Allgemeine Geschäftsbedingungen Marketing

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1. Vertragspartner

Vertragspartner sind die nextpit GmbH, Strelitzer Str. 58, 10115 Berlin (nachfolgend „nextpit“ genannt) und ein Unternehmen bzw. ein Unternehmer im Sinne des § 14 deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), d.h. eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (nachfolgend „der Kunde“ genannt).

2. Geltungsbereich

2.1 Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen Marketing (nachfolgend „die AGB“ genannt) gelten für die Werbeleistungen von nextpit im Rahmen der Webseiten von nextpit und der Webseiten und Apps von Kooperationspartnern, dem nextpit App Center und der nextpit AndroidPIT App, diese abrufbar über mobile Endgeräte auf Basis des Betriebssystems Google Android, iOS und Windows Phone (nachfolgend „die Werbeleistungen“ genannt). Von den Werbeleistungen sind insbesondere – aber nicht nur – folgende Leistungen umfasst: Öffentliche Zugänglichmachung von Werbung (nachfolgend „die Bewerbung“ genannt) für Applications des Kunden für mobile Endgeräte auf Basis des Betriebssystems Google Android, iOS, Windows Phone (nachfolgend „die Kunden-Apps“ genannt), Werbebanner, Mobile-Banner.

2.2 nextpit stellt den Kunden seine Werbeleistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB sowie der sogenannten Insertion Offer von nextpit zur Verfügung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur insoweit Vertragsbestandteil, als nextpit diesen ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn nextpit in Kenntnis der AGB des Kunden Leistungen, die Gegenstand dieses Vertrages sind, gegenüber dem Kunden vorbehaltlos erbringt. Im Einzelfall mit dem Kunden getroffene individuelle Vereinbarungen – hierzu zählen neben der Insertion Offer, auch individuelle Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen – gehen diesen AGB vor. Für den Inhalt derartiger individueller Vereinbarungen ist der entsprechende schriftliche Vertragstext bzw. die schriftliche Bestätigung von nextpit maßgebend.

2.3 Nach Vertragsschluss vom Kunden abzugebende, rechtserhebliche Erklärungen oder Anzeigen, wie etwa das Setzen von Fristen oder die Erklärung der Kündigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Textform (Email an advertise@nextpit.de genügt).

2.4 Werden in diesen AGB gesetzliche Vorschriften aufgeführt, dienen diese lediglich als Hinweise auf die jeweilige gesetzliche Regelung und haben nur klarstellende Wirkung. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften auch ohne einen solchen Hinweis / Klarstellung, wenn diese in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

3. Vertragsschluss

3.1 Sämtliche Angebote von nextpit, insbesondere die sogenannten Insertion Offers, sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.

3.2 Mit Rücksendung der unterzeichneten Insertion Offer gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss des entsprechenden Vertrages mit nextpit ab. Erst durch schriftliche Annahme oder Annahme per Email dieses Angebots durch nextpit (nachfolgend „die Auftragsbestätigung“ genannt) kommt ein Vertrag zustande. Die Annahme des Angebots durch nextpit hat innerhalb von 7 Tagen nach Eingang des Angebots bei nextpit zu erfolgen. Danach ist der Kunde nicht mehr an sein Angebot gebunden.

4. Leistungen von nextpit

4.1 Die von nextpit gegenüber dem Kunden zu erbringende Werbeleistung ergibt sich aus der von nextpit bestätigten Insertion Offer. Sofern in der bestätigten Insertion Offer nicht ausdrücklich von nextpit erklärt, hat der Kunde keinen Anspruch auf eine bestimmte Platzierung der Werbung bzw. der Kunden-App.

4.2 nextpit ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.

4.3 nextpit ist im Rahmen des für den Kunden zumutbaren berechtigt, den Termin zur Durchführung einer Werbeleistung einseitig zu verschieben, soweit rechtliche Bedenken gegen die Durchführung bestehen oder die Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen auf Seiten von nextpit zum vereinbarten Termin nicht möglich ist. nextpit wird den Kunden über etwaige Verschiebungen unverzüglich informieren und im Rahmen der Neuterminierung die nextpit bekannten Interessen des Kunden berücksichtigen, soweit dies für nextpit möglich und zumutbar ist.

