Bei Eigentümerwechsel.....

  • Antworten:16
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 144

19.02.2015, 17:04:34 via App

Folgendes Szenario : Vertrag mit Base! Nun will sich Telefonica von Base trennen bzw. auflösen. Der Rechtsnachfolger wäre Telefonica. Muß ich als Kunde weiter bei telef.bleiben, oder kann ich kündigen?
Das soll nur ein Denkanstoß sein! Bitte vernünftig diskutieren und keine gegenseitigen Anmachen.
Danke

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 8.246

19.02.2015, 17:28:32 via App

Soweit ich weiß, solltest du dadurch ein Sonderkündigungsrecht haben...

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 8.735

19.02.2015, 17:29:19 via Website

Ich bin der Auffassung, du hast kein Sonderkündigungsrecht. Es gibt eine Rechtsnachfolge und damit muss Telefonica eben die ePlus-Verträge einhalten wie du.


Ich habe keine Lust mehr auf Bastelei und widme mich lieber wieder dem Real Life. Die Idee gärte schon länger. Tschüß!


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Martin
  • Forum-Beiträge: 756

19.02.2015, 18:01:04 via App

In Österreich war es meines Wissens nach bis jetzt immer so, dass du in diesem Fall kündigen dürfen hast...

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Ingalena
  • Forum-Beiträge: 33.330

19.02.2015, 18:51:48 via App

Sehr aussagekräftiger Titel...

Solange sich die Vertragskonditionen nicht ändern, wüsste ich nicht, warum man denn ein ausserordentliches Kündigungsrecht haben sollte.

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VETO ist die Vereinigung europäischer Tierschutzorganisationen. Als gemeinnützige
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Micha Schy.
  • Forum-Beiträge: 787

19.02.2015, 19:40:25 via App

Sehe ich auch so.
Der neue Eigentümer hat ja auch die Verpflichtung, die bestehenden Verträge so beizubehalten.
Da sich somit für den Vertragsnehmer nichts ändert, hast Du auch kein Sonderkündigungsrecht.

— geändert am 19.02.2015, 19:40:57

Grüße,
Micha

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Copyright86
  • Forum-Beiträge: 898

19.02.2015, 19:41:15 via App

Günna

Folgendes Szenario : Vertrag mit Base! Nun will sich Telefonica von Base trennen bzw. auflösen. Der Rechtsnachfolger wäre Telefonica. Muß ich als Kunde weiter bei telef.bleiben, oder kann ich kündigen?
Das soll nur ein Denkanstoß sein! Bitte vernünftig diskutieren und keine gegenseitigen Anmachen.
Danke

Wer sagt denn, dass sich Telefonica von Base trennen bzw Base einstampfen will?

Base ist jetzt eine Marke der Telefonica, genauso wie o2 und alle anderen Marken. Da sich die Konditionen deines aktuellen Vertrages nicht ändern, hast du auch kein Sonderkündigungsrecht.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 144

19.02.2015, 20:56:24 via App

Copyright86

Günna

Folgendes Szenario : Vertrag mit Base! Nun will sich Telefonica von Base trennen bzw. auflösen. Der Rechtsnachfolger wäre Telefonica. Muß ich als Kunde weiter bei telef.bleiben, oder kann ich kündigen?
Das soll nur ein Denkanstoß sein! Bitte vernünftig diskutieren und keine gegenseitigen Anmachen.
Danke

Wer sagt denn, dass sich Telefonica von Base trennen bzw Base einstampfen will?

Base ist jetzt eine Marke der Telefonica, genauso wie o2 und alle anderen Marken. Da sich die Konditionen deines aktuellen Vertrages nicht ändern, hast du auch kein Sonderkündigungsrecht.

Liest man in den einschlägigen Zeitschriften! !!!
Wird zwar noch dementiert, genauso dass E-Plus verschwindet. .

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Copyright86
  • Forum-Beiträge: 898

19.02.2015, 21:10:13 via App

Ja, ich habe den Artikel auch soeben gelesen. So ist das eben, wenn man als Mitarbeiter als letztes von solchen Sachen erfährt.....

Also, prinzipiell bleiben die Tarife so bestehen wie sie aktuell sind. "Abschaffen" heißt in dem Moment, dass keine Neuverträge mehr über Base, sondern nur noch über O2 abgeschlossen werden können.
So wurde es auch mit den Eplus-Tarifen gehandhabt. Alle Eplus Bestandskunden dürfen ihren Alttarif behalten und werden nicht vom Anbieter rausgedrängt. Als Neuvertrag wurden dafür die Eplus-Tarife durch die Base-Marke ersetzt.
Ich denke nicht, dass es Telefonica riskiert gute 10 Mio Base-Vertragskunden zum kündigen zu bewegen.

Aber zu deiner Frage bzw deinem Szenario. Solange sich an dem Preis oder den wesentlichen Bestandteilen deines Tarifs nichts ändert, hast du auch kein Sonderkündigungsrecht.

Was die Zukunft des Eplus Portfolios betrifft, kann man im Moment leider nur spekulieren.

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Martin
  • Forum-Beiträge: 756

19.02.2015, 21:46:46 via App

Ingalena

Sehr aussagekräftiger Titel...

