Rechtliche Vorschriften Android-App. Was muss ich beachten?

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jk449
  • Forum-Beiträge: 4

18.12.2018, 17:40:56 via Website

Guten Tag zusammen,

ich bin schon länger auf der Suche nach einer Antwort auf meine Fragen, allerdings stößt man in der Regel auf online Kanzleien, die im Grunde nur für sich werben möchten.

Kurz zu mir und meinem Vorhaben:
Ich bin Student und habe neben der Uni schon eine Weile viel Spaß am Programmieren.
Vor einiger Zeit kam mir eine Idee für ein recht nützliches Programm, welches ich dann in Java schrieb.
Da meine Kommilitonen davon sehr angetan waren, machte ich es mir zur Aufgabe dieses Programm in einer App zu verpacken, sodass auch Sie davon profitieren können.
Inzwischen läuft meine (erste) App sehr gut, auch auf den Geräten meiner Freunde, sodass mir die Idee der Veröffentlichung im Play-Store kam.

Leider ist das irgendwie schwieriger als gedacht, da wohl einige rechtliche Hürden zu nehmen sind.

Grundsätzlich werden wohl normalerweise drei Dinge benötigt:
AGB's, ein Impressum und die Erfüllung der neuen Datenschutzverordnung.

Ich habe kein Problem zwei, drei Absätze in eine Info oder Anleitung zu schreiben, in denen grundsätzlich die Fragen geklärt werden, was mit gespeicherten "Daten" passiert etc.
Ich habe nur ein Problem damit, meine private Adresse in der App öffentlich zu machen. Außerdem möchte ich eigentlich keine Kanzlei damit beauftragen, mir für mein Hobby-Projekt diese drei Dinge vollständig bzw. "rechtssicher" zu verfassen.

Deshalb die konkreten Fragen:
Muss die App diese drei Dinge wirklich enthalten? Wenn ja, wie löst man dies möglichst geschickt als Hobby-Programmierer? (Kann man so etwas selbst schreiben? Reicht ein Postfach als Adresse... :D)

Was passiert wenn diese nicht enthalten sind? (Soweit ich weiß ist das bei einigen Apps der Fall.)

Vielen Dank für's Lesen und eure Hilfe, ich hoffe ihr versteht mein Anliegen. Ich wäre sehr stolz meine erste eigene App im App Store zu sehen, möchte aber auch kein Risiko eingehen und hohe Strafen für ein Hobby zahlen.

Was vermutlich noch wichtig ist:
Die App soll am Ende einen sehr kleinen Betrag kosten, da ich sie wirklich für einen Mehrwert halte und echt viel Arbeit drin steckt.
Es gibt keine Werbung und auch keine Datenweitergabe. Lediglich ein paar Dinge werden in den Preferences gespeichert.
Die App bezieht Daten, die sie gerade benötigt, von einem Server, einfach um Ressourcen zu sparen.

LG jk449

— geändert am 18.12.2018, 17:51:38

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swa00
  • Forum-Beiträge: 3.704

18.12.2018, 20:04:54 via Website

Hallo jk,

willkommen im Forum.

Kurz und knapp :

Wenn deine App die erforderliche Verarbeitung von Daten vornimmt und auch die Permission anfordert, MUSST du deine vollständige ladungsfähige Anschrift angeben .
Die Google und EU Richtlinien ändern sich ständig , es empfiehlt sich also , Diese ständig zu kontrollieren.

Das ist auch notwendig, wenn Die App etwas kostet und du dadurch steuerpflichtig wirst.
Du bist dann im Kaufmann und Vertragspartner - ich würde auch in diesem Falle zu einem Gewerbe anraten.

Ansonsten wird sie gnadenlos vom Store gelöscht resp. auch nicht zugelassen und/oder Anwälte und Finanzamt steigen dir aufs Dach.

Desweiteren musst du eine Webseite mit den Datenschutzerklärungen angeben , bei dem auch die ladungsfähige Adresse angegeben wird incl. Telefonnnummer.
Auch müssen in Dieser alle verwendete Lizenzen aufgeführt sein.

Alles das MUSS auch in einem einfach zugänglichen Menupunkt innerhalb der App erreichbar
und lesbar sein.

Ich würde auch nicht hingehen und das Risiko eingehen , den einen oder anderen Punkt nicht anzugeben.

