Samsung Galaxy S4 — Was ist Knox Warranty Void?

  • Antworten:22
Rob
  • Forum-Beiträge: 274

16.10.2013, 14:23:18 via App

Hallo,
ich habe heute mein Samsung mal in den Download Modus gestartet und gesehen das dort seit dem letzten Update "Knox Warranty Void 0×1 steht!
Ich weiß überhaupt nicht was das heißen soll? Vieleicht kann mir ja jemand helfen?

Gruß, Robert

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Anna L.
  • Forum-Beiträge: 7.036

16.10.2013, 15:10:20 via App

Hast du eine Custom Rom geflasht? Void heißt jedenfalls ungültig. :)

Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch. [Karl Valentin]

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

16.10.2013, 15:17:28 via App

Rob
Hallo,
ich habe heute mein Samsung mal in den Download Modus gestartet und gesehen das dort seit dem letzten Update "Knox Warranty Void 0×1 steht!
Ich weiß überhaupt nicht was das heißen soll? Vieleicht kann mir ja jemand helfen?

Gruß, Robert
Das ist der Zähler, wie oft geflasht wurde. Danach beurteilt Samsung, ob die Garantie verweigert wird oder nicht.

Dein Gerät ist offensichtlich schon mal geflasht worden.

Herzliche Grüße

Carsten

— geändert am 16.10.2013, 15:18:20

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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Klaus
  • Blogger
  • Forum-Beiträge: 19.172

16.10.2013, 15:19:30 via Website

Hallo Rob!

Ist zwar ein [How to] fürs Note 3, aber "Knox Warranty Void" wurde im ersten Post beschrieben:
https://www.nextpit.de/de/android/forum/thread/572475/Tutorial-ROOT-Zugriff-beim-Samsung-Galaxy-Note-3-SM-N9005-einrichten

| LG Klaus |
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Rob
  • Forum-Beiträge: 274

16.10.2013, 15:26:31 via App

Also heißt das jetzt das ich keine Garantie mehr habe?

Antworten
Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

16.10.2013, 15:27:23 via App

Rob
Also heißt das jetzt das ich keine Garantie mehr habe?
So ist es.

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Er darf die Bedingungen definieren, wie er lustig ist.

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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reinold p
  • Forum-Beiträge: 3.401

16.10.2013, 15:33:32 via App

bevor jetzt wieder ne Diskussion um Rechtsprechung oä beginnt, die pragmatische Lösung:
wenn du Garantieleistung in Anspruch nehmen willst, mach vorher die Schritte, die zB im S4-Tutorial unter Unroot aufgeführt sind, und es bleibt natürlich ein Restrisiko, daß dir das nicht mehr gelingt (dann mußt du wsl die Repar.-kosten tragen)

— geändert am 16.10.2013, 15:44:26

Antworten
Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

16.10.2013, 15:35:28 via Website

Hi,

Diskussion um Rechtsprechung kann schlecht beginnen, da wir von *Garantie* sprechen. Das ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers. Die Bedingungen definiert dieser frei Schnauze.

Rechtlichen Anspruch hat man auf *Gewährleistung*. Und zwar gegenüber dem Händler, nicht gegenüber dem Hersteller. Und die Gewährleistung ist hier nicht tangiert.

Herzliche Grüße

Carsten

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reinold p
  • Forum-Beiträge: 3.401

16.10.2013, 15:55:25 via App

ja, Carsten: danke
meine pragm. Lösung tut's dennoch für beide Fälle

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Dänu
  • Forum-Beiträge: 3.871

16.10.2013, 15:57:20 via Website

Carsten Müller
Und die Gewährleistung ist hier nicht tangiert.
In den ersten sechs Monaten stimme ich Dirzu, in den zweiten 18 Monaten ist es dann nicht mehr so klar, je nachdem was defekt ist, hat der Kunde zu beweisen dass der Schaden nicht vom CustomRom ist. Nicht ganz leicht.

Google PIXEL 2 XL ; Android 9 Pie
"The only source of knowledge is experience" (Albert Einstein)
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Rob
  • Forum-Beiträge: 274

16.10.2013, 16:27:45 via App

Ok ich fasse zsm.: Garantie muss der Hersteller mir nicht mehr geben aber Gewährleistung wird mir vom Laden gegeben!?

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

16.10.2013, 17:00:48 via Website

Dani
Carsten Müller
Und die Gewährleistung ist hier nicht tangiert.
In den ersten sechs Monaten stimme ich Dirzu, in den zweiten 18 Monaten ist es dann nicht mehr so klar, je nachdem was defekt ist, hat der Kunde zu beweisen dass der Schaden nicht vom CustomRom ist. Nicht ganz leicht.
Nach den ersten 6 Monaten muss der Kunde *immer* nachweisen, dass der reklamierte Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufes vorlag. Das ist *immer* schwierig bis unmöglich. Völlig egal ob Root, Flash, was-weiß-ich....