4.4 nextpit behält sich grundsätzlich vor, Werbeleistungen für Wettbewerber von nextpit und mit nextpit verbundenen Unternehmen abzulehnen. Soweit nextpit von diesen Ablehnungsgründen erst nach Vertragsschluss erfährt oder selbst nach Vertragsschluss in Wettbewerb zum Kunden tritt, ist nextpit berechtigt, den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen. Der Zahlungsanspruch von nextpit auf die noch nicht erbrachten Werbeleistungen entfällt in diesem Falle. Bereits geleistete Zahlungen des Kunden sind anteilig zu erstatten. Weitergehende Ansprüche des Kunden aufgrund der außerordentlichen Kündigung in diesem Falle bestehen nicht.

4.5 nextpit ist berechtigt, Werbeleistungen auch für Wettbewerber des Kunden zu erbringen.

4.6 nextpit ist berechtigt, die Bruttoumsätze, die mit dem Kunden erzielt werden, zur Veröffentlichung an Unternehmen, die vom Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V. (BVDW) oder vergleichbaren Verbänden zwecks Erstellung von Marktstatistiken beauftragt wurden, weiterzuleiten.

4.7 nextpit hat das Recht, seine Forderungen gegen den Kunden an einen Dritten abzutreten.

5. Bewerbung von Kunden-Apps

5.1 Bei der Bewerbung von Kunden-Apps stellt nextpit dem Kunden für die Dauer der Vertragslaufzeit eine Vermarktungs- / Werbefläche für den Vertrieb der Kunden-Apps durch den Kunden zur Verfügung. Darüber hinaus stellt nextpit dem Kunden für die Dauer der Vertragslaufzeit entsprechenden Speicherplatz für die Datei der Kunden-App auf einem nextpit-Server (Server von nextpit oder von einem von nextpit beauftragten Dritten) zum Zwecke der Bereitstellung der Kunden-App zum Download für Nutzer zur Verfügung.

5.2 Für den Vertrieb/die Vermarktung der Kunden-App ist allein der Kunde verantwortlich. Der Kunde ist alleiniger Vertragspartner des die Kunden-App erwerbenden Nutzers sowohl hinsichtlich des Erwerbs als auch hinsichtlich der Nutzung der Kunden-App. Der Kunde stellt nextpit von allen Ansprüchen des Nutzers im Zusammenhang mit Vermarktung, Erwerb und Nutzung der Kunden-App – einschließlich der Kosten der erforderlichen Rechtsverteidigung – frei. Die gilt nicht, soweit in Person des Kunden keinerlei Verschulden vorliegt.

5.3 Sofern die Parteien für die Bewerbung von Kunden-Apps eine Vergütung von nextpit auf Basis einer „Cost-per-Download“-Abrechnung vereinbart haben, fällt die vereinbarte Vergütung grundsätzlich immer dann an, wenn die Kunden-App von einem Nutzer über den nextpit-Server gedownloadet wird. Bei einer vereinbarten „Cost-per-Installation“-Abrechnung fällt die Vergütung für jede (Erst-)Installation einer Kunden-App an, die über den nextpit-Server vom Nutzer gedownloadet wurde.

5.4 Sofern die Parteien bei der Bewerbung von Kunden-Apps als Bezugsgröße für das Auftragsvolumen eine bestimmte Menge an Einheiten der Kunden-Apps, die über den nextpit-Server von Nutzern – entgeltlich oder unentgeltlich – erworben werden sollen (nachfolgend „das Kunden-App-Kontingent“ genannt), für einen definierten Zeitraum (nachfolgend „der Bezugszeitraum“ genannt) festlegen, bedeutet dies, dass der vereinbarte Mengenwert von beiden Parteien als realistische aber unverbindliche Menge an absetzbaren Einheiten der Kunden-App im Bezugszeitraum angesehen wird. Das Kunden-App-Kontingent dient als Kalkulationsgrundlage für das vom Kunden für die Werbeleistung im Bezugszeitraum insgesamt an nextpit zu entrichtende Entgelt. Eine Gewähr in dem Sinne, dass über die vertragsgemäße Bewerbung der Kunden-App das Kunden-App-Kontingent im Bezugszeitraum tatsächlich abgesetzt werden kann, übernimmt nextpit daher nicht.

