Kein Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Händler? Handy 3mal zu Reparatur geschickt

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hand peter
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14.09.2014, 03:02:08 via Website

Hallo ich habe am 20.1.2014 das Nokia Lumia 1020 gekauft in einem Handyshop/ An und Verkauf Shop. Am 3.7.2014 habe ich es zum W Support zur Reparatur geschickt. Das ist eine Handyreparaturfirma wohin man sein Gerät direkt hinschicken kann und es dann innerhalb einer Woche repariert und zurückgeschickt wird. Somit spart man sich den Weg über den Händler und die längere Wartezeit. Ich habe auch eine Kopie von der Fehlerbeschreibung und dem Lieferschein mit dem es zurückgesendet wurde und wo eben draufstand es wurde nach der Fehlerbeschreibung repariert. Es wurden damals Kamera, Akku und und Display gewechselt wovon ich leider kein extra Dokument habe ich weiß es halt nur auswendig. Vielleicht könnte ich W Support kontaktieren und die haben vielleicht noch das Dokument. Die Versandkosten könnte man normalerweise vom Händler zurückerstattet bekommen, aber ich hatte keine Lust extra zum Shop hinzufahren weil es ein weiter Weg ist und die Fahrtkosten die Versandkosten übersteigen würde und auf das ganze hinfaxen usw hatte ich halt keine Lust aber egal.

Dann bin ich halt in den Urlaub gefahren und hab gemerkt das man bei geringer Displayhelligkeit flecken unter dem Display erkennen kann und dass die Kamera Abends Fokusprobleme hat. Ich habe dann während des Urlaubs W Support geschrieben und mir wurde angeboten ich kann es kostenfrei einsenden und die schauen sich das an. An der Rückseite des Handys steht ja das Kameragehäuse weit hervor dort sind schon einige sichtbare Kratzer, aber nur am Gehäuse nicht an der Kameralinse und das Gehäuse hatte auch einige Macken. Dann habe ich es zum W Support geschickt und dort wurde es direkt zu Nokia weitergeleitet, weil sie nur bis zu einer bestimmten Summe ein Gerät reparieren dürfen, liegt er darüber wird es direkt zum Hersteller zur Reparatur geschickt. Auch diesmal habe ich von dem Lieferschein und der Fehlerbeschreibung eine Kopie angefertigt, aber von den Teilen die ausgewechselt wurden leider keine Kopie.

Als es dann zurück kam hab ich gesehen, dass das Display und Gehäuse komplett neu und ausgetauscht sind. Es sind halt nur noch die Gebrauchsspuren an dem Kameragehäuse vorhanden. Dann habe ich gemerkt und dem Kameraglas ist Staub und die Tasten vor allem die Laut Leiser Taste hat gar kein Druckpunkt man kann fast die ganze Taste sogar in der Mitte bis ins Gehäuse reindrücken. Das war vorher nicht so und man merkt sofort, dass die Tasten keinen Druckpunkt haben. Dann habe ich es diesmal wieder eingeschickt zur Reparatur weil ich dachte man kann das Gerät erst nach der 3. Reparatur zurückgeben. Habs dann wieder eingeschickt hab auch noch die Kopie vom Lieferschein und der Fehlerbeschreibung. Es wurde wieder direkt zu Nokia weitergeleitet, weil ja Nokia das Gehäuse ausgetauscht hat, nur diesmal stand dort es konnte kein Fehler festgestellt werden, hauptsache ich hab sogar ein Foto von dem Staub unter dem Kameraglas und das fühlt man sofort, dass die Tasten keinen Druckpunkt haben. Hab dann beim W Support angerufen die konnten mir wieder nur anbieten, dass sie es direkt zu Nokia weiterleiten.

Ich habe jetzt von allem eine Kopie und auch von der Rechnung, was auch nur ein Kassenbon ohne meinen Namen oder sonstwas nur der Artikel IMEI und Kaufpreis.
Laut BGB §433 habe ich mit den Händler ja einen Kaufvertrag abgeschlossen. Im BGB § 440 steht ja "...Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen...", also könnte ich vom Kaufvertrag zurücktreten. Laut §441 kann der Händler "Statt zurückzutreten, kann der Käufer den Kaufpreis durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer mindern."

