Umgang mit Kunden und Aussagen

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paule48
  • Forum-Beiträge: 4

01.07.2019, 16:31:00 via Website

Mein Händler hatte mir nach der Rückrufaktion von Samsung den Kaufpreis für das Note 7 erstattet und das Handy geschenkt (habe ich auch schriftlich vom Händler). Habe es nur auf meinem Grundstück zur Steuerung meiner Heizungsanlage genutzt. Dann wurde die Ladekapazität gedrosselt und ich habe mich an Samsung gewandt. Nach ein paar belanglosen Mails (allerdings wurde meine Frage zur Ladekapazität nicht beantwortet) meldete sich eine Mitarbeiterin mit dem Nicknamen Frau Spielmann und wollte, dass ich das Handy an Samsung schicke. Habe ihr erklärt, dass ich das Handy geschenkt bekommen habe und es nur auf meinem Grundstück nutze. Sie wollte wissen, was mir das Handy wert sei und dass - falls etwas passiert - Samsung wieder in den Schlagzeilen wäre. Ich nannte einen moderaten Preis von 250 Euro und schickte mein Handy an Samsung. Das war leider ein Fehler, denn ich sah weder mein Handy wieder noch das Geld. Hatte auch angeboten, dass man mir ein gebrauchtes Handy geben könnte. Ich kann nur davor warnen, sich auf mündliche Aussagen zu verlassen, egal wie groß das Unternehmen ist.

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Pippi
  • Mod
  • Forum-Beiträge: 9.312

01.07.2019, 17:57:45 via App

erstens glaube ich dir nicht die Geschichte mit der Schenkung.

und zweitens: was versteht man unter einer Rückrufaktion nicht?

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swa00
  • Forum-Beiträge: 3.704

01.07.2019, 19:26:45 via Website

Man schickt auch grundsätzlich nichts ohne RMA oder Ticketnummer zurück,
die vom Auftraggeber vergeben wird.
Zumindest aber einen vor-frankierten Beleg .

— geändert am 01.07.2019, 19:27:17

Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]

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René H.
  • Forum-Beiträge: 525

01.07.2019, 19:30:00 via Website

Das Note 7 wurde schon vor Jahren zurückgerufen, aufgrund der Gefahr einer Akku-Explosion. Der Händler hat das Geld erstattet und wohl selber von Samsung erstattet bekommen (über die Produkthaftung). Also weshalb sollte Samsung nochmal Geld an den Kunden überweisen? Dadurch würde sich der Kunde m.E. ungerechtfertigt bereichern. Da Samsung dem dem Händler das Geld sicher erstattet hat und der Händer dem Kunden, gehört das Gerät m.E. dem Hersteller. Der Kunde kann vor Gericht ziehen, würde aber mit der hoher Wahrscheinlichkeit unterliegen. Allerdings kann ich nicht verstehen weshalb Händler das Note 7 noch immer verkaufen.

Beim nächsten Mahl einfach an Goethe denken ("Was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach hause tragen").

BTW:
War das wirklich ein Anruf von Samsung? Wurde das Gerät wirklich an Samsung oder eine von Samsung authorisierte Vertragswerkstatt geschickt?

— geändert am 01.07.2019, 19:31:43

Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen, öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

Josef P.

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paule48
  • Forum-Beiträge: 4

04.07.2019, 12:11:48 via Website

Habe ich aber schriftlich vorliegen

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paule48
  • Forum-Beiträge: 4

04.07.2019, 12:12:13 via Website

Hatte ich von Samsung erhalten

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paule48
  • Forum-Beiträge: 4

04.07.2019, 12:14:39 via Website

Ja, es war wirklich Samsung.
Samsung hätte sich an den Händler wenden müssen, denn die Beiden hatten einen Vertrag. Ich hatte einen mit dem Händler, wo ich es gekauft habe.

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Michael K.
  • Forum-Beiträge: 1.126

04.07.2019, 13:20:01 via Website

** bitte löschen

— geändert am 05.07.2019, 15:32:36

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