Samsungs Garantiebestimmungen erlauben Root?

  • Antworten:22
Comyu
  • Forum-Beiträge: 1.405

25.07.2014, 12:36:39 via App

Ich zitiere aus der supportseite:

In folgenden Fällen werden von Samsung keine Garantieleistungen erbracht:
Die Modell-, die Serien-/IMEI-Nummer oder die Produktnummer auf dem Produkt wurde geändert, gelöscht, unkenntlich gemacht 

Das war das einzige was ich zu root und roms gefunden habe. Wie muss ich das den jetzt übersetzen?
Die modelseriennummer usw ändert sich ja bei aufspielen einer custom rom, aber beim rooten?
Da ich schon länger nichtsmehr gerootet, flasht usw habe bräuchte ich jetzt Hilfe :)

— geändert am 25.07.2014, 13:29:15

Servus/Apfel?Nicht Freiwillig\

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 7.924

25.07.2014, 12:59:57 via Website

beim rooten und ROM flashen ändert sich gar nix, weder Modell-, die Serien-/IMEI-Nummer oder noch die Produktnummer.

Desire HD > Note 2 LTE > Moto G > OnePlus One [Cyanogen OS | CM11S | root]

und jetzt noch ein Nexus 10 [Android 5 | root]
:D

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Comyu
  • Forum-Beiträge: 1.405

25.07.2014, 13:07:01 via App

TazZ.HD

beim rooten und ROM flashen ändert sich gar nix, weder Modell-, die Serien-/IMEI-Nummer oder noch die Produktnummer.

Das würde dan aber heißen das man trotz root garantie hat

Servus/Apfel?Nicht Freiwillig\

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 7.924

25.07.2014, 13:09:14 via Website

ja warum nicht? Bin an meinem pc auch Administrator und habe Garantie! Meine Meinung.

Desire HD > Note 2 LTE > Moto G > OnePlus One [Cyanogen OS | CM11S | root]

und jetzt noch ein Nexus 10 [Android 5 | root]
:D

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 8.246

25.07.2014, 13:12:38 via Website

Wenn Samsung der Meinung ist das von der Garantieleistung auszuschließen, dann hast du Pech gehabt.

Garantie ist keine Gewährleistung....;)

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Comyu
  • Forum-Beiträge: 1.405

25.07.2014, 13:19:31 via App

Ich weis Garantie ist eine freiwillige leistung zu der sich Samsung verpflichtet.
Aber da die sich verpflichten können sie nicht einfach die bedingungen ändern, was heist wenn diese support seite recht hat kan ich mein phone ohne garantieverlust rooten?

Servus/Apfel?Nicht Freiwillig\

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Erwin W.
  • Forum-Beiträge: 35.443

25.07.2014, 13:25:28 via Website

das Thema wurde hier schon so oft durchgekaut

nutzt mal die SuFu
https://www.nextpit.de/search?st=garantie&t=f
https://www.nextpit.de/search?st=garantie&t=b

L.G. Erwin
..................
Wissen ist Macht. Nichts wissen macht nichts.
Wer einen Rechtschreibfehler findet darf ihn behalten.
Am Ende wird alles gut. Und wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.
Hat dir mein Beitrag gefallen? Dann würde ich mich über ein Danke freuen.
(cool)

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asdf ghjk
  • Forum-Beiträge: 3.175

25.07.2014, 13:28:17 via App

Comyu kannst du mal nen Link zur Support Seite schicken?

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 1.417

25.07.2014, 13:48:46 via App

Vergiss es. Bei Root und Custom Roms steigt der Counter. Gewährleistung hast du, aber Garantie ist weg.

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Andy N.
  • Forum-Beiträge: 22.375

25.07.2014, 23:01:20 via Website

Hallo Comyu,

Ich habe deinen Thread mal in den allgemeinen Samsung-Bereich verschoben ;)

Viele Grüße,
Andy


OnePlus 3 (Resurrection Remix 5.8.2)
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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 421

26.07.2014, 13:50:45 via Website

Nexus-Android

Vergiss es. Bei Root und Custom Roms steigt der Counter. Gewährleistung hast du, aber Garantie ist weg.

