Rechtslage bei der App Entwicklung/Veröffentlichung

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Kupferrot
  • Forum-Beiträge: 3

26.08.2014, 17:08:53 via Website

Hallo alle zusammen,

wie sich aus dem Thread Namen ergibt habe ich ein paar Fragen zur Gesetzeslage bezüglich der Entwicklung und Veröffentlichung von Smartphone Spielen. Ich habe mich über die meisten dinge schon eingehend informiert und muss gestehen das ich seit einem halben Jahr schon Informationen zu diesem Thema sammele, allerdings sind immer noch einige Punkte offen oder nicht ausreichend geklärt. Da ich langsam zu viel bekomme von der Deutschen "Regelmaierrei", dachte ich mir ich frage mal bei Leuten nach die es vermutlich wissen :)

Kurz zu mir, ich bin Hauptberuflich Software Entwickler(Fachinformatiker Fachrichtung Anwendungsentwicklung). Hobbymäßig habe ich mich bereits während meiner Ausbildung, die mittlerweile erfolgreich abgeschlossen ist, mit der App Entwicklung beschäftigt. Seit einiger Zeit habe ich auch ein funktionierendes Spiel für Android Geräte fertig, habe mich aber bei näherer Betrachtung der Rechtslage noch nicht getraut den letzten entscheidenden Schritt zu gehen. Ich habe mich immer wieder für ein paar Wochen damit beschäftig und dann wieder den Mut verloren, vielleicht hol ich mir jetzt also hier den benötigten Tritt zum loslegen.

Folgende Punkte sind noch offen bzw. möchte ich noch klären:

-Benötige ich ein Impressum in der App? Im Internet finde ich Widersprüchliche aussagen, laut Telemediengesetz ist ein Spiel aber nicht Impressumspflichtig, zumindest verstehe ich das so. Ein Impressum wird aber zum Beispiel benötigt wenn die App Nachrichten publizieren würde. Der Punkt ist, für eine Hobby Entwicklung möchte ich nicht meine Kontaktdaten in das Spiel schreiben müssen. Auf eine Website verzichte ich erst mal und benötige da also schon mal kein Impressum. Ich möchte keine Abmahnung kassieren und hier deshalb genau bescheid wissen. Es wird vorerst bei Spielen bleiben, also muss ich nur wissen ob ich da ein Impressum IN der App benötige.

-Wie schaut es Steuerlich aus? Alles was ich einnehme muss ich logischerweise versteuern, die meisten ausnahmen etc. sind mir hier bekannt. Bei mir würde es ein Klein bzw. Nebengewerbe werden. Mein normales Gehalt aus meinem Angestelltenverhältnis wird ja bereits versteuert also dürfte sich dort ja nichts ändern? Mir stellt sich aber die frage wie es mit den Sozialversicherungsabgaben aussieht. Wie ich Deutschland kenne muss ich hier doch sicher für die Einnahmen aus dem Nebengewerbe extra abdrücken? Muss die Krankenkasse etc. Informiert werden?

-Umsatzsteuer. So weit ich weiß muss ich bei einem Kleingewerbe mit Einnahmen bis zu 17500€ im Jahr keine Umsatzsteuer ausweisen. Ich gehe von einnahmen von höchstens 1000€ im Jahr aus, ich betreibe da sehr wenig Aufwand und will das ganze erstmal nur ausprobieren ;). Hier frage ich mich aber wie es bei Verkäufen durch den Google Play Store aussieht. Dort steht das im Preis bereits 19% Mehrwertsteuer enthalten sind. Drückt Google die direkt an den Staat ab oder bekomme ich die 19% erstmal auch aufs Konto und müsste diese, sofern Umsatzsteuerpflichtig, dem Staat geben? Da ich ja nicht Umsatzsteuerpflichtig wäre müsste ich diese 19% die Google mit einrechnet ja auch nicht weiter geben? Ich gebe zu das ist jetzt unglücklich formuliert, aber vielleicht versteht ihr was ich will :D.

