Samsung Galaxy Tab 10.1 — Eine geschichte über mein galaxy Tab 10.1

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Karl K.
  • Forum-Beiträge: 296

19.02.2012, 09:01:04 via Website

Wie habe ich mich gefreut als ich an einem Samstags Morgen im Internet herumstöberte und ein Inserat endeckte.
Samsung Galaxy Tab 10.1 64GB um 500€.

Wow dachte ich mir soviel kostet die 16GB Version und ich rief den Verkäufer an.
Da das ganze auch noch in einem Handygeschäft in Wien zu kaufen war, dachte ich mir das man da nicht viel falsch machen kann.
Also fuhr ich noch in das besagte Geschäft. Dort durfte ich mir das Tablett vor dem Kauf noch anschauen, da es eigentlich so gut wie Fix war das ich es kaufe. Also Gerät gestartet, die Ersteinstellungen so gut es ging übersprungen. Danach auf die FW-Version geguckt, die SNnr. mit der Packung verglichen. Alles war in Ordnung, doch vor dem Kauf fragte ich den Verkäufer noch ob es viell. eine Importware wäre. Er verneinte und meinte er hat ein Angebot von einem Händler bekommen und deswegen wäre es so günstig, er verkauft normalerweise nur Handys.
Ich freute mich sehr, denn ich durfte einen richtigen Glückskauf erwischt haben.

So ca. 5 Monate später komm ich nach der Arbeit nach Hause und finde im Postkasten eine "Einladung zur Zeugenaussage" der Polizei.
Grund: Schwerer Diebstahl, Zeugenaussage zur Handyanmeldung. Da ich mir darunter nichts vorstellen konnte, rief ich ich mal den Beamten an.
Da erfuhr ich das es um das Tablett ging, ich sollte vorbeikommen und das Tab mitnehmen, da es Diebesgut ist und es mir abgenommen wird.
Schei**e dachte ich mir und fuhr mit dem ganzen Zeug zu der Dienststelle. Dort erfuhr ich das das Gerät aus einem Einbruch in einer Lagerhalle
eines grossen Elektronikmarkt stammt und Waren im 5 stelligen Euro Bereich geklaut wurden. Das ich eines dieser Geräte habe, stellten sie aufgrund der Anmeldung fest. Ich hatte Tage nach dem Kauf extra für das Tab. einen Mobile Internetflatrat angemeldet.
Da ich aber das Gerät in einem Handygeschäft gekauft hatte und auch eine Rechnung vorlegen konnte, durfte ich das Tab mit absprache der Staatsanwältin vorerst einmal behalten. Wer rechnet schon damit, wenn man etwas ganz offiziell und legal in einem Geschäft kauft, daß es Diebesgut ist?
Ob´ich es entgültig behalten darf erfahr ich nach der Gerichtsverhandlung. Es könnte passieren das der grosse Elektronikmarkt in dem Gerichtsverfahren sagt, er möchte das Tab. wieder zurück haben. Dann "müsste" ich es zurück geben. Aber da ich durch meinen offiziellen
Kauf mit Rechnung selber "Opfer" geworden bin, kann ich darauf bestehen das es mir gehört. Oder ich muss es abgeben und mein Geld Zivil einklagen.
Was denkt Ihr, wird es mir weggenommen?
Wird es ein mühsamer Zivilrechtsstreit, oder sagt der Elektronikmarkt ich darf es behalten?
Welches Ende wird es für meine Geschichte geben.......

— geändert am 19.02.2012, 09:02:25

"Arbeiten Sie hier?"
"Nur wenn der Chef herschaut!"

