Umsatz von verkauften Apps versteuern?

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Christian Arndt
  • Forum-Beiträge: 8

01.06.2010, 12:03:18 via Website

Hi Leute,

angenommen ich möchte mein App im Market verkaufen. Muss ich dann eine 16%ige Umsatzsteuer erheben und beim Finanzamzt abdrücken? Oder wie läuft das? Ich bin leider noch absolut grün hinter den Ohren was das anbelangt.

Danke und Gruß, Christian

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Ralf Zimmermann
  • Forum-Beiträge: 13

01.06.2010, 13:15:15 via Website

Christian Arndt
angenommen ich möchte mein App im Market verkaufen. Muss ich dann eine 16%ige Umsatzsteuer erheben und beim Finanzamzt abdrücken?

Aktuell beträgt die Umsatzsteuer in Deutschland 19%. Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer sind eigentlich das Gleiche.

Sobald du eine selbstgeschriebene App im Market verkaufst bist du Freiberufler. Wenn du Apps von anderen Programmierern verkaufst bist du Gewerbetreibender. Soweit jedenfalls meine Erfahrung.

Früher war das mal so dass man steuerrechtlich als "Kleinunternehmer" galt wenn man im Jahr wenig Umsatz mit seiner freiberuflichen Tätigkeit gemacht hat. Als Kleinunternehmer musste man auf seine Umsätze keine Umsatzsteuer erheben. Erhebt man jedoch Umsatzsteuer, so muss man diese auch an das Finanzamt abführen.
Ich weiss nicht wie das heute genau geregelt wird und wo die Grenzen liegen. Ich bin seit einigen Jahren nicht mehr Freiberufler.

In jedem Fall zählt dein Gewinn durch Apps zu deinem Einkommen und muss entsprechend versteuert werden.

Google mal nach folgenden Stichworten: Freiberufler, Gewerbetreibender, Kleinunternehmer

Ich habe ein aktuelles Merkblatt dazu gefunden:
http://www.muenchen.ihk.de/mike/ihk_geschaeftsfelder/recht/Anhaenge/Kleinunternehmer-und-Umsatzsteuer.pdf

Dieser Link ist auch recht interessant:
http://www.foerderland.de/2063.0.html

Ralf

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Gelöschter Account
  • Mod
  • Forum-Beiträge: 3.188

01.06.2010, 13:15:29 via Website

Da würde ich an deiner Stelle einen Steuerberater fragen, nur der weiss den aktuellen Stand. Das dürfte auch davon abhängig sein was du momentan machst (Schüler, Student, Angestellter, Beamter, arbeitslos usw.), und in welchem Umfang die Einnahmen sind. Auf jeden Fall vorher informieren, nicht das du dann mal einen ziemlich auf den Deckel und Ärger bekommst. Oder dir irgendwelche Zuschüsse oder Zahlungen gestrichen werden.

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Andreas Streim
  • Forum-Beiträge: 18

02.07.2010, 11:12:43 via Website

Ich klinke mich hier mal ein. Als hauptberuflich Angestellter überlege ich derzeit, ob ich von meiner kostenlosen App nicht eine kostenpflichtige Donate-Version in den Market stellen soll, da mir viele Nutzer gesagt haben, sie würden gerne was zahlen - wenn es denn auf diesem Weg ginge.

Dass ich die Einnahmen versteuern muss, das ist für mich klar. Das funktioniert ja wie bei anderen zusätzlichen Einnahmen (etwa zusätzlichen Honoraren). Aber ich habe keine Vorstellung, wie ich mit Mehrwert/Umsatzsteuer umgehen soll bzw. wie das geht. Und ich habe auch keinen Steuerberater und keine so große Lust, dafür extra einen aufzusuchen - der womöglich mit so Dingen wie App-Store nix anfangen kann.

Irgendwie denke ich auch, dass mein Fall doch nicht so untypisch sein sollte - hat denn da niemand schon Erfahrungen gemacht und ein kleines Merkblatt verfasst ;-)?

Viele Grüße,
Andreas

P.S.
Müsste mich nicht eigentlich auch das Finanzamt dazu beraten oder ist das nicht deren Job?