Ich bin nun zum ersten Mal zu meinem Händler gegangen hab ihm gesagt ich hab es 3 Mal zum W Support geschickt und ich habe auch extra das Gespräch auch auf dem Handy aufgenommen. Ist das eigentlich erlaubt Gespräche aufzunehmen? Aber egal also Der Händler hat gesagt "ich werde das Gerät nicht zurücknehmen schick es zum 4. Mal zu W Support. Ich schicke meine Geräte auch zum W Support." Ich habe ihm dann extra nochmal gefragt also ist es besser wenn ich es direkt zu W Support schicke anstatt es bei ihnen abzugeben und sie es zu W Support schicken. Der Händler meinte dann "Ja und die Versandkosten müssten sie auch selber übernehmen ich könnte es ihnen nicht zurückerstatten." Dann habe ich ihn auf das Bundesgesetzbuch aufmerksam gemacht, dass eine Nachbesserung ab der 2. Reparatur als fehlgeschlagen gilt und bei mir ist das ja schon die 3. Reparatur. Der Händler meinte dann "ja wenn das so ist nimm dir einen Anwalt und klag mich an". Ich habe ihn gefragt also können wir das nicht so klären, dass sie das Gerät zurücknehmen und mir einen Teil des Kaufpreises zurückerstatten? Und er meinte "nein, auf jeden Fall nicht willst du das auch noch schriftlich haben?" daraufhin sagte ich ja und er meinte "ich schreibe deinem Anwalt dann zurück". Dann hab ich ihn gefragt also habe ich keinen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Händler sondern nur gegenüber dem Hersteller über die Herstellergarantie und er meinte "Ja". Dann habe ich ihn wieder auf das BGB aufmerksam gemacht und habe ihm gesagt, aber z.B. bei Amazon steht ja in der AGB, dass man eine Rückerstattung oder die Minderung des Kaufpreises beantragen kann falls es in einer angemessenen Zeit nicht repariert werden kann. Dann meinte der Händler "Das glaube ich nicht sowas gibt es nicht". Ich habe dann eingesehen ein Gespräch ist sinnlos und bin rausgegangen. Das 4 Minuten lange Gespräch habe ich auf meinem Handy gespeichert. Nachdem ich diesen Artikel gelesen habe http://www.teltarif.de/umtausch-reparatur-defekt-recht-gewaehrleistung-garantie-haendler/news/50028.html glaube ich eher, dass der Händler die ganze Zeit gelogen hat und nur günstig davonkommen wollte.

Ich wollte nun Fragen:

  1. Ist es schlimm wenn ich das Handy direkt 3 mal zum W Support geschickt habe ohne dem Händler bescheid zu sagen? Ich denke nicht oder vor allem weil der Händler mir selber gesagt hat, dass er es zum W Support auch schickt und ich soll es zum 4. Mal dorthin schicken.

  2. Der Händler muss ja 2 mal Nachbessern können. Muss es der gleiche Fehler sein oder muss das Handy nach dem 2.mal Nachbessern auf jeden Fall funktionieren? Bei mir funktioniert es ja nach dem 3. Mal nicht vernünftig.

  3. Der Händler meinte zu mir ich hätte keinerlei Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler sondern nur gegenüber dem Hersteller über die Herstellergarantie. Das ist doch nicht wahr oder? Ich muss ja mindestens 12 Monate Gewährleistung beim Händler haben und die erste Reparatur fand ja innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf statt, also kann der Verkäufer nicht sagen ich soll ihm Beweisen, dass der defekt schon beim Kauf bestand?

  4. Der Händler meinte wenn ich das Gerät bei ihm zur Reparatur abgebe, dann würde er es auch zu W Support schicken und ich müsste ihm die Versandkosten auch noch zurückerstatten. Das kann doch nur eine Lüge sein? Ich soll dem Verkäufer die Versandkosten erstatten?

  5. Der Verkäufer meinte er wird das Gerät nicht zurücknehmen ich soll doch einen Anwalt nehmen und klagen. Glaubt ihr bei einer Klage könnte ich diese gewinnen? Oder wird dann vom Richter gesagt, dass Handy hat paar Kratzer am Kameragehäuse und der Verkäufer muss es nicht annehmen wenn es am Gehäuse Gebrauchsspuren hat? Das Kameragehäuse gibt es für 25€ ich wäre damit einverstanden wenn der Händler mit dem Preis dementsprechend runtergeht.

— geändert am 14.09.2014, 03:03:19

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Gelöschter Account
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14.09.2014, 08:43:24 via App

Klarer Fall von selber Schuld. Dein Ansprechpartner ist der Händler nicht irgendeine reparaturfirma. Wenn du in den Kalender schaust sind die sechs Monate auch schon um und damit hast du keinerlei Ansprüche mehr gegen deinem Händler, denn durch deine anderen Reparaturen ist eindeutig belegt, dass der Fehler nicht bestanden hat.

