Gerhard
- Forum-Beiträge: 1
13.01.2014, 14:27:41 via Website
13.01.2014 14:27:41 via Website
Hi,
ich muß mich jetzt bei Euch mal über die letzte Samsung-Aktion auskotzen ...
Von Samsung wird mir gerade die Rückerstattung des Neujahrsbonus verweigert.
Grund:
Ich habe innerhalb des Aktionszeitraumes, über den auf der Samsungseite verlinkten OnlineShop von mobilcom-debitel, ein neues S4 mini bestellt.
Nach der Lieferung versuchte ich die IMEI inkl. Kaufbeleg usw. im Onlineformular zu erfassen und abzuschicken, ich erhielt aber immer den Fehler:
„Dieses Gerät ist nicht zur Teilnahme an der Aktion zugelassen“
Auf Nachfrage bei Samsung erhielt ich folgende Mail:
"prüfen Sie bitte, ob das Gerät ein Aktionsgerät ist. Dies können Sie durch den Vergleich der EAN-Nummer des Gerätes mit den für die Aktionsgeräte in den Teilnahme-Bedingungen unter Punkt 15 aufgeführten EAN-Codes. Ist der EAN-Code enthalten, können Sie teilnehmen. Eine Registrierung über eine einfache E-Mail ist nicht möglich."
Der Abgleich meines EAN-Codes mit dem in den Teilnahmebedingungen aufgeführten Nummern ergab, daß ich ein S4 mini geliefert bekam, welches nicht Teilnahmeberechtigt ist.
Darauf hin kontaktierte ich Samsung abermals mit folgender Bitte:
"ich gehe davon aus, daß wenn ich über einen von Samsung empfohlenen Onlineshop (Handyshop von mobilcom debitel), auf den ich auch noch direkt verlinkt werde, nur Handys bekomme die zur Auktion passen.
Wie soll ich als Kunde im Vorfeld prüfen, ob der EAN-Code auf der Verpackung mit denen aus Ihrer Aktionsliste übereinstimmt?
Da es in diesem Fall nicht mein Verschulden ist, daß der EAN-Code der Verpackung nicht in der Aktionsliste auftaucht, erwarte ich von Ihnen, daß ich meine 50 € Neujahrsbonus trotzdem erstattet bekomme. "
Nun erhielt ich folgende Antwort:
"wir bedauern, dass Ihnen kein Aktionsgerät geliefert wurde. Gerade dieser Händler hat sich am ersten Tage der Aktion danach erkundigt, welches Aktionsgeräte sind und welche nicht. Wir konnten sehr viele Geräte Ihres Lieferanten registrieren.
Insofern verwundert uns Ihre Feststellung.
Wenn Sie am Neujahrsbonus teilnehmen möchten, müssen Sie die Aktions- und Teilnahmebestimmungen einhalten. Mehr als 25.000 Käufer haben diese eingehalten. Ausnahmen sind leider nicht möglich, da sie einen geordneten Ablauf der Aktion verhindern. Dies wurde bei einer der vorhergehenden Aktionen zugelassen, sodass heute noch an der Zusammenstellung und Überprüfung der in dieser Aktion erfolgten Registrierungen gearbeitet wird und die Käufer sich darüber beschweren, dass sie noch keine Rückvergütung erhalten haben. Wir bitten um Verständnis."
Nun mal ehrlich ...
Warum soll ich dafür Verständnis zeigen ????
Auch eine Bekannte von mir hat innerhalb des Aktionszeitraumes über amazon (Ebenfalls empfohlener Shop) ein S4 mini gekauft. Auch Sie hat das selbe Problem.
Welche Erfahrungen habt Ihr so gemacht ???
Grüße
Gerhard
ich muß mich jetzt bei Euch mal über die letzte Samsung-Aktion auskotzen ...
Von Samsung wird mir gerade die Rückerstattung des Neujahrsbonus verweigert.
Grund:
Ich habe innerhalb des Aktionszeitraumes, über den auf der Samsungseite verlinkten OnlineShop von mobilcom-debitel, ein neues S4 mini bestellt.
Nach der Lieferung versuchte ich die IMEI inkl. Kaufbeleg usw. im Onlineformular zu erfassen und abzuschicken, ich erhielt aber immer den Fehler:
„Dieses Gerät ist nicht zur Teilnahme an der Aktion zugelassen“
Auf Nachfrage bei Samsung erhielt ich folgende Mail:
"prüfen Sie bitte, ob das Gerät ein Aktionsgerät ist. Dies können Sie durch den Vergleich der EAN-Nummer des Gerätes mit den für die Aktionsgeräte in den Teilnahme-Bedingungen unter Punkt 15 aufgeführten EAN-Codes. Ist der EAN-Code enthalten, können Sie teilnehmen. Eine Registrierung über eine einfache E-Mail ist nicht möglich."
Der Abgleich meines EAN-Codes mit dem in den Teilnahmebedingungen aufgeführten Nummern ergab, daß ich ein S4 mini geliefert bekam, welches nicht Teilnahmeberechtigt ist.
Darauf hin kontaktierte ich Samsung abermals mit folgender Bitte:
"ich gehe davon aus, daß wenn ich über einen von Samsung empfohlenen Onlineshop (Handyshop von mobilcom debitel), auf den ich auch noch direkt verlinkt werde, nur Handys bekomme die zur Auktion passen.
Wie soll ich als Kunde im Vorfeld prüfen, ob der EAN-Code auf der Verpackung mit denen aus Ihrer Aktionsliste übereinstimmt?
Da es in diesem Fall nicht mein Verschulden ