In App Produkte als minderjähriger vertreiben

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maximilian
  • Forum-Beiträge: 7

05.08.2018, 21:56:30 via Website

Hallo zusammen,

ich habe nun bereits ein paar kleine Apps veröffentlicht, und nun würde ich gerne als Gag noch nen paar Euro daraus ziehen. Dabei will ich auf In-App-Käufe zurückgreife.
Ist das legal mit 16? Bzw. worauf muss ich achten? (ich lebe in Deutschland)

Ich wäre echt dankbar, könnte mir jemand weiterhelfen,
MFG Maximilian

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swa00
  • Forum-Beiträge: 3.704

05.08.2018, 22:31:06 via Website

Hallo max,

ich schliesse mich in einem Punkt Stefan Z. an, dass das hier fast zu weit führen würde
Denn dieses Forum ist ja keine steuerliche Rechtsberatung.

Desweiteren gibt es in diesem Bereich schon einige Threads, wo das genauer erklärt wird.
(Suche mal danach)

Kurzum :
a) Du musst ein Gewerbe anmelden (oder deine Eltern)
b) Du musst ein gültiges Bankkonto besitzen, damit Google auszahlen kann

Und vor allem wichtig : Du bist verpflichtet eine Steuererklärung jedes Jahr abzugeben , auch wenn du
aus den geringen Einnahmen nicht steuerpflichtig bist - Aber das teilt dir dann das Finanzamt mit dem Steuerbescheid mit.

Ergo : Firma, Bankkonto und Steuererklärung werden vorerst auf deine Eltern laufen - Und je nachdem was Diese verdienen, wird alles in einen Topf geschmissen und Steuern müssen abgeführt werden.

Fazit : Rede mit deinen Ellis & ab zum Steuerberater - das Forum ist leider der falsche Platz.

— geändert am 05.08.2018, 22:37:13

Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

05.08.2018, 22:01:50 via Website

Selbstverständlich ist das legal. Du brauchst lediglich das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten (meistens sind das die Eltern). Außerdem bist Du normal steuerpflichtig. Dabei sollte ein Steuerberater helfen. Das Thema ist komplex.

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maximilian
  • Forum-Beiträge: 7

05.08.2018, 22:05:15 via Website

Vielen Dank Aries!
Weist du auch, ob ich dann in der Google Play Console, vor allem im Händlerkonto meine Eltern als Kontaktperson auswählen muss, oder ob ich das ganze auch direkt über mich laufen lassen kann?

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Stefan Z.
  • Forum-Beiträge: 3.806

05.08.2018, 22:05:16 via App

Das stimmt so nicht. Du brauchst dazu ein Gewerbe, welches Du erst mit 18 bekommst. Es gibt keine steuerlichen Freibeträge, jeder eingenommene Cent muss in Sachen Umsatzsteuer versteuert werden. Einkommensteuer ist wieder ein anderes Thema, da gibts Freibeträge.

— geändert am 05.08.2018, 22:08:06

Xiaomi Mi 9T, Android 10, Stock ohne Root.

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maximilian
  • Forum-Beiträge: 7

05.08.2018, 22:09:13 via Website

Hallo Stefan,
ich dachte ein Gewerbe braucht man nur, wenn man vorhat Gewinn aus der Sache zu ziehen, was man bei den 25$, den Serverkosten etc. bei mir nicht behaupten kann. Oder habe ich dort Fehlinformationen?

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Stefan Z.
  • Forum-Beiträge: 3.806

05.08.2018, 22:12:43 via App

Ja, dss ist eine Fehlinformation. Alle Einnahmen sind zu versteuern. Der Gewinn wird später ermittelt, aber das führt hier zu weit.

Xiaomi Mi 9T, Android 10, Stock ohne Root.

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maximilian
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maximilian
  • Forum-Beiträge: 7

05.08.2018, 22:13:19 via Website

Ok vielen Dank Stefan

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swa00
  • Forum-Beiträge: 3.704

05.08.2018, 22:18:55 via Website

@ Stefan Z

jeder eingenommene Cent muss in Sachen Umsatzsteuer versteuert werden.

Dies ist leider nicht so richtig - Google führt die Umsatzsteuer innerhalb der EU automatisch ab.
Non-EU Geschäfte werden eh i.d.R. ohne Umsatzsteuer abgerechnet, es sei denn sein Firmensitz wäre dort im jeweiligen Land steuerlich veranlagt.

Bei ihm würde eh §19 greifen.

Dementsprechend sind lediglich die daraus resultierenden Nettoeinnahmen zu versteuern .

— geändert am 05.08.2018, 22:19:55

Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]

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maximilian
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Stefan Z.
  • Forum-Beiträge: 3.806

05.08.2018, 22:20:35 via App

Ah, ok.

Xiaomi Mi 9T, Android 10, Stock ohne Root.

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maximilian
  • Forum-Beiträge: 7

05.08.2018, 22:22:17 via Website

Hallo swa00,

heißt das, wenn ich die app nur innerhalb der EU vertreibe erledigt Google alles für mich, ich muss dann aber noch eine Steuererklärung machen, bei der ich unter den Freibetrag falle?

