Während selbstfahrende Autos vielerorts längst zum Stadtbild gehören – zum Beispiel in San Francisco, wo Taxis der Automatisierungsstufe 4 im Pilotbetrieb unterwegs sind –, wird in Deutschland ein anderes Konzept Realität. Ab dem 1. Dezember 2025 könnten in vielen Ortschaften Fahrzeuge unterwegs sein, die ganz ohne Fahrer auskommen. Zumindest auf den ersten Blick. Denn die neuen Fahrzeuge sind nicht vollständig autonom unterwegs, sondern werden ferngesteuert.
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Verkehrsministerium gibt grünes Licht
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) stellte am Dienstag seine neue Straßenverkehr-Fernlenk-Verordnung (StVFernLV) vor. Damit wird erstmals ein rechtlicher Rahmen geschaffen, der den Betrieb von ferngesteuerten Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr ausdrücklich gestattet. Diese Fahrzeuge werden nicht vor Ort gesteuert, sondern aus der Ferne – von Operatoren. Im Inneren befindet sich also niemand, außer gegebenenfalls Passagieren.
„In einer fünfjährigen Erprobungsphase ermöglichen wir Innovation, ohne Sicherheit und Verantwortung aus dem Blick zu verlieren“, erklärt Christian Hirte vom Bundesministerium für Verkehr. Die Verordnung ermögliche neue Mobilitätskonzepte und lege den Grundstein für eine dauerhafte gesetzliche Regelung. Dabei könnte das neue Konzept zahlreiche Vorteile mit sich bringen.
Geplant ist, dass ferngesteuerte Fahrzeuge auch als Ergänzung zu autonomen Systemen genutzt werden. In schwierigen Verkehrssituationen könnten geschulte Personen dann die Kontrolle übernehmen. Zudem eröffnet Fernsteuerung Potenzial im Carsharing-Bereich – etwa wenn ein Fahrzeug aus der Ferne zum nächsten Nutzer gelenkt wird. Ebenso ist ein Einsatz im öffentlichen Personenverkehr denkbar; hier als Taxi oder Bus. Auch Lieferdienste, Logistikunternehmen und der Güterverkehr sollen profitieren. Ziel: effizientere Abläufe.
Klare Regeln und strenge Vorgaben
Fahrzeuge, die per Fernsteuerung betrieben werden, dürfen ausschließlich in eigens genehmigten Zonen unterwegs sein. Dabei kann es sich sowohl um abgeschlossene Werksareale als auch um Bereiche im öffentlichen Raum handeln. Eine Nutzung ist zudem nur erlaubt, wenn sowohl das jeweilige Fahrzeug als auch der Einsatzort vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) genehmigt wurden.
Auch wenn die Verordnung offiziell erst ab dem 1. Dezember 2025 greift, sind erste Tests bereits gestartet. Laut Angaben von Auto Motor Sport wird in Bonn etwa ein elektrisch betriebener, ferngesteuerter Shuttle der Firma MIRA in Zusammenarbeit mit der Deutschen Telekom erprobt. In Hamburg wiederum testet das Start-up Vay ein Carsharing-Modell, bei dem die Autos remote gesteuert zum Kunden gebracht werden. Die neue Verordnung soll solchen Projekten einen verlässlichen rechtlichen Rahmen geben – zunächst befristet bis Ende 2030.
Ob das Konzept sich durchsetzen wird, bezweifle ich dann doch, im Gegensatz zu echten autonomen Fahrzeugen. Vor allem bei Bussen dürfte es mehr Nachteile als Vorteile geben.
Währen man nach wie vor einen Fahrer braucht, der zudem vermutlich noch für die Fernbedienungsfahrten speziell geschult sein muss, der bezahlt sein will und u.U. schwer zu finden ist, gewinnt man nur ein bisschen Flexibilität bei dessen Einsatz. Er kann nach Beendigung den Bus irgendwo abstellen und den nächsten gleich übernehmen.
Dafür braucht man aber erstmal Busse, die überhaupt fernsteuerbar sind. Hochqualitative Kameras für vorwärts und rückwärts Sicht auch bei Nacht und Nebel, Überwachung des Fahrgastraumes und der Ein- und Austiegsbereiche. Fernwirktechnik für Lenkung, Bremsen und Gas, die Betätigung der Türen und Scheibenwischer und die Möglichkeit Duchsagen zu tätigen. Das alles über eine breitbandige, latenzarme und hochzuverlässige Funkverbindung. Und wenn die dann ädoch mal gestört ist? Vielleicht sogar durch böswillige Hacker? Anders als ein autonomes Fahrzeug ist ein ferngesteuertes Fahrzeug dann blind und gelähmt. Eigentlich kann es dann nur noch sofort automatisch stoppen und stellt bestenfalls ein Verkehrshindernis dar, bis die Funkverbindung wieder steht. Diese Busse dürften nicht gerade kostengünstig in der Herstellung oder Umrüstung sein, ein Fahrer wird doch gebraucht, steht aber nicht im Bus zur Verfügung um Tickets zu verkaufen, für Ordnung zu sorgen und älteren oder behinderten Fahrgästen beim Ein- und Aussteigen zu helfen oder bei medizinischen Notfällen im Bus Hilfe zu holen. Also wo ist, von einer etwas höheren Flexibilität und dem futuristischem Image einer vermeintlichen Modernität abgesehen, der Vorteil?
Ebenso sehe ich es im Carsharing und Mietwagenbereich. Gut, dass die Autos dem Kunden vor die Tür gefahren werden können, hat schon was. Unter Umständen können sogar Kunden chauffiert werden, die selber gar nicht fahren können oder dürfen, z.B. Kinder.
Aber nur dafür statt Autos ab Werk kaufen zu können, dieser ganze Aufwand?
Ich vermute, es wird ein paar Pilotprojekte in geschützten Bereichen geben, in Industriebetrieben, See- und Flughäfen, im Universitätsbereich, für die aber auch schon existierende autonome Fahrzeuge sicher genug sind und noch futuristischer und prestigeträchtiger. Im Übrigen wird aber das Ganze eine Idee bleiben, die daran scheitern wird, dass sie wenige margiale Vorteile sehr teuer erkauft.