Amazon hat den Preis für sein Prime-Angebot im Februar 2017 von 49 auf 69 Euro angehoben, im Studententarif von 24 auf 34 Euro. Die österreichische Arbeiterkammer hat den Online-Händler daraufhin verklagt – unter anderem wegen rechtswidriger Klauseln – und Recht erhalten.

Kunden von Prime können nun bis zum 30. Juni beim Kundenservice von Amazon beantragen, das Geld zurückzuerhalten. Pro Jahr gibt es 20 Euro zurück – für die Jahre 2017 und 2018 also 40 Euro, im Studententarif entsprechend weniger. Auch wer aktuell keine Prime-Mitgliedschaft mehr hat, kann Geld zurückfordern. Die Rückerstattung gilt nicht für das aktuelle Jahr. Die Preiserhöhung bekommt man dann entweder auf eines der hinterlegten Konten zurückgebucht oder aber als Gutschein, der 10 Jahre gültig ist.

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Amazon muss Geld für Prime-Mitgliedschaften zurückzahlen. / © Jeramey Lende/Shutterstock Image source: Jeramey Lende/Shutterstock

Denn auch hier erhielt die Arbeiterkammer Recht. Gutscheine vor 2014 waren nur drei Jahre gültig. Nun muss Amazon diese für 10 Jahre akzeptieren. Auch wer ab dem 1.11.2009 auf Rechnung bezahlt hat, kann seine Rechnungsgebühr zurückerhalten. Die 1,51 Euro pro Rechnung können ebenfalls beim Kundendienst zurückverlangt werden.

Wie bekomme ich mein Geld von Amazon zurück?

Um das Geld zurückzufordern, müsst Ihr Euch an den Amazon-Kundendienst wenden. Als Thema müsst Ihr Prime auswählen und könnt dann unter Anliegen „AK Vergleich“ wählen. Anschließend könnt Ihr formlos darum bitten, die zu viel gezahlte Jahresmitgliedschaft zurückzubekommen. Amazon muss Euer Anliegen innerhalb von 14 Tagen prüfen und gegebenenfalls bestätigen.

Definitiv gilt das Urteil für Österreich. Unklar ist noch, ob auch aus Deutschland Geld zurückverlangt werden kann. Im Internet berichten Amazon-Kunden von unterschiedlichen Erfahrungen. Wir haben es auch ausprobiert und warten noch auf eine Bestätigung des Anliegens.