6. Pflichten und Verantwortlichkeiten des Kunden

6.1 Sämtliche Materialien, die von nextpit im Rahmen der Werbeleistung zu verwenden sind – einschließlich der Kunden-Apps sowie der Inhalte, auf die mittels Links im Rahmen der Materialien verwiesen wird – (nachfolgend „die Materialien“ genannt), stellt der Kunde nextpit vollständig und - sofern und soweit nicht weiter spezifiziert vereinbart - in einer für die vertragsgemäße Verwendung geeigneten, insbesondere fehlerfreien, Beschaffenheit rechtzeitig, mindestens jedoch – soweit nicht abweichend vereinbart – 3 Tage vor dem Beginn der vertragsgemäßen Leistung durch nextpit zur Verfügung. Sofern und soweit der Kunde Materialien nicht rechtzeitig liefert oder andere für die Leistungserbringung durch nextpit erforderliche Mitwirkungshandlungen unterlässt, wird nextpit von seiner davon betroffenen Pflicht zur Leistung frei, nextpit hat in diesem Fall jedoch Anspruch auf die entsprechende vertragsgemäße Vergütung.

6.2 nextpit ist berechtigt, Materialien des Kunden zurückzuweisen, wenn diese nicht den vereinbarten technischen Spezifikationen entsprechen. Der Kunde hat dann die Möglichkeit, nextpit entsprechend nachgebesserte Materialien zur Verfügung zu stellen. Sofern den technischen Spezifikationen genügende Materialien nicht mindestens 3 Tage vor dem Beginn der vertragsgemäßen Leistung bei nextpit vorliegen, gilt Ziffer 6.1 entsprechend.

6.3 Der Kunde versichert und steht dafür ein, das seine Materialien die Anforderungen der nextpit Content-Policy, abrufbar unter www.nextpit.de/de/android/policy, erfüllen.

6.4 Der Kunde versichert und steht dafür ein, dass seine Materialien frei sind von Viren, Mal- oder Spyware, Trojanern oder ähnlichen Programmierungen, dass durch seine Materialien nicht unberechtigt auf Dienste oder Daten Dritter zugegriffen wird und dass seine Materialien den Bestand oder Betrieb des Datennetzes, der Einrichtungen oder Geräte und sonstiges Eigentum von nextpit, oder von Nutzern, die bestimmungsgemäß mit den Materialien in Berührung kommen, sowie von sonstigen Dritten nicht gefährden oder gar schädigen.

6.5 Der Kunde versichert und steht dafür ein, dass seine Materialien mit den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen in den Ländern, in denen Materialien bestimmungsgemäß eingesetzt, vertrieben oder sonst zugänglich gemacht werden, vereinbar sind und dass seine Materialien keine Rechte Dritter verletzen.

6.6 Der Kunde versichert und steht dafür ein, dass er im Zusammenhang mit der vertragsgegenständlichen Werbung bzw. der Vermarktung/dem Vertrieb der Kunden-Apps sowie im Rahmen der Nutzung und Anwendung der Kunden-Apps durch Dritte die jeweils anwendbaren gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einhält.

6.7 Der Kunde versichert und steht dafür ein, dass die Kunden-Apps mit etwaigen Produktbeschreibungen übereinstimmen. Darüber hinaus ist der Kunde verantwortlich für die richtige Darstellung/Angabe von Informationen und Inhalten im Rahmen seiner Materialien sowie für die Bereitstellung der im Zusammenhang mit den Materialien, insbesondere im Zusammenhang mit Erwerb und Nutzung der Kunden-Apps, erforderlichen Informationen.

