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Gericht: Netflix-Vertragsklausel zu Preiserhöhungen ist ungültig

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Der Streaming-Dienst Netflix darf nicht ohne Weiteres die Abopreise anheben. Die Klausel im Vertrag mit den Nutzern ist in der bisherigen Form ungültig, hat das Landgericht Berlin aufgrund einer Klage von Verbraucherschützern jetzt entschieden.

"Einseitige Preisänderungen sind bei laufenden Verträgen nur erlaubt, wenn sie fairen und transparenten Regeln folgen", erklärte Jana Brockfeld, Rechtsreferentin beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) den Standpunkt ihrer Organisation. "Bei Netflix sind die Bedingungen dagegen derart unklar formuliert, dass sie dem Konzern Spielraum für willkürliche Preiserhöhungen bieten."


Fair und transparent ist es nicht gerade, wenn Netflix sich in den Vertragsbestimmungen das Recht einräumt, die Abo-Preise "von Zeit zu Zeit" und "nach billigem Ermessen" zu ändern. Als Grund dafür genügt es, "die Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln". Dazu gehören nach Angaben des Unternehmens unter anderem Produktions- und Lizenzkosten, Kosten für Personal, Marketing, Finanzierung oder IT-Systeme.

Preissenkungen nicht vorgesehen

Das allerdings sind auch nach Einschätzung des Berliner Gerichts keine klaren Kriterien, nach denen der Verbraucher nachvollziehen kann, ob die Preisänderung gerechtfertigt ist. Angesichts der Zugehörigkeit der Beklagten zu einem weltweit agierenden Konzern sei jedoch unklar, welche Kosten die in Deutschland geforderten Preise beeinflussen. Es sei nicht erkennbar, dass nur solche Kosten berücksichtigt werden dürfen, die einen konkreten Bezug zu den Kosten der Bereitstellung des Dienstes in Deutschland haben, hieß es.

Darüber hinaus fehle es in der Klausel auch an Ausgewogenheit. Denn für die Preise ist im Grunde nur der Weg nach oben vorgesehen. Stattdessen wäre es nötig, dass auch die Möglichkeit gegeben ist, dass beispielsweise sinkende Kosten etwa bei der Lizenzierung zumindest teilweise auch an die Nutzer weitergegeben werden. Netflix sieht das naturgemäß anders - und hat direkt Berufung gegen das Urteil eingelegt.

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Zu den Kommentaren (3)

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3 Kommentare
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  • 61
    René H. 24.02.2022 Link zum Kommentar

    Preissenkungen sind bei keinem Internetdienste-Anbieter vorgesehen. Und die Preise sind überall intransparent.


    • 103
      Tenten 24.02.2022 Link zum Kommentar

      Das ist so nicht richtig. Spotify hat vor einiger Zeit einen Partnertarif eingeführt, der für alle, die sich ihr Abo zum Beispiel nur mit ihrem Partner teilen, definitiv eine Preissenkung darstellt.

      Aber grundsätzlich ist natürlich bei solch niedrigen Abopreisen auch wenig Spielraum für Preissenkungen. Lizenzen werden ja nicht grundsätzlich bei allen Anbietern günstiger, sodass es wenig Sinn machen würde, den Abopreis um 50 Cent zu senken, nur weil zum Beispiel die BBC ihre Serien günstiger anbietet. Und zwei Monate später müsste man dann die Preise wieder um 60 Cent erhöhen, weil vielleicht HBO seine Lizenzen verteuert. Das wäre kompletter Unsinn und verwaltungstechnisch aufwändig und teuer, was langfristig dann die Preise ohnehin erhöhen würde. Da macht es wesentlich mehr Sinn, gespartes Geld zum Beispiel in Eigenproduktionen zu investieren.


      • 61
        René H. 25.02.2022 Link zum Kommentar

        Ist das wirklich eine Preissenkung? Oder nur eine Umverteilung?

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