SGS4 Versicherung bei Root und CR

  • Antworten:13
Nico S.
  • Forum-Beiträge: 14

15.06.2014, 21:26:55 via App

Hallo allerseits,
ich habe mir Anfang des Jahres bei Media Markt ein S4 gekauft und dabei den "Media Markt PlusSchutz 2 Jahre für Mobile Kommunikationsgeräte" abgeschlossen. Meine Frage ist nun: wenn ich mein S4 roote oder eine Custom Rom aufspiele und dann mein Display z.B. bei einem Sturz kaputtgeht, übernimmt die Versicherung dann noch die Reparatur? Ich weiß, dass die Versicherung im Falle eines Hard-Bricks nicht mehr greift. Aber wenn der Schaden nicht wegen der veränderten Firmware entsteht, müsste ich die Reparatur doch bezahlt bekommen, oder?
Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann.

Antworten
Klaus
  • Blogger
  • Forum-Beiträge: 19.172

15.06.2014, 21:30:47 via App

Hallo Nico!

Ich diesem Thread sind zwei Links bzgl Garantie/Gewährleistung drinnen, vielleicht hilft dir das ein wenig weiter:
https://www.nextpit.de/forum/563130/how-to-root-un-root-fw-flashen-galaxy-s4-mini-gt-i9195

| LG Klaus |
| Google Nexus 6P - Dirty Unicorns | Google Nexus 6 - Dirty Unicorns |
| Das AndroidPITiden-Buch | Die Androiden-Toolbox | AndroidPIT-Regeln |

Antworten
Nico S.
  • Forum-Beiträge: 14

15.06.2014, 21:37:21 via App

Hallo Klaus,
die beiden Links beziehen sich leider nur auf die Garantie und die gesetzliche Gewährleistung. Ich meine aber die von mir abgeschlossene Versicherung. Ich habe mit dieser Versicherung schon sehr gute Erfahrungen bei meinem S2 gemacht und würde sie im Falle eines Schadens sehr gerne erneut in Anspruch nehmen.
Trotzdem danke für deine Hilfe.

Antworten
Nico S.
  • Forum-Beiträge: 14

15.06.2014, 21:55:09 via Website

Ich glaube, dass das nicht die gleichen Versicherungen sind. Ich zitiere mal die Versicherungsbedingungen:
"Versicherungsschutz besteht außerdem bei Beschädigung oder Zerstörung durch
a. Unfall oder unsachgemäße Handhabung
b. Kurzschluss, Überspannung, Induktion
c. ..."
"Kein Versicherungsschutz besteht für
(...) f. Schäden, die durch Programmierung, Einstellung, Wartung, Überholung,Veränderung oder Reinigung des Geräts entstehen
..."
Ich denke, dass Schäden, die nicht durch das rooten entstehen in die Versicherung mit einschließt, oder?

Antworten
Lars
  • Forum-Beiträge: 671

15.06.2014, 22:19:21 via App

Schau mal genau in deinen Versicherungsbedingungen nach speziellen "Root-Paragrafen".

Ansonsten gilt, dass keine Kausalität zwischen "Root" und einem gebrochenen Display besteht, d.h. der VS-Schutz durch den Root nicht berührt wird.

— geändert am 15.06.2014, 22:19:35

Antworten
Nico S.
  • Forum-Beiträge: 14

15.06.2014, 23:08:39 via App

Einen Root-Paragraphen gibt es nicht. Dann müsste ich das Handy problemlos roten können. Vielen Dank für eure Hilfe

Antworten
Eric S.
  • Forum-Beiträge: 630

15.06.2014, 23:42:04 via App

Lars

Schau mal genau in deinen Versicherungsbedingungen nach speziellen "Root-Paragrafen".

[[cite Nico S.]]
Versicherungsbedingungen:
"Versicherungsschutz besteht außerdem bei Beschädigung oder Zerstörung durch
a. Unfall oder unsachgemäße Handhabung
b. Kurzschluss, Überspannung, Induktion
c. ..."
"Kein Versicherungsschutz besteht für
(...) f. Schäden, die durch Programmierung, Einstellung, Wartung, Überholung,Veränderung oder Reinigung des Geräts entstehen
..."
Ich denke, dass Schäden, die nicht durch das rooten entstehen in die Versicherung mit einschließt, oder?

Es gibt zwar keinen Root-Paragrafen der in der police genannt wird. Aber Punkt F ist einmal genauer zu betrachten

"Kein Versicherungsschutz besteht für (...) f. Schäden, die durch Programmierung, Einstellung, Wartung, Überholung,Veränderung (...)

