Verkaufen außerhalb der EU - wie handhabt ihr das?

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Maximilian O
  • Forum-Beiträge: 990

09.01.2017, 22:50:32 via Website

Hi Leute,

Google macht es sich außerhalb der EU sehr einfach und wälzt die Pflicht Umsatzsteuer von App-Verkäufen abzuführen an den Entwickler ab. Momentan biete ich meine App daher nur in der EU an.

Nun gehen dadurch riesige Märkte verloren .. daher meine Frage, wie handhabt ihr das? Beauftragt ihr einen Steuerberater, oder führt ihr keine ab?

Ich bin sehr gespannt!

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swa00
  • Forum-Beiträge: 3.704

09.01.2017, 23:02:34 via Website

Google macht es sich außerhalb der EU sehr einfach und wälzt die Pflicht Umsatzsteuer von App-Verkäufen abzuführen an den Entwickler ab.

Hallo Maximilan,

das ist nicht so Richtig - das hast du definitiv falsch verstanden.

Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]

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Maximilian O
  • Forum-Beiträge: 990

09.01.2017, 23:03:37 via Website

swa00

Google macht es sich außerhalb der EU sehr einfach und wälzt die Pflicht Umsatzsteuer von App-Verkäufen abzuführen an den Entwickler ab.

Hallo Maximilan,

das ist nicht so Richtig - das hast du definitiv falsch verstanden.

Wie siehst du das denn? Ich bin mir sehr sicher. Ich trete als Verkäufer auf, Google erhebt in meinem Namen Umsatzsteuer, diese muss ich dann natürlich im jeweiligen Land abführen.

LG Maximilian

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swa00
  • Forum-Beiträge: 3.704

09.01.2017, 23:08:37 via Website

Hallo Maximilian,

ich vertreibe schon seit einigen Jahren Apps ,hauptsächlich im Auftrage meiner Kunden.

Vereinfacht : Innerhalb der EU wird die Umsatzsteuer erhoben und seitens Google abgeführt

AUSSERHALB der EU wird - wie im Geschäftsleben bei Exporten - wird KEINE Umsatzsteuer erhoben,
deshalb auch keine an dich abgeführt.
Schau dir bitte hierzu mal genauer dein Merchendising an , dort steht es auch so drin und wird auch so
angegeben.

AUSNAHME :

Wenn du als Entwickler in einem NICHT EU Land sitzt und dort verpflichtet bist , Umsatzsteuer im jeweiligen Land
abzuführen , dann wird Umsatzsteuer erhoben, an dich weitergeleitet und dann MUSST du sie abführen,
weil Google sie dir überwiesen hat .

— geändert am 09.01.2017, 23:52:10

Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]

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swa00
  • Forum-Beiträge: 3.704

09.01.2017, 23:15:04 via Website

Beispiel :

imageimage

Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]

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Maximilian O
  • Forum-Beiträge: 990

09.01.2017, 23:18:05 via Website

Hi Stefan,

Zitat Google (https://support.google.com/googleplay/android-developer/answer/138000?hl=de)
Wenn Sie Apps in anderen Ländern als den oben genannten anbieten, sind Sie für die Ausweisung des korrekten Steuersatzes für Ihre Apps in allen rechtlichen Hoheitsgebieten verantwortlich. Außerdem sind Sie dazu verpflichtet, die Steuern an die entsprechende Steuerbehörde abzuführen.

Wieso nimmst du an, dass Apps unter umsatzsteuerbefreite Exporte fallen? Hast du hierzu mal einen Steuerberater gefragt?

LG Maximilian

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swa00
  • Forum-Beiträge: 3.704

09.01.2017, 23:24:09 via Website

Hallo Maximilian,

ja, ich bin selbständig, betreibe seit 3 jahrzehnten ein Unternehmen ,und ja, ich habe dementprechend einen Steuerberater :-)

Nochmal : Google führt an Dich KEINE Umsatzsteuer ab , dementsprechend brauchst du auch keine Abzuführen !
Abgesehen davon - an wen würdest du sei denn abführen wollen ? An den Ranger in Texas ?? - na dann mal viel Spass :-)

Das Deutsche Finanzamt interessiert es NICHT die Bohne , ob du aus Texas Umsatzsteuer erhalten hast und ob du sie dahin auch wieder abführen möchtest. Dementsprechend bekommst du auch keine von Google .
(Das musst du auch so in deinen Developer-Einstellungen so angeben)

(Siehe mein Beispiel)

P.S das ist im übrigen seit Jahrzehnten so immer so gewesen .