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 4.732

19.02.2012, 09:11:43 via Website

und genau aus diesem grund kaufe ich niemals in einen wiener elektrogeschäften ein, vorallem nicht wenn es "zufällige einzelstücke" sind.
meistens sind die laden besitzer zudem noch ausländischer herkunft (nicht böse gemeint, ist aber die wahrheit).
wenn man auf willhaben.at handyinserate durchliest, und dann die auswahl auf wien beschränkt, sieht man was dabei rauskommt.

wie das ganze für dich ausgeht kann ich dir nicht sagen, bin aber gespannt auf das ergebniss.
auf jedenfall wünsche ich dir das du es auf jeden fall behalten darfst!!

iPhone 5s iPad Mini

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Leonhard Z.
  • Forum-Beiträge: 44

21.02.2012, 19:08:56 via Website

es werden dich wenige hier finden, die sich mit der Rechtslage in Österreich auskennen. In Deutschland wäre es tatsächlich so, dass du das Tab herausgeben müsstest, weiterhin wärst du darauf beschränkt, dich mit deinem Verkäufer auseinander zu setzen.
Du solltest auf jeden Fall als erstes einen Rechtsanwalt aufsuchen, das hättest du am Besten bereits getan als der erste Brief einerBehörde kam.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass du dir einen Gefallen getan hast, als du das Tab mit zur Polizei genommen hast.
Wenn du jetzt aber am Anwalt sparst, legst du im Prozess drauf, das ist in A genauso wie in D.
Da der Streitwert nicht all zu hoch ist, macht dir das ein netter Rechtsanwalt aus reiner Kulanz, vielleicht kennst du ja einen im weiteren Bekanntenkreis oder du bist rechtsschutzversichert...
In Zukunft die Seriosität eines Anbieters mit in die Kaufentscheidung einbeziehen! Denn gespart hast du auf alle Fälle nichts.


Viele Grüße und viel Glück. Es wäre interessant, wenn du den weiteren Verlauf updatest

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Hur Zwa
  • Forum-Beiträge: 132

22.02.2012, 00:44:48 via Website

Ich glaube nicht, dass du das Geraet zurueckgeben musst. Was hat denn der beklaute Elektronikmarkt davon? Das Geraet ist nun schon seit fast einem halben Jahr gebraucht und das Tab 10.1 ist auch nicht mehr der neueste Schrei, so dass es sich fuer den Elektronikmarkt doch gar nicht lohnt dir das Ding wieder abzunehmen und ins Regal zu stellen. Die werden Schadensersatz vom Betrueger einklagen und sich darauf berufen, dass das geklaute Tab 10.1 nicht mehr verkaufbar sei, weil es schon zu lange in Gebrauch ist. Schliesslich muessten sie dann noch Gewaehrleistung etc. fuer ein gebrauchtes Geraet bieten. Wahrscheinlich ist der Elektronikmarkt sowieso versichert, so dass das Ganze uber die Versicherung abgewaelzt wird.
Und man braucht nicht fuer jede Kleinigkeit gleich einen Anwalt.

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Leonhard Z.
  • Forum-Beiträge: 44

22.02.2012, 22:16:32 via Website

warum sollte der Markt das tun? Wenn demMarkt das Tab gehört, warum sollte er es verschenken? Das Tab ist gebraucht und seit einem halben Jahr gibt es das Modell, trotzeem ist es noch das aktuelle Modell und auch Gebrauchtgeräte haben einen Marktwert. Ich glaube nicht, dass es einen Elektronikhändler in Österreich gibt der Tablets verschenkt...
selbst wenn es der Händler nicht zwischen seine Neugeräte ins Regal stellen wird, gibt es ja erstens alternative Vertriebswege, zweitens bekommt es eher der Neffe des Filialleiters geschenkt als Karl Kebi..
Zumal es sich hier auch nicht nur um ein Tab handelt, sondern insgesamt um Waren im fünfstelligen €-Wert. Glaubt jemand ernsthaft, dass sie nun sämtliche Waren an die aktuellen Besitzer verschenken?
Sollte der Markt versichert sein, wird mindestens die Versicherung nunmehr IHR Tablet einklagen. Schonmal bei einer Versicherung versucht was auf Kulanz zu erreichen? Würde mich wundern, wenn da was geht, die interessieren sich für die Rechtslage und für Zahlen- hier keine guten Voraussetzungen.