Da irrst du dich. Kein Händler gibt freiwillig eine Gewährleistung für ein gerootetes Gerät. Die Hersteller dagegen haben Möglichkeiten zu überprüfen ob durch das Rooten ein Softwarefehler aufgetreten ist. Ist kein Schaden durch Rooten entstanden, wird auch meist bei gerooteten Geräten die Garantie gewährt. Und dann gibts noch das hier:

Garantie + Gewährleistung sind 2 verschiedene Dinge. Die Garantie wird vom Hersteller freiwillig vergeben. Die Gewährleistung wird vom Händler veregeben und die wird bei gerooteten Geräten meist verweigert, obwohl er Reparieren muss. Ist ein Softwareschaden aufgetreten, muss sogar nachgewiesen werden, das dieser durch das Rooten entstanden ist. Siehe hier: https://netzpolitik.org/2013/47369/ Kein Händler hat besonderes Verlangen danach vom Bundesverband Verbraucherschutz eine Klageandrohung wegen vorsätzlichem Verstosses gegen eine EU Richtlinie zu bekommen.

Hier ein kleiner Auszug: - Es gelten keine Gewährleistungsansprüche mehr, wenn der Nutzer beispielsweise den Prozessor übertaktet und dadurch die Hardware leidet. Es ist aber nicht ersichtlich, warum ein Hardwaredefekt stets auf das reine Aufspielen einer alternativen Software zurückzuführen sein soll.
Daher gilt auch weiterhin das Gewährleistungsrecht, selbst wenn das Telefon gerootet wurde. Tritt ein Mangel in den ersten sechs Monaten auf, nachdem der Kunde das Telefon erstanden hat, muss der Händler nachweisen, dass dieser Mangel nicht bereits vor dem Kauf bestand. Führt der Händler den Schaden auf das Rooting zurück, muss er auch diese Behauptung beweisen. In den darauf folgenden 18 Monaten ist die Beweislast umgekehrt. -

Auch wenn ein gesonderter Vertrag auf Gewährleistungsverlängerung vorliegt, muss sich an die EU-Richtlinie gehalten werden. Das ist EU-Gesetz, ein Händler kann nicht einfach eigene Vertragsregeln aufstellen ohne sich an die EU Vorgabe zu halten. In der Richtlinie steht, das dies für ALLE Gewährleistungsansprüche gilt. Die Garantie kann und darf ein Händler nicht ohne schriftliche Zustimmung des Geräteherstellers verlängern da diese ausschliesslich freiwillig vom Hersteller geleistet wird und ein Händler keinerlei Einfluß darauf hat. Es darf nur die Gewährleistung kostenpflichtig verlängert werden. Bietet ein Händler eine Garatieverlängerung an, macht er sich sogar strafbar solange nicht die schriftliche Erlaubnis des Herstellers vorliegt. Diese muss sogar auf Verlangen vorgezeigt werden.

Auf der von mir verlinkten Seite sind noch weiterführende Links zum Verbraucherschutz und zu der EU Richtlinie, wo alles genau erklärt wird.

Gruß, Werner

— geändert am 26.07.2014, 13:57:18

Gruß, Werner

Sony Xperia 10 III

NOKIA 6.1 androidone

Huawei MediaPad M5 10.8 Lite LTE

Nokia 6310

Threema: https://shop.threema.ch/

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 8.735

26.07.2014, 14:19:04 via App

Werner

Da irrst du dich. Kein Händler gibt freiwillig eine Gewährleistung für ein gerootetes Gerät.

Richtig! Der Händler ist gesetzlich zur Gewährleistung verpflichtet und kann sie nicht einschränken.