— geändert am 09.01.2017, 23:25:25

Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]

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Maximilian O
  • Forum-Beiträge: 990

09.01.2017, 23:27:07 via Website

Hi Stefan,

meine Überlegung ist, dass ich die Umsatzsteuer an das US-Finanzamt abführen muss.
Nehmen wir an ich stelle für meine US-Verkäufe die Mehrwertsteuer auf 0% (wie bei deinen Apps). Anschließend verkaufe ich diese in meinem Namen via Google Play. Ich bin somit Händler in den USA, wieso sollte ich, dann keine Steuern an den Staat abführen müssen?

LG Maximilian

PS: Danke für deine bisherigen Antworten

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swa00
  • Forum-Beiträge: 3.704

09.01.2017, 23:36:40 via Website

Nein Maximilian , du gibst bei NICHT-EU 0 % an.
(Ist im übrigen default Einstellung)

Zur Erklärung : Du musst da Umsatzsteuer abführen, woher du sie bekommen hast .
Wenn das so wäre , wie du "vermutest", dann würdest du aus Texas 26 Cent erhalten und dann müsstest Du die
26 Cent wieder an das Finanzamt in Texas abführen. Das hat ja nichts mit dem deutschen Finanzamt zu tun ..

Das würde bedeuten , du müsstest für jede bescheuerte App , die du in einem Land verkaufst , dort als Unternehmen
registriert sein und eine Steuernummer beantragen um dort dann eine Umsatzsteuervoranmeldung zu machen.

Das geht nicht - also ist es schon immer so gewesen, dass NICHT-EU Exporte OHNE Umsatzsteuer berechnet werden.
Das gilt auch für den Sessel, den du in die USA verkaufst.

Anmerkung : Für die EU ist dein Vertragspartner Google , Irland, für den Rest der Welt Google in den USA

Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]

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Maximilian O
  • Forum-Beiträge: 990

10.01.2017, 00:02:55 via Website

Danke für das Beispiel mit dem Sessel, ergibt Sinn!

Nur eine abschließende Frage: Wissen wir, dass es Export ist? Also wenn wir im amerikanischen PlayStore verkaufen ist es ja für den Kunden kein Import, oder verstehe ich das falsch? Angenommen wir exportieren unsere Apps von Deutschland in die Welt, stimmt ich dir vollkommen zu. Die Frage ist nur, fällt der Verkauf via Google Play unter Export?

LG

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swa00
  • Forum-Beiträge: 3.704

10.01.2017, 00:11:12 via Website

Die Frage ist nur, fällt der Verkauf via Google Play unter Export?

Yupp, er fällt unter Export ...
Es wird lediglich unterschieden , ob Export innerhalb der EU oder in NICHT-EU ...

Fazit : Mach dir keinen Kopp drum - hau die Häckchen rein und erfreue dich am Umsatz und dem
zusätzlichen Urlaub :-)

P.S das soll aber nicht heissen , dass du KEINE Einkommenssteuer-Erklärung ans hiesige Finanzamt abgeben musst :-)

Rechnenbeispiel : 99 cent die App - minus 30 Cent für Google - minus ~30 % Einkommenssteuer
Bleiben dir von den 99 Cent also knapp 30 Cent.