Herzliche Grüße

Carsten

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

16.10.2013, 17:02:03 via Website

Rob
Ok ich fasse zsm.: Garantie muss der Hersteller mir nicht mehr geben aber Gewährleistung wird mir vom Laden gegeben!?
So ist es. Und bei der Gewährleistung gilt: In den ersten 6 Monaten nach Kauf muss der Verkäufer Dir nachweisen, dass das Gerät zum Zeitpunkt des Kaufs mangelfrei war (schwierig bis unmöglich), danach (Monate 7 bis 24) muss der Käufer dem Verkäufer nachweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufes vorlag (schwierig bis unmöglich).

Herzliche Grüße

Carsten

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Rob
  • Forum-Beiträge: 274

16.10.2013, 17:58:24 via App

Vielen Dank Carsten!

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Rob
  • Forum-Beiträge: 274

16.10.2013, 18:04:00 via App

Achso und nach den 6 Monaten? Bin ich dann in Beweispflicht?

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

16.10.2013, 18:05:01 via Website

Rob
Achso und nach den 6 Monaten? Bin ich dann in Beweispflicht?
Ja. Das ist aber nichts neues, sondern das übliche. That's Gewährleistung.

Herzliche Grüße

Carsten

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Nairolf ™
  • Forum-Beiträge: 4.823

16.10.2013, 18:07:55 via App

Rob
Achso und nach den 6 Monaten? Bin ich dann in Beweispflicht?
Ja, du musst beweisen, dass der Schaden am Gerät (weswegen du ja die Gewährleistung in Anspruch nimmst)
schon von Anfang an am Gerät war, was eigentlich kaum möglich ist...
Edit: Carsten war schneller :grin:

— geändert am 16.10.2013, 18:08:46

Liebe Grüße, Florian.
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Dänu
  • Forum-Beiträge: 3.871

16.10.2013, 19:18:29 via Website

Also der Schaden muss natürlich nicht seit Anfang vorhanden gewesen sein, dann hätte man ja schon in den ersten 6 Monaten reagieren können.
Aber die Chancen auf gratis Reparatur sind nach 6 Monaten schon viel kleiner, je nachdem was natürlich defekt ist.
Aber man könnte es ja so sagen:
Wenn Dir dein Handy mal auf den Boden gefallen ist, nichts passiert ist, aber man sieht sichtbare Abschürfungen oder eine Delle, dann kannst du es auch mit einem CustomRom betreiben, weil in dem Fall kann sich der Händler auf diese Abschürfungen beziehen und sagen dass der Fehler oder der Schaden wegen dem Sturz vorhanden ist.

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

16.10.2013, 19:31:24 via Website

Hi,

Also der Schaden muss natürlich nicht seit Anfang vorhanden gewesen sein, dann hätte man ja schon in den ersten 6 Monaten reagieren können.
Doch. Gewährleistung bezieht sich auf den Zustand der Ware zum Zeitpunkt des Kaufs.

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

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Rob
  • Forum-Beiträge: 274

16.10.2013, 20:36:21 via App

OK. Jetzt weiß ich Bescheid! Vielen Dank an euch alle!

Antworten
Dänu
  • Forum-Beiträge: 3.871

16.10.2013, 23:39:54 via Website

Carsten Müller
Hi,

Also der Schaden muss natürlich nicht seit Anfang vorhanden gewesen sein, dann hätte man ja schon in den ersten 6 Monaten reagieren können.
Doch. Gewährleistung bezieht sich auf den Zustand der Ware zum Zeitpunkt des Kaufs.

Zitat:
Eine wichtige Ausnahme gilt jedoch für Waren, die bei einem gewerblichen Händler für den privaten Bedarf gekauft werden: wenn der Käufer beweisen kann, daß der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach der Lieferung aufgetreten ist, dann wird vermutet, daß der Mangel von Anfang an vorhanden war. Um eine Haftung zu vermeiden, muß dann der Verkäufer beweisen, daß der Mangel bei der Übergabe noch nicht vorhanden war (Beweislastumkehr). Wenn ungeklärt bleibt, ob der Mangel schon bei der Übergabe vorhanden war oder innerhalb der ersten sechs Monate danach aufgetreten ist, hat der Verkäufer Pech.
Quelle

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Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

17.10.2013, 05:33:17 via App

Das ist kein Widerspruch zu meiner Aussage.
Selbstverständlich wird *vermutet*... Und selbstverständlich ist es für den Händler schwierig Bis unmöglich, zu beweisen, dass beim Kauf das Produkt mangelfrei war.
Dennoch geht es letztlich immer um den Zustand der Ware beim Kauf. Kann der Händler beweisen, dass der Sachmangel erst nach dem Kauf eingetreten ist, ist der Gewährleistungsanspruch dahin.

Herzliche Grüße

Carsten

— geändert am 17.10.2013, 05:34:35

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