Urteil zu WhatsApp Datenweitergabe Kontakte

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Pippi
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  • Forum-Beiträge: 9.309

27.06.2017, 12:38:11 via App

https://www.google.de/search?ie=UTF-8&source=android-browser&q=whats+app+urteil&gfe_rd=cr&ei=WzVSWautKMuK8QfJyoigCA

falls es schon gepostet wurde: i'm sorry 😊

auf Sophia's Wunsch 😉:
Ich persönlich halte von dem Urteil nur begrenzt etwas.
Unsere Richter sollten lieber etwas dafür tun, dass User geschützt werden und nicht noch "in die Pfanne gehauen" werden.
Meiner Meinung nach haben alle Daten geheim zu bleiben bzw. sind nicht weiterzugeben. man hat nicht einmal die Option zu sagen, dies und jenes soll der App erlaubt sein oder nicht.
Es sollte m.M. nach WhatsApp untersagt werden, so zu handeln. dann wären solche Urteile nicht notwendig.

— geändert am 27.06.2017, 15:20:57

Ina Z.MajorTomSophia NeunGelöschter Account

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

27.06.2017, 13:06:56 via Website

Darauf habe ich gewartet!

WhatsApp war technisch immer große Sch...e. Aber gerade als es halbwegs gut wurde, kamen sie mit diesen blöden AGB um die Ecke. Ich habe WhatsApp gekündigt, weil ich eben nicht von jedem meiner Kontakte das notwendige Einverständnis einholen konnte und ein Widerspruch auch nicht möglich war. Der angebotene Widerspruch betraf die eigenen Daten, nicht aber die Daten meiner Kontakte.

UbIxMajorTom

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 421

27.06.2017, 13:50:01 via Website

Und? Meinst du, die Daten, die von dir an WhatsApp gesendet worden sind, werden gelöscht, wenn du deinen Account löschst? :D Einmal das Adressbuch gesendet, bleiben die Daten auf den Servern liegen...

Das Risiko war JEDEM bewusst und JEDER ist es ganz bewusst eingegangen ;)

Also kann jetzt Jeder Jeden verklagen? Manchmal frage ich mich, ob die Gerichte nichts Besseres zu tun haben, als solche Urteile zu fällen.

Wenn dem so ist, dann müssten auch die Einwohnermeldeämter, Telekommunikationsunternehmen, usw. verklagt werden...denn woher bekommt man denn solche dubiosen eMails und Post in den Briefkasten?

Huawei MediaPad M5 10,8, Huawei P20 Pro, Honor 7C

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

27.06.2017, 14:07:27 via Website

Andreas

Und? Meinst du, die Daten, die von dir an WhatsApp gesendet worden sind, werden gelöscht, wenn du deinen Account löschst? :D Einmal das Adressbuch gesendet, bleiben die Daten auf den Servern liegen...

Nein! Aber vorher diente es zum Betrieb des Dienstes und in den AGB stand, dass es zu nichts anderem verwendet wird.
Seit letztem jahr dient es zusätzlich zu Werbezwecken und ich soll das Einverständnis von allen meinen Kontakten einholen.

Das Risiko war JEDEM bewusst und JEDER ist es ganz bewusst eingegangen ;)

Das bezweifle ich!
Die wenigsten machen sich bewußt, wie so ein Dienst funktioniert.
Und wenn jemand erklärt, wie es geht, wird ihm der Aluhut empfohlen. Denn WhatsApp ist ja zu schön, um sich selbst die Wahrheit eingestehen zu wollen.

Also kann jetzt Jeder Jeden verklagen? Manchmal frage ich mich, ob die Gerichte nichts Besseres zu tun haben, als solche Urteile zu fällen.

Das ist ein Urteil, das gar nicht anders ausfallen konnte!
Befasse Dich mit dem Persönlichkeitsrecht. Wenn Du meinst, das wäre heute alles unnötiges, altes Zeug, hänge Deine Türen aus! Ziehe ins Glashaus! Nutze hier Deinen Klarnamen (Vor und Nachnamen) und schreibe Deine Adresse, Telefonnummer, alle Kontaktmöglickeiten in die Signatur.

