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Urteil gegen Google: Triumph für die Privatsphäre oder die Zensur?

privacy censorship poll
© mtkang/shutterstock/nextpit (http://www.nextpit.de/google-urteil-privatsphaere-zensur)

Google muss künftig gewisse Suchergebnisse zu Inhalten löschen, die auf Nutzer verweisen, diese aber nicht öffentlich zugänglich sehen wollen (zum Hintergrund). Auf der einen Seite ist das ein Erfolg für den Schutz der Privatsphäre. Doch Schattenseiten für das freie Internet deuten sich schon an, denn es gibt Missbrauchspotenzial (zur Meldung). Wie bewertet Ihr das Urteil?

privacy censorship poll
© mtkang/ shutterstock/AndroidPIT

Der historische Rechtsspruch des Gerichtshofes der Europäischen Union beschneidet die Freiheit und Datenhoheit von Google und gibt Privatpersonen unter den richtigen Umständen die Möglichkeit, selber zu entscheiden, wie weit sie im Internet auffindbar sein wollen und Aspekte ihres Lebens einsehbar sein sollen. Das ist grob dargestellt, doch das Urteil an sich ist grob formuliert.

Wie schon wenige Tage nach dem Urteilsspruch klar wird, kann die neue europäische Vorgabe auch potenziell missbraucht werden, um den freien Datenfluss unrechtmäßig zu manipulieren, sei es von Politikern, die das öffentliche Bild ihrer Person durch die Löschung unschmeichelhafter oder gar oppositioneller Inhalte beeinflussen wollen, seien es Dienstleister, die negative Rezensionen verschwinden lassen wollen - die Szenarien sind vielfältig.

Natürlich ist dies keine Zensur im Wortsinne. Google selber wird nicht zum Zensierer und muss zum Glück nicht sklavisch jeder Löschanfrage automatisch nachkommen. Im Gegenteil, Google wird versuchen, nur in eindeutigen Fällen zu kooperieren. Wo es das nicht tut, müssen die Gerichte bemüht werden. Das ist für den Privatmenschen positiv, wenn er dort sein legitimes Recht erstreiten kann.

Friede, Freude... Pustekuchen!

Gleiches gilt aber für die wohlhabende/einflussreiche Person, die mit einer Armee an Anwälten das System zu biegen weiß. Und wenn wir erst bei Individuen sind, wer sagt, dass wir nicht früher oder später bei Konzernen und Institutionen mit ganzen Rechtsabteilungen landen? Letzteres nur für die leidenschaftlichsten Verfechter von Datenschutz und Privatsphäre, die teils mit Vorliebe Untergangsszenarien entwerfen und ihre Argumente auf ihnen aufbauen.

Dies ist keineswegs ein Plädoyer gegen das Urteil. Es kann sehr viel Gutes bringen, sofern es gewissenhaft und mit Weitblick umgesetzt wird. Doch es ist eben nicht selbstverständlich eine unzweideutige Wendung zum Besseren und kann echte Probleme nach sich ziehen. Was meint Ihr?

Das Urteil ist...
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Zu den Kommentaren (27)
Stephan Serowy

Stephan Serowy
Leitender Redakteur

Nach Jahren des politischen Journalismus bei WELT und ZEIT Online war es für Stephan an der Zeit, die Richtung zu wechseln. Sein sozialwissenschaftlicher Hintergrund und seine Begeisterung für die Zukunft führten ihn ganz natürlich dorthin, wo Technologie, die das soziale Leben prägt, zelebriert wird: AndroidPIT. Er ist ein kolossaler Wissenschafts-Nerd, ein leidenschaftlicher Musiker und liebt es, Menschen den Wandel der Zeit näherzubringen - und das über nackte Zahlen und Datenblätter hinaus.

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27 Kommentare
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  • Olaf Gutrun 57
    Olaf Gutrun 18.05.2014 Link zum Kommentar

    Ich finde die Webcrawler teils erschreckend, wie schnell sie Veränderungen im Web registrieren und der Google Index erweitert wird.

    Einen Mittelweg zu finden ist echt sehr schwer.