6.8 Sofern der Kunde im Rahmen seiner Materialien, insbesondere im Rahmen der Kunden-Apps, Inhalte Dritter hostet, wird er geeignete Verfahren und Richtlinien vorhalten, um Inhalte, die gegen diese AGB, insbesondere die nextpit-Content-Policy, sowie gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder Rechte Dritter verletzen, von seinem Dienst zu entfernen, soweit er hierzu nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet ist.

6.9 Der Kunde versichert und steht dafür ein, dass seine Materialien nicht pornographisch, gewaltverherrlichend, volksverhetzend, beleidigend oder verunglimpfend sind und nicht zu Straftaten aufrufen.

6.10 Der Kunde ist allein verantwortlich für seine Materialien. Verstößt der Kunde gegen seine Verpflichtungen aus den vorstehenden Ziffern 6.1 bis 6.9 haftet der Kunde gegenüber nextpit für alle Schäden, die nextpit aufgrund dieser Pflichtverletzungen entstehen und stellt nextpit gegenüber allen Ansprüchen Dritter – einschließlich den Kosten der erforderlichen Rechtsverteidigung – im Zusammenhang mit einer Verletzung seiner Pflichten frei. Die gilt nicht, soweit der Kunde die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

6.11 Darüber hinaus haftet der Kunde gegenüber nextpit für alle Schäden, die nextpit aufgrund eines sonstigen Verstoßes des Kunden gegen diese AGB entstehen und stellt nextpit gegenüber allen Ansprüchen Dritter – einschließlich den Kosten der erforderlichen Rechtsverteidigung – im Zusammenhang mit einer Verletzung seiner Pflichten frei. Die gilt nicht, soweit der Kunde die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

7. Preise, Bezahlung und Abrechnung

7.1 Für die Werbeleistungen von nextpit gelten die jeweils in der von nextpit bestätigten Insertion Offer ausgewiesenen Entgelte zzgl. der ebenfalls jeweils dort ausgewiesenen Umsatzsteuer.

7.2 Sofern die Parteien für die Werbeleistungen von nextpit eine Vergütung auf Basis einer „Cost-per-Download“-Abrechnung (nachfolgend „CPD“ genannt) vereinbart haben, fällt die vereinbarte Vergütung grundsätzlich immer dann an, wenn die Kunden-App bzw. die jeweiligen sonstigen Materialien von einem Nutzer über den nextpit-Server gedownloadet werden. Bei einer vereinbarten „Cost-per-Installation“-Abrechnung (nachfolgend „CPI“ genannt) fällt die Vergütung für jede (Erst-) Installation einer Kunden-App oder der sonstigen Materialien an, die über den nextpit-Server vom Nutzer gedownloadet wurden. Die entsprechenden abrechnungsrelevanten Downloads/ Installationen werden über den nextpit-Server getrackt und Grundlage der Abrechnung. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit, nextpit innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Abrechnung durch nextpit eigene Zahlen mit Nachweisen über die abrechnungsrelevanten Downloads/ Installationen zur Prüfung vorzulegen. nextpit ist jedoch nicht verpflichtet, diese Zahlen zu akzeptieren.

7.3 Sofern die Parteien für die Werbeleistungen von nextpit eine Vergütung auf Basis einer „Cost-per-Click“-Abrechnung vereinbart haben, fällt die vereinbarte Vergütung für jeden Click des Nutzers auf das eingeblendete Werbematerial an. Bei einer vereinbarten „Cost-per-Mille“-Abrechnung fällt die vereinbarte Vergütung jeweils pro Einblendung des jeweiligen Werbematerials gegenüber Nutzern an. Die entsprechenden abrechnungsrelevanten Kontakte werden über die Ad-Server Technik „DFP“ von Google durch nextpit getrackt und Grundlage der Abrechnung. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit, nextpit innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Abrechnung durch nextpit eigene Zahlen mit Nachweisen über die abrechnungsrelevanten Kontakte vorzulegen. nextpit ist jedoch nicht verpflichtet, diese Zahlen zu akzeptieren.

