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Verbraucherschützer mahnen E-Scooter-Verleiher ab

AndroidPIT e scooter rental steffen screen
© nextpit

Verleiher von E-Scootern wälzen in ihren Nutzungsbedingungen teils Inspektionspflichten und Risiken auf die Kunden ab. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat Anbieter daher abgemahnt, teilweise haben diese schon reagiert.

Insgesamt 85 Klauseln in den Nutzungsbedingungen der E-Scooter-Verleiher hält der VZBV für unzulässig. Deshalb hat er die Anbieter Circ, Lime, Tier und Voi abgemahnt. Auch Jump erhielt eine Abmahnung. In Deutschland bietet Jump bisher nur E-Bikes an, in den USA jedoch auch E-Scooter. Grund sind laut VZBV teils gravierende Verstöße wie unzulässige Haftungsregelungen.

"So sollen Kunden mitunter für Schäden aufkommen, die sie nicht verschuldet haben", sagt Kerstin Hoppe, Rechtsreferentin beim VZBV. Außerdem lehnten die Anbieter oft jegliche Verantwortung ab. So miete man E-Scooter auf eigene Gefahr und hafte dabei häufig für nahezu alle Schäden, auch solche, die durch Unfälle oder Diebstahl entstehen.

AndroidPIT e scooter rental steffen license plate
Die E-Scooter sind erst seit kurzem in Deutschland zugelassen. / © NextPit

Die Verleiher garantierten weder einen verkehrssicheren Zustand der E-Scooter, noch dass die Akkus funktionierten, heißt es weiter. Einige Anbieter übertragen laut VZBV die Pflicht zur Wartung und Inspektion ebenfalls auf die Kunden. So müssen diese vor ihrer Fahrt mit dem Roller unter anderem Bremsen, Beleuchtung, Räder, Rahmen und Akkus auf Mängel prüfen. Nutzer könnten diese Inspektionen in der Regel aber gar nicht fachgerecht ausführen, heißt es weiter.

In manchen Nutzungsbedingungen steht auch, dass alle Kosten, die nach Ansicht des Verleihers vom Kunden verursacht wurden, vom hinterlegten Zahlungskonto eingezogen werden dürfen. Dazu können auch Forderungen von Dritten zählen. Zudem gebe es Regelungen für aus Sicht des VZBV überzogene Strafgebühren. Konnte der Nutzer eine Fahrt nicht antreten, weil etwa der Akku leer war, dann erstatten die Anbieter die bereits gezahlte Gebühr außerdem nicht. Hinzu kommt, wie vielerorts mittlerweile üblich, dass die Kundendaten ohne erforderliche Zustimmung für Werbezwecke genutzt werden.

Laut VZBV hat Circ die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben, Tier hat die Nutzungsbedingungen geändert. Auch andere Anbieter hätten signalisiert, dass sie dies tun wollen. Tun sie das nicht, so werde der VZBV Klage einreichen.

Diskussion um E-Scooter reißt nicht ab

Seit die E-Scooter im Juni in Deutschland auf der Straße stehen und fahren, gibt es Diskussionen um die Fahrzeuge. Zuletzt haben der Deutsche Städtetag sowie der Deutsche Städte- und Gemeindebund Maßnahmen zusammengestellt, die für mehr Ordnung sorgen sollen. Dabei geht es etwa um feste Verleihstationen, aber auch die Forderung, dass die Verleiher kaputte Roller auf eigene Kosten entfernen müssen, ist enthalten. Ob diese Vorschläge umgesetzt werden, bleibt abzuwarten.

Klar ist aber auch, dass nicht die E-Scooter selbst das Problem sind. Das Fehlverhalten einiger Menschen fällt vielmehr auf alle zurück. Eigentlich gibt es verkehrstechnisch aber auch viel größere Probleme. Gerade in einer Millionenstadt wie Berlin, wie der Tagesspiegel in einem Kommentar treffend schreibt. Die Sharing-Angebote dürfen aber natürlich nicht auf unzulässigen Nutzungsbedingungen aufbauen. Auch bei den E-Rollern hatte der ADAC Probleme bei Vorschäden aufgedeckt.

Quelle: VZBV

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Zu den Kommentaren (31)
Julius Stiebert

Julius Stiebert
Editor

Julius ist seit 2005 als Technik-Journalist tätig, hat aber immer mal wieder Pausen für längere Auslandsaufenthalte eingelegt. Seit Mai 2019 ist er bei AndroidPIT und trägt ein iPhone in der Tasche. In seiner Freizeit fotografiert er auch - nicht immer digital.

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31 Kommentare
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  • 9
    gollnauh 29.08.2019 Link zum Kommentar

    Sagen sie mir doch bitte wie es zustande kommt, daß schon Kommentare vor z.B. 19 Stunden abgegeben werden können, wenn der News Letter um 6:00 erscheint ???