Wenn dann kannst du dich an den W Support wenden und hier eine Wandlung einfordern. Wenn hierbei aber glaubhaft dargelegt wird, dass kein Fehler besteht hast du schlechte Karten. Deswegen immer erst zum Händler gehen.

Viele Grüße!

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hand peter
  • Forum-Beiträge: 28

14.09.2014, 14:07:15 via Website

Ich weiß, dass die 6 Monate rum sind, aber die erste Reparatur war ja vor 6 Monaten also bestand der Fehler schon damals hab ja den Reparaturbericht. Wäre ich zu dem Händler auch damals bei der 1. Reparatur gegangen würde er wieder fordern, dass ich es selber zum W Support auf eigene Kosten schicke.Ich könnte ja auch den Anwalt einschalten und lügen indem ich sage ich habe das Gerät 3 Mal zum W Support geschickt weil mir der Händler es gesagt hat und er hat mir meine Versandkosten nicht zurückerstattet.

— geändert am 14.09.2014, 14:14:01

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hand peter
  • Forum-Beiträge: 28

14.09.2014, 14:13:06 via Website

Doppelpost sry

— geändert am 14.09.2014, 14:13:17

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 8.735

14.09.2014, 14:17:00 via Website

Der Händler spekuliert darauf, dass sowieso kaum jemand klagt.

Wenn Du klagst, wird er sich mit dem Argument aus der Affäre ziehen, Du hättest die Hersteller-Garantie in Anspruch genommen und er ist damit aus der Gewährleistungshaftung raus. Dass er Dich zu W-Support geschickt hat, wirst Du wahrscheinlich nicht beweisen können.

Das wäre jedenfalls ein typisches Vorgehen, mancher Händler, weshalb ich immer rate, sich nicht vom Händler abwimmeln zu lassen, sondern alles nur über ihn laufen zu lassen.

Wenn Du einen Rechtsschutz hast, kannst Du es drauf anlegen. Aber gehe davon aus, dass Du Dir trotzdem ein neues Gerät kaufen musst, weil das nicht in ein paar Tagen erledigt ist!

— geändert am 14.09.2014, 14:17:12


Ich habe keine Lust mehr auf Bastelei und widme mich lieber wieder dem Real Life. Die Idee gärte schon länger. Tschüß!


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Gelöschter Account
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14.09.2014, 14:25:56 via Website

Du siehst hier was grundlegend falsch. Es ist völlig egal was der Händler damals getan hätte, ich hab über Amazon auch schon direkt an den Hersteller geschickt. Da hatte ich aber was schriftlich von Amazon und habe das Porto erstattet bekommen.

Der Händler schuldet dir garnichts, denn du hast ihm die Möglichkeit den Fehler zu begutachten verwehrt indem du direkt zum W Support gegangen bist. Das ist absolut eindeutig.

Dein einziger Ansprechpartner ist und bleibt jetzt der W-Support wegen der mangelhaft durchgeführten Reparatur. Aber offenbar ist man der Meinung, dass dieser Fehler nicht von der Reparatur kommt. Ich würde es aber nicht auf ein Verfahren ankommen lassen.

Grundregel: Bei Reklamationen IMMER über den Händler gehen. Egal zu welchem Zeitpunkt.

Viele Grüße!

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hand peter
  • Forum-Beiträge: 28

14.09.2014, 14:56:15 via Website

Ok aber ich habe nun mit dem Händler gesprochen er hat mir gesagt ich soll zum 4. wenn nicht sogar zum 5. Mal dann zum W Support schicken und er würde mir die Versandkosten nicht erstatten. Ich habe ja mit der 1. Reparatur die innerhalb der 6. Monats war eine Beweis für die Beweislastumkehr oder? Der Händler hat sich das Handy angesehen und mir gesagt ich soll es zum W Support schicken. Ich werde es also 2 Mal noch zum W Support schicken und kann ihn danach anklagen oder? Weil dann wäre es ja 2 Mal repariert worden und ich habe 12 Monat Gewährleistung weil ich beweisen kann der Defekt trat schon 5 Monate nach dem Kauf auf? Und der Händler hat mir ja nun gesagt, dass ich es zum W Support schicken soll.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 8.735

14.09.2014, 15:25:57 via Website

Du musst aber auch nachweisen können, dass der Händler dich an W-Support verwiesen hat. Was, wenn er behauptet, nie über Defekte informiert worden zu sein und damit nie seiner Verpflichtung nachkommen konnte?


Ich habe keine Lust mehr auf Bastelei und widme mich lieber wieder dem Real Life. Die Idee gärte schon länger. Tschüß!