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Andreas Streim
  • Forum-Beiträge: 18

02.07.2010, 12:40:21 via Website

Vielen Dank, da steht ja eine Menge interessantes drin - vor allem darüber, dass ein App-Verkauf ja als Hobby/Liebhaberei gewertet werden kann und dann kein Gewerbe nötig ist, wenn die zu erwartenden Einnahmen nicht einmal die Kosten decken (wovon ich zunächst ausgehe).

Werde ich mir mal ausführlicher zu Gemüte ziehen.

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Christian Arndt
  • Forum-Beiträge: 8

02.07.2010, 12:48:39 via Website

Andreas Streim
Vielen Dank, da steht ja eine Menge interessantes drin - vor allem darüber, dass ein App-Verkauf ja als Hobby/Liebhaberei gewertet werden kann und dann kein Gewerbe nötig ist, wenn die zu erwartenden Einnahmen nicht einmal die Kosten decken (wovon ich zunächst ausgehe).

Werde ich mir mal ausführlicher zu Gemüte ziehen.

Ich meine mir ja alles durchgelesen zu haben, aber die Stelle mit Hobby/Liebhaberei scheint mir entgangen zu sein. Du meinst nicht etwa die Stelle wo steht, dass du in 4 Jahren Umsatz gemacht haben musst sonst wird dein NB zum Hobby deklariert und du musst etwaige Steuerermäßigungen zurückzahlen?

Was hast du denn für Kosten in deiner App-Entwicklung? Ich mache das Abends privat vorm Fernseher und habe 0 Entwicklungskosten...

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Andreas Streim
  • Forum-Beiträge: 18

02.07.2010, 12:54:53 via Website

Hier:

http://www.klicktipps.de/gewerbe-werbung-auf-homepageseiten.php

Und natürlich habe ich Kosten. Ohne Handy und ohne PC und ohne Internetzugang keine App-Entwicklung. Das sind Kosten, die man (teilweise ganz, teilweise anteilig) geltend machen kann. Das ist aber nix Spezifisches für die App-Sache, sondern allgemein (auch freie Journalisten können ihr Arbeitsmaterial, Fahrtkosten, Telefonate etc. als Kosten den Einnahmen gegenüber stellen).

Viele Grüße,
Andreas

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Bjoern I.
  • Forum-Beiträge: 99

02.07.2010, 15:11:48 via Website

Also ich habe für nen paar Euro ein Kleinunternehmen angemeldet. Das wird mittels Gewinn/Verlust Rechnung jedes Jahr mit der normalen Steuererklärung mit verrechnet und fertig. Man kriegt ne Steuer Nummer dafür, etc..

Vorteile für mich sind das es mit der normalen Steuererklärung mit agehandelt wird (also Gewinn/Verlust gegengerechnet werden) und das ich nicht jedes Quartal eine Steuer Erklärung machen muss. Ich muss mich auch nicht um die Umsatzsteuer kümmern ( siehe §19 UStG.).

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Marco Diekmann
  • Forum-Beiträge: 9

31.07.2010, 09:02:11 via Website

Hätte auch ne Frage..

Wie ist das mit einer Rechnug und Paypal?
Wenn das Gewerbe angemeldet ist muss ich doch auch meinen Gewinn irgendjemanden in Rechnung stellen!?

Hab darüber bisher noch gar nichts finden können. Nen Gewerbe anmelden an sich soll nicht das Problem sein.

Gruß,
Marco

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Philipp
  • Forum-Beiträge: 3

05.11.2010, 10:33:36 via Website

Hallo zusammen,

ich würde diesen gerne nochmal aufleben lassen. Bei mir ist die Situation wie von Andreas beschrieben: ich bin Angestellter und möchte nebenbei

a) Apps über den Marketplace verkaufen
b) freie Apps anbieten und dabei über Werbung verdienen
c) Apps mit einem Donate-Button anbieten

Wie sind inzwischen eure Erfahrungen bzgl. Gewerbeanmeldung, Versteuerung etc.? In welchen Fällen ist was zu tun?