    • Sebastian K. 18
      Sebastian K. 29.08.2019 Link zum Kommentar

      weil der Artikel gestern erschienen ist.


  • 77
    Gelöschter Account 28.08.2019 Link zum Kommentar

    Alles was man leiht ist auf eigene Gefahr und Verantwortung. War schon immer so. Naja... Ich bleib bei meinem Radl. Hab so ein E-Scooter mal ausprobiert gestern. Schönes Spielzeug aber ohne Helm, nein danke. Generell finde ich es nicht schlecht aber das System müsste stark vereinfacht werden und besser für den Kunden vereinfacht.


  • Sebastian K. 18
    Sebastian K. 28.08.2019 Link zum Kommentar

    Eine Klausel, dass man vor Fahrtantritt den Roller überprüfen soll finde ich nicht schlimm. Jeder Verkehrsteilnehmer ist laut § 23 Abs. 1 Satz 2 StVO verpflichtet, sein Fahrzeug auf Fahrtüchtigkeit zu überprüfen. Man muss den Roller ja jetzt nicht in eine Werkstatt bringen und dort checken lassen. Aber prüfen, ob die Bremsen, das Licht usw. funktionieren, muss jeder machen.

    SinineGelöschter AccountGelöschter AccountGelöschter AccountGelöschter Account


  • Ingalena 92
    Ingalena 28.08.2019 Link zum Kommentar

    Ich lese nur “Berlin“, “Berlin“, “Berlin“.
    Schön und gut, aber, ehrlich gesagt, ist mir wurscht, wie die Situation mit den E-Rollern in Berlin aussieht.
    Berlin liegt für mich verkehrstechnisch kurz vor Moskau.
    Ich wage zu behaupten, 95% der Verkehrsteilnehmern würde es auch so gehen.
    Berlin hat 3,5 Millionen Einwohner, Deutschland knapp 84 Millionen.
    Viel lieber würden die meisten wahrscheinlich lesen, wie die Situation in anderen kleinen und großen Städten aussieht?
    Welche Probleme bringt so ein Gefährt mit sich auf dem Land, auf einer Landstraße, was ist beim Kauf zu beachten (Verleiher wird es in Hummele Bummele nicht geben)?
    Wie sieht die Lage in den Universitätsmetropolen aus?
    Aachen hat z.B. ca 40 Tausend Studenten.
    Ist so ein E-Roller für sie interessant?
    usw. usw....
    Deutschland besteht nicht nur aus Berlin.

    Jens MGelöschter AccountGelöschter AccounttrixiGelöschter AccountTentenArt MartFrank K.Gelöschter Account


    • 42
      Gelöschter Account 28.08.2019 Link zum Kommentar

      Das fehlte noch, Tretrollerfahrer auf den Landstraßen.

      Florian FlotrixiJulius Stiebert


      • Ingalena 92
        Ingalena 28.08.2019 Link zum Kommentar

        @ Hannes B., du lebst wohl nicht auf dem Land?
        Dort trifft man auf den Landstraßen alles und alle. Auch ne alte Oma mit dem Handwagen, einen Opa, der sein Fahrrad schiebt (vielleicht noch mit einem überdimensionalen Heusack auf dem Gepäckträger) und vielleicht demnächst einen E-Tretroller?
        Wir reden nicht über eine Schnellstrasse.


      • 42
        Gelöschter Account 29.08.2019 Link zum Kommentar

        Ich bin sehr viel in ländlichen Gegenden unterwegs, kann aber diese Erscheinungen so nicht bestätigen. Und auf den engsten Straßen wird gefahren wie auf den breiten.


      • Ingalena 92
        Ingalena 29.08.2019 Link zum Kommentar

        @ Hannes B., sogar eine Herde Schafe habe ich schon öfters auf einer Landstraße getroffen. Vorne ein Schäfer, hinten einer, aber sonst keine Sicherheitsvorkehrungen.


      • 103
        Tenten 29.08.2019 Link zum Kommentar

        Dann kann der Schäfer ja in Zukunft einen Roller benutzen und ist dann abends nicht so kaputt.

        Gelöschter Account


  • 37
    HEB 28.08.2019 Link zum Kommentar

    Da wird mit was neuem Hippen versucht mal ganz schnell das große Geld zu machen, und Sorry wenn ich das jetzt mal sagen muss. Dieser künstlich erzeugte Hyp ist doch so langsam abartig, und der Verlierer ist wie immer und überall der Verbraucher.


    • 61
      René H. 28.08.2019 Link zum Kommentar

      Der Verlierer ist die Umwelt.

      Sebastian B.


