Stellt Euch vor: Ihr freut Euch über sonnenklare Stromrechnungen, doch am Horizont lauert plötzlich eine neue Vorschrift, die genau das alles infrage stellt. Während Ihr Euch noch an der eigenen Solarenergie wärmt, könnten neue Regeln die Spielregeln ruckartig ändern – ob das wirklich so gravierend ist und was aktuell passiert, nehmen wir für Euch unter die Lupe.
Normen-Alarm: Warum soll das Balkonkraftwerk plötzlich zum Problemfall werden?
Solange die Sonne scheint, sorgen Balkonkraftwerke für spontane Glücksmomente beim Blick auf die Stromrechnung. In rasantem Tempo haben mittlerweile über eine Million Haushalte in Deutschland ihre Mini-PV-Anlage am Netz. Nach dem grünen Licht durchs Solarpaket I schien der Siegeszug nicht mehr zu bremsen. Doch jetzt mischt sich ein internationaler Akteur ein: Die Internationale Elektrotechnische Kommission will mit der Norm IEC 60364‑7‑751 künftig einen eigenen Fahrplan vorgeben. Kurz gesagt: Steckerfertige Solaranlagen könnten in Zukunft nur noch mit aufwendiger und teurer Extraleitung installiert werden. Klingt im ersten Moment wie ein plötzlicher Stau auf der Energiewende – ob es wirklich krachen muss, erfahrt Ihr in den nächsten Abschnitten.
Steckdosen-Solar: Einfach war gestern?
Wer heute ein Balkonkraftwerk betreibt, steckt es zumeist einfach in die haushaltsübliche Steckdose ein. Das Geheimnis? Die Begrenzung auf 800 Watt Einspeiseleistung sorgt dafür, dass Eure Stromleitungen sich daran nicht stören. Somit könnt Ihr die Steckersolargeräte verwenden ohne zusätzliche Technologie dafür zu installieren. Eben das sollte genau der Sinn hinter der viel diskutierten 800-Watt-Grenze sein, die aus den ursprünglichen 600 Watt hervorging.
Doch die neue IEC-Norm will Schluss machen mit Plug-and-Play-Komfort: Künftig soll nur noch eine separate Zuleitung zulässig sein. Damit würde sich der Einbau nicht nur merklich verteuern – auch der Kampf um freie Elektrikertermine ginge wieder los. Einen Sommer lang auf den Anschluss warten und mehrere hundert Euro mehr zahlen? Da wird selbst der sonnigste Entdecker plötzlich schnäppchenmüde. Besonders kritisch: Mieter könnten wieder auf die Zustimmung des Eigentümers angewiesen sein, falls neue Kabel in die Wände müssen. Der schnell installierte Solarbonus könnte wieder zum Geduldspiel werden. Alle Verbesserungen des Solarpaket I, das allen den Zugang zur Energiewende ermöglichen wollte, wäre hinfällig.
Branchen-Protest: Lässt sich der Solarsprint noch stoppen?
Gute Nachricht für alle, die gerade schweißgebadet zur Steckdose blicken: Noch ist die Norm nicht verabschiedet. Eine Fülle aus Branchenverbänden, Herstellern und bekannten YouTubern hat sich bereits klar positioniert – mit einer öffentlichen Stellungnahme gegen den Normen-Entwurf. Denn während die IEC neue Schranken plant, arbeitet der Verband der Elektrotechnik (VDE) fleißig an einer eigenen Anpassung, die Plug-and-Play-Lösungen beibehalten könnte. Das Ziel: Die VDE-Norm 0126-95, die heimische Steckdosen weiterhin als Solarlieferanten erlauben soll, ist längst im Entwurfsverfahren und könnte bis Jahresende Realität werden. Es brodelt also gewaltig hinter den Kulissen – und Eure Meinung zählt mehr denn je.
Rechtlicher Ausblick: Was kommt auf Euch zu?
Noch besteht kein Grund, Eure Mini-Solaranlage zum Altmetall zu bestellen. Selbst wenn die IEC-Norm verabschiedet wird, gilt sie nicht automatisch in Deutschland. Doch sie könnte Einfluss auf kommende Anpassungen in deutschen Regelwerken nehmen. Besonders spannend bleibt deshalb das Rennen um die finale Fassung der VDE-Norm. Nur mit klaren, praxistauglichen Regeln kann der jetzige Schwung erhalten bleiben. Das betrifft übrigens auch zugehörige Speichersysteme, die bislang noch ein graues Regelungsfeld sind. Ob Ihr künftig weiter so sorglos in die Steckdose investieren könnt, klärt sich voraussichtlich zum Jahresende. Solange heißt es: Augen offen halten und gemeinsam mit Eurer Stimme die Energiezukunft mitgestalten!
Selbst wenn die neue IEC-Norm in Deutschland verbindlich würde, würden bestehende Anlagen nicht ohnehin Bestandsschutz genießen?
Normverschärfungen gibt es öfter, aber deshalb muss nach einer älteren Norm installierte Technik normalerweise nicht automatisch nachgerüstet oder stillgelegt werden.
Die Balkonkraftwerke wurden im Vertrauen auf Norm- und Gesetzeskonformität angeschafft und installiert und sollten deshalb auch weiterbetrieben werden dürfen, falls eine neue Norm höhere Anforderungen stellt. Diese würde dann nur für neu zu installierende Anlagen Gültigkeit haben, eventuell allerdings auch für solche, die nachträglich verändert würden, also z.B. mit einem Speicher ausgestattet würden.
Dass die beschriebene Normverschärfung zumindest in Deutschland eine "Überregulierung" darstellen würde, die im Sinn der Energiewende eher kontraproduktiv wäre, zeigt sich an hunderttausenden Balkonkraftwerken die überwiegend problemlos und ohne schwerwiegende Sicherheitsvorfälle arbeiten.