Solange sich die Vertragskonditionen nicht ändern, wüsste ich nicht, warum man denn ein ausserordentliches Kündigungsrecht haben sollte.

Es ändert sich schon etwas sehr wesentliches - du hast den Vertrag nämlich mit Provider1 und nicht mit Provider2 geschlossen! Das war der Grund, warum z.B. bei der Übernahme von Orange durch 3 in Österreich die Verträge gekündigt werden hätten können...

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Copyright86
  • Forum-Beiträge: 898

19.02.2015, 21:48:37 via App

Martin

Ingalena

Sehr aussagekräftiger Titel...

Solange sich die Vertragskonditionen nicht ändern, wüsste ich nicht, warum man denn ein ausserordentliches Kündigungsrecht haben sollte.

Es ändert sich schon etwas sehr wesentliches - du hast den Vertrag nämlich mit Provider1 und nicht mit Provider2 geschlossen! Das war der Grund, warum z.B. bei der Übernahme von Orange durch 3 in Österreich die Verträge gekündigt werden hätten können...

Vielleicht ist die Rechtslage in Österreich diesbezüglich eine andere....?

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Martin
  • Forum-Beiträge: 756

19.02.2015, 22:04:45 via App

Würde mich wundern, kann aber natürlich sein - allerdings ist bis jetzt noch kein Link gefallen der die Vermutung für die deutsche Rechtslage bestätigt :)

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 8.735

20.02.2015, 00:49:39 via Website

Ein Eigentümerwechsel allein ändert gar nichts und impliziert kein Sonderkündigungerecht. Sonst könnten AGs gar keine Laufzeitverträge eingehen. Da ändert sich ständig etwas an den Eigentumsverhältnissen. Selbst ein Wechsel des Mehrheitseigentümers ändert nichts an laufenden Vertragen.

Etwas anderes ist es, wenn O2 einen Wechsel vorschlägt. Aber das ist ein Vorschlag. Wer das nicht will, für den ändert sich nichts bis zum Ende der ursprünglichen Laufzeit. Danach ist alles möglich. Aber auch für beide Parteien.


Ich habe keine Lust mehr auf Bastelei und widme mich lieber wieder dem Real Life. Die Idee gärte schon länger. Tschüß!


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Josef P.
  • Forum-Beiträge: 56

20.02.2015, 07:12:30 via Website

Ein Sonderkündigungsrecht besteht ausschließlich bei einseitigen Vertragsänderungen, die nicht ausschließlich den Konsumenten begünstigen und hat mit dem Eigentümer gar nichts zu tun. Auch das Gerücht, dass die Rechtslage in Österreich anders wäre, stimmt nicht. Im Zuge der Übernahme von Orange hat Drei aber eine große Anzahl von Tarifen (für Details: https://www.drei.at/portal/media/bottomnavi/ueber_3/agbs/agb/3kundmachung-vertragliche-aenderung-09-14.pdf) umgestellt, sodass für sehr viele Orange-Kunden (aber eben nicht alle) ein Sonderkündigungsrecht entstand.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 62

20.02.2015, 13:25:29 via App

Hallo Günna,

ein Sonderkündigungsrecht hast Du nur dann, wenn Telefonica deinen Base Vertrag verändern will.

Zum Beispiel: höhere Grundgebühr, Veränderungen in der Leistung - statt 1gb nur 500mb für internet, Veränderungen in der Vetragslaufzeit usw usw usw usw usw.

Diesen Veränderungen kannst Du zustimmen & akzeptierst somit die Bedingungen von Telefonica, oder aber Du lehnst sie ab & bekommst die Möglichkeit innerhalb einer angemessenen Frist zu kündigen. Kündigst Du / Reagierst Du nicht, gilt das als eine Stillschweigende Zustimmung.

Was die Übernahme von Base betrifft, sag ich nur Alice: Jeder kannte es, viele hatten es. Bis telefonica kam & den kleinen Hamburger aufkaufte, 2-3 Jahre lief das ganze dann noch als O2 - Alice DSL. Danach wurde das Unternehmen Hansenet, bzw vielmehr die Marke Alice vollständig in O2 integriert und seit dem heißt es nur noch O2 DSL.

Mag sein das viele das jetzt nicht glauben werden, aber es wird mit Base """irgendwann""" genauso sein.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 8.735

20.02.2015, 14:06:06 via Website

Mr. Samsungs

ein Sonderkündigungsrecht hast Du nur dann, wenn Telefonica deinen Base Vertrag verändern will.

Daraus allein ergibt sich kein Sonderkündigungerecht. Man hat einfach nur Anspruch auf vollständige Vertragserfüllung. Erst wenn der Vertrag von der Gegenseite nicht erfüllt wird, hat man nach fruchtlosem Mahnverfahren (das steht auch uns Kunden zu) ein Kündigungsrecht.

Eine andere Variante ist, der Vertragspartner sagt offen, er will den Vertrag in beiderseitigem Einvernehmern ändern und akzeptiert hierbei als Alternative eine vorzeitige Kündigung. Aber selbst dann kannst du auf Vertragserfüllung pochen.


Ich habe keine Lust mehr auf Bastelei und widme mich lieber wieder dem Real Life. Die Idee gärte schon länger. Tschüß!


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