      • 37
        HEB 28.08.2019 Link zum Kommentar

        Ja auch die Umwelt, und der Verbraucher der wie immer keine AGB´s liest, und über den Tisch gezogen wird.


  • 34
    Sebastian B. 28.08.2019 Link zum Kommentar

    Wie ich in einem anderen Artikel schon kommentiert habe,

    Man war so sehr mit dem Regulieren der Roller an sich beschäftigt das man sich über alles andere keine Gedanken gemacht hat und somit auch versäumt hat den Verleihern gewisse Regeln mit auf dem Weg zu geben.


    An sich finde ich die E Tretroller nicht so schlecht, aber nur für den privatem Gebrauch, aber nicht für die Vermietung. Sieht ja bei den Fahrrädern teilweise ja auch so aus.

    Tenten


  • 61
    René H. 28.08.2019 Link zum Kommentar

    M.E. sind solche Vertragsklausen ohnehin unwirksam, da sie überraschend sind (niemand rechnet damit, dass in den AGB festgehalten wird, dass der Entleiher die Fahrzeuge in die Werkstatt bringen muss. Sowas ist meist nur bei Leasingfahrzeugen üblich, bei denen sich der Leasingnehmer um die Wartung kümmern muss). Wenn man einen solchen E-Scooter mietet macht man das ja meist per Telefon oder App. Die AGB bekommt man garnicht zu Gesicht wenn man sie nicht vor Vertragsabschluß auf der Seite des Anbieters herunterlädt oder nach Registrierung beim Anbieter zugestellt bekommt. Dass man vor Fahrtantritt die Beleuchtung kontrollieren muss, muss nicht extra schriftlich in den AGB festgehalten werden, da dies bereits per Gesetz vorgeschrieben ist.

    SinineMichael K.Tenten


  • 103
    Tenten 28.08.2019 Link zum Kommentar

    Wie sieht das eigentlich mit der Haftung aus, wenn so ein Ding umfällt und dein Auto beschädigt, weil es direkt an parkenden Autos abgestellt war?


    • 34
      Sebastian B. 28.08.2019 Link zum Kommentar

      Die Wunschvorstellung des Verleihers ist wohl, der des es zuletzt gemietet hat und dort abgestellt hat ist schuld.

      Theoretisch müsste das aber die Haftpflichtversicherung des Rollers abdecken, dafür haben die ja die Kennzeichen.


      • 61
        René H. 28.08.2019 Link zum Kommentar

        Das ist keine Wunschvorstellung, sondern Tatsache und auch korrekt. Wer ein Fahrzeug verkehrswidrig parkt macht sich haftbar. Selbst ein Fahrrad muss so abgestellt werden das es keinen Schaden an fremden Eigentum verursachen kann.


      • 103
        Tenten 28.08.2019 Link zum Kommentar

        Aber wie weist man nach, dass der letzte Mieter das Fahrzeug auch so abgestellt hat? Erstens könnte da vorher noch kein Auto gestanden haben und zweitens könnte ja ein Dritter den Roller umgesetzt haben.

        Gelöschter Account


      • 61
        René H. 28.08.2019 Link zum Kommentar

        Den Roller umsetzen? Da muss man aber schon viel Kraft aufwenden, so leicht sind die Dinger nicht. 😉 Und wo Autos parken können parkt man keine Roller und Fahrräder. Da wird es Zeit, dass die Regierung ernst macht und E-Scooter-Leihstationen nur dort erlaubt wo sie keine Gefahr für andere Fahrzeuge darstellen können, und die E-Scooter sicher abgestellt werden können ohne zur Gefahr zu werden (z.B. nicht umfallen können).


      • 36
        Gelöschter Account 28.08.2019 Link zum Kommentar

        @Tenten

        Solange der Roller/das Fahrrad niemanden behindert, darf er/es fast überall abgestellt werden, auch auf Gehwegen. Es gibt, im Gegensatz zum Auto, keinen "verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch". Kann man dem Rad-/Rollerfahrer kein Verschulden nachweisen, muss er auch nicht haften, denn, wie du richtig sagst, könnte jemand Anderes den Roller/das Fahrrad umgestellt haben, nachdem der Nutzer ihn korrekt geparkt hatte. Das kann sich aber alles bezogen auf die Roller noch ändern. Die Roller lassen sich übrigens von jedem leicht versetzen, der Gewichte zwischen 7 und 15 Kg tragen kann.

        TentenJulius Stiebert


      • 36
        Gelöschter Account 28.08.2019 Link zum Kommentar

        @René H

        Das ist doch kein Problem, das erst durch die E-Scooter aufgetreten ist. Schau dir an, wie viel mehr Fahrräder am Verkehr teilnehmen und im Straßenraum abgestellt werden. Diesen negativen Fokus auf die E-Scooter halte ich nicht für zielführend. Dringender als Reglementierungen für Leihstationen und Abstellflächen brauchen wir zusätzlichen Raum für Rad- und Scooter-Fahrer.