7.4 Sofern im Rahmen der Bewerbung von Kunden-Apps ein Kunden-App-Kontingent für einen definierten Bezugszeitraum gemäß vorstehender Ziffer 5.4 festgelegt wurde und die Menge an Kunden-App-Einheiten vor Ablauf des Bezugszeitraums erreicht ist, d.h. die entsprechende Anzahl von Kunden-Apps vor dem Enddatum des Bezugszeitraums bei Abrechnungsverfahren CPD über den nextpit-Server gedownloadet wurden bzw. bei Abrechnungsverfahren CPI über den nextpit-Server von Nutzern installiert wurden, fällt für jeden weiteren – über die vereinbarte Anzahl hinausgehenden –Download bzw. jede weitere Installation der betreffenden Kunden-App im Bezugszeitraum keine weitere Vergütung an. Bei Unterschreitung der Anzahl der im Kunden-App-Kontingent festgelegten Downloads bzw. Installationen sind jeweils nur die gemäß Abrechnungsverfahren CPD oder CPI anfallenden Entgelte zu entrichten.

7.5 nextpit erstellt über die vom Kunden zu entrichtenden Entgelte eine monatliche Abrechnung unter Auflistung der abrechnungsrelevanten Daten (Clicks / Downloads / Impressions / Installationen). Diese Abrechnung erhält der Kunde jeweils innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf des jeweils abzurechnenden Monats schriftlich per Post. Auf Wunsch des Kunden ist ein Versand per Email möglich. Der Kunde ist verpflichtet, den sich aus der jeweiligen Abrechnung ergebenden Entgeltbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum an nextpit auf das hierfür gesondert bekannt gegebene Konto zu überweisen. Mit Ablauf der 30 Tage gerät der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Mahnung durch nextpit bedarf. Gerät der Kunde mit der Zahlung der Entgelte in Verzug, so ist nextpit berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 (in Worten: acht) % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz im Sinne des § 247 Abs. 1 BGB zu verlangen. Ist der Kunde im Zahlungsverzug mit einer Forderung, so können alle übrigen Forderungen gegen den Kunden fällig gestellt werden. Darüber hinaus ist nextpit im Falle des Verzuges berechtigt, die weitere Ausführung laufender Aufträge bis zur Behebung des Verzuges auszusetzen und für die weitere Ausführung des Auftrages die Zahlung der dafür vereinbarten Entgelte im Voraus zu verlangen.

7.6 Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenforderungen zulässig.

7.7 Kunden, die erstmalig Werbeleistungen bei nextpit beauftragen, verpflichten sich, 50% des Entgelts gemäß Ziffer 7.1 bei Vertragsabschluss – in jedem Fall jedoch vor vertragsgemäßem Beginn der Durchführung der beauftragten Werbeleistung – an nextpit zu leisten.

7.8 Im Falle der Rückbuchung von Überweisungen des Kunden erhebt nextpit für jede Rückbuchung neben den anfallenden Bankspesen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,00. Der Kunde hat das Recht, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.

7.9 nextpit ist bei berechtigten Zweifeln an den abrechnungsrelevanten Zahlen des Kunden (vgl. hierzu die Regelungen unter Ziffern 7.2 und 7.3) – ansonsten einmal jährlich – berechtigt, die für die Abrechnung der vertragsgemäßen Vergütung maßgeblichen Unterlagen und Bücher des Kunden zu den üblichen Geschäftszeiten durch einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten überprüfen zu lassen. Eine solche Überprüfung ist mit einer Frist von 5 Werktagen vorher anzukündigen. Die Kosten einer solchen Untersuchung trägt nextpit, es sei denn, die Überprüfung ergibt eine Abweichung zu Ungunsten von nextpit von mehr als 3 %. In diesem Fall sind die Kosten vom Kunden zu tragen. Dieses Recht seitens nextpit gilt 5 Kalenderjahre über das Laufzeitende dieses Vertrags hinaus.

