Portierungsgebühr

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Jürgen Raab
  • Forum-Beiträge: 2

07.05.2020, 10:24:48 via Website

Ich bin aktuell Kunde bei Mobilcom-Debitel und werde diesen Vertrag Mitte Juni beenden. Ich habe im März einen neuen Vertrag bei WinSim abgeschlossen und möchte meine Nummer portieren. Dies habe ich auch alles WinSim mitgeteilt. Mobilcom-Debitel verlangt nun 25€ von mir für die Portierung, obwohl erst Mitte Juni portiert wird. Ab dem 20. April dürfen nur noch 6,82€ verlangt werden. Nun meine Frage, wann darf die Portierung berechnet werden? Beim Eintragen der Portierung(Ankündigung Anbieterwechsel) oder erst beim Ende des Vetrages und der Portierung.

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Erwin W.
  • Forum-Beiträge: 35.443

07.05.2020, 10:35:46 via App

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Anbieterwechsel/Rufnummermitnehmen/rufnummermitnehmen-node.html

Auszug:
Sollte Ihr Anbieter ab dem 20. April 2020 einen höheren Betrag als 6,82 Euro für die Mitnahme einer Mobilfunkrufnummer verlangen, wenden Sie sich unter Hinweis auf die Entscheidungen der Bundenetzagentur bitte nochmals an Ihren Anbieter. Sollte Ihr Anbieter dennoch weiterhin an einer höheren Entgeltforderung festhalten, zeigen Sie dies der Bundesnetzagentur bitte an. Nutzen Sie bitte dafür das nachstehende Kontaktformular „Fachanfrage Anbieterwechsel“. Reichen Sie bitte auch die Rechnung ein.

Ich würde mich mit dem Anbieter noch einmal in Verbindung setzen.

— geändert am 07.05.2020, 10:37:15

L.G. Erwin
..................
Wissen ist Macht. Nichts wissen macht nichts.
Wer einen Rechtschreibfehler findet darf ihn behalten.
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Michael K.
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Pippi
  • Mod
  • Forum-Beiträge: 9.311

07.05.2020, 11:11:48 via App

ich würde sagen: sie versuchen es eben.

erstattet winsim nicht evtl. die Portierung? manchmal bieten die das an.

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Michael K.
  • Forum-Beiträge: 1.126

07.05.2020, 13:22:04 via Website

Die Frage ist, ob für die Höhe der zulässigen Portierungsgebühr der Zeitpunkt der Antragstellung entscheidend ist, und wenn das der Fall ist, und der vor dem 20 April lag, musst Du die zu diesem Zeitpunkt fällige Gebühr zahlen, oder der Zeitpunkt, zu dem tatsächlich portiert wird, dann musst Du nur die ermäßigte Gebühr zahlen.
Das kann ich dem Text nicht entnehmen, aber da der Portierungsauftrag auch eine Art Vertrag darstellt, befürchte ich, dass dieser Zeitpunkt entscheidend ist.
Eine Anfrage unter der angegebenen Rufnummer hat nur auf das Kontaktformular verwiesen, was mir dann doch zu mühsam war.
Der neue Anbieter erstattet i.d.R. pauschal, unabhängig von der tatsächlich verlangten Gebühr (bisher jedenfalls). Auch im Fall einer Erstattung ist daher die Höhe der Gebühr interessant.

— geändert am 07.05.2020, 16:32:18

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Sven W.
  • Forum-Beiträge: 31

08.05.2020, 06:40:47 via Website

Eigentlich lautet die Antwort "Nein". Der Mobilfunk-Anbieter darf die Kosten nur in Rechnung stellen, wenn die Kosten auch wirklich angefallen sind. D.h. Die Portierungsgebühr muss/darf erst in der Höhe von 6,82€ nach der Nummernportierung in Rechnung gestellt werden.

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Michael K.
  • Forum-Beiträge: 1.126

08.05.2020, 13:14:46 via Website

Hier hat sich der Forennutzer "pong123" an die Bundesnetzagentur gewendet, worauf ihm geantwortet wurde, der Zeitpunkt des "Entgeltverlangens" also das Rechnungsdatum sei für die maximal zulässige Endgelthöhe maßgeblich.

https://www.teltarif.de/forum/x-mnp/welches-datum-ist-massgeblich/160.html

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Masterpiece
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