        Tenten


      • 42
        Gelöschter Account 28.08.2019 Link zum Kommentar

        Es gibt genug Idioten, die so ein Ding auch im Vorübergehen mal eben umschubsen. Letztendlich ist immer der Halter in der Pflicht, inwiefern er das dann mit dem Entleiher regeln kann ist seine Sache. Trifft auch für Mietwagen zu.

        Tenten


    • 61
      René H. 28.08.2019 Link zum Kommentar

      Haftbar ist immer der Schadensverursacher. Wenn der E-Scooter verkehrswidrig geparkt wird und dadurch einen Schaden verursacht zahlt vielleicht noch nicht einmal die PHV.


    • 34
      Gelöschter Account 28.08.2019 Link zum Kommentar

      Derjenige welcher den Scooter entsprechend abgestellt hat haftet. Stichwort Sorgfaltspflicht-Abstand.


      • 103
        Tenten 28.08.2019 Link zum Kommentar

        Wo stellst du ihn dann ab? Auf dem Bürgersteig zur Fahrbahn hin? Schließlich könnte beim Abstellen dort ja kein Auto gestanden haben. Oder auf der Seite zu den Gebäuden? Auf die Gefahr hin, dass ein Eigentümer einen Schaden an seiner Fassade geltend macht? Und wer sagt, dass der letzte Mieter auch der ist, der den Roller exakt so abgestellt hat?

        Marcus J.


      • Marcus J. 49
        Marcus J. 28.08.2019 Link zum Kommentar

        "Derjenige welcher den Scooter entsprechend abgestellt hat haftet. "

        Wie willst Du herausfinden wer den Scooter dort abgestellt hat?

        Dieter SchmidtTentenIngalena


      • 37
        HEB 28.08.2019 Link zum Kommentar

        Ich bin da fest der Meinung, das dann der letzte Nutzer haftbar zu machen ist. Oh ich höre jetzt schon wieder das Geschrei er muss es ja nicht gewesen sein. Kann aber von meinen Beobachtungen davon ausgehen das sich bis zu 99% der nicht Nutzer nicht an den Rollern zu schaffen machen. Wenn ich richtig informiert bin wird beim Abstellen der Standort gespeichert, wenn er dann nicht mehr dort stehen sollte wäre der letzte Nutzer nicht mehr haftbar.


      • 69
        Michael K. 28.08.2019 Link zum Kommentar

        Der Nutzer kann dann haftbar gemacht werden, wenn er grob fahrlässig handelt, ansonsten muss die Versicherung in Haftung treten, dafür wird sie ja abgeschlossen. Nach meinem Dafürhalten handelt ein Nutzer grob fahrlässig, wenn er den Roller in einer Weise abstellt, dass die Beschädigung eines anderen Fahrzeuges absehbar leicht möglich ist. Steht an einer Stelle gar kein Auto, obwohl eines dort stehen könnte, handelt der Nutzer meines Erachtens nach nicht grob fahrlässig, denn zum Zeitpunkt des Abstellens war die Gefahr nicht absehbar, und auch der Autofahrer, der sein Auto neben einem sturzgefährdeten Roller parkt, ohne ihn umzustellen, handelt gewissermaßen grob fahrlässig.
        Im Zweifelsfall entscheidet das aber ein Richter, und der entscheidet auch, ob ein Nutzer glaubwürdig ist, der versichert, den Roller an anderer Stelle abgestellt zu haben (ein Foto könnte da hilfreich sein).
        So sollte eigentlich niemand verurteilt werden, dem seine Schuld nicht nachgewiesen werden kann, eine Garantie dafür gibt es freilich nicht.

        Tenten


      • 34
        Gelöschter Account 28.08.2019 Link zum Kommentar

        Der letzte eingeloggte User.


      • 103
        Tenten 28.08.2019 Link zum Kommentar

        @HEB
        Naja, so genau wird der Standort ja nicht ermittelt werden können. Von einer geeigneten Stelle zu einer ungeeigneten ist das ja oft nur ein Meter. Und ich denke nicht, dass erfasst werden kann, ob der Roller steht oder womöglich breit im Weg liegt.

        @Sandtiger
        Der kann aber nicht wissen, was vielleicht Stunden nach seiner Nutzung noch mit dem Roller an dieser Stelle passiert. Also wird man ihn nicht haftbar machen können. Er könnte das Fahrzeug ja richtig abstellen und ein anderer wirft es um. Es liegt jetzt mitten im Weg und eine alte Oma fällt drüber und bricht sich das Schlüsselbein. Wie kann hier der letzte eingeloggte User haften??

        Marcus J.

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