Wenn dem so ist, dann müssten auch die Einwohnermeldeämter, Telekommunikationsunternehmen, usw. verklagt werden...denn woher bekommt man denn solche dubiosen eMails und Post in den Briefkasten?

Zum Beispiel von Facebook! Ja, die sind Adresshändler!
Beim Einwohnermeldeamt kannst Du der Weitergabe Deiner Daten widersprechen. Dahingegen überträgst Du Daten von anderen fleißig an WhatsApp, die den Dienst noch nicht einmal nutzen. Noch schlimmer: Du erklärst, das Recht zuhaben, dass diese Daten auch an Facebook zu Werbezwecken weitergereicht werden dürfen.

Beschwere Du Dich nicht über das Einwohnermeldeamt, solange Du selbst mit Daten Dritter nicht ordendlich umgehst!

Wie Adresshandel technisch funktioniert, habe ich schon öfter beschrieben. Das Unternehmen, von dem Du Post bekommst hat nur den Brief ohne Anrede erstellt. Dann hat es eine bestimmte Anzahl Adressen bei einem Adresshändler gekauft, die bestimmten Kriterien entsprechen. Dieser Adresshändler hat die Briefe produziert und verschickt, ohne dass das beautragende Unternehmen die Adressen kennt.

Erst wenn Du auf ein Schreiben reagierst, rufst Du natürlich bei der Telefonnummer an, die im Brief steht und damit weiß die Firma, dass Du dieses Mailing bekommen hast. Besser ist also, nicht zu reagieren und den Brief wegwerfen.

— geändert am 27.06.2017, 14:35:41

UbIxMajorTomTenten

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 421

27.06.2017, 14:44:05 via Website

Hey Aries, danke für deine ausführliche Erklärung. Ich glaube, du hast mich entweder falsch verstanden oder ich habe mich falsch ausgedrückt ;) Wie dem auch sei: Ich möchte da jetzt keinen Streit oder sowas entfachen. Es geht mir einfach nur um das reine Verständnis.

Das Persönlichkeitsrecht ist mir durchaus bewusst. Die Frage ist nur: Wie soll bei Sowas vorgegangen werden? Wenn z.B. eine Person 20 Freunde hat, denen sie alle ihre Handynummer gegeben hat und jeder der Freunde ist bei WhatsApp, die betreffende Person auch (sonst kann sie ja nicht wissen, dass ihre Telefonnummer bei WhatsApp ist)...woher soll die betreffende Person dann wissen, wer ihre Handynummer an WhatApp übermittelt hat? Kann die Person dann alle ihre Freunde verklagen?

Soweit mir bekannt ist, geht es hier "nur" um Telefonnummern? So schreibt es zumindest WhatsApp in ihren AGB/FAQ...es sollen "nur" Telefonnummern abgeglichen werden. Wie weit das der Wahrheit entspricht, weiß ich natürlich nicht.

Im Übrigen beschwere ich mich nicht über Einwohnermeldeämter usw., sondern ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, dass ich das Gefühl habe, dass dort auch nicht immer alle Datenschutzrichtlinien eingehalten werden. Beweisen kann ich/man das natürlich nicht so ohne Weiteres.

Bin da, was die Rechtsprechung angeht, nicht so konform ;)

— geändert am 27.06.2017, 14:48:46

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Sophia Neun
  • Forum-Beiträge: 5.778

27.06.2017, 14:48:42 via Website

Magst du dein Eingangsposting vielleicht noch etwas ausführlicher gestalten, als mit einem Link zu einer Google-Suche? :P
Gerade bei dem Thema wäre z.B. deine Meinung spannend, da ich fast von einem Thema für die Top 5 ausgehe. :D

Viele Grüße,
Sophia

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 244

27.06.2017, 14:50:30 via App

Jede dieser 20 Personen hat im vergangenen Jahr anlässlich eines WA-Updates zugestimmt, dass die Kontakte weitergeleitet werden dürfen. Sonst wäre das Update nicht geladen worden.
Und wie ich es verstanden habe, nicht nur die WA-Kontakte, sondern alle, also auch Ärzte, Vermieter, etc.