8. Verfügbarkeit

Die Verfügbarkeit der nextpit-Server und Dienste, insbesondere der vermarkteten Werbeflächen, beträgt abzgl. der Zeiten geplanter Nichtverfügbarkeit (zu Zwecken der Wartung, Pflege des Systems, Datensicherung und anderer Arbeiten) mindestens 99 % pro Jahr. Zur verfügbaren Nutzung (Verfügbarkeit gegeben) zählen auch die Zeiträume

  • während Störungen oder sonstigen Ereignissen, die nicht von nextpit oder seiner Erfüllungsgehilfen (mit-)verursacht sind;
  • unerheblicher Minderung der Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch.

9. Rechteeinräumung

9.1 Der Kunde räumt nextpit für die Dauer dieses Vertrages die nicht ausschließlichen, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Rechte an den Materialien zur Durchführung der vertragsgemäßen Werbeleistungen ein, wobei nextpit das Recht hat, diese Rechte – soweit zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich – an Dritte unterzulizenzieren.

9.2 Von der Rechteeinräumung gemäß Ziffer 9.1 sind insbesondere – aber nicht nur – folgende Rechte umfasst:
Die nicht ausschließlichen, räumlich und inhaltlich unbeschränkten, unterlizenzierbaren Rechte an den Materialien

  • zur Vervielfältigung und Verbreitung zum Zwecke der Durchführung der vertragsgemäßen Werbeleistung;
  • zur öffentlichen Zugänglichmachung (einschließlich des Rechts zur Bereithaltung zum elektronischen Download);
  • zum bestimmungsgemäßen Gebrauch bzw. zur Ausführung der Materialien (soweit eine Ausführung technisch vorgesehen ist).

9.3 Der Kunde räumt nextpit für die Dauer dieses Vertrages die nicht ausschließlichen, räumlich unbeschränkten und unterlizenzierbaren Rechte zur Verwendung der Marken, Unternehmenskennzeichen oder sonstigen Kennzeichen des Kunden sowie der Marken und sonstigen Kennzeichen des Kunden, mit denen die Kunden-Apps versehen sind, (alle zusammen nachfolgend „die Kundenzeichen“ genannt) zum Zwecke der Werbung für die und die Darstellung der Kunden-Apps ein.

9.4 Der Kunde stimmt der Unterlizenzierung der Rechte gemäß Ziffern 9.1 bis 9.3 zum Zwecke der Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen durch nextpit hiermit zu. Im Übrigen sind sich die Parteien einig, dass es einer weiteren Zustimmung des Kunden in jedem einzelnen Fall der Unterlizenzierung nicht bedarf.

10. Verwendbarkeit und Kennzeichnung der Materialien und Kundenzeichen

10.1 Der Kunde versichert und steht dafür ein,

  • dass er allein zur vertragsgemäßen Verwendung der Materialien und zur vertragsgemäßen Nutzung der Kundenzeichen berechtigt ist, insbesondere, dass er allein über die gemäß vorstehenden Ziffern 9.1 – 9.3 eingeräumten Rechte uneingeschränkt und frei von Rechten Dritter verfügen kann, und dass er bisher weder ganz noch teilweise eine den Rechtseinräumungen dieses Vertrages entgegenstehende getroffen hat oder treffen wird;
  • dass die Materialien und Kundezeichen zur vertragsgemäßen Verwendung geeignet sind, insbesondere, dass die vertragsgemäße Verwendung der Materialien sowie die vertragsgemäße Nutzung der Kundenzeichen in den Ländern, in denen sie vertragsgemäß eingesetzt werden sollen, nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen und hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden;
  • dass er berechtigt ist, die im Rahmen der Materialien gesetzten Links zu setzen.

10.2 Der Kunde stellt nextpit im Hinblick auf die Ziffer 10.1 von sämtlichen Ansprüchen Dritter – einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung – im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Verwendung der Materialien und der vertragsgemäßen Verwendung der Kundenzeichen frei. Die gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

10.3 Soweit die Materialien im Rahmen der vertragsgemäßen Verwendung nicht offensichtlich als Werbung erkennbar sind, ist nextpit nach eigenem Ermessen berechtigt, die Werbung als solche zu kennzeichnen.

