Ich brauche kein Eigentum an einem Handy, um es zu verkaufen. Fehlendes Eigentum ist kein Hindernis. Mit dem fehlenden Eigentum gibt es aber eventuell weitere Folgen.
Deinen Eigentumsvorbehalt kannst Du höchstwahrscheinlich komplett knicken, weil der Händler das Geld von einer Bank bekommen hat, die er lediglich vermittelt hat. Der hat das nur auf seinen Vertragsvordrucken, weil er nicht nur an Privatpersonen verkauft, sondern auch in großem Stil an Firmen, die wiederum auf Rechnung zahlen.
Eine Bank fordert bei Handys keinen Eigentumsvorbehalt, sondern Sicherheiten in Form von Wohnsitznachweis, Einkommensnachweisen und Schufaauskunft. An einem gebrauchten Handy - sei es auch noch so jung - hat eine Bank kein Interesse. Das müsste sie erst zu Geld machen. Eventuelle Erlöse, die über die Schuldsumme und den Bankkosten hinaus gehen, sogar erstatten. Wahrscheinlicher ist aber ein Fehlbetrag, den sie einfordern müssten. Außerdem kann es ja während der Kreditlaufzeit kaputt gehen und eine Versicherung ist auch unüblich. Alles in allem ist es einfacher, das Geld einzufordern.
Und da sind wir nochmal beim Punkt, dass wir die Verträge nicht kennen. Also bleibt nur, Desiree die Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr Vorhaben reibungslos durchzuführen.
— geändert am 17.12.2015, 23:54:20