Samsung Galaxy S8 — Nachweis Bluetooth Verbindung mit Freisprecheinrichtung

  • Antworten:14
Taganga1981
  • Forum-Beiträge: 2

23.04.2019, 14:21:30 via Website

Hallo zusammen!

Ich bin etwas verzweifelt. Ich wurde letzte Woche von der Polizei angehalten und habe vor den Augen des Polizisten mein Telefongespräch über das Radio Display beendet. Dennoch wurde behauptet, ich hätte 50m weiter vorne mit dem Telefon am Ohr telefoniert. Ich war aber schon mehr als 20min über die Freisprecheinrichtung verbunden.
Daher nun meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit, die Bluetoothverbindung zwischen meinem Mobiltelefon und der Fahrzeug Freisprecheinrichtung mit Datum und Uhrzeit nachzuweisen / auszulesen?

Ich danke Euch im Voraus!

Viele Grüße

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swa00
  • Forum-Beiträge: 3.704

23.04.2019, 14:32:26 via Website

Hallo,

es gibt m.E. keinen default Protokollmitschnitt.

Aber auch wenn es so wäre und könntest das Nachweisen, fehlt Dir wahrscheinlich das schriftliche Protokoll des Beamten , dass es sich um dieses Model zu dieser Zeit handelte.

Im Zweifelsfalle wird dir ggf, angemerkt , du wurdest mit einem anderen Smartphone am Ohr gesehen.

Ergo : Beisse in den sauren Apfel - Der/die "sehende(n)" Beamte(n) haben mehr Aussagekraft.

— geändert am 23.04.2019, 14:45:46

Liebe Grüße - Stefan
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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.154

23.04.2019, 15:50:54 via App

Wenn 1 Polizist behauptet, man hätte etwas unrechtmäßiges getan und man widerspricht dem, steht Aussage gegen Aussage und da gilt in der Regel "in dubio pro reo". Wir leben ja nicht in einem Polizeistaat.
Wenn jedoch 2 Polizisten so etwas behaupten und man ist selbst allein, dann sähe es erst schlecht für die 1 Person aus.

Und zum Thema: nein, Protokolle über BT Verbindungen gibt es nicht und selbst wenn, hätten sie womöglich keine Beweiskraft.

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Michael A.
  • Forum-Beiträge: 185

23.04.2019, 16:55:26 via App

In deiner Situation würde ich mich zur Not schriftlich wehren. Mit dem Hinweis auf deine FSE, die du benutzt hast und benutzen darfst. Hast du eine Rechtsschutzversicherung, die greift? Verkehrsrechtschutz o. ä. ...

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Rüdiger Fink
  • Forum-Beiträge: 290

23.04.2019, 18:49:09 via App

König Frank I.

Wenn 1 Polizist behauptet, man hätte etwas unrechtmäßiges getan und man widerspricht dem, steht Aussage gegen Aussage und da gilt in der Regel "in dubio pro reo". Wir leben ja nicht in einem Polizeistaat.

Das ist nicht richtig. Bei einer Ordnungswidrigkeit und darum handelt es sich hier, bist Du Betroffener, also eine Art Angeklagter. Du darfst lügen, weil Du Dich nicht selbst beschuldigen musst, der Polizist als Zeuge nicht...

Also wessen Aussage hat mehr Gewicht?

Rüdiger

— geändert am 23.04.2019, 18:50:25

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Taganga1981
  • Forum-Beiträge: 2

24.04.2019, 07:05:25 via Website

Vielen Dank Euch allen für Eure Antworten. Das ist sehr ärgerlich und wenn ich tatsächlich das Handy bennutzt hätte, würde ich es auch zugeben. Leider steht hier tatsächlich nicht ganz 1:1, weil der 2. Polizist mein "leuchtendes" Handy neben mir hat liegen sehen. (Natürlich - ich streite ja auch nicht ab, dass ich telefoniert habe!) Ich habe eine Rechtschutz, die verlangt aber 150,- Selbstbteiligung wobei ich fast bereit wäre, mehr zu zahlen als den Strafzettel, nur im Gerechtigkeit zu erhalten.
Aber vermutlich habt ihr Recht und es lohnt den ganzen Aufwand nicht.

Schade, ein BT-Protokoll wäre natürlich perfekt gewesen. Also nochmals vielen Dank für Eure Hilfe. Dann kann ich diese Hoffnung zumindest ad acta legen.

VG

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.154

24.04.2019, 08:48:16 via Website

Rüdiger Fink

Das ist nicht richtig. Bei einer Ordnungswidrigkeit und darum handelt es sich hier, bist Du Betroffener, also eine Art Angeklagter. Du darfst lügen, weil Du Dich nicht selbst beschuldigen musst, der Polizist als Zeuge nicht...

Du wanderst auf einem schmalen Grad zwischen Unwissenheit und Verallgemeinerung.
Lügen darf man bei einer Aussage nie, entweder macht man von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch oder sagt aus - dann muss dies aber der Wahrheit entsprechen.
Wer als Zeuge aussagt, darf ebenso wenig lügen, ob er nun Polizist ist oder nicht.