Gewährleistung beschränkt sich aber auf Mängel, die bei Gefahrübergang bereits bestanden, auch wenn sie verdeckt, also nicht offensichtlich sind.

Alles, was durch Rooten zu Fehlern geführt haben kann, ist nicht abgedeckt.


Ich habe keine Lust mehr auf Bastelei und widme mich lieber wieder dem Real Life. Die Idee gärte schon länger. Tschüß!


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Comyu
  • Forum-Beiträge: 1.405

26.07.2014, 15:27:39 via App

Aber was ich nicht verstehe, ob Garantie oder Gewährleistung, wenn ich mein gerät gerootet habe, es kaputt wird, und der fehler nicht vom rooten kommt sollte mir der hersteller doch beides gewähren, allein aus Kulanz

Servus/Apfel?Nicht Freiwillig\

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 8.246

26.07.2014, 15:46:16 via App

Kulanz ist ein ganz anderes Thema. ;-)

— geändert am 26.07.2014, 15:46:31

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Comyu
  • Forum-Beiträge: 1.405

26.07.2014, 15:52:51 via App

darkly

Kulanz ist ein ganz anderes Thema. ;-)

Eh, dennoch finde ich das würde sich gehören

Servus/Apfel?Nicht Freiwillig\

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 8.735

26.07.2014, 18:06:44 via App

Ich kann auch behaupten, der Himmel ist rosa. Soll mir dich erstmal jemand das Gegenteil beweisen! So handeln auch Händler. In der Gewissheit, dass sie viel gespart haben, wenn sich auch mal einer durchsetzt.

Kulant ist manchmal auch so ein Trick. Durch eine Reparatur auf Gewährleistung verlängert sich die Laufzeit um den Zeitraum, den das Gerät dir nicht zur Verfügung stand. Durch die Aussage "Kulanz" möchte man das gerne vermeiden.


Ich habe keine Lust mehr auf Bastelei und widme mich lieber wieder dem Real Life. Die Idee gärte schon länger. Tschüß!


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Comyu
  • Forum-Beiträge: 1.405

27.07.2014, 00:43:30 via App

Nein ich meinte ein gerootetes gerät aus kulanz trotzdem reparieren
Aber jetzt mal davon abgesehen, hab ich jetzt noch garantie oder nicht nach dem rooten?

Servus/Apfel?Nicht Freiwillig\

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Comyu
  • Forum-Beiträge: 1.405

27.07.2014, 11:48:07 via App

Ich sehe dort kein Problem

Servus/Apfel?Nicht Freiwillig\

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redheat21
  • Forum-Beiträge: 277

27.07.2014, 12:00:30 via Website

Hallo

Wir hatten das Thema rooten Samsung und HTC jetzt in der Firma. Der eine hat sein neues S5 gleich mal gerootet um Apps runterzuwerfen und wollte eins der Hobbybastlersysteme draufspielen, der andere das gleiche Spiel beim HTC M8.

Bei beiden kam es zu Schäden am Gerät bzw. das M8 fuhr erst garnicht wieder hoch das S5 überhitzte extrem, dss man Eier drauf braten konnte. Stand bisher (bin noch bis 6.8 im Urlaub), bei beiden wurde auch die Gewährleistung abgelehnt.

Das gleiche Spiel hatten wir vor 2 Jahren bei einem anderen Kollegen mit seinem S3.Das ging damals vor Gericht. Weil es mich interessiert hat was rauskommt bin ich mal mit gegangen.

OT Ton Richter in der Urteilsverkündung: Die Firma Samsung hat ihnen ein vollfunktionfähiges Gerät verkauft, da bestand überhaupt kein Grund in der Geräte Software rumzuspielen.

Grüße aus der Klingenstadt Solingen , Christian

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Tackras
  • Forum-Beiträge: 280

27.07.2014, 12:01:57 via App

Modifikationen sind nicht erlaubt.
Also keine Garantie bei Root Beschaffung 💯🔘

Nexus 5 / 4.4.2 KitKat / Root

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