11. Haftung von nextpit

11.1 Bei vorsätzlicher und grob fahrlässiger Pflichtverletzung haftet nextpit – gleich aus welchem Rechtsgrund – gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

11.2 Im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen haftet nextpit nur für Schäden aus der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Ersatzpflicht von nextpit auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

11.3 Die Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 11.2 gilt nicht, soweit es um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie um Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz geht, oder sofern ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen wurde.

11.4 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von nextpit.

12. Unterbrechung bzw. vorzeitige Beendigung der Werbung durch nextpit

12.1 Obwohl nextpit nicht dazu verpflichtet ist, die Materialien des Kunden zu prüfen oder zu überwachen, behält sich nextpit das Recht vor, die Werbeleistung zu unterbrechen bzw. zu beenden, wenn nextpit davon Kenntnis erlangt, dass die Materialien gegen gesetzlichen Bestimmungen, gegen Rechte Dritte oder gegen die Anforderungen der Ziffern 6.1 – 6.9 dieser AGB verstoßen oder wenn die Werbung vom Deutschen Werberat oder einer vergleichbaren Einrichtung beanstandet wird – es ist insoweit ausreichend, wenn nextpit einen begründeten Verdacht hat oder entsprechende Ansprüche von Dritten geltend gemacht werden.

12.2 nextpit wird den Kunden über eine Unterbrechung bzw. Beendigung gemäß Ziffer 12.1 unverzüglich informieren. Die Parteien werden sich dann über eine eventuelle Änderung der Materialien abstimmen. Durch die Änderung entstehende Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen. In jedem Fall hat nextpit bei vorzeitiger Beendigung bzw. Unterbrechung gemäß Ziffer 12.1 Anspruch auf die vertragsgemäße Vergütung.

13. Vertragsdauer und außerordentliche Kündigung

13.1 Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus der jeweiligen bestätigten Insertion Offer von nextpit.

13.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Beide Parteien sind danach berechtigt, diesen Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn Tatsachen gegeben sind, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen der Vertragsparteien die Fortsetzung des Vertrags nicht mehr zugemutet werden kann.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn

  • eine Partei ihren vertraglichen Pflichten auch nach schriftlicher Aufforderung durch die jeweils andere Partei nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachkommt. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Verpflichtung gemäß Ziffern 6.1 – 6.9.;
  • der Kunde seine Geschäfte einstellt oder auf Grund von Vermögensverfalls nicht mehr die Gewähr bietet, seine Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung erfüllen zu können.

13.3 Der Kunde kann die von ihm beauftragten Werbeleistungen nach Vertragsschluss wie folgt stornieren (den Vertrag kündigen):

  • Nach Vertragsschluss bis zum vereinbarten Beginn der Durchführung der Werbeleistung hat der Kunde im Falle der Stornierung der beauftragten Werbeleistung an nextpit 30 % der vereinbarten Netto-Gesamtvergütung zu zahlen;
  • Nach vereinbartem Beginn der Durchführung der Werbeleistung hat der Kunde im Falle der Stornierung der beauftragten Werbeleistung an nextpit 50 % der dann noch ausstehenden, nicht verbrauchten vereinbarten Netto-Gesamtvergütung zu zahlen. Die Vergütung für die erbrachten Werbeleistungen ist gegenüber nextpit voll zu zahlen.

Diese Zahlungen werden mit Stornierung fällig und sind innerhalb von 10 Tagen vom Kunden zu leisten. Die Stornierung durch den Kunden muss schriftlich erfolgen. Nach Eingang der Stornierung wird nextpit die Durchführung der Werbeleistungen unverzüglich einstellen.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Diese Vertragsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehung zwischen nextpit und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Bestimmungen des Internationalen Privatrechts.

14.2 Als Gerichtsstand wird Berlin vereinbart, wenn der Kunde Kaufmann ist, keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

14.3 Der Kunde hat alle Gebühren und Kosten und Auslagen zu tragen, die im Zusammenhang mit jeder gegen ihn rechtlich erfolgreichen Rechtsverfolgung außerhalb Deutschlands anfallen.

14.4 Sollten einzelne Klauseln des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Berlin, 20.8.2012