Garantie + Gewährleistung sind 2 verschiedene Dinge. Die Garantie wird vom Hersteller freiwillig vergeben. Die Gewährleistung wird vom Verkäufer gegeben und die wird bei gerooteten Geräten meist verweigert, obwohl er Reparieren muss. Ist ein Softwareschaden aufgetreten, muss sogar nachgewiesen werden, das dieser durch das Rooten entstanden ist. Siehe hier: https://netzpolitik.org/2013/47369/ Kein Händler hat besonderes Verlangen danach vom Bundesverband Verbraucherschutz eine Klageandrohung wegen vorsätzlichem Verstosses gegen eine EU Richtlinie zu bekommen.
Hier ein kleiner Auszug: - Es gelten keine Gewährleistungsansprüche mehr, wenn der Nutzer beispielsweise den Prozessor übertaktet und dadurch die Hardware leidet. Es ist aber nicht ersichtlich, warum ein Hardwaredefekt stets auf das reine Aufspielen einer alternativen Software zurückzuführen sein soll.
Daher gilt auch weiterhin das Gewährleistungsrecht, selbst wenn das Telefon gerootet wurde. Tritt ein Mangel in den ersten sechs Monaten auf, nachdem der Kunde das Telefon erstanden hat, muss der Händler nachweisen, dass dieser Mangel nicht bereits vor dem Kauf bestand. Führt der Händler den Schaden auf das Rooting zurück, muss er auch diese Behauptung beweisen. In den darauf folgenden 18 Monaten ist die Beweislast umgekehrt. -
Auf der von mir verlinkten Seite sind noch weiterführende Links zum Verbraucherschutz und zu der EU Richtlinie, wo alles genau erklärt wird.
Liebe Grüße, Werner
Das habe ich schon öfter gepostet, sollte man vlt mal als Sticky oben anheften
Gruß, Werner
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