Bezüglich Schadensersatz einklagen bei den Dieben, den Hehlern: klar, das werden sie ZUSÄTZLICH versuchen. Hier gibt es allerdings häufig praktische Probleme, oft sind die Leute nicht ermittelbar, kommen aus dem Ausland und sind schon wieder weg oder schlicht zahlungsunfähig. Dennoch wird der Händler seine rechtlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen. Dazu gehören auch Forderungen gegen Karl. Nur so kann der Händler seinen Schaden nach Möglichkeit klein halten.

Wenn sich der Fall in D abgespielt hätte und es wäre das Gerät von einem MM oder Saturn o.ä. - da gehe ich wirklich JEDE Wette ein- müsstest du das Tab rausrücken, mit Kulanz und Rücksicht kannst du hier nicht rechnen.



und zu guter letzt: Man braucht nicht für alles einen Anwalt, aber im Bereich der Hehlerei sollte man sich sicherlich nicht auf sein Glück und göttliche Fügung verlassen.
Noch ein Querverweis auf die Rechtslage in D: Der Markt weiß anhand der SN schon, dass du im Besitz SEINES Tablets bist, der nächste Schritt wäre hier eine zivilrechtliche Leistungsklage auf Herausgabe des Eigentums. Da du hier keine Chancen hättest dich erfolgreich zu verteidigen dürftest du in aller Regel auch die Kosten für den Prozess und die gegnerischen Anwälte tragen.


Wer jetzt immernoch glaubt, er kommt ohne RA aus, dem wünsche ich viel Glück.

Karl Kebi, ich kann dir sagen, in diesem Forum findest du allerlei technische Hilfe - für dein Problem ist es aber völlig wurscht ob es sich um ein Mobiltelefon, Waschmaschine, Spaceshuttle oder sonstwas geht. Für Rechtsfragen gibt es eigene Fachmänner, die findest du nicht in Technikforen. Wenn du kein Geld für einen Anwalt hast, rufe einen an, schildere dein Problem und sage ihm offen, dass du kein Geld hast. Wenn dir der erste nichtso helfen will, ruf einen zweiten und dritten an- irgendann wirst du schon auf einen netten Menschen treffen der sich deiner annimmt.

auf jeden Fall war es ein Fehler mit dem Tab zur Polizei zu gehen, jetzt ist klar, dass du das Tab hast, bspw kannst du dich nun nicht mehr verteidigen mit der Argumentation, jemand anders häbe deinen Namen für die entprechnde Anmeldung bei Samsung missbraucht.....

— geändert am 22.02.2012, 22:25:09

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Karl K.
  • Forum-Beiträge: 296

23.02.2012, 13:37:09 via Website

@ Leonhard Es geht mir hier sicher nicht um irgendwelche Rechtsmäßigen Vorschläge. Es war eine Anregung zur Diskussion und ein eher kleiner Tip,
daß man heutzutage Geräte wirklich in einem "grossen" Elektronikmarkt kaufen muss.

"auf jeden Fall war es ein Fehler mit dem Tab zur Polizei zu gehen." Wäre ich der Aufforderung nicht nachgegangen, wären sie zu mir gekommen ;)
Logischerweise war es klar das ich das Tab habe, anhand meines extra dafür angemeldeten mobilen Internets.

Mittlerweile war ich auch bei meiner Anwältin und das ganze sieht vorerst mal nicht so schlecht für mich aus.
Ihre genauen Worte: "Ich habe zivilrechtliches Eigentum erlangt, weil ich es von einem befugten Gewerbsmann gekauft habe. Außerdem liegt eine Rechnung über den rechtswirksamen Kauf vor."

Wie das ganze ausgeht, erfahrt ihr in den nächsten Wochen/Monaten.

Mfg

"Arbeiten Sie hier?"
"Nur wenn der Chef herschaut!"

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reiti.net
  • Forum-Beiträge: 339

23.02.2012, 13:55:17 via Website

Musst dir keine Sorgen machen - große Elektronikmärkte sind versichert solange sie nicht fahrlässig gehandelt haben .. und wenn doch, haben sie erst recht keinen Ansprch :-)

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