Schöne Grüße
Christiane

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 421

27.06.2017, 14:52:36 via Website

@Christiane S.: Alle Telefonnummern im Adressbuch werden übertragen, egal von wem...wenn ich das richtig verstanden habe.

Wie schon gesagt: Das Kind ist damit schon in den Brunnen gefallen. Ein Löschen des WhatsApp-Account macht das Ganze nicht rückgängig. Von daher hat meiner Ansicht nach Jeder das Recht, Jeden zu verklagen...

— geändert am 27.06.2017, 14:53:48

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trixi
  • Forum-Beiträge: 27.492

27.06.2017, 15:15:56 via App

Nehmen wir jetzt einmal mich als Beispiel.
Ich bin nicht, und war auch nie bei WhatsApp oder Facebook. Viele meiner Freunde und Bekannten sind es aber.

Nun könnte ich jeden einzelnen von Ihnen verklagen, da sie meine Telefonnummern, die ja in deren Adressbuch gespeichert sind, gegen meinen Willen an WhatsApp weitergeleitet haben.

Und wer sagt mir, das nicht nur meine Telefonnummern, sondern auch Wohnort, Geburtsdatum und ähnliches sich in den Adressbüchern befinden?

Selbst wenn in meinem Fall eigentlich überall mein Spitzname weitergeben worden ist, ist es nun wirklich nicht allzu schwierig, den Inhaber einer Telefonnummer herauszufinden, solange es sich nicht um eine Geheimnummer handelt. Also weiß Facebook auch, wer Trixi mit Klarnamen ist.

Anders sieht es sogar mit Geheimnummern aus. Da wird einmal kurz angerufen, "Entschuldigung verwählt" gesagt, und schon hat man den Namen. Und Mama oder Oma wundert sich, warum trotz Geheimnummer plötzlich wieder haufenweise Werbeanrufe oder fingierte Gewinnmitteilungen kommen.

Ich bin mir nicht einmal sicher, ob die meisten Nutzer von WhatsApp überhaupt wissen, was sie da zugestimmt haben. Es ist doch schon seit Beginn des Computerzeitalters so, das AGB von den meisten überhaupt nicht gelesen werden.
Ich habe von Anfang an gewarnt und geredet, bin von den meisten als Aluhutträger bezeichnet worden.

— geändert am 27.06.2017, 15:20:43

Programming today is a race between software engineers striving to build bigger and better idiot-proof programs, and the Universe trying to produce bigger and better idiots.

It seems like Universe will win...

UbIx

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Müli
  • Forum-Beiträge: 6.959

27.06.2017, 15:36:18 via Website

Woher wollen hiesige Behörden in Erfahrung bringen, welcher WA-User welche Daten aus seinem Adressbuch weitergegeben hat? Ich bezweifle, dass der Konzern Facebook/WhatsApp all diese Informationen auf Anfrage unserer Behörden freiwillig zur Verfügung stellt.
Für den Fall, dass ich einen meiner Freunde/Bekannten/Firmen abmahnen möchte, muss ich ja zunächst einmal nachweisen, wer meine Daten weitergegeben hat, da ist u.U. umfangreiche Datenerhebung/Forensik nötig. Es ist wohl jetzt theoretisch eine Abmahnwelle möglich, jedoch praktisch eher schwierig!

Mein Mainframe -> HP16C
Samsung Galaxy S23Ultra 512GB Edition
Troubleshooting-Probleme? -> Kepner Tregoe!

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trixi
  • Forum-Beiträge: 27.492

27.06.2017, 15:51:50 via App

Ich glaube, da liegst du falsch.

Es reicht in dem Fall bereits, dass du bei WhatsApp bist. Ob es nun wirklich deine Daten waren, ist in dem Fall egal, DU hast der Weitergabe zugestimmt und die Daten unberechtigterweise weitergegeben.

