Was das intellectual property (eine zivilrechtliche Frage) angeht: Die getroffene Aussage ist nicht spezifisch genug. So wie ich die Aussage interpretiere, handelt es sich um die Pfändung (und nicht die strafrechtliche Beschlagnahme) und Verwertung beim Auftraggeber, dem die Nutzungsrechte etc. am gesamten Code übertragen wurden. In diesem Fall ist selbstverständlich, dass bei Pfändung und Verwertung der Nutzungsrechte am gesamten Code keine Regelung getroffen werden muss, da die Nutzungsrechte etc. den Auftragnehmer nicht mehr direkt betreffen.
Behält der Auftragnehmer den Quellcode und es droht eine Pfändung beim Auftragnehmer, die die Nutzungsrechte des Auftraggebers beeinträchtigen könnte, dann wurde im Vertragstext ein Fehler gemacht. Das wird aber nicht passieren, weil bei Ausarbeitung des Vertragstextes ein Rechtsanwalt anwesend sein wird, der uns hilft, solche Eventualitäten zu vermeiden.)
Schöne Diskussion - spannend
Vorweg : Es geht mir nicht darum , hier irgendwas belehrendes hinzuschreiben, sondern um den Punkt,
darauf hinzuweisen , dass es sehrwohl Unterschiede zwischen einem ordentlich aufgesetzten Vertrag gibt
und dem was nachher in Wirklichkeit passieren könnte und auch wird
Ich mache den ganzen Krempel jetzt schon knapp 30 Jahre hauptberuflich und habe leider die vielen
Pferde vor der Apotheke kotzen gesehen.
Ich spreche auch nicht von einer Pfändung von Software/Hardware, sondern von der Herausgabe der Daten und was
dann in der Praxis geschieht.
(Das ist auch nur ein Beispiel von Vielen)
Ohne einer Fachkraft wirst du wahrscheinlich nicht an die verschlüsselten Daten herankommen , um sie zu entschlüsseln und diese in einen für das Gericht verwertbaren zustand versetzen zu können.
(Und wenn sie nicht verschlüsselt wären , wäre das schon mal grob fahrlässig)
Dazu brauchst du den Quellcode, den Urheber und dazu sein Mental Property.
Auch wenn du alles bezahlt hast , hast du nur das Recht der individuellen Verwertung / Nutzung der Arbeit , nicht aber sein geistiges Eigentum - und DA liegt der Hund begraben.
Auch zum Bespiel : Rein theoretisch darfst du seinen Quellcode ohne seine Genehmigung nicht einmal verwenden (Copy&Paste) um ein weiteres Projekt zu erstellen. Du hast lediglich das fertige Produkt erworben und darfst nur im Gesamten benutzen oder veräußern. Die Hinterlegung des Quellcodes dient ausschließlich dazu, im Notfall (er ist nicht mehr da) zur eigenen Sicherheit einzusetzen.
Und kein Anwalt auf der Welt wird sein Recht in diesem Punkt absprechen können, da haben sich schon so
manche die Zähne dabei ausgebissen.
Zur schlampigen Umsetzung: Solche Punkte können individualvertraglich geregelt werden. Ich sehe das so: Die Fehlertoleranz ist eine Preisfrage. Zahle ich sehr viel Geld, erwarte ich eine Umsetzung ohne Mängel/Schäden. Zahle ich viel Geld, erwarte ich eine Umsetzung ohne Mängel/Schäden, die auf einer fahrlässigen Handlung des Auftragnehmers beruhen. Zahle ich Geld, erwarte ich eine Umsetzung ohne Mängel/Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Handlung des Auftragnehmers beruhen.
Bei aller Liebe , das kannst du gerne auf ein Fahrzeug anwenden , aber an der Stelle eher eine Wunschvorstellung ...
Das ist absolute Grauzone und Du bist als (unwissender) Auftragsgeber gar nicht in der Lage, die Qualität , die dir für X-Dollar auf den Tisch gelegt wird, zu beurteilen. Da würden sich selbst dann die Gutachter anzicken
Was ich im Kern zum Ausdruck bringen wollte :
Ich würde an deiner Stelle ein wenig anders herangehen :
a) Stelle einen ein - lass ihn die Arbeit dann erledigen + lückenlose Dokumentation
b) Beste Variante : Mach denjenigen ggf. zu einem mithaftenden Teilhaber
c) Lass dir von einem unabhängigen Fachmann das Konzept/Protokolle erarbeiten und dann suchst du die Umsetzer
Das Ganze allerdings von einem Freelancer oder einem Studenten machen zu lassen , ist mit Verlaub gesagt - dämlich.
Es sei denn du hast einen Auftrag , der definitv abgeschlossen werden kann.
Hierzu ein Beispiel auf dein Projekt bezogen :
a) Hier ist das Pflichtenheft (Ein Muss für einen Entwickler und der Anhang X zu jedem Vertrag)
b) Das Protokoll zum Server sieht so und so aus
c) ich brauche eine App lt. Pflichtenheft und ein Layout, was genau so aussieht (siehe Grafik)
d) Was kostet mich das ? Wie lange dauert es ?
e) Zahlungsweise nach 3/3 Verfahren
d) Übergabe des Quellcodes nach Fertigstellung
Punkt !
Allerdings ein lebendes & dynamisches Projekt - wobei der externe Entwickler selbst entscheidet,
wie alles ablaufen soll - ist quasi für Dich tödlich.
(Mach du mal Softi, wird schon passen)
Das ist ein nicht zu kalkulierendes Riskio - auch in finanzieller Hinsicht.
Denn nicht du , sondern der Entwickler wird dann hier der Dreh und Angelpunkt des gesamten Projektes.
Möchtest du das wirklich ?
— geändert am 14.12.2016, 15:37:49
Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]
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