Anmerkung : Denke bitte an die jährliche Steuererklärung.
I.d.R. bleiben dem Entwickler ca. 20% vom Verkaufspreis netto übrig .

Fazit : Deine App kostet was, verarbeitet persönliche Daten und da kommst du um die Angabe deiner
ladungsfähigen Adresse nicht drumrum.

Ich möchte auch wissen, mit wem ich es zu tun habe , wenn ich einen Artikel kaufe und wen ich ggf.
in Regress nehmen kann.

— geändert am 18.12.2018, 20:15:33

Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]

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jk449
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jk449
  • Forum-Beiträge: 4

18.12.2018, 20:36:33 via Website

Vielen Dank für die Antwort Stefan,

das hilft mir sehr weiter.
Allerdings ist der Inhalt natürlich nicht so erfreulich.

Schade, dass es doch so schwer ist, ich bin bestimmt nicht der einzige dem es so geht. Denn ich werde die App unter den Umständen wohl nicht veröffentlichen sondern weiterhin im privaten Kreis zur Verfügung stellen.

Die paar Euro Einnahmen ist mir die Veröffentlichung meiner privaten Daten nicht wert.

Ich verstehe zwar die Argumentation, man würde gerne wissen wem man etwas abkauft, allerdings wäre es natürlich schön wenn Google hier eine einfache Lösung für solche Leute wie mich bieten würde.

Naja, zwei Dinge sind aber noch ein bisschen unklar:
Wenn die App kostenlos wäre, würde die Impressumspflicht weg fallen?
Was wird allgemein unter „persönlichen Daten“ verstanden? Die App speichert lediglich Einstellungen, zählt das schon dazu?

Viele Grüsse

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Tobias E.
  • Forum-Beiträge: 180

18.12.2018, 21:53:17 via Website

Du ersparst Dir einen Großteil der Komplexität wenn Du keine personenbezogenen Daten erfasst. In diesem Fall betrifft Dich die DSGVO nicht. Als Datenschutzerklärung reicht ein Text der aussagt, dass Du keine personenbezogenen Daten verarbeitest. Und ob Du AGBs irgendwo einbauen möchtest bleibt vollkommen Dir überlassen.

Wenn Du Dir unsicher bist ob Du personenbezogene Daten verarbeitest, schau Dir am besten die entsprechende Definition in Wikipedia an. Eine einfache Einstellung ob der Hintergrund Deiner App blau oder rosa ist gehört hier sicher nicht dazu.

Ein Impressum brauchst Du nur, wenn Deine App unter das Telemediengesetz fällt. Auch hier hilft ein Blick in Wikipedia - Telemediengesetz.

Bei einer Veröffentlichung auf Google Play wirst Du um die Angabe Deiner Anschrift nicht herum kommen. Und natürlich musst Du die steuerrechtlichen Themen beachten wenn Du eine App mit Gewinnerzielungsabsicht anbietest. Wenn Du einfach mal austesten möchtest ob sich der ganze Aufwand überhaupt lohnt, stell doch erstmal eine eingeschränkte Demo-Version Deiner App in Google Play ein. Die kannst Du dann kostenlos anbieten. Sofern Du siehst, dass hier ein größeres Interesse besteht, kannst Du immer noch eine kostenpflichtige Vollversion nachschieben. Dann weißt du aber auch, dass sich der ganze Aufwand mit Gewerbeanmeldung etc. wirklich lohnt.

— geändert am 18.12.2018, 22:01:22

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jk449swa00
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swa00
  • Forum-Beiträge: 3.704

19.12.2018, 08:45:10 via Website

Hallo,

dem Beitrag von Tobias ist auch nichts mehr gross hinzuzufügen.

Wenn die App kostenlos wäre, würde die Impressumspflicht weg fallen?

Nein, durch die kostenlose Variante hebelst du nicht die anderen Verpflichtungen aus- lediglich deine Steuerpflicht für die Einnahmen.
Spitzfindig müsste man hier aber erwähnen , dass auch 0 Einnahmen gewerblich deklariert werden müssten.

Was wird allgemein unter „persönlichen Daten“ verstanden? Die App speichert lediglich Einstellungen, zählt das schon dazu?