Wenn es wirklich jemand darauf anlegen würde, ist JEDER verantwortlich, der WhatsApp nutzt und der die betreffende Nummer im Telefonbuch hat, den jeder hat der Weitergabe zugestimmt.

— geändert am 27.06.2017, 15:52:53

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

27.06.2017, 15:52:32 via Website

Andreas

Wie dem auch sei: Ich möchte da jetzt keinen Streit oder sowas entfachen. Es geht mir einfach nur um das reine Verständnis.

Manchmal ist eine drastische Darstellung verständlicher. Das hat nichts mit Streit entfachen zu tun.

Das Persönlichkeitsrecht ist mir durchaus bewusst. Die Frage ist nur: Wie soll bei Sowas vorgegangen werden? Wenn z.B. eine Person 20 Freunde hat, denen sie alle ihre Handynummer gegeben hat und jeder der Freunde ist bei WhatsApp, die betreffende Person auch (sonst kann sie ja nicht wissen, dass ihre Telefonnummer bei WhatsApp ist)...woher soll die betreffende Person dann wissen, wer ihre Handynummer an WhatApp übermittelt hat? Kann die Person dann alle ihre Freunde verklagen?

Das ist genau das Dilemma, in das uns WhatsApp/Facebook treibt!

Theoretisch kann jeder WhatsApp-Nutzer von Leuten verklagt oder zumindest abgemahnt werden, die er in seinen Kontakten hat. Welchen Ausgang das haben wird, ist ungewiß, denn um Datenweitergabe nachzuweisen, müsste man sich ebenfalls fragwürdiger Praktiken bedienen. Abgesehen davon, dass im privaten Umfeld andere Maßstäbe angelegt werden als im geschäftlichen.

Ich sehe jedoch ein großes Risiko für die Zukunft. Unser heutiges Recht basiert auf einem gesellschaftlichen Konsens oder Kompromiss aus der Vergangenheit. Aus heutigen Diskussionen entstehen künftige neue Gesetze. Damit hinkt Gesetzgebenung immer der geseelschaftlichen Entwicklung hinterher. Das war immer so und wird (zumindest in demokratischen Gesellschaften) auch immer so sein. Die Fragen sind also eigentlich:
Welche Freiheiten und welcher Persönlichkeitsschutz ist uns wichtig?
Welche Macht geben wir ohnehin schon mächtigen Weltkonzernen zusätzlich?
Gibt es andere Systeme, die keine Bequemlichkeitseinschränkung darstellt, aber Persönlichktisrechte beachtet?
Wollen wir überhaupt geschlossenen Systeme?

UbIx

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Müli
  • Forum-Beiträge: 6.959

27.06.2017, 16:37:06 via Website

[trixi]

Ich glaube, da liegst du falsch. > Es reicht in dem Fall bereits, dass du bei WhatsApp bist. Ob es nun wirklich deine Daten waren, ist in dem Fall egal, DU hast der Weitergabe zugestimmt und die Daten unberechtigterweise weitergegeben.

Sorry, aber dies wird so nicht laufen, denn dann würde es ja dazu führen, dass man u.U. von hunderten von Personen abgemahnt würde ohne das die betreffenden Daten überhaupt unter meinen Kontakten zu finden sind.

Mein Mainframe -> HP16C
Samsung Galaxy S23Ultra 512GB Edition
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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

27.06.2017, 17:24:46 via Website

In der Praxis müsste man schon nachweisen, dass die Daten von der beschuldigten Person kommen. Genau daran wird es hapern, wenn man jemanden abmahnen oder verklagen will.

Abgesehen davon, dass es sich wohl kaum jemand seinen Bekanntenkreis und seiner Verwandtschaft verscherzen will.

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trixi
  • Forum-Beiträge: 27.492

27.06.2017, 20:45:20 via App

Da hast du natürlich recht. Wenn es jemand aber darauf anlegt, weil jemand vielleicht eine extrem geheime Durchwahlnummer weitergeben hat...