-Letzter und für mich wohl wichtigster Punkt. Erlaubnis des Arbeitgebers. Diesen habe ich bereits gefragt und er hat es verboten. Ich habe das nicht weiter hinterfragt, aber im Arbeitsvertrag steht das ich Grundsätzlich ein Nebengewerbe betreiben darf solange es meine Leistungsfähigkeit im Hauptberuf nicht einschränkt.(Größere Firma, der ders Verboten hat weiß nicht was im Vertrag steht.) Auch nach Deutschem Recht darf ich prinzipiell immer ein Nebengewerbe betreiben, selbst wenn ein Arbeitsvertrag es generell ausschließt(Außer es beansprucht mich zu stark oder stellt Konkurrenz da.). Ich werde meinen Arbeitgeber da nochmal höflich drauf ansprechen und versuchen hier alles Offiziell zu machen. Es besteht kein Konkurrenzverhältnis und ich würde ca. 3 stunden die Woche ins Nebengewerbe stecken. Das lustige ist, als Hobby kann man es mir nicht verbieten erst wenn ich damit Geld verdienen will...Die App ist ohnehin schon fertig. Aber stellen wir uns mal vor ich Betreibe das Gewerbe ohne Erlaubnis, und melde es auch an. Bekommt der Arbeitgeber da überhaupt Wind von? Also gibt vllt. das Finanzamt oder sonnst wer die Information weiter? Arbeitsrechtliche Konsequenzen hätte es keine, es gibt hier genug Urteile die mir Recht geben würden, aber ich will ja keinen Ärger provozieren ;)

Sry für den Wall of Text, ich hoffe jemand tut sich das trotzdem an. Aus der Suchfunktion habe ich btw. auch ein paar Infos bekommen, allerdings konnten meine Fragen damit nicht ganz geklärt werden.

Viele Grüße
Kupferrot

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Pascal P.
  • Admin
  • Forum-Beiträge: 11.286

26.08.2014, 17:28:04 via App

Ich kann dir nur zur ersten Frage auskunft geben
:
Die Impressumsfrage kommt öfters vor.
Aber solange du in deiner App kein Internetrecht oder Internetzugang vorderst brauchst du keines.
Benutzt du es aber müsstest du rein Rechtlich eines einbauen

Aber jetzt mal ehrlich, wer kontrolliert das?
Bei den Mengen von Apps die täglich veröffentlicht und geupdatet werden.

Was du machen könntest:
Ne email für Support erstellen und diese in deine App reinmachen.
Wer auch immer sich dann dafür interessiert kann dich dann darüber anschreiben.

LG Pascal //It's not a bug, it's a feature. :) ;)

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 8.735

26.08.2014, 17:39:32 via Website

Kupferrot

-Benötige ich ein Impressum in der App? Im Internet finde ich Widersprüchliche aussagen, laut Telemediengesetz ist ein Spiel aber nicht Impressumspflichtig, zumindest verstehe ich das so. Ein Impressum wird aber zum Beispiel benötigt wenn die App Nachrichten publizieren würde.

Darüber streiten sich selbst die Juristen und nicht wenige erwarten eine Abmahnwelle aufgrund der uneindeutigen Gesetzeslage. Ich verstehe es so, dass wenn Dein Spiel offline läuft, kein Impressum nötig ist, ist es aber ein Spiel, das eine Internetverbindung benötigt, dann braucht es eines.

Kupferrot

-Wie schaut es Steuerlich aus? Alles was ich einnehme muss ich logischerweise versteuern, die meisten ausnahmen etc. sind mir hier bekannt. Bei mir würde es ein Klein bzw. Nebengewerbe werden. Mein normales Gehalt aus meinem Angestelltenverhältnis wird ja bereits versteuert also dürfte sich dort ja nichts ändern?

Du gibst einfach bei der nächsten Steuererklärung das Einkommen aus dem Gewerbe zusätzlich an. Dein Arbeitgeber bekommt davon nichts mit. Auch nicht vom Finanzamt. Wäre ja noch schöner!