Nein , das sind keine persönliche Daten solange es sich lediglich um App bezogene Daten handelt.
Sind es z.b. Login-daten mit E-Mail , bist du schon verpflichtet , die Datenschutzklausel anzuwenden.
Denn in diesem Falle "verarbeitet" die App sie schon .
Das Gleiche gilt bei Permissions a la : Phone, Contacts,Storage,Location

— geändert am 19.12.2018, 09:02:03

Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]

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jk449
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jk449
  • Forum-Beiträge: 4

19.12.2018, 10:45:34 via Website

Dann weiß ich nun Bescheid, danke für die Antworten.
Ich bin sehr positiv überrascht, wie kompetent und vor allem Ausführlich hier im Forum auf Fragen geantwortet wird. :)

Ich werde mir nun überlegen, ob es mir meine Adresse wirklich wert ist. Eventuell warte ich noch ein wenig ab bis es irgendwann wenigstens zwei gute Apps sind.

Eine andere Idee, allerdings auch eher aufwändiger, wäre einen Verein zu gründen, dem er Developer Account gehört und der unter seinem Namen Apps veröffentlicht bzw. anderen dabei hilft dies korrekt zu tun.
An meiner Uni finden sich sicher einige Leute, die so ein Angebot nutzen würden.
Das Adressproblem wäre dann auch gelöst, denn gegen eine kleine Gebühr vergibt die Uni Räumlichkeiten (mit Adresse) an Vereine die dort gegründet werden.

Ich vermute nur, dass ein solches Modell von Google verboten wird, die möchten ja auch ihre Dev. Accounts verkaufen. Müsste man natürlich noch klären.

Viele Grüsse JK449

— geändert am 19.12.2018, 10:46:29

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swa00
  • Forum-Beiträge: 3.704

19.12.2018, 10:54:41 via Website

Lt. Google muss es eine juristische Person, oder ein Gewerbe sein.

Der von Dir angedachte Verein müssste also auch diese Person beinhalten , die auch ihren Kopf hinhält
und eine ladungsfähige Adresse hat.

Ein Raum in der Uni ist dabei wieder nicht Rechtens ....

Entweder ihr gründet eine ordentliche Firma oder ihr verteilt die App schlichtweg unter euch.

BTW : Je mehr du dich in den oberen Beiträgen gegen deinen öffentlichen Auftritt wehrst , desto rätselhafter werden die Fragen danach, warum überhaupt ?
Je versteckter der Auftritt, desto größer das Misstrauen gegenüber dem Anbieter .......

Du bietest ein Produkt an und solltest auch dann dazu stehen , mit all den negativen und positiven Randerscheinungen .

— geändert am 19.12.2018, 11:01:26

Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]

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jk449
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jk449
  • Forum-Beiträge: 4

19.12.2018, 11:32:29 via Website

Dann ist diese Idee leider auch hinfällig.

Ich betreibe das Programmieren als ein Hobby, wirklich nur aus Spass an der Freude, ohne die Absicht wirklich Geld zu verdienen, und bin immer vorsichtig wenn es darum geht persönliche Daten zu veröffentlichen.

Deshalb tue ich mich so schwer.
Ich hoffe das ist ein bisschen nachvollziehbar.

Viele Grüsse

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Jokel
  • Forum-Beiträge: 1.530

19.12.2018, 12:05:27 via Website

Hallo nachvollziehbar nur bedingt.

Dann kannst du es nur selber vertreiben. Eventuell über eine eigene Webseite. Wobei der Betreiber auch da etwas von deinen Daten haben will.
Auch wenn du den Server selber verwaltest und nur eine Domain Hostest wollen sie Daten von dir haben. Und du bist bei Denic eingetragen. Komplet anonym ist man nie im Internet.

In deiner App wirst du doch wohl auch einen Hinweis auf dich haben.
Denn du bist doch bestimmt auch etwas Stolz, die App geschrieben zu haben. Und willst das auch nach außen tragen.

Jeder Fotograf, Mahler,.... schreib seinen Nahmen unter die Bilder oder seine geschaffenen Werke. Auch ein Autor von Büchern macht das.

Warum du eigentlich nicht?

— geändert am 19.12.2018, 13:07:24

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jk449swa00
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Haakon T.
  • Forum-Beiträge: 375

19.12.2018, 14:03:53 via Website

Eine Alternative wäre dann eventuell F-Droid.

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jk449
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