Mich würde es nicht mal wundern, wenn Facebook inzwischen Nummern aus der Industrie und der Regierung hat.

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Bastian Siewers
  • Forum-Beiträge: 9.729

28.06.2017, 10:28:54 via Website

Das Thema ist im privaten Kreis eher weniger interessant, im beruflichen aber um so mehr. Nutzt mein sein Smartphone geschäftlich und hat WhatsApp installiert, kann es recht schnell spannend werden... zumindest theoretisch. Ich bin jetzt schon gespannt, was sich da noch tun wird. Deinstallieren werden WhatsApp nämlich wieder mal die wenigsten...

UbIx

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Waldemar
  • Forum-Beiträge: 40

28.06.2017, 10:32:40 via Website

Wenn Dein Gerät verschlüsselt ist, dann brauchst keine Angst zu haben.

Antworten
Micha Schy.
  • Forum-Beiträge: 787

28.06.2017, 10:40:13 via App

Die Verschlüsselung des Gerätes hat keinen Einfluss auf das hier besprochene Problem.

Grüße,
Micha

MajorTomMichael K.Gelöschter AccountLuigiBastian Siewers

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 421

28.06.2017, 12:35:28 via Website

Im privaten Umfeld wird es höchstwahrscheinlich zu minimalen Klagen kommen. Im geschäftlichen Bereich könnte es sogar zu fristlosen Kündigungen kommen. Rechtlich gesehen ist eine unerlaubte/ungefragte Weitergabe einer Telefonnummer wie und an wen auch immer nichts anderes als vorsätzlicher Datenmissbrauch, was im Falle einer Verurteilung auch ins Führungszeugnis eingetragen wird. Und welcher Chef will so jemanden in seiner Firma haben? Bei Selbstständigen wäre ggf. sogar die Existenz gefährdet. Bei WA muß ja vor der Installation abgehakt werden, das von allen Personen in den Kontakten die Erlaubnis vorliegt, das die Nummern weiter gegeben werden darf. Somit ist WA natürlich rechtlich abgesichert. Nur ist es leider äusserst selten, das dies gelesen und auch verstanden wird. Jugendlichen ist es eh egal, da sie wissen, das sie vor Gericht bloss nen Klaps auf die Finger bekommen.

— geändert am 28.06.2017, 12:45:47

Gruß, Werner

Sony Xperia 10 III

NOKIA 6.1 androidone

Huawei MediaPad M5 10.8 Lite LTE

Nokia 6310

Threema: https://shop.threema.ch/

UbIx

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Ingalena
  • Forum-Beiträge: 33.330

28.06.2017, 14:41:23 via App

Kine Ahnung, warum eine Firma jemanden verklagen sollte, weil er ihre Telefonnummer weitergegeben wurde?
Einerseits bezahlt so eine Firma einen Haufen Geld für extra große Einträge in den Telefonbüchern, schaltet Anzeigen in der Tageszeitung usw. und anderseits werden sie klagen?

💕🎀 VETO! 🎀💕

VETO ist die Vereinigung europäischer Tierschutzorganisationen. Als gemeinnützige
Organisation setzt VETO sich für das Wohlergehen von Tierheim- und Straßentieren ein. VETO ist ein
aktives Bindeglied zwischen Spender*innen, Tierschutzorganisationen und starken Partnern
in ganz Europa.
🐾 🐾 🐾 🐾 🐾 🐾

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.154

28.06.2017, 14:45:53 via Website

Teils sind firmeninterne Nummern auch Firmengeheimnis, die nicht weitergegeben werden dürfen.
Beispiel: bei der Agentur für Arbeit resp. bei der ARGE bekommt man als Normalsterblicher nicht die Durchwahl zum zuständigen Sachbearbeiter. Hat aber ein Kollege des Sachbearbeiters seine Telefondurchwahl in seinem Smartphone, gibt er diese damit an WhatsApp/Facebook weiter, sobald er WhatsApp installiert und öffnet. Das kann evtl. verboten sein.