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

05.08.2018, 22:25:33 via Website

Ein Gewerbe kann auch ein Minderjähriger eröffnen. Die Hürden sind nur höher und das nicht ohne Grund, kann man sich doch für den Rest seines Lebens ruinieren.

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swa00
  • Forum-Beiträge: 3.704

05.08.2018, 22:31:06 via Website

Hallo max,

ich schliesse mich in einem Punkt Stefan Z. an, dass das hier fast zu weit führen würde
Denn dieses Forum ist ja keine steuerliche Rechtsberatung.

Desweiteren gibt es in diesem Bereich schon einige Threads, wo das genauer erklärt wird.
(Suche mal danach)

Kurzum :
a) Du musst ein Gewerbe anmelden (oder deine Eltern)
b) Du musst ein gültiges Bankkonto besitzen, damit Google auszahlen kann

Und vor allem wichtig : Du bist verpflichtet eine Steuererklärung jedes Jahr abzugeben , auch wenn du
aus den geringen Einnahmen nicht steuerpflichtig bist - Aber das teilt dir dann das Finanzamt mit dem Steuerbescheid mit.

Ergo : Firma, Bankkonto und Steuererklärung werden vorerst auf deine Eltern laufen - Und je nachdem was Diese verdienen, wird alles in einen Topf geschmissen und Steuern müssen abgeführt werden.

Fazit : Rede mit deinen Ellis & ab zum Steuerberater - das Forum ist leider der falsche Platz.

— geändert am 05.08.2018, 22:37:13

Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]

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maximilian
  • Forum-Beiträge: 7

05.08.2018, 22:34:55 via Website

Brauche ich den überhaupt ein Gewerbe?
h***s://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Gruendungsplanung/Gewerbe-Genehmigungen/Dienstleistung/App-ueber-Apple-Store-verkaufen-Gewerbe-anmelden.html

Hier steht auch, dass man eines braucht, wenn das Vorhaben "auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung" gestartet wird.

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swa00
  • Forum-Beiträge: 3.704

05.08.2018, 22:36:55 via Website

Brauche ich den überhaupt ein Gewerbe?
.
auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung" gestartet wird.
.
.
.
und nun würde ich gerne als Gag noch nen paar Euro daraus ziehen. Dabei will ich auf In-App-Käufe zurückgreife.

in dem Falle : Ja ....

— geändert am 05.08.2018, 23:12:03

Liebe Grüße - Stefan
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maximilian
  • Forum-Beiträge: 7

05.08.2018, 22:38:00 via Website

Danke swa00 für deine lange Antwort. Ich denke ich werde mir in einem Juristischen Forum weitere Hilfe suchen, dennoch Danke für alle Antworten.

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vos becker
  • Forum-Beiträge: 489

06.08.2018, 14:38:26 via App

Das ganze ist weniger kompliziert . Setzte dich einfach mit dem Gewerbeverein in deinem Ort,Gemeinde,Stadt in Verbindung . Die haben alle Infos und Verbindungen ,Ansprechpartner der Kammern die du brauchst . Du hast auch die möglich ein Gewerbe 6Mon. ohne Anmeldung Auszuüben .

— geändert am 06.08.2018, 14:39:14

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swa00
  • Forum-Beiträge: 3.704

06.08.2018, 14:50:45 via Website

@vos becker

Das ganze ist weniger kompliziert . Setzte dich einfach mit dem Gewerbeverein in deinem Ort,Gemeinde,Stadt in Verbindung . Die haben alle Infos und Verbindungen ,Ansprechpartner der Kammern die du brauchst . Du hast auch die möglich ein Gewerbe 6Mon. ohne Anmeldung Auszuüben .

Bei aller Liebe und Deinem Einsatz vorweg die Frage : Hast du Deine empfohlene Prozedur schon einmal als Minderjähriger persönlich durchgespielt ?

Seine Tätigkeit hat weder etwas mit einer Kammer noch mit einer kurzfristigen Auftragslage zu tun und
erfordert genau die gleichen Voraussetzungen, wie oben bereits treffend erklärt .

Er beabsichtigt eine dauerhafte Handelstätigkeit - keinen saisonalen Rasenmäher-Service und erfordert eine ordentliche steuerliche Veranlagung incl. BWA. Zumal das Vormundschaftsgericht dem auch noch zustimmen müsste - kein "Verein".

Deshalb interessiert es mich , wie Du diese (falsche) Empfehlung an einen Minderjährigen aussprechen kannst

Insbesondere mit einem Kommentar wie Diesem

Das ganze ist weniger kompliziert .

— geändert am 06.08.2018, 16:28:28

Liebe Grüße - Stefan
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vos becker
  • Forum-Beiträge: 489

07.08.2018, 12:31:08 via App

Ja, ich weiß wovon ich schreibe . Ich hab nicht geschrieben das ein Verein was genehmigt sondern das man Hilfestellung bekommt . Eine "Checkliste" gibts auch bei den IHK's sowie den Gewerbeämter . Man muss seine "Fachkunde und Fähigkeiten" nachweisen, da sind Gewerbevereine mit dem Vielfältigem Wissen sehr hilfreich .

Ich sprechen keine falsche Empfehlung aus, ich zeige ihm auf wo er sich kündig machen kann und Versuch im nicht was auszureden !

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