apps drin, einfach zur Vorsicht.

Vielleicht sollte man mal einen Steuerberater bemühen, der sich mit sowas auskennt. Das wäre wohl am sinnvollsten.

— geändert am 06.07.2014, 10:52:21

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Tobias Eckert
  • Forum-Beiträge: 155

06.07.2014, 20:14:46 via Website

Google sagt zumindest eindeutig: "Wenn Sie als Entwickler Apps in anderen Ländern als den oben genannten verkaufen [angegeben waren die EU Länder], sind Sie für die Ausweisung des korrekten Steuersatzes verantwortlich. Dies gilt für alle rechtlichen Hoheitsgebiete, in denen Sie Ihre Apps verkaufen. Zudem sind Sie dazu verpflichtet, die Steuern an die entsprechende Steuerbehörde abzuführen. Es kann sich dabei um eine andere Steuerbehörde als in Ihrem Land handeln."

https://support.google.com/googleplay/android-developer/answer/138000?hl=de&ref_topic=3452829

Das mit der Impressumspflicht für Apps ist mir allerdings wiederum vollkommen unklar. Soweit ich das verstanden hatte muss man ein Impressum nur bei Presse-ähnlichen Veröffentlichungen einbauen. Apps fallen da denke ich in den wenigsten Fällen drunter.

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devlaw
  • Forum-Beiträge: 15

06.07.2014, 22:58:06 via Website

Ohne das rechtlich zu vertiefen, was Impressum, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung etc. angeht: Wir haben ja festgestellt, dass Google Play nur der Vermittler ist. Die Seite der App verantwortet ja der Entwickler, ähnlich eBay. Und wenn der Entwickler unternehmerisch nach außen tätig wird, zum Beispiel durch den Verkauf der App, gelten auch alle unternehmerischen Pflichten. So jedenfalls die logische Erstbeurteilung.

Bei Apps mit Ads könnte man argumentieren: Auch bei Webseiten, die nur ein paar Banner anzeigen, liegt Gewerblichkeit vor, jedenfalls nach meinem bisherigen Kenntnisstand in der überwiegenden Rechtsprechung. Wieso sollte das hier anders sein. Zudem ist eine Folgeerscheinung der Ads ja, dass teilweise auch Daten übertragen werden, je nach Einstellung auch personenbezogene, was dann wieder zum Nachdenken über eine Datenschutzerklärung veranlasst.

Alles nicht so schön. :(

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TheEvilOne
  • Forum-Beiträge: 311

07.07.2014, 08:38:11 via App

Mal andersrum gefragt: Man müsste sich am Ende des Jahres hinsetzen, alle Verkäufe nach Ländern sortieren und dann in einigen Ländern Steuern abführen. Dieser Aufwand ist doch unzumutbar.

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devlaw
  • Forum-Beiträge: 15

07.07.2014, 22:03:25 via Website

Ja. :)

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Source Castle
  • Forum-Beiträge: 2

20.09.2014, 10:09:54 via Website

Genau wegen diesem Problem haben wir unseren Steuerberater zu Rate gezogen und auch er hat gesagt, dass wir für alle EU Länder einen Steuersatz von 20% festlegen sollen und für die restlichen Länder der Welt müssten wir wirklich in jedem Land die Steuer abführen und uns dort auch einen Steuerberater suchen, der das für uns macht. Deswegen haben wir beschlossen die bezahl-Versionen nur in EU-Ländern anzubieten.

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Marcel B.
  • Forum-Beiträge: 15

20.03.2015, 10:32:33 via Website

Moin,

das hört sich ja alles recht kompliziert an. Wie schaut es denn konkret mit Verkäufen in den USA aus? Hier in Beitrag neun (android-hilfe .de/android-app-entwicklung/216190-steuern-ans-ausland.html - ich darf leider noch keine Links posten; einfach die Leerzeichen rausnehmen) wird gesagt, dass für die USA keine Steuern abgeführt werden muss, wenn man keinen physischen Wohnsitz in den USA besitzt.

Hier das Zitat:

Den umgekehrten Fall kann ich dir immerhin beantworten: Sales Tax läuft in den USA auf Ebene der Bundesstaaten. Es gibt eine Supreme Court Entscheidung, nach der Versandhändler US Sales Tax nur einziehen müssen, wenn sie im entsprechenden Bundesstaat eine physische Präsenz haben, was für europäische Entwickler im Allgemeinen in keinem Staat zutrifft.

Leider konnte ich dazu nichts weiteres finden. Kann das jemand bestätigen?

Antworten
Stephan
  • Forum-Beiträge: 43

26.08.2015, 18:27:22 via Website

Moin,

Wenn Sie Apps in anderen Ländern als den oben genannten verkaufen, sind Sie für die Ausweisung des korrekten Steuersatzes verantwortlich. Dies gilt für alle rechtlichen Hoheitsgebiete, in denen Sie Ihre Apps verkaufen. Zudem sind Sie dazu verpflichtet, die Steuern an die entsprechende Steuerbehörde abzuführen. Es kann sich dabei um eine andere Steuerbehörde als in Ihrem Land handeln. Die von Ihnen festgelegten Steuersätze werden automatisch übernommen, wenn der Käufer zur Kasse geht. Google kann Ihnen keine Hilfestellung bezüglich der Erhebung von Steuern anbieten. Wenden Sie sich daher am besten an Ihren Steuerberater.

Deswegen würde ich Sie lieber nur in der Eu verkaufen wo die Steuern dahinter stehen. Da diese direkt abgeführt werden und die kostenlose Version
kannst du in allen Ländern anbieten mit Werbung . So mache ich das.

Ist das bei Apple genau so? Oder führen die alles direkt ab? gehört hier zwar nicht aber würde mich mal interessieren?

Antworten
Marcel B.
  • Forum-Beiträge: 15

21.09.2015, 09:39:19 via Website

Hallo Stephan,

danke für deine Antwort. Leider habe ich diese erst jetzt gelesen. Bei Apple bin nicht ich der Verkäufer der App, sondern Apple. Ich bekomme lediglich meinen Anteil am Verkauf ausgezahlt. Daher wird hier alles von Apple übernommen.

Viele Grüße

Marcel

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Stephan
  • Forum-Beiträge: 43

21.09.2015, 11:20:27 via Website

Das Apple das anders und besser macht . Habe ich auch schon gehört.

Wie machst du das jetzt mit den Steuern bei Android? Verkaufst du die nur in der Eu?

Mir wurde gesagt ich soll mich beim Zoll melden und mir eine Bescheinigung ausstellen lassen , dass ich keine Mehrwertsteuern
abführen muss in Drittländern wie USA usw.

Außerdem meinte das Finanzamt bei mir. Ich müsste die Mehrwertsteuern nochmal abführen obwohl Google das macht wenn ich kein Kleinunternehmer wäre.

Kann ich mir aber nicht so ganz vorstellen . Da man in allen anderen Ländern die Mehrwertsteuern selbst angeben kann.
Trotzdem bekommt man den vollen Betrag . Da es für einen selber ein Hinweis ist wie viel Steuern man abführen muss.
Denke das es so ist.

Das man die Steuern selber in den Ländern abführen muss. Denke ich ist auch falsch. Stell dir mal deine App kaufen im Ausland 2 Leute . Nun musst du die Mehrwertsteuern ins Ausland überweisen. So eine Überweisung kostet viel Geld . Deswegen macht das auch das Finanzamt .

Auf diesen Stand bin ich zur Zeit.
Gruß
Stephan

Gruß

Stephan

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