Becks R
ah ein ganz schlauer....der nicht weiss dass er auch mit root weiterhin gewährleistungansprüche hat (EU Richtlinie 1999/44/CE).
abgesehen davon wäre mir es 600€ wert die volle kontrolle über meine daten zu haben.
Jein. Gewährleistung bleibt nur bestehen, wenn ein gewisser schaden eindeutig nicht von der geänderten Software rührt (wenn man ein Hardware Fehler hat ist die Software natürlich nicht schuld).
Wenn jedoch etwas mit der Software nicht stimmt (nehmen wir mal an, nach rooten geht irgendwann WLAN nicht mehr oder das System läuft anderweitig unrund wie ständige reboots, Aufhänger oder im schlimmsten Fall brick) erlischt die Gewährleistung.
Und da oft nicht hundertprozentig gesagt werden kann, ob ein Fehler wirklich rein von der Hardware defekt ist oder nicht doch Software seitig was im argen liegt (ist jetzt der Akku wirklich physisch kaputt oder eher durch von der Software herbeigerufene Fehler wie falsche wakelocks etc? Was durchaus den Akku schneller altern lassen kann und im Grunde eben doch auch von der Software kommen kann. Oder das man durch übertakten zb (was mit root ja möglich ist) auch Prozessor etc schädigen kann ist auch so eine Sache, wo ein vermuteten Hardware defekt von der geänderten Software kommt).
Und da nach 6 Monaten die beweislast umdreht, wird es für den Verbraucher schwer, solche Defekte EINDEUTIG der Hardware anzukreiden.
Auch wenn diese Richtlinie besteht, heisst das no h lange nicht, das man weiterhin volle gewährleistungansprüche erheben kann. Das darf man bei aller Freude nicht vergessen.
— geändert am 15.05.2013, 17:55:28
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