Soviel zum Punkt , dass hier etliche glauben , wir würden uns als Entwickler dumm und dämlich verdienen :-)

— geändert am 10.01.2017, 00:37:39

Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]

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Maximilian O
  • Forum-Beiträge: 990

10.01.2017, 14:49:44 via Website

Fazit : Mach dir keinen Kopp drum - hau die Häckchen rein und erfreue dich am Umsatz und dem
zusätzlichen Urlaub :-)

Du sagst das so leicht - im worst case, bei Steuerbetrug kann ich mir n Einreiseverbot für die Staaten einhandeln, daher muss ich komplett sicher gehen. Ich sehe auch, dass auf der ausgestellten Rechnung meine deutsche Adresse und die amerikanische Kundenadresse steht. Und dass bei Softwareverkäufen in Drittländer (Nicht EU) eine Umsatzsteuer von 0% zu erheben ist lese ich online auch auf diversen Seiten.

Jetzt aber mein Einwand:
Bei dem Sessel fängt der amerikanische Zoll das Produkt ab und verlangt vom Kunden einheimische USt. (US-Umsatzsteuersatz) zu zahlen (nennt sich Reverse-Charge-Verfahren, da hier der Kunde die USt. abführt). Bei Appverkäufen gibt es sowas nicht .. wieso soll sich der US-Staat sowas entgehen lassen? Man bekommt heute nicht geschenkt, warum dann die Umsatzsteuer bei Apps?

LG Maximilian

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swa00
  • Forum-Beiträge: 3.704

10.01.2017, 15:29:28 via Website

Hallo Maximilian,

nimm es mir nicht übel, aber du verwechselst eindeutig die Steuerarten und wenn Du meiner Ausführung keinen glauben schenken magst , so möchte ich Dich bitten , dies bei Deinem Steuerberater zu tun.
(Das was du oben "herausgefunden" hast , ist die Einfuhrumsatzsteuer, nicht die Umsatzsteuer)

Ich kann Dir soviel mitteilen , dass ich App-Verkauf jetzt bereits im 5ten Jahre tue und meine Steuererklärungen durch meine Steuerberater erstellt werden.
Ich reise auch mindestens viermal im Jahr geschäftlich in die USA - noch sitze ich hier. Ich wüsste auch nicht welchen
Grund es gibt , mich einzubuchten, denn ich habe weder Steuern einbehalten , die mir nicht gehören , noch Welche nicht erhoben , die ich erheben hätte müssen :-)

Wir reden hier von der Umsatzsteuer - Geld , welches den zuständigen Finanzämtern gehört und du nur "verwaltest" und die dem Käufer - seitens von wem auch immer - in Rechnung gestellt werden.
Wie, wo und weshalb dies Google tut , sei erst mal NICHT dein Bier !!!
Die Berechnungen auf der Welt sind so verschieden , dass weder Du noch deine Steuerberater da
durchsteigen würden . Dies tut Google für Dich und deshalb behält es u.A. auch die 30 % ein.

Nehmen wir mal an ,es sei so, wie du vermutest : Erkläre mir mal bitte an der Stelle, wie du es praktikabel anstellen
würdest , die Ust an das Finanzamt in Texas abzuführen ? Willst Du eine Steuererklärung am Ende des Jahres
(oder gar monatlich) für jedes Land machen ? 23 cent nach Texas, 6 Cent nach Korea, 54 Cent nach Australien usw usw ....
Und vergiss dabei nicht den Tages-Wechselkurs - schön mitprotokollieren :-)
Ach ja und bitte nicht vergessen vorher in den Ländern Deine Steuernummer resp. Formulare zu beantragen
(Ja ich weis, ich treibe es jetzt auf die Spitze :-)

Dir geht es darum , ob Du Steuern erhalten hast und ob Du diese wohin Abführen musst (Ust)

Fall 1) EU
Innerhalb der EU wird diese von Google an den Käufer berechnet, aber NICHT an dich ausbezahlt, sondern von Google direkt an die zuständigen Finanzämter abgeführt.
Ergo hast DU als Entwickler kein Geld (Ust) bekommen , welches dir nicht gehört und du abführen müsstest