    Dennoch Privatsphäre muss vorgehen. Wäre doch schrecklich falls sich z.b die Google Glases durch setzten und alles mögliche ins Netz geladen wird, am besten mit Namen und Ort.

    Die die nicht im Netz auftauchen wollen müssen geschützt werden.


    • 50
      Gelöschter Account 18.05.2014 Link zum Kommentar

      Google hält sich an die Angaben in den Meta-Tags und der robots.txt.
      Die Privatsphäreeinstellungen in den sozialen Netzwerken funktionieren.
      Datenschutz fängt bei jeden einzelnen in Form von Datensparsamkeit an.

      Willst Du eine Robinson-Liste für das Internet einführen? Dir ist aber schon klar, dass diese Liste gerade für die interessant ist, vor denen Du Dich vrstecken willst.

      Unser Mittelweg ist gar nicht schlecht. Nur machen wir ihn uns nur gerade selbst kaputt, weil wir nur fordern und nicht handeln. Und jedem neuen Hype nachrennen und fehlende oder fehlerhafte Verschlüsselung uns egal ist. E-Mail ist das beste Beispiel.

      Nebenbei ging es im konkreten Fall um eine Zwangsversteigerung. Bei solchen Dingen gibt es eine Veröffentlichungspflicht. Daher vermute ich, dass es um das Google Archiv ging. Aber ich kann nur raten, weil die Medien gar nicht so sehr ins Detail gehen.


  • Comyu 42
    Comyu 18.05.2014 Link zum Kommentar

    Wie kann sich eigentlich ein normaler Spanier einen Rechtsstreit mit google bis zum EuGH leisten :O


  • nox 41
    nox 18.05.2014 Link zum Kommentar

    Viel wichtiger fänd ich im Bereich Datenschutz dafür zu sorgen das sie Daten nur da bleiben wo ich sie hinegeb. Keine Weitergabe ab Geschäftspartner (über die kann ich als Verbraucher eh kein Überblick haben) und Sicherung gegenüber Behörden. Und bei Kommunikation nur an den Adressaten.


    • 50
      Gelöschter Account 18.05.2014 Link zum Kommentar

      Was hat denn der EuGH durch das Urteil gemacht? Er hat nach bestehendem Datenschutz Recht gesprochen. Die Verantwortung, der Datensparsamkeit obliegt uns allen. Aber einfacher ist es, nach noch mehr Regeln zu rufen, die nicht eingehalten werden.

      Nutzen wollen wir alle Google. Aber bloß nichts über uns finden.
      Mails mit beliebigem Inhalt verschicken, aber nicht verschlüsseln (PGP gibt es beispielsweise seit 1991). Dann lieber meckern, dass die NSA uns überwacht und dabei ausblenden, dass wir ihnen erst die Möglichkeit gegeben haben.
      Smartphones rooten, um sie "sicherer" zu machen, aber nicht erkennen, was ein Custom Recovery oder das Laden aus beliebigen Quellen für Folgen haben kann.
      Bei Facebook alles mögliche posten, auch über das Baby, von dem bereits ein Persönlichkeitsprofil besteht, bevor es selbst darüber entscheiden kann.

      Das ist ambivalent! (um nicht schizophren zu mißbrauchen)

      Wir müssen den Datenschutz anwenden und einfordern. Dazu gehört, selbst den Arsch hoch zu bekommen und weiter als vom Sofa zur Glotze (wahrscheinlich nur zum Smartphone oder Tablet) zu denken! Gesetze sind vorhanden, sonst hätte der Spanier gegenüber Google keinen Stich gemacht.


  • 11
    Zwergi987 17.05.2014 Link zum Kommentar

    Sich mögliche Untergangsszenarien und scheinbare Missbrauchsmöglichkeiten auszumalen ist quatsch. Viele Anwälte bedeutet noch lange nicht Recht haben. Es ist Aufgabe der Rechtsprechung sachgerecht und differenziert zu urteilen und das wird sie auch, sollte es weitere Klagen geben...


  • SaschaSamsurgFloppy 24
    SaschaSamsurgFloppy 17.05.2014 Link zum Kommentar

    Klar geht man auf Google... Deutschland macht es sich wieder Einfach... Gerade die SPD will nur Punkten...


