Stellt Euch vor, Ihr habt ein schickes Balkonkraftwerk installiert, sonnt Euch im Glanz der Eigenversorgung – und dann begegnet Ihr den wilden Gesetzes- und Normenlandschaften rund um Stromspeicher, den Ihr Euch frisch dazu besorgt wollt. Willkommen in der Grauzone zwischen Paragraphendschungel und Netzanschluss-Urwald. Packt Euer Popcorn aus, denn diese Tour hat es in sich und führt zu kurzfristigem Zweifeln an der Menschheit. 

Regelungs-Wirrwarr: Wer weiß eigentlich was?

Ihr glaubt, es gäbe eine klare Antwort auf die Frage, ob und wie Ihr Euren Balkonkraftwerk-Speicher anmelden müsst? Weit gefehlt! Das eine Lager fordert eine Installation durch Fachkräfte, das andere sieht keinerlei Pflichten – und irgendwo dazwischen stehen Verbraucher und wundern sich. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) pocht auf Anschluss vom Elektriker und vollständige Anmeldung, während Stromnetz Berlin lieber auf Gelassenheit setzt. Hier gelten mobile Stromspeicher als überhaupt nicht anmeldepflichtig, fest installierte Anlagen bis zu einer Einspeiseleistung von 800 Watt fallen unter die Anmeldung von Balkonkraftwerken. Gegensätzlicher könnten diese Betrachtungen derselben Sachlage kaum ausfallen. Die einzige Konstante ist das große Fragezeichen über Euren Köpfen.

Im Marktstammdatenregister könnt Ihr zwar Komfort-Registrierungen für Balkonkraftwerke durchführen, doch die Frage nach dem Prozedere für Balkonkraftwerkspeicher bleibt nebulös. Je nach Quelle sollen nur rund 65.000 von über 100.000 installierten Speichern überhaupt offiziell angemeldet sein. Die Dunkelziffer? Sagen wir mal, sie fühlt sich ziemlich wohl im Schatten. Von einer Quote von 50 bis 80 Prozent ist bei Experten die Rede. Im Umkehrschluss würde das bedeuten, dass wenigstens genauso viele BKW-Speicher angemeldet wie nicht angemeldet sind. Die nicht angemeldeten Stromspeicher könnten sogar in der Überzahl sein. 

Widersprüchliche Vorschriften – und Ihr mittendrin

Beim Versuch, mit eigenem Stromspeicher das volle Potenzial Eures Balkonkraftwerks auszuschöpfen, stolpert Ihr zwangsläufig zwischen dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und der Netzanschlussnorm VDE-AR-N 4105. Während der BSW sich auf das EEG bezieht und nur Steckersolargeräte ohne Stromspeicher als Balkonkraftwerk betrachtet, ist für die Netzbetreiber der Speicher fast genauso belanglos wie das Leergut: Entscheidend sind nur die 800 Watt Einspeisung, die die Anschlussnorm als Limitation vorgibt. Beide Seiten stützen sich also auf aktuell gültigen Gesetzen und Normen. 

Ihr wollt alles richtig machen und sucht Rat? Dann bleibt Euch nur das direkte Gespräch mit Eurem Netzbetreiber. Fragt nach deren Betrachtung und Handhabung bei Stromspeichern regional – und bewahrt die Antwort gut auf. Sie könnte im Zweifel Euer Joker gegen unangenehme Überraschungen sein.

Speichern = Netzfreundlich – aber trotzdem ein Anmelderätsel?

Eigentlich könnten gerade die Nutzer kleiner Stromspeicher als wahre Netz-Helden gefeiert werden. Strom puffern, Netze entlasten, Haushalt stärken – was will man mehr? Doch mit Bürokratie ist es wie mit losem Kabelsalat: Kaum einer blickt durch, und schon steht Ihr da mit Formularen, die mehr Fragen als Antworten liefern.

Das große, erlösende Finale steht aber vielleicht kurz bevor: Eine neue technische Anschlussrichtlinie (TAR) soll ab 2025 Licht ins Regeldickicht bringen. Wenn alles glattläuft, gelten dann einheitliche Vorschriften für Balkonkraftwerke bis 800 Voltampere. Bis dahin heißt es: Dran bleiben, nicht den Mut verlieren – und auf neue Regeln hoffen, die Euch wirklich weiterhelfen!

Fazit: Solarbastler, bleibt wachsam!

Ihr seht: Wer Speicher und Balkonkraftwerk kombiniert, darf sich nicht nur über grüne Energie, sondern auch über ein ungeahntes Regel-Abenteuer freuen. Lasst Euch von widersprüchlichen Vorschriften nicht aus der Fassung bringen. Fragt nach, dokumentiert – und genießt die gewonnene Energie. Der Strom fließt, auch wenn die klare Antwort manchmal noch auf sich warten lässt. Happy Solaring!