Fall 2) NICHT-EU
In jedem Land - ja sogar in den verschiedenen US-Bundesstaaten gibt es verschieden Ust-Steuersätze.
Natürlich wird die MwSt je nach Fall dort an den Käufer berechnet - wie kommst du darauf , dass das NICHT geschieht ?
Wenn sie dort seitens Google eingenommen werden, werden Sie auch wieder von Google abgeführt - aber nicht an Dich .
Das habe ich auch niemals geschrieben - die 0% Beziehen sich auf DICH als EU-Entwickler und wie du (Deine Firma )
betreibst.
Google muss allerdings von DIR wissen , ob du zufällig eine Zweigfirma hast , die in Texas ansässig ist.
In dem Falle musst du natürlich für Texas den Steuersatz auf X Prozent setzen .
Dann wird dir auch die Ust seitens Google an dich ausbezahlt, die vom Käufer entrichtet wurde.
Und dann musst DU sie auch an die zuständigen Finanzämter in Texas abführen .
(Dort gibt es nämlich kein Abkommen , wie es in der EU praktiziert wird)

Da du aber in D sitzt , keine Zweigfirma in Texas besitzt ( Hocheitsgebiet), bekommst du auch seitens Google KEINE
erhobene Mwst ausbezahlt.

Ich hebel jetzt mal ganz einfach deine Einwände aus :
Was wäre denn, wenn du ein Kleinunternehmen betreiben würdest ? (§ 19 Abs 1 UstG)

Nochmal ganz einfach : Du musst kein Geld abführen, welches du nicht erhalten hast.
Google würde dir im übrigen auch die 0% Ust-Zahlweise verweigern, wenn du nicht in der EU sitzen würdest.

— geändert am 10.01.2017, 17:29:41

Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]

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Maximilian O
  • Forum-Beiträge: 990

10.01.2017, 18:00:29 via Website

Hi Stefan,

ich weiß deine Ausführungen und Mühe wirklich sehr zu schätzen, vielen lieben Dank dafür.
Meine Intention war es nicht hier eine hieb und stichfeste Steuerberatung zu bekommen, ich wollte erstmal hören wie andere Entwickler das handhaben.

So sehr ich dir glauben möchte, so wenig kann ich mich später vor Gericht auf einen Forenbeitrag berufen (nichts für ungut, du verstehst mich ;) ). Daher werde ich nochmal bei einem Steuerberater anfragen und hoffe, dass er mir das gleiche erzählt wie du.

Kann die Antwort dann gern hier posten. Ich freue mich auch über noch andere Antworten von Entwicklern!

Danke dir auf jeden Fall!

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Antworten
Maximilian O
  • Forum-Beiträge: 990

14.01.2017, 00:20:13 via Website

Hi!

War gestern beim Steuerberater :) In den USA kann man erstmal mit 0% Umsatzsteuer die Apps verkaufen, jedoch gibt es lokale Grenzen pro Bundesstaat. Ab der muss man sich dort als Unternehmen registrieren, sind aber relativ hoch, in Dallas zB 1.000€/Monat.

Andere Länder muss ich noch einzeln checken, ob da genauso zu verfahren ist.

LG

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swa00

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swa00
  • Forum-Beiträge: 3.704

14.01.2017, 02:34:14 via Website

Hallo Maximilian,

Danke für die Info. -
Also kannst Du erst mal so weiter machen , wie ich oben geschrieben habe :-)

Wir veräußern Software mehrmals im Monat an einen bestimmten Bundesstaat und müssen keinen Geschäftssitz eröffnen. (Keine Apps, Desktop Applikationen) und kommen da gut über einen Schwellwert

Dein Steuerberater möge bitte Dir doch mal die Rechtsgrundlage konkret nennen. Ich meine aber irgendwo mal
gelesen zu haben , dass die Grenze nur für US-Bürger gilt.

Ich vermute ganz stark dass er sich da getäuscht hat .

Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]

Antworten
Maximilian O
  • Forum-Beiträge: 990

16.01.2017, 15:25:08 via Website

Hi,

einige Ihrer Kunden erwirtschaften Millionenumsätze in den USA, durch den Verkauf von Software, daher wird er sich damit auskennen. Sie haben spezielle Partner in den Staaten, die im Falle der Überschreitung der Grenze, Gewerbe im jeweiligen Bundesstaat anmelden und verwalten.

Aber .. Erstmal in die Regionen kommen, dann beschäftige ich mich weiter mit den Grenzen :)

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swa00

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