— geändert am 28.06.2017, 14:46:14

UbIx

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Jörg W.
  • Forum-Beiträge: 680

28.06.2017, 14:50:03 via Website

Also wenn wir generell in Deutschland oder auf der Welt keine anderen Probleme haben dann ist ja alles gut.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

28.06.2017, 15:05:22 via Website

Meiner Einschätzung nach, hat das Urteil keinerlei relvanten Einfuß. Es ist ein Urteil von einem Amtsgericht und somit nur für die streitenden Parteien relevant. Der Richter hat jedoch aufmerksam gemacht, was WhatsApp in den AGB verlangt und welche Pflichten Erziehungsberechtigte haben.

Ob die AGB von WhatsApp bei uns gültig sind, wird an anderer Stelle geklärt, das wird aber noch dauern.

Was ich falsch finde ist, dass AGB-Änderungen nur vier Wochen vorher angekündigt werden müssen, über deren Rechtmässigkeit dann aber über Jahre hinweg gestritten wird, während sie dennoch inkraft treten können.

Was ich von WhatsApp ignorant finde, ist die Tatsache, dass sie für einen Abgleich der Kontakte die Rufnummern auch hashen könnten, wie es andere machen. Frech ist, dass sie schreiben "Datenschutz sei ihnen wichtig" und "läge ihnen im Blut", die Verantwortung aber auf die User abwälzen (Einholung der Zusage aller Kontakte), was nach unserem Recht gar nicht möglich ist. Aber genau deswegen beruft sich WhatsApp auf irisches Recht.

Und uns User interessiert das alles nicht aus Angst vor sozialer Vereinsamung. Dabei gäbe es genug Alternativen.

— geändert am 28.06.2017, 15:06:47

UbIx

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 421

28.06.2017, 17:13:41 via Website

Im Endeffekt ist es doch hierzulande so, dass auch eine mündliche Vereinbarung zwischen zwei Personen rechtliche Gültigkeit hat. Oder sehe ich das falsch?

Wenn dem so ist, dann kann auch eine mündliche Zusage zur Weitergabe der Telefonnummer ausreichen. Dann würde im Fall der Fälle einer sagen, dass er die Zusage mündlich erhalten hat und der andere bestreitet das. Wo kommt das Ganze dann raus? Aussage gegen Aussage und die ganze Anklagerei ist für die Katz.

Huawei MediaPad M5 10,8, Huawei P20 Pro, Honor 7C

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

28.06.2017, 17:23:29 via Website

Andreas

Wenn dem so ist, dann kann auch eine mündliche Zusage zur Weitergabe der Telefonnummer ausreichen.

Dem ist so!

Dann würde im Fall der Fälle einer sagen, dass er die Zusage mündlich erhalten hat und der andere bestreitet das. Wo kommt das Ganze dann raus? Aussage gegen Aussage und die ganze Anklagerei ist für die Katz.

Ganz so einfach ist es aber nicht. Denn in der Beweispflicht ist derjenige, der behauptet, das Recht erhalten zu haben.

UbIx

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trixi
  • Forum-Beiträge: 27.492

28.06.2017, 19:36:55 via App

Ingalena

Einerseits bezahlt so eine Firma einen Haufen Geld für extra große Einträge in den Telefonbüchern, schaltet Anzeigen in der Tageszeitung usw. und anderseits werden sie klagen?

Stimmt, solange es sich um solche Nummern handelt, wird sich niemand aufregen.

Was passiert aber, wenn du einer der wenigen Mitarbeiter bist, der die nicht öffentliche Durchwahlnummer von beispielsweise Matthias Müller (VW) , oder vom Finanzminister oder einem anderen Mitglied der Regierung hast? Jeder normale Anrufer über eine öffentliche Leitung landet in der Pressestelle, bestenfalls im Sekretariat!

