yamas
Nach ein Paar Fotos in meinem Pool mit dem GalaxyS5 habe ich das Problem das mein Handy immer sagt das es Überhitzt beim Laden.
Das ist kein Fall für Gawährleistung, weil der Fehler nicht bereits beim Gefahrübergang bestand. Ebenso fällt eine kostenlose Reparatur auf Garantie nicht darunter, weil Nutzung im Pool nun mal nicht zum normalen Gebrauch zählt.
Also kannst Du es ganz normal zur Reparatur geben und müsstest dafür zahlen. Dann wäre es irrelevant, ob es gerootet ist oder nicht, oder ob das ehemalige Rooten zu erkennen ist oder nicht.
yamas
Bevor du so einen Scheiß schreibst solltest du dich Informieren was Betrug ist. Ist weiß auf jeden Fall was Verleumdung ist.
Warte mal...
yamas
Ich möchte das Handy nun einschicken. Wie kann ich sämtliche Rootspuren vernichten?
Es doch so, dass Dir offenbar klar ist, dass Du aufgrund des Rootens keine Garantie mehr hast und daher keinen Anspruch auf kostenlose Reparatur. Das ist doch der Grund, warum Du alle Spuren vernichten möchtest? Hinzu kommt, dass Dein Smartphone durch falsche Nutzung nass geworden ist und nun einen Fehler aufweist.
Beides Sachverhalte, die eine kostenlose Reparatur ausschließen. Du hoffst aber auf eine und schaffst aktiv die Voraussetzungen, damit diese Möglichkeit steigt.
StGB §263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Hört sehr danach an, als sei dieser Absatz durch Dein Handeln erfüllt.
[[cite StGB §263 Betrug]]
(2) Der Versuch ist strafbar.
Ja, bereits jetzt erfüllt!
yamas
Selten eine so blöde Antwort gelesen.
Findest Du die Antwort immer noch so blöd?
yamas
Ist weiß auf jeden Fall was Verleumdung ist.
Offenbar nicht!
StGB §187 Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Flavuis hat nichts über Dich behauptet. Er hat Dich etwas gefragt!
Flavius
Willst also betrug begehen oder was?
Offenbar weißt Du doch nicht, was Verleumdung ist. Nicht einmal §186 StGB Üble Nachrede ist gegeben.
Das einzige, was gegeben ist, Du bist über die Situation informiert worden, Deine Frage wurde beantwortet, sie gefällt Dir aber allem Anschein nach nicht und dann greifst Du den Helfer an.
— geändert am 09.08.2015, 12:19:19