Vielen Dank für eure Hilfe,

Philipp

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Gelöschter Account
  • Admin
  • Forum-Beiträge: 3.718

05.11.2010, 10:49:20 via Website

Hallo Philipp,

vorerst einmal ein herzliches Willkommen bei AndroidPit.de :)
Als Antwort auf deine Frage nehme ich die von Björn her!

Also ich habe für nen paar Euro ein Kleinunternehmen angemeldet. Das wird mittels Gewinn/Verlust Rechnung jedes Jahr mit der normalen Steuererklärung mit verrechnet und fertig. Man kriegt ne Steuer Nummer dafür, etc..

Vorteile für mich sind das es mit der normalen Steuererklärung mit agehandelt wird (also Gewinn/Verlust gegengerechnet werden) und das ich nicht jedes Quartal eine Steuer Erklärung machen muss. Ich muss mich auch nicht um die Umsatzsteuer kümmern ( siehe §19 UStG.).

Daran hat sich bis heute nichts geändert - das ist die günstigste Variante, für den Anfang!
Solltest du wirklich mit deinem Vorhaben "reich" werden - ist es möglich auf eine andere Variante umzusteigen.
Die Kleinunternehmerregelung wird dann aufgehoben, du hast Umsatzsteuer abzuführen und auch SV Abgaben selbst zu tragen!
Aber um das würde ich mir jetzt noch keine Sorgen machen. :grin:

Solltest du den Schritt wagen, wünsche ich dir selbstverständlich alles Gute und viel Erfolg. :)

Viele Grüße Manfred

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Philipp
  • Forum-Beiträge: 3

05.11.2010, 11:19:19 via Website

Hallo Manfred,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Um das nochmal besser zu verstehen, hier ein Zitat über das ich bei meinen Recherchen gestolpert bin:

Typische freie Berufe sind qualifizierte Dienstleistungsberufe wie Arzt, Anwältin, Architektin oder Unternehmensberater. Im IT-Bereich gelten als freiberuflich in der Regel

* alle Ingenieurstätigkeiten,
* alle Beratungstätigkeiten, die eine Hochschulausbildung erfordern,
* das Programmieren von Systemsoftware,
* alle Arten von Unterricht und Fortbildung,
* alle künstlerischen (gestaltenden) und publizistischen Tätigkeiten.

Im Gegensatz dazu sind alle, deren Tätigkeit den Bereichen Produktion und Handel zuzurechnen ist, typischerweise Gewerbetreibende. Im IT-Bereich sind das zum Beispiel

* jeglicher Handel (mit Hardware, Software, Computerteilen),
* alle Makler, Vermittlerinnen und Auktionsfirmen,
* Beratungs- und Entwicklertätigkeiten, die keine Hochschulausbildung erfordern.

Der Clou beim Verkauf von Apps bzw. dem Erwerb von Einkünften über Werbung oder Donate-Buttons, dass man mit Software handelt und keine Dienstleistung verkauft wie das bei den freien Berufen der Fall ist, richtig?

Ich denke ich werde erstmal sehen, wie die App so läuft. Sollte keine Problem sein, dann immer noch ein Kleinunternehmen anzumelden. Hoffe ich :D

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

05.11.2010, 11:30:27 via Website

Hi Manfred,

Solltest du wirklich mit deinem Vorhaben "reich" werden - ist es möglich auf eine andere Variante umzusteigen.
Das ist ab einer gewissen Grenze nicht nur möglich, sondern verpflichtend.

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

05.11.2010, 11:30:51 via Website

Hi,

Der Clou beim Verkauf von Apps bzw. dem Erwerb von Einkünften über Werbung oder Donate-Buttons, dass man mit Software handelt und keine Dienstleistung verkauft wie das bei den freien Berufen der Fall ist, richtig?
So ist es. Das ist in jedem Falle ein Gewerbe.

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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Philipp
  • Forum-Beiträge: 3

05.11.2010, 11:42:25 via Website

Danke für die Klarstellung Carsten!