    • 50
      Gelöschter Account 17.05.2014 Link zum Kommentar

      Man geht auf niemanden los. Ein Spanier hat gegen Google in einer ganz bestimmten Sache geklagt. Er hat nicht gegen andere Suchmaschinenbetreiber geklagt bzw. das wurde nicht nekannt. Er ist bis zum EuGH gegangen und hat damit ein Grundsatzurteil erwirkt, dem jetzt aber alle unterliegen.

      Trotzdem kann es Dir passieren, wenn Du Montag gegen Bing klagst, dass Dein Fall ganz anders ausgeht. Nämlich dann, wenn es Bing gelingt, den Richter zu überzeugen, dass Dein Fall ganz anders gelagert ist.

      Gelöschter Account


  • Comyu 42
    Comyu 17.05.2014 Link zum Kommentar

    Ich finde es unfair das google löschen muss und die Konkurrenz nicht..


    • 50
      Gelöschter Account 17.05.2014 Link zum Kommentar

      Die müssen auch löschen!

      Eine Klage ist immer zwischen zwei Parteien. Und somit gilt das Urteil auch nur für diese zwei Parteien. Manche Urteile haben aber einen so grundlegenden Charakter, dass sie für jeden gilt, es sei denn man hat sehr gute Gegenargumente.

      Gelöschter Account


  • 37
    Gelöschter Account 17.05.2014 Link zum Kommentar

    Die Verwendung des totschlagargument Zensur geht über das Ziel hinaus.

    Mit google ist nur die leichte (oberflächliche) Recherche betroffen. Die Originalinformation aber liegt unverändert, und von der Originalquelle abrufbar, vor.

    Wo ist also der Nachteil? Das Recherche nun wieder mehr ist als nur die ersten zehn Links der Google-Suchergebnisse zur Kenntniss zu nehmen? Wuchergebnisse, von denen ausser google niemand weiss wie die Relevanz und damit Positionierung festgestellt wird.
    Ist es ein Nachteil, wenn man nun wieder ein Pressearchiv bemühen muss? Ein Archiv dass einem nicht die (vermeintliche) Relevanz vorgibt?

    Nein, so lange man die Originalinformation selber unverändert verfügbar hält sehe ich das Problem nicht. Ganz besonders, und das ist hier ja auch der Fall, das öffentliche Interesse selber gegen Null geht.


  • Christian S. 18
    Christian S. 17.05.2014 Link zum Kommentar

    "Der historische Rechtsspruch des Gerichtshofes der Europäischen Union beschneidet die Freiheit und Datenhoheit von Google und gibt Privatpersonen unter den richtigen Umständen die Möglichkeit, selber zu entscheiden..."

    Wieso liest sich das so seltsam negativ selbst zu entscheiden? Die Datenhoheit über meine Daten habe immer noch ich, nicht Google.
    Weiterhin hat der EeGeH auch betont das hier Personen oder Daten bei denen ein öffentliches Interesse besteht ausgenommen sind.

    "Letzteres nur für die leidenschaftlichsten Verfechter von Datenschutz und Privatsphäre, die teils mit Vorliebe Untergangsszenarien entwerfen..."

    Mir scheint es das die Untergangsszenarien nicht von den Datenschützern entworfen werden, zumindest nicht in diesem Artikel.

    Gelöschter Account


  • nox 41
    nox 17.05.2014 Link zum Kommentar

    Ich finde es richtig wenn private Daten auch privat bleiben dürfen.
    Ich bin jedoch der Meinung das dieses Urteil nur natürliche Personen betrifft und nicht auf alle juristischen Personen ausgedehnt werden kann. Somit können Konzerne, Behörden und Regierungen auch nicht einfach das Internet bzw. Google nach ihren Wünschen zensieren.


    • 43
      Gelöschter Account 17.05.2014 Link zum Kommentar

      Es geht ja auch um personenbezogene Daten!


  • 50
    Gelöschter Account 17.05.2014 Link zum Kommentar

    Ich sehe das Urteil auch zwiegespalten. Aber weniger aus Mißbrausgründen, als vielmehr als Mißverständnis.

