Wenn es ein Mangel wäre, dann würde nicht die Herstellergarantie, sondern die Sachmängelhaftung in Form der Gewährleistungpflicht des Händlers greifen.
Allerdings bezweifle ich, dass die Sachmängelhaftung greift. Du hast beim Kauf das Material des Gehäuses gekannt, bzw. hättest es kennen können. Die Kenntnis über materialbedingte Risiken von Glas kann man von jedem voll geschäftsfähigen Menschen erwarten.
Es spielt auch keine Rolle, dass ansonsten keine Schäden zu sehen sind. Es reicht, wenn Du aus dem Geschäft gehst, das Handy aus der Verpackung nimmst und dich darauf setzt, so dass das Gehäuse derart verdreht wird, dass die Belastungsgrenze des Glases überschritten wurde. Während sich der Plastik- oder Metallrahmen wieder rückformt, heilt sich der Spannungsriss im Glas nicht.
Deine Meinung kann sein, dass die Belastung nicht so hoch war, als dass ein dauerhafter Schaden bleibt. Wenn keine Einigung mit Händler oder Hersteller möglich ist, steht es jeden frei, den Rechtsweg zu suchen. Wenn Du dafür viele hundert oder sogar tausend Euro ausgeben und Jahre auf ein nicht mehr anfechtbares Urteil warten willst, mit dem Risiko vom Richter doch kein Recht zu bekommen, bitte schön!
Ich gehe in solchen Fällen einen anderen Weg: "Shit happens und ab jetzt achte ich vor dem Kauf auf unempfindliches Material, an Stellen für die es Alternativen gibt."
— geändert am 19.09.2018, 11:18:21
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