Kupferrot

Mir stellt sich aber die frage wie es mit den Sozialversicherungsabgaben aussieht. Wie ich Deutschland kenne muss ich hier doch sicher für die Einnahmen aus dem Nebengewerbe extra abdrücken? Muss die Krankenkasse etc. Informiert werden?

Frag auf jeden Fall bei der Krankenkasse nach. Soweit ich weiß, darfst Du monatlich 360 Euro hinzuverdinen, ohne dass dies AUswirkungen auf die gesetzliche Krankenversicherung hat.

Kupferrot

-Letzter und für mich wohl wichtigster Punkt. Erlaubnis des Arbeitgebers. Diesen habe ich bereits gefragt und er hat es verboten.

Wie du schon sagst, er darf es Dir nicht verbieten, solange Du nicht mit deinem Arbeitgeber in Konkurrenz trittst oder Deine Arbeitsleistung leidet. Du darfst natürlich auch die Arbeitszeit nicht dazu nutzen, privat zu programmieren. Dein Arbeitgeber wird mit dem geistigen Eigentum argumentieren, wonach Deine Kreativleistung als Erfüllungsgehilfe Eigentum Deines Arbeitgebers sei und du das nicht privat verwenden darfst. So einfach ist das aber nicht! Du kannst ja Dein Hirn nicht beim Pförtner abgeben (Wobei das einige beim Betreten des Arbeitsplatzes machen)

Zur MWSt im Play Store kann ich Dir nichts sagen. Ich habe nur gehört, man könne einen MWSt- Satz von 0 % Eintragen.


Ich habe keine Lust mehr auf Bastelei und widme mich lieber wieder dem Real Life. Die Idee gärte schon länger. Tschüß!


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Kupferrot
  • Forum-Beiträge: 3

27.08.2014, 14:06:24 via Website

Danke schon mal für die Rückmeldungen, ihr habt mir bereits sehr geholfen und ich fühle mich schon ein wenig sicherer :)
Ich habe mittlerweile nochmal meinen ersten Vorgesetzten angesprochen wegen der Erlaubnis, der sagte mir ich solle es einfach machen auch wenn es der oberste Chef verboten hat. Die Gesetzes Lage ist klar und deshalb sollte es mir eigentlich Wurst sein.

Das mit der Umsatzsteuer und den 0% muss ich mal ausprobieren. Wenn das geklärt ist kann ich eigentlich fast los legen.

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Martin
  • Forum-Beiträge: 756

27.08.2014, 14:40:37 via App

In Österreich ist es auf jeden Fall so, dass ein Impressum nur bei journalistischen Apps benötigt wird...

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Kupferrot
  • Forum-Beiträge: 3

29.08.2014, 09:26:06 via Website

Martin

In Österreich ist es auf jeden Fall so, dass ein Impressum nur bei journalistischen Apps benötigt wird...

Ich hoffe das sehen die bei uns auch so :)

Zwei letzte Punkte habe ich jetzt doch noch:

  • Die Datenschutzbestimmung, benötige ich diese und wenn ja was muss grob rein?

  • Benötige ich eine EULA? AGB´s benötige ich meines Wissens nach schon mal nicht zwingend, wenn ich da nichts angebe gelten die deutschen Standards.

Antworten
Tim Rosenbach
  • Forum-Beiträge: 17

31.08.2014, 16:12:47 via Website

Kupferrot

  • Die Datenschutzbestimmung, benötige ich diese und wenn ja was muss grob rein?

Das würde mich auch brennend interessieren.

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Martin
  • Forum-Beiträge: 756

31.08.2014, 17:49:56 via App

Soweit ich weiß, benötigst du die nur, wenn du die Daten der User benutzt bzw. ausliest...

Angaben natürlich ohne Gewähr, aber ich hab bis jetzt aus oben genannten Grund keine :)

Wenn du allerdings z.B. Analytics eingebunden hast, solltest du sicher schon eine Datenschutzerklärung haben...

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