    Zunächst kommen die Inhalte ja nicht von Google. Google ist vielmehr eine Schlagwortsuche. DIe eigentliche Inhalte kommen von anderen Webseiten. Also habe ich dort die Infos selbst eingestellt oder sie wurden von Dritten dort eingestellt. Egal, wie die Infos dort rein kamen, erster Anlaufpunkt ist der Betreiber dieser Website. Und der hat sie auf meine Anforderung hin zu löschen! Wenn Google das mitbekommt, verschwindet die Info auch dort. Natürlich hat der Website-Betreiber seine Seite auch entsprechend zu pflegen. Google ist diesbezüglich erstaunlich schnell. Auch bei weniger frequentierten Seiten.

    Problematisch wird es aber, wenn der Betreiber gar nicht dem deutschen oder europäischen Recht unterliegt. Dann habe ich ein Problem und kann jetzt über Google zumindest die Auffindbarkeit reduzieren.

    Ein weiterer Punkt ist das Archiv von Google. Das vergisst natürlich nicht. Mit diesem Urteil kann ich auch das löschen lassen.

    Insofern sehe ich mehr Vorteile als Nachteile. Wenn nun ein einflussreicher Prominenter seine Weste damit weiß waschen möchte, müssen wir damit leben. Wir haben nunmal das Prinzip, gleiches Recht für alle. Und das ist auch gut so! Was wir nicht haben, ist, dass jeder die Möglichkeiten hat, sein Recht auch durchzusetzen. Aber das liegt in erster Linie am Durchssetzungs- und Durchhaltevermögen und erst in zweiter Linie am Geld, auch wenn das Geld gerne vorgeschoben wird.

    Gelöschter Account


  • 50
    Gelöschter Account 17.05.2014 Link zum Kommentar

    Das haben wir jetzt doch schon mehr als einmal ausführlich ausdiskutiert und unsere Meinungen deponiert:
    http://www.androidpit.de/urteil-google-links-privaten-informationen
    http://www.androidpit.de/urteil-google-links-loeschen

    Nochmals, es kann absolut nicht schaden, wenn Google mal in die Schranken gewiesen wird. Es ist absolut paradox, wenn man sich hier Sorgen wegen der Zensur macht. Wenn man sich Sorgen machen will, dann höchstens, wohin sich Google entwickelt;-)


    • 17
      Gelöschter Account 17.05.2014 Link zum Kommentar

      Klar muss man Google Grenzen aufzeigen, aber bitte auch für das, wofür sie die Verantwortung tragen. Mit dem Löschen der Suchergebnisse ist die Ursache ja immernoch da.


  • 43
    Gelöschter Account 17.05.2014 Link zum Kommentar

    Wäre es nicht vielleicht sinnvoll, ihr würdet im jetzt 3. Artikel zu diesem Urteil mal anreißen, wieso Google hier in die Pflicht genommen wird und nicht der Betreiber der Seite, auf der der eigentliche Inhalt steht?

    Das wird hier leider völlig ausgeblendet, was schade ist, da sich hier kaum jemand mit dem Urteil an sich beschäftigt, aber natürlich trotzdem eine Meinung dazu hat.

    Im Urteil wird aufgeführt, warum Google als Verantwortlicher einzustufen ist und wann ein Löschungsanspruch vorliegen kann.

    AdrianGelöschter Account


  • 29
    Gelöschter Account 17.05.2014 Link zum Kommentar

    Es soll nur dann die Suchergebnisse gelöscht werden, wenn z.B. eine Straftat vorliegt, z.B. wenn illegale Nacktfotos im Internet hochgeladen worden sind. Aber nicht, wenn ich nicht will, das ich mit meiner alten Schule zusammen als Suchergebnis vorkomme. Mit so was muss man einfach heutzutage leben.


    • Flummi 22
      Flummi 17.05.2014 Link zum Kommentar

      Muss man das? Okay also wenn ich nicht will, dass man mich im Internet mit allem aus einem Leben verknüpfen kann, dann will ich das nicht!!

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