Zum Thema nachträgliche Anmeldung eines Gewerbes ist folgender Thread interessant:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=102896&

Das entscheidende Zitat aus der Antwort des Anwalts:

Sie sind deshalb - wie von Ihnen vermutet - gleichzeitig (!) mit Beginn der gewerblichen Tätigkeit zur Anmeldung Ihres Gewerbes verpflichtet (§§ 1, 14 GewO). Kommen Sie dieser Verpflichtung vorsätzlich oder fahrlässig nicht nach, ist der Ordnungswidrigkeitstatbestand des § 146 II Nr. 2 GewO erfüllt.

Aus gewerberechtlicher Sicht sollten Sie die Anmeldung unverzüglich nachholen. Erfahrungsgemäß lassen die zuständigen Behörden bei Kleingewerbetreibenden häufig Gnade vor Recht ergehen.

Man kann also evtl. ein Bussgeld aufgebrummt bekommen, wenn man das Gewerbe nachträglich anmeldet.

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Gelöschter Account
  • Admin
  • Forum-Beiträge: 3.718

05.11.2010, 13:07:13 via Website

@ Carsten

Das ist ab einer gewissen Grenze nicht nur möglich, sondern verpflichtend.

Ich weiß! Aber das hätten sie Philipp ohnehin am Gewerbeamt gesagt. :)
Trotzdem Danke für die Ergänzung.

@ Phillip

Genau so ist es - sobald du am Gewerbeamt warst, darfst du loslegen.
Gewerbe muss unbedingt vorher angemeldet werden - bevor du die "Erste Dienstleistung" verkaufst!

Schönes WE und Gruß
Manfred

— geändert am 05.11.2010, 13:10:17

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

05.11.2010, 13:25:39 via Website

Hi,

Ich weiß! Aber das hätten sie Philipp ohnehin am Gewerbeamt gesagt.
Ich weiß nicht, wie es in Österreich ist, aber in Deutschland sagt einem das Gewerbeamt diesbezüglich gar nichts. Für steuerliche Angelegenheiten sind die auch überhaupt nicht zuständig.

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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Gelöschter Account
  • Admin
  • Forum-Beiträge: 3.718

05.11.2010, 13:56:07 via Website

Ich weiß nicht, wie es in Österreich ist, aber in Deutschland sagt einem das Gewerbeamt diesbezüglich gar nichts. Für steuerliche Angelegenheiten sind die auch überhaupt nicht zuständig.

:O - ich habe wieder vergessen, dass sich bei euch die Uhren etwas anders drehen..:grin:

Als ich vor ca. 10 Jahren mein Gewerbe anmeldete war mein Weg zur Wirtschaftskammer, zum Gewerbeamt und zum Finanzamt.
Genau in dieser Reihenfolge. Beim ersten bekam ich die Tipps - beim zweiten bekam ich meinen Gewerbeschein und wurde dort auch gleich als Kleinunternehmer eingestuft - mit dem GS ging ich zum Finanzamt, dort gab es eine Steuernummer und fertig!
In Österreich nennt man das Kundenservice - noch dazu weil sich in diese drei Organisationen in einem Gebäude befinden. :P
Das war halt in meiner Bezirkshauptstadt so....

Der Eintrag war etwas OT - Sorry

Gruß Manfred

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Markus Gu
  • Forum-Beiträge: 2.644

05.11.2010, 14:34:27 via App

bei mir gings eigentlich auch sehr schnell. nur waren es 3 gebäude

swordiApps Blog - Website

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Jan Weißmann
  • Forum-Beiträge: 2

16.09.2012, 19:33:35 via Website

Der Thread ist jetzt schon etwas älter, aber ich frage trotzdem:

Ich möchte evtl. früher oder später auch mal eine App in den PlayStore stellen.
Ich bin 15 und Schüler.

Ich habe ja mit Steuern eigentlich nichts am Hut.
Wie mache ich das? Darf ich in dem Alter überhaupt Inhalte hochladen?

Danke im voraus.

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

16.09.2012, 19:40:52 via App

Auch Du musst Einnahmen versteuern.

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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Jan Weißmann
  • Forum-Beiträge: 2

16.09.2012, 19:44:31 via Website

Ok, danke für die schnelle Antwort.

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