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19.02.2012, 09:01:04 via Website
19.02.2012 09:01:04 via Website
Samsung Galaxy Tab 10.1 64GB um 500€.
Wow dachte ich mir soviel kostet die 16GB Version und ich rief den Verkäufer an.
Da das ganze auch noch in einem Handygeschäft in Wien zu kaufen war, dachte ich mir das man da nicht viel falsch machen kann.
Also fuhr ich noch in das besagte Geschäft. Dort durfte ich mir das Tablett vor dem Kauf noch anschauen, da es eigentlich so gut wie Fix war das ich es kaufe. Also Gerät gestartet, die Ersteinstellungen so gut es ging übersprungen. Danach auf die FW-Version geguckt, die SNnr. mit der Packung verglichen. Alles war in Ordnung, doch vor dem Kauf fragte ich den Verkäufer noch ob es viell. eine Importware wäre. Er verneinte und meinte er hat ein Angebot von einem Händler bekommen und deswegen wäre es so günstig, er verkauft normalerweise nur Handys.
Ich freute mich sehr, denn ich durfte einen richtigen Glückskauf erwischt haben.
So ca. 5 Monate später komm ich nach der Arbeit nach Hause und finde im Postkasten eine "Einladung zur Zeugenaussage" der Polizei.
Grund: Schwerer Diebstahl, Zeugenaussage zur Handyanmeldung. Da ich mir darunter nichts vorstellen konnte, rief ich ich mal den Beamten an.
Da erfuhr ich das es um das Tablett ging, ich sollte vorbeikommen und das Tab mitnehmen, da es Diebesgut ist und es mir abgenommen wird.
Schei**e dachte ich mir und fuhr mit dem ganzen Zeug zu der Dienststelle. Dort erfuhr ich das das Gerät aus einem Einbruch in einer Lagerhalle
eines grossen Elektronikmarkt stammt und Waren im 5 stelligen Euro Bereich geklaut wurden. Das ich eines dieser Geräte habe, stellten sie aufgrund der Anmeldung fest. Ich hatte Tage nach dem Kauf extra für das Tab. einen Mobile Internetflatrat angemeldet.
Da ich aber das Gerät in einem Handygeschäft gekauft hatte und auch eine Rechnung vorlegen konnte, durfte ich das Tab mit absprache der Staatsanwältin vorerst einmal behalten. Wer rechnet schon damit, wenn man etwas ganz offiziell und legal in einem Geschäft kauft, daß es Diebesgut ist?
Ob´ich es entgültig behalten darf erfahr ich nach der Gerichtsverhandlung. Es könnte passieren das der grosse Elektronikmarkt in dem Gerichtsverfahren sagt, er möchte das Tab. wieder zurück haben. Dann "müsste" ich es zurück geben. Aber da ich durch meinen offiziellen
Kauf mit Rechnung selber "Opfer" geworden bin, kann ich darauf bestehen das es mir gehört. Oder ich muss es abgeben und mein Geld Zivil einklagen.
Was denkt Ihr, wird es mir weggenommen?
Wird es ein mühsamer Zivilrechtsstreit, oder sagt der Elektronikmarkt ich darf es behalten?
Welches Ende wird es für meine Geschichte geben.......
— geändert am 19.02.2012, 09:02:25
"Arbeiten Sie hier?"
"Nur wenn der Chef herschaut!"
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