Veränderung und Programmierung ! Schließen hierbei einen Root ein da: Man das gerät nun mal von der Software Seite verändert. Das ganze ist recht wage formuliert !

— geändert am 16.06.2014, 13:44:15

Android ist nicht nur ein OS, es ist das OS !

Viele grüße an alle ;)
Trust me I'm IT specialist

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 421

16.06.2014, 12:54:40 via Website

Garantie + Gewährleistung sind 2 verschiedene Dinge. Die Garantie wird vom Hersteller freiwillig vergeben. Die Gewährleistung wird vom Verkäufer gegeben und die wird bei gerooteten Geräten meist verweigert, obwohl er Reparieren muss. Ist ein Softwareschaden aufgetreten, muss sogar nachgewiesen werden, das dieser durch das Rooten entstanden ist. Siehe hier: https://netzpolitik.org/2013/47369/ Kein Händler hat besonderes Verlangen danach vom Bundesverband Verbraucherschutz eine Klageandrohung wegen vorsätzlichem Verstosses gegen eine EU Richtlinie zu bekommen.

Hier ein kleiner Auszug: - Es gelten keine Gewährleistungsansprüche mehr, wenn der Nutzer beispielsweise den Prozessor übertaktet und dadurch die Hardware leidet. Es ist aber nicht ersichtlich, warum ein Hardwaredefekt stets auf das reine Aufspielen einer alternativen Software zurückzuführen sein soll.
Daher gilt auch weiterhin das Gewährleistungsrecht, selbst wenn das Telefon gerootet wurde. Tritt ein Mangel in den ersten sechs Monaten auf, nachdem der Kunde das Telefon erstanden hat, muss der Händler nachweisen, dass dieser Mangel nicht bereits vor dem Kauf bestand. Führt der Händler den Schaden auf das Rooting zurück, muss er auch diese Behauptung beweisen. In den darauf folgenden 18 Monaten ist die Beweislast umgekehrt. -

Auf der von mir verlinkten Seite sind noch weiterführende Links zum Verbraucherschutz und zu der EU Richtlinie, wo alles genau erklärt wird.

Liebe Grüße, Werner

Das habe ich schon öfter gepostet, sollte man vlt mal als Sticky oben anheften

Gruß, Werner

Sony Xperia 10 III

NOKIA 6.1 androidone

Huawei MediaPad M5 10.8 Lite LTE

Nokia 6310

Threema: https://shop.threema.ch/

Antworten
gerri
  • Forum-Beiträge: 61

16.06.2014, 16:40:45 via Website

@Werner
Der TE meint ja auch nicht die gesetzlichen Garantien und Gewährleistungen, sondern die, mit Media Markt gesondert abgeschlossene Versicherung. Da könnte die Sachlage schon verändern.

Antworten
Nico S.
  • Forum-Beiträge: 14

16.06.2014, 16:52:54 via Website

Genau

Antworten
Eric S.
  • Forum-Beiträge: 630

16.06.2014, 18:16:11 via App

Frag einfach mal was die bei Programmierung und Veränderung genau meinen.

Android ist nicht nur ein OS, es ist das OS !

Viele grüße an alle ;)
Trust me I'm IT specialist

Antworten
Nico S.
  • Forum-Beiträge: 14

16.06.2014, 18:29:10 via App

Ich denke, dass ich da einfach mal ne Mail hinschreibe. Dann weiß ich es zu 100%. Trotzdem Danke für eure Hilfe.

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 421

17.06.2014, 12:33:44 via Website

Auch wenn ein gesonderter Gewährleistungsvertrag Vertrag vorliegt, muss sich an die EU-Richtlinie gehalten werden. Das ist EU-Gesetz, MM kann nicht einfach eigene Regeln aufstellen ohne sich an die EU Vorgabe zu halten. In der Richtlinie steht, das dies für ALLE Gewährleistungsansprüche gilt. Ach ja, die Garantie kann und darf ein Händler nicht ohne Zustimmung des Geräteherstellers verlängern da diese ausschliesslich freiwillig vom Hersteller geleistet wird und ein Händler keinerlei Einfluß darauf hat. Es darf nur die Gewährleistung kostenpflichtig verlängert werden.

— geändert am 17.06.2014, 12:49:54

Gruß, Werner

Sony Xperia 10 III

NOKIA 6.1 androidone

Huawei MediaPad M5 10.8 Lite LTE

Nokia 6310

Threema: https://shop.threema.ch/

Antworten