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Steuerbefreiung für PV-Anlagen ausgeweitet: Wer jetzt profitiert

Steuerbefreiung fuer PV Anlagen ausgeweitet Wer jetzt profitiert
© Daniele La Rosa Messina/Unsplash

Die Debatte um erneuerbare Energien ist in vollem Gange und ein spannendes Element darin ist die kürzlich ausgeweitete Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen (PV). Hinter dieser politischen Weichenstellung verbirgt sich eine spannende Neuerung, die nicht nur Technikliebhaber ins Grübeln bringen könnte. Ab sofort können wesentlich größere Anlagen als "kleine PV-Anlagen" von Steuererleichterungen profitieren.

Technische Details und neue Grenzwerte

Was früher als „kleine“ PV-Anlage galt, hat sich seit Neujahr geändert. Ab 2025 sind Solaranlagen bis zu einer Leistung von 30 Kilowatt (kW) auf Gebäuden einkommens- und gewerbesteuerfrei. Eure Erlöse aus der PV-Anlage müssen somit nicht zusätzlich versteuert werden. Das bedeutet, dass Ihr nicht mehr an die einstige 15 kW-Grenze gebunden seid. Die Reform gilt für alle Arten von Gebäuden, also sowohl für Wohnhäuser als auch für Gewerbeimmobilien, und betrifft zudem ebenso Mini-PV-Anlagen und Balkonkraftwerke, grundsätzlich alle PV-Anlagen bis zu den neuen Grenzwerten. Da die Unterscheidung der Gebäudearbeiten ebenso wegfällt, eröffnen sich damit weitere Möglichkeiten für euch.

Steuererleichterungen in der Praxis

Der finanzielle Anreiz ist klar: Wer über eine Investition in eine größere PV-Anlage nachdenkt, findet jetzt idealere Bedingungen. Die Umsatzsteuerbefreiung für Kauf und Installation gilt weiterhin. Erleichtert euch die nachträgliche Umgestaltung der Einkommenssteuererklärung, denn jetzt können Lohnsteuerhilfevereine bei mehr kleinen Anlagen Unterstützung leisten, auch wenn das Thema Umsatzsteuervoranmeldung sowie Umsatzsteuerjahreserklärung weiterhin einen Steuerberater erfordert. Die wenigsten Privathaushalte werden jedoch neben ihrer PV-Anlage einen weiteren Verdienst aufweisen, der eine solche Steuererklärung notwendig macht. Seit 2022 durften Lohnsteuerhilfsvereine bereits für Anlagen bis 15 kW assistieren. Jetzt sind Anlagen bis 30 kW eingeschlossen und die wegfallende Gebäudeunterscheidung eröffnet auch Landwirten oder anderen Unternehmern die Assistenz in Anspruch zu nehmen.

Landwirtschaft als Gewinner neuer Regelungen im Fokus

Für Landwirte öffnet sich damit ein neues Kapitel. Die Ausweitung auf 30 kW macht den Weg frei für bessere Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere bei Gebäuden wie Stallanlagen, frei. Doch Vorsicht: Diese Vorteile beziehen sich ausschließlich auf auf Gebäude installierte Systeme. Agri-PV-Systeme, die in der direkten Landwirtschaft auf Feldern unterstützend wirken, fallen nicht darunter – zumindest noch nicht. Gerade dort könnte eine gute Synergie geschaffen werden, um hiesige Landwirtschaft zu unterstützen.

Agri-PV-Anlage im Einsatz auf Feldern
Agri-PV-Anlage im Einsatz auf Feldern / © Michael Förtsch/Unsplash

Private Anwendungen: E-Autos und mehr

Der Trend zu größeren Solaranlagen könnte auch den häuslichen Bereich beflügeln. Überlegt mal, wie eine Anlage über 15 kW den Strombedarf eines Hauses, eines E-Autos und sogar einer Wärmepumpe gemeinsam decken kann – vielleicht ist die Zeit reif für den Wechsel zu einer nachhaltigeren Versorgung. In einer Welt, in der Energieautarkie immer wichtiger wird, könnte diese steuerliche Anpassung genau der Anreiz sein, den viele von Euch benötigen, um den entscheidenden Schritt zu größeren PV-Anlagen zu wagen. Je mehr Geräte gleichzeitig von der Sonnenenergie profitieren können, desto schneller amortisieren sich Eure PV-Anlagen zugleich.

Quelle: Solarserver

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Lisa-Marie Karzick

Lisa-Marie Karzick
Redakteur

Lisa hat sich bereits in jungen Jahren für Technik und ihre vielfältigen Möglichkeiten interessiert. Noch heute begeistert sie sich für alle Erneuerungen im Bereich Home Entertainment - sei es die neuste Display-Technologie oder die nächste Raumklang-Variante. Im privaten Rahmen beschäftigt sie sich zusätzlich mit Gaming, erneuerbaren Energien, tobt sich schreiberisch in Fantasywelten aus und verbringt viel Zeit mit ihren Sibirian Huskys.

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