Ein neues Dach war bisher vor allem eine Frage von Optik, Dämmung und Haltbarkeit. Doch diese Zeiten sind vorbei. Ab 2026 kommt in einem Bundesland ein weiterer Pflichtpunkt hinzu, der viele Sanierungspläne verändert. Denn wer die Dachhaut vollständig erneuert, muss künftig auch Strom oder Wärme vom eigenen Gebäude liefern. Was genau auf Euch zukommt und wie streng die Regeln tatsächlich sind, zeigt ein genauer Blick auf die neue Vorgabe.

Nordrhein-Westfalen führt Solarpflicht für Bestandsgebäude ein

Nordrhein-Westfalen geht einen entscheidenden Schritt weiter als viele andere Bundesländer. Ab dem 1. Januar 2026 gilt dort eine Solarpflicht nicht nur für Neubauten, sondern auch für Bestandsgebäude, sobald Ihr eine vollständige Erneuerung der Dachhaut plant. Die Grundlage dafür bilden die Novellierung der Landesbauordnung NRW (§ 42a BauO NRW) sowie die Solaranlagen-Verordnung NRW (SAN-VO NRW).

Was zunächst nach einer reinen Formalie klingt, betrifft in der Praxis Millionen Gebäude. Denn Dachsanierungen gehören zu den häufigsten Modernisierungsmaßnahmen. Künftig reicht es dabei nicht mehr aus, alte Ziegel durch neue zu ersetzen. Parallel müsst Ihr eine Solaranlage einplanen – und zwar verbindlich.

Wie groß die Solaranlage mindestens sein muss

Die Anforderungen hängen vom Gebäudetyp ab. Grundsätzlich müssen Dächer zu mindestens 30 Prozent mit Solarmodulen belegt werden. Alternativ könnt Ihr eine festgelegte Mindestleistung installieren. Für Ein- und Zweifamilienhäuser liegt diese bei mindestens 3 Kilowattpeak.

Bei größeren Wohngebäuden steigen die Vorgaben entsprechend. Häuser mit sechs bis zehn Wohneinheiten müssen mindestens 8 Kilowattpeak erreichen. Maßgeblich ist dabei stets die vollständige Dachfläche – unabhängig davon, ob sie optimal zur Sonne ausgerichtet ist. Ausgenommen von der Pflicht sind unter anderem fliegende Bauten wie Zelte, untergeordnete Gebäude wie Garagen oder Gartenhäuser sowie Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche.

Das gilt für die Solarpflicht in NRW für Bestandsgebäude
Das gilt für die Solarpflicht in NRW für Bestandsgebäude Bildquelle: KI-generiert

Kaufen müsst Ihr nicht – Alternativen sind erlaubt

Die gute Nachricht: Ihr müsst die Solaranlage nicht zwingend kaufen. Auch gemietete oder gepachtete Anlagen erfüllen die Vorgaben. Zudem müssen die Module nicht ausschließlich auf dem Dach installiert werden. Fassaden oder andere Außenflächen zählen ebenfalls, solange die Mindestleistung erreicht wird.

Die Regelung ist zudem technologieoffen. Wer keinen Strom erzeugen möchte, kann alternativ auf Solarthermie setzen und Wärme für Heizung und Warmwasser gewinnen. Rein wirtschaftlich ist Photovoltaik für die meisten Haushalte jedoch attraktiver.

Diese Technologien stehen zur Erfüllung der Solarpflicht zur Verfügung
Diese Technologien stehen zur Erfüllung der Solarpflicht zur Verfügung Bildquelle: KI-generiert

Wer noch einen Schritt weitergehen möchte, kann beide Welten kombinieren. PVT-Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Ein zusätzlicher Vorteil: Die Kühlung der Module steigert sogar die Stromausbeute. Damit wird die Pflicht für viele Eigentümer nicht nur zur Vorgabe, sondern zur echten Investition in die Zukunft.