Erweiterungen wie „Adblock Plus“ der Kölner Eyeo GmbH sind weit verbreitet. Sie entfernen störende Banner und ermöglichen eine Nutzung von Online-Inhalten ohne Werbung. Allerdings entstehen dadurch zugleich neue Konflikte – insbesondere in Bezug auf die Finanzierung kostenfreier, digitaler Angebote. Die jüngste Entscheidung könnte nun den Weg für ein landesweites Werbeblocker-Verbot ebnen.
Axel Springer gegen Adblock Plus
Bereits seit Jahren steht der Medienkonzern Axel Springer mit der Eyeo GmbH in einem Rechtsstreit. Ausgangspunkt war das Landgericht Hamburg, später beschäftigte sich auch das Oberlandesgericht Hamburg mit der Klage. Im Januar 2022 sowie im August 2023 wurde die Klage jeweils abgewiesen, was zunächst wie ein Rückschlag für Springer wirkte. Der Vorwurf des Konzerns lautet, Werbeblocker würden den HTML-Code von Webseiten unrechtmäßig verändern und damit das Urheberrecht verletzen. Doch jetzt hat der BGH das Urteil des OLG Hamburg wieder aufgehoben.
Der Bundesgerichtshof sieht offenen Klärungsbedarf in drei entscheidenden Punkten:
- Unklar bleibt, welchen konkreten Schutzgegenstand Axel Springer geltend macht.
- Ebenso fraglich ist, ob dieser überhaupt urheberrechtlich geschützt werden kann.
- Schließlich muss geprüft werden, ob tatsächlich eine unzulässige Veränderung der Webseiten-Programmierung vorliegt.
Mit seinem Beschluss vom 31. Juli 2025 (Az. I ZR 131/23) verwies der BGH die Sache zur weiteren Untersuchung zurück an das OLG Hamburg. Rechtsanwalt Christian Solmecke bezeichnete diesen Schritt als Teilerfolg für die Klägerseite.
BGH-Entscheidung unter Beschuss
Kritik an der Entwicklung kommt von der Mozilla Corporation, dem Unternehmen hinter dem Browser „Firefox“. Dort betrachtet man die Entscheidung als Gefahr für das Prinzip der freien Wahl im Internet. Sollte Axel Springer den Rechtsstreit gewinnen, könnte ein wegweisender Präzedenzfall entstehen, so die Befürchtung.
Betroffen wären nicht nur Werbeblocker, sondern potenziell auch andere Browser-Erweiterungen – beispielsweise solche zur Barrierefreiheit oder zum Schutz der Privatsphäre. „Ein Browser, der jeden dem Benutzer bereitgestellten Code unflexibel ausführt, wäre eine außerordentlich gefährliche Software“, heißt es in einem Mozilla-Statement. Man hoffe, dass Deutschland nicht dem Beispiel Chinas folge und Werbeblocker verbiete.
Auf der Gegenseite stehen neben Axel Springer zahlreiche kleinere Medienhäuser sowie Verlage. Da deren Inhalte häufig kostenlos angeboten werden, finanzieren sie sich größtenteils über Werbung. Würde sich die Zahl der Werbeblocker-Nutzer deutlich steigern, würde dies das Aus für viele beliebte digitale Angebote bedeuten. Wer bestimmte Seiten unterstützen möchte, sollte daher entweder ganz auf Werbeblocker verzichten oder diese Anbieter zumindest auf die Ausnahmeliste setzen.
Da hat man also Inhalte, die offensichtlich nicht so wertvoll oder interessant sind, dass Leser freiwillig dafür bezahlen wollen. Und statt das zu ändern, möchte man lieber den Leser gängeln und nerven, indem man ihm zu schwachen Inhalten auch noch Werbung aufzwingt. Bin mal gespannt, ob das aufgeht.
This.
Und, was viel schlimmer ist, die Werbung größtenteils mit Trackern versehen. Viele Seiten setzen ja derzeit auf das "Pay or consent" Modell, sprich zahle (zuviel) Geld oder mit deinen Daten. Noch dazu die ganzen dark patterns, die es viel einfacher machen, das Ganze abzunicken als abzulehnen… Widerlich sowas. Ich gehe aber mal davon aus, wenn die zuständigen Behörden endlich mal ihren Hintern hochbekommen, das Ganze einkassiert wird.
Ich verstehe den BGH auch nicht, oder der BGH versteht das mit dem Internet nicht. Axel Springer und co sind nicht die Urheber der Werbung, sie verweisen in ihrem Code doch nur auf die Werbung die dann in einem Banner o.ä. dargestellt wird. D.h. wenn man das Laden der Werbung verhindert, ändert man nichts vom geistigem Eigentum von Axel Springer. Anders würde es aussehen, wenn die Werbung im Code/auf dem eigenen Server eingebettet wäre, wie ein Bild o.ä. dann würde das auch nicht blockiert werden.