Also wessen Aussage hat mehr Gewicht?

Wenn A jemanden B etwas zur Last legt, muss er auch Beweise haben. Dabei ist es Wurst, ob A Polizist ist oder nicht. In diesem Fall würde ein 2. Augenpaar (z. B. durch einen weiteren Polizisten) wahrscheinlich hinreichend sein.
Direkt auf deine Frage: wessen Aussage mehr Gewicht hat, hängt von vielen Faktoren ab. Wer Polizist ist, hat nicht automatisch Recht oder ist im Recht. So etwas gäbe es nur in einem Polizeistaat.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

24.04.2019, 09:43:50 via Website

König Frank I.

Lügen darf man bei einer Aussage nie, entweder macht man von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch oder sagt aus - dann muss dies aber der Wahrheit entsprechen.

Als Beschuldigter darfst du sehr wohl lügen.

Wer als Zeuge aussagt, darf ebenso wenig lügen, ob er nun Polizist ist oder nicht.

Das ist korrekt.

Wenn der Brief kommt, kann man kostenfrei widersprechen. Ob dann der nächste Schritt gegangen wird, ist wahrscheinlich, aber nicht zwingend.

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swa00
  • Forum-Beiträge: 3.704

24.04.2019, 09:54:05 via Website

Wenn der Brief kommt, kann man kostenfrei widersprechen. Ob dann der nächste Schritt gegangen wird, ist wahrscheinlich, aber nicht zwingend.

Bei 1 Punkt und 100 Euro werden die sich wahrscheinlich ins Zeug legen :-)

— geändert am 24.04.2019, 10:03:37

Liebe Grüße - Stefan
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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.154

24.04.2019, 09:57:06 via Website

Wir haben hier offenbar eine andere Interpretation zum Thema "Lügen dürfen". Klar darf man eine Tat leugnen, die man begangen hat. Wenn es aber eindeutige Beweise gibt, die jemanden der Lüge überführen, hat dies in der Regel Auswirkungen auf das Strafmaß, wenn es zu einem Urteilsspruch kommt.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

24.04.2019, 10:28:42 via Website

Mag sein, dass Du zwischen, "nicht die Wahrheit sagen" und "lügen" unterscheidest, juristisch ist es das gleiche.

Wenn ich im Auto telefoniert habe und dabei erwischt werde, hat es auf das Strafmaß keinen Einfluß, ob ich es gleich zugebe oder behaupte, ich hätte nicht telefoniert. Dagegen kann ein Zeuge bei Falschaussage explitzit dafür bestraft werden.

Wenn ich natürlich aus einem Verwarnungsgeld ein Bußgeldverfahren werden lasse und durch die Instanzen gehe, wird es zwangweise immer teurer, wenn ich am Ende doch überführt werde. Damit wird aber nicht meine Lüge bestraft, sondern die Anwälte und die Richter verlagen Geld von Verursacher/Auftraggeber.

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Michael A.
  • Forum-Beiträge: 185

24.04.2019, 11:23:17 via App

Man muss die Polizei auch drauf aufmerksam machen, dass das Handy auch dann leuchtet, wenn man die Verbindung an der FSE trennt. Ohne das man das Handy je berührt.

Ich würde Widerspruch einlegen. Da ginge es für mich ums Prinzip. Und mutmaßende oder lügende Polizisten habe ich selbst in einem anderen Fall bereits persönlich erlebt. Als ich mich dann gewehrt habe, wurde es so festgestellt, wie es war.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

24.04.2019, 11:47:30 via Website

Ich würde zu einem Verwarnungsgeld immer Einspruch einlegen, wenn es zu Unrecht ist.
Ob man es bis zum Bußgeldverfahren kommen lässt, ist dann eine Frage, wie leicht man die Behauptung wiederlegen kann.

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Ludy
  • Admin
  • Forum-Beiträge: 7.959

24.04.2019, 13:21:04 via App

Hallo Taganga1981,

herzlich willkommen hier im Forum (*)

Hallo zusammen,

ich denke eine Rechtsberatung sollte durch einen Juristen geklärt werden und nicht hier im Forum.
Daher bitte ich euch beim Thema zu bleiben, Danke.

Gruß Ludy (App Entwickler)

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 12

29.04.2019, 09:41:20 via Website

Das tut mir leid.

In diesem Fall hat du wirklich Pech.
Das Protokoll würde nicht weiterhelfen.
Denn trotz Bloothooth und Freisprecheinrichtung ist da Protokoll kein Beweis dafür das du das Handy eben nicht doch in den Händen gehalten hast.

Die Gesetzeslage ist da eindeutig.
Handy in der Hand, Parken und Motor aus.
Es sei denn das Handy wäre fest am Armaturenbrett.

In deinem Fall würde dir nur ein weiterer Zeuge helfen.
Aber wie gesagt, Handy in der Hand reicht schon aus.

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