Stefan W.
Unsinn nicht unbedingt!
Wenn ich beispielsweise meine Exfrau besuche kann ich das dort vom Vermieter gestellte WLAN nicht nutzen weil er persönlich den Code dafür auf dem Handy meiner Exfrau eingegeben hat.
Auch wenn es seltsam klingt, aber nicht Bestandteil der Diskussion sein sollte, wenn ein Vermieter ein WLAN zur Verfügung stellt, hatte er wahrscheinlich seine Gründe dafür. Dies "anzuzapfen" mag zwar im Rechtssinne legal sein (?) , aber dennoch ein Vertrauensbruch. Ist der Hotspot an der Telefondose der Exfrau, sollte sie den Code wissen bzw. auch selbst weitergeben können.
Ich bekomme das Passwort nicht denn ich wohne ja nicht dort. Sicherheitsfreak ohne technisches Verständnis.
Deswegen hatte ich das gleiche auch schon mal versucht.
Ob er technisches Verständnis hat, kann man hier schlecht erörtern. Aber wie andere schon geschrieben: sobald das Smartphone als Hotspot fungiert, kann es selbst kein Netz empfangen - und umgekehrt. Das mag mit neueren Smartphones und neueren Betriebssystemen aber anders sein.
PS: Warum stellt ihr das nicht so ein? : Exfrau-ihr-Handy empfängt das WLAN und stellt keinen Hotspot im Sinne eines WLANs zur Verfügung, sondern benutzt die Bluetooth-Tethering-Funktion. Dann kann man das WLAN an ein anderes, mit Bluetooth-verbundenes Endgerät weitergeben. Sollte dies jedoch illegal sein oder nicht den Foren-Regeln entsprechen, bitte ich, diesen Nachsatz zu löschen.
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