Sony Xperia Z3 — Displayschaden, Garantie /Gewährleistung?

  • Antworten:8
Xulrich Ohlm
  • Forum-Beiträge: 19

12.07.2015, 15:48:14 via App

Hallo...
Wollte mal eure Meinung hören...
Habe ein z3 per ebay Kleinanzeigen gekauft... Neu, ovp mit Rechnung, noch nie benutzt... Das handy ist von -1 und 1...

Bis vorgestern lief mein handy ohne Probleme...
Akku war leer gegangen... Habsvangestöpselt ans Ladegerät, machs an, plötzlich sehe ich einen roten "touch" der immer stärker wird... Es sieht so aus, als ob das handy sich auflöst... (display)
Ohne das es mir runtergefallen ist oder sonstiges, ist das ein Garantiefall?
Es sind KEINE beschädigungen auf dem Display, geschweige am handy, keine Kratzer, keine nichts, es ist erst 5 tage alt...

Ich weiss ihr seid keine hellseher, werde es auch einschicken, aber was denkt ihr, Garantie fall oder stempeln die das als "eigenverschuldn ab", obwohl es wirklich nicht mein verschulden ist... Und könnte man evt klagen dagegen?

Muss aber dazu sagen, seid dem ersten tag, wo ich es benutze, wird es sehr heiss, Temperaturen bis zu 80 grad (innerhalb 15 min) laut der app cpu-z...
Kann es durch die hitze sein?
Lg

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

12.07.2015, 16:46:26 via App

Was ist denn ein "roter Touch"?

Von wem gekauft? Händler? Privat?

Wann gekauft?

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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Xulrich Ohlm
  • Forum-Beiträge: 19

12.07.2015, 16:57:31 via App

Gekauft vor 7 tagen jetzt... Von privat, allerdings orginal verpackt (also mit siegel) und rechnung...
Mit roten touch meine ich, das wenn schwarzer Hintergrund ein roter punkt aufleuchtet (Durchmesser ca 4 cm)... Störrt/nervt nur bei dunklem bildschirm... Kommt aber von "innen"...

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Xulrich Ohlm
  • Forum-Beiträge: 19

12.07.2015, 17:01:55 via App

Vergleichbar mit...
Du nimmst ein schwarzes stück stoff, und hälst es überveine 4cm (durchmesser) rote Taschenlampe und machst sie an... Das was man durchschimmern sieht, ist der "rote" punkt auf dem display...

Bei hellen Hintergründen sieht man es nicht...
Ich denke, das bei den schwarzen bildpunkten vom lcd screen innerlich defekt ist...

Könnte es rein theoretisch mir angelastet werden, obwohl äusserlich keine Schäden zu sehen sind?
Lg

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

12.07.2015, 18:13:10 via App

Hat der Verkäufer Gewährleistung explizit ausgeschlossen?

Falls nein, Gewährleistungsanspruch anmelden - Nachbesserung oder Wandlung.

Ob Du neben einer etwaigen Gewährleistung auch Garantieanspruch hast, kann Dir nur der Hersteller sagen. Gewährleistung ist aber erstmal der wichtigere Ansatz.

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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Xulrich Ohlm
  • Forum-Beiträge: 19

12.07.2015, 18:51:45 via App

Das war ein privater verkäufer... Kein händler ect...
Normalerweise muss doch sony haften oder? Weil es ja ein"produktfehler" ist...

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

12.07.2015, 18:57:40 via App

Xulrich Ohlm

Das war ein privater verkäufer... Kein händler ect...
Normalerweise muss doch sony haften oder? Weil es ja ein"produktfehler" ist...

Auch private Verkäufer sind zur Gewährleistung verpflichtet, wenn sie dies nicht explizit ausgeschlossen haben.

Sony muss erstmal gar nichts. Sie können eine Garantie aussprechen. Wie diese aussieht und für wen sie gilt, können sie definieren, wie sie lustig sind.

Viel wichtiger ist die gesetzliche Gewährleistung. Da ist aber nicht der Hersteller, sondern der Verkäufer Dein Adressat.

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 523

12.07.2015, 19:10:31 via Website

Selbst private Verkäufer können die Gewährleistung nicht komplett ausschließen. Ein Satz wie "Es handelt sich um einen privaten Verkauf und daher ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen" ist unwirksam. Hinzu kommt, was der Verkäufer in die Anzeige geschrieben hat. War dort nämlich von "voll funktionstüchtig" die Rede, hat er dafür eine Garantie übernommen.

Das sind aber Spitzfindigkeiten. Nimm Kontakt zu ihm auf, und bitte ihn, die Gewährleistung über ihn abzuwickeln.

Die Gewährleistung greift nämlich nur zwischen 1 und 1 und Deinem Verkäufer. Zwischen 1 und 1 und Dir besteht kein Vertrag. Also muss 1 und 1 Dir gar nichts gewährleisten.

— geändert am 12.07.2015, 19:15:43

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

12.07.2015, 19:31:44 via App

Android Anwender

Die Gewährleistung greift nämlich nur zwischen 1 und 1 und Deinem Verkäufer. Zwischen 1 und 1 und Dir besteht kein Vertrag. Also muss 1 und 1 Dir gar nichts gewährleisten.

Mit 1und1 hat der aktuelle Eigentümer tatsächlich nichts zu tun.

Ansonsten greift die Gewährleistung für den jetzigen Eigentümer nur zwischen ihm und dem privaten Verkäufer.

Deshalb auch mein Hinweis, die Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer durchzusetzen. Was dieser wiederum anschließend macht, wäre mir persönlich völlig gleichgültig.

Herzliche Grüße

Carsten

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