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hand peter
  • Forum-Beiträge: 28

14.09.2014, 15:30:39 via Website

wie soll ich denn beweisen dass er mich an W Support verwiesen hat? ich hab seine stimme aufgenommen wo ich ihn frage ich soll also das Gerät zum 4. Mal zu W Support schicken und er sagte ja.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 8.735

14.09.2014, 15:33:58 via Website

Ohne sein Wissen aufgenommen? Oder hast Du sein schriftliches Einverständnis?
1. Vor Gericht wertlos!
2. Dann kann er Dich verklagen!

Nur Schrift ist Gift!

Deshalb schreibe ich hier jedes mal, wenn und Garantie und Gewährleistung geht, sich nicht vom Händler abwimmeln zu lassen.


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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 1.150

14.09.2014, 16:26:12 via Website

hand peter

Ok aber ich habe nun mit dem Händler gesprochen er hat mir gesagt ich soll zum 4. wenn nicht sogar zum 5. Mal dann zum W Support schicken und er würde mir die Versandkosten nicht erstatten. Ich habe ja mit der 1. Reparatur die innerhalb der 6. Monats war eine Beweis für die Beweislastumkehr oder?

Nö nur einen Beweis dass da irgendwas war was du irgendwie hast beheben lassen.

hand peter

Der Händler hat sich das Handy angesehen und mir gesagt ich soll es zum W Support schicken. Ich werde es also 2 Mal noch zum W Support schicken und kann ihn danach anklagen oder? Weil dann wäre es ja 2 Mal repariert worden und ich habe 12 Monat Gewährleistung weil ich beweisen kann der Defekt trat schon 5 Monate nach dem Kauf auf? Und der Händler hat mir ja nun gesagt, dass ich es zum W Support schicken soll.

Du wirfst da was durcheinander. Du hast immer 12 Monate Gewährleistung bei deinem Händler, ja. In den ersten 6 Monaten wird davon ausgegangen, dass der Defekt bereits vorhanden war, der Händler müsste das Gegenteil beweisen. Dies konnte er aber nicht, da du ihm das Gerät nicht vorgelegt hast. Was irgendjemand anderes damit gemacht hat ist nicht von Belang! Halt einfach die Füße still und wende dich an den W Support.

Übrigens kannst du nach 3maliger erfolgloser Reparatur niemanden "anklagen" du kannst leidlgich eine Rückumwandlung fordern!

Viele Grüße!

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hand peter
  • Forum-Beiträge: 28

14.09.2014, 23:33:33 via Website

Im Reparatubericht stehen die Fehler und dass diese behoben wurden und somit sagt das ja aus, dass das Handy innerhalb der ersten 6 Monate Defekt war und somit wahrscheinlich schon beim Kauf?

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 8.735

14.09.2014, 23:43:13 via Website

Du verstehst es nicht.

Du hast die Wahl: Entweder Du reklamierst auf Gewährleistung beim Händler oder auf Garantie beim Hersteller. Du hast beim Händler reklamiert, der hat Dich aber an den Hersteller bzw. dessen Erfüllungsgehilfen W-Support verweisen. Darüber hast Du aber keinen Nachweis.

Also kann der Händler sagen, er habe nie die Möglichkeit gehabt, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Das, was Du jetzt reklamierst, entspreche nicht mehr dem Kaufgegenstand bzw. dem Zustand, den er zu verantworten habe und damit sei er der falsche Adressat.

Er wird damit durchkommen! Da bin ich mir ziemlich sicher. Denn selbst wenn Du für das erste mal noch einen Nachweis hättest, hast Du danach noch zweimal ohne ihn W-Support in Anspruch genommen.

Du könntest jedoch versuchen, dem Händler nachzuweisen, dass er Dich bewusst getäuscht hat, um jetzt genauso argumentieren zu können. Das kommt auf Deine Nachweise an. Eine heimliche Aufnahme ist allerdings kein Nachweis. Aber ein Anwalt kann damit vielleicht doch den Händler in die Falle locken, so dass er sich verrät.

Wir können dir nicht sagen, ob Du im Recht bist und schon gar nicht, ob Du Recht bekommst. Aber wir können Dir die Fallstricke nennen.


Ich habe keine Lust mehr auf Bastelei und widme mich lieber wieder dem Real Life. Die Idee gärte schon länger. Tschüß!


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Andy N.
  • Forum-Beiträge: 3.112

15.09.2014, 07:23:56 via App

Selbst wenn der Händler dich an w-support verwiesen hat, ist das noch lange kein Gewährleistungsfall. Du hat dich für die Garantie entschieden, damit ist der Händler aus dem Schneider.

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