Für solche Nummern würde sicherlich bei Facebook gutes Geld fließen, und der Mitarbeiter, der eine solche Nummern bekommt, muss unterschrieben, dass er sie nicht weitergeben darf.

Da kannst du bestenfalls hoffen, für den Verrat nur gefeuert zu werden.

Umsonst gibt es in vielen Bereichen kein Verbot von Messengern für Firmenhandys.

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UbIxMajorTom

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 45

28.06.2017, 20:25:40 via Website

@Joerg W.:Für manch einen bildungsfernen Mitmenschen möglicherweise schwer, hier mitzukommen...

— geändert am 28.06.2017, 20:26:15

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MajorTom
  • Forum-Beiträge: 1.347

02.07.2017, 14:36:50 via Website

Mercedes Benz hat seinen Mitarbeiterin jede Form der Verwendung von WhatsApp mittlerweile untersagt auf Firmenhandys. Werden ihre Gründe schon haben dafür.
Auch am privaten Handy darf keine Nummer über WhatsApp rausgehen!
Wenn ich das so richtig in Erinnerung habe. Threema wird aber geduldet oder sogar empfohlen. Ich hab auch gerade mal versucht einen Link zu finden, aber das Thema scheint verschwunden. Etwa vor einem halben Jahr war das in den Nachrichten.
Btw- WhatsApp hab ich am selben Tag der bekanntgabe der Übernahme gekickt.Und habe keine Nachteile heute.

— geändert am 02.07.2017, 14:51:22

Liebe Grüße aus 🇩🇪

⚠ Ein Lächeln ist ein Geschenk welches sich jeder leisten kann ☑

UbIx

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Ina Z.
  • Forum-Beiträge: 1.371

02.07.2017, 21:14:03 via Website

Ich weiß nicht, ob das Gericht da so richtig liegt. Ich hatte in der Angelegenheit mal Kontakt mit dem Landesdatenschutz in NRW aufgenommen und die haben mir tiefenentspannt erklärt, dass es okay sei, wenn meine privaten Kontakte meine Daten auf diesem Weg an WhatsApp weitergeben. Also okay nicht, dass WhatsApp die Daten abgreift, aber okay für meine privaten Kontakte, weil man Privatmenschen zugestehen müsse, dass sie Daten für ihre privaten Zwecke vorhalten.
Diese Auskunft fand ich dann zwar auch wieder etwas strange. Weil es für mich schon nen Unterschied macht, ob jemand meine Telefonnummer auf seinem Handy hat oder die dann mal an WhatsApp weitergibt .... Aber hatte dann auch keine Lust mehr das weiter zu verfolgen.

Viele Grüße, Ina

MajorTomUbIx

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

02.07.2017, 21:27:41 via Website

Richtig, Privatpersonen unterliegen nicht so strengem Datenschutzrecht wie Unternehmen. WhatsApp benötigt die Telefonnummer, um anzuzeigen, welche Personen aus den eigenen Kontakten auch WhatsApp haben. Aber WhatsApp gibt die Daten an Facebook weiter und ermöglichst noch nicht einmal ein Opt Out. Stattdessen verlangen sie von Ihren Usern, das Einverständnis dazu von alle Kontakten einzuholen. Das Gericht hat lediglich die Mutter auf diese AGB-Passage hingewiesen und ihr auferlegt, das Einverständnis als Erziehungsberechtigte für ihr Kind einzuholen und dem Gericht innerhalb einer Frist nachweislich vorzulegen.

Daraus schließen viele voreilig, dass es jetzt zu Abmahnwellen kommen kann. Jedoch ist das Urteil von einem Amtgericht und damit für niemanden anderen bindend, als die streitenden Parteien. Selbst andere Richter können ganz anders urteilen. Erst wenn das Verfahren weitergeht und höhere Gerichte Urteile bilden, bekäme das Urteil Gewicht oder würde Allgemeingültig.

Eine solche Klage läuft jedoch bereits.

UbIx

Antworten
Ina Z.
  • Forum-Beiträge: 1.371

02.07.2017, 22:49:56 via Website

Dann lass uns mal abwarten, was dabei so rauskommt. Wäre höchst traurig, wenn das Thema Datenschutz per Abmahnung auf dem Rücken privater User gelöst würde. N.B. was die Existenz von Daten über einen selbst bei WA anbelangt. Man muss da nicht Kunde sein, um Anspruch auf Datenauskunft zu haben. Das war eine zweite Auskunft, die die Datenschützer mir gegeben haben. Vielleicht ziehe ich das bei Gelegenheit mal durch. Ist vielleicht ganz interessant zu gucken, wie WA darauf reagiert ;-)

Viele Grüße, Ina

MajorTomUbIx

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C. F.
  • Admin
  • Forum-Beiträge: 772

03.07.2017, 17:01:27 via Website

Wäre höchst traurig, wenn das Thema Datenschutz per Abmahnung auf dem Rücken privater User gelöst würde.

Wenn jeder die AGB lesen und entsprechende darin enthaltene Klauseln einhalten würde, wäre es gar nicht so weit gekommen. Aber mit Einstellungen wie "wer liest schon die AGB" oder "das machen doch eh alle, also nicht aufregen" musste es früher oder später zu solchen Schritten kommen. Und ich begrüße das.

UbIx

Antworten
UbIx
  • Forum-Beiträge: 1.081

05.07.2017, 00:14:09 via Website

[[cite Aries]]
Theoretisch kann jeder WhatsApp-Nutzer von Leuten verklagt oder zumindest abgemahnt werden, die er in seinen Kontakten hat. Welchen Ausgang das haben wird, ist ungewiß, denn um Datenweitergabe nachzuweisen, müsste man sich ebenfalls fragwürdiger Praktiken bedienen. Abgesehen davon, dass im privaten Umfeld andere Maßstäbe angelegt werden als im geschäftlichen.

Gebe Dir ja eigentlich fast 100% Recht, nur die zitierte Aussage steht auf wackeligen Füßen. Für mich ist jemand der massenhaft Daten weitergibt um ein Persönlichen Vorteil zu erlangen (nämlich die App ohne weitere Kosten betreiben zu können = Geldwerter Vorteil), ein Geschäftsmann der sein Geschäft vermutlich nicht einmal angemeldet hat. Damit aber greift aber als Datenhändler automatisch die geschäftlichen Maßstäbe plus vermutlich weitere Unannehmlichkeiten wegen nichtbeachtens von den sich daraus ergebenen Verpflichtungen.

Ich bin mir auch nicht sicher ob der Nachweis zwingend erforderlich ist, da ja wie Du selbst gesagt hast, in der AGB (habe sie nicht gelesen, da ich WA nicht installiert habe) bestätige, dass ich die Zustimmung für alle meine Kontakte erhalten habe! Oder liege ich da falsch?

Ina Z.

Antworten
UbIx
  • Forum-Beiträge: 1.081

05.07.2017, 00:23:29 via Website

MajorTom

Mercedes Benz hat seinen Mitarbeiterin jede Form der Verwendung von WhatsApp mittlerweile untersagt auf Firmenhandys. Werden ihre Gründe schon haben dafür.

Ist vermutlich bei den meisten größeren Firmen so (auch bei uns) und wir sind nicht MB (auch wenn die viele Teile von uns erhalten und ohne die ein Daimler nicht fahren würde ;-))

MajorTomIna Z.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

05.07.2017, 07:48:26 via Website

Entscheidend ist die Gewinnabsicht. Ein persönlicher Vorteil ist nicht ausreichend.

Gewinnabsicht wird Unternehmen unterstellt, sofern sie nicht gemeinnützig sind. Privatpersonen muss sie nachgewiesen werden.

Die AGB gelten zunächst aufgrund der Vertragsfreiheit. Deshalb würde jeder Richter sie anwenden. Über die Rechtmäßigkeit der AGB entscheidet ein Gericht nicht, solange WhatApp selbst keine der streitenden Parteien ist.

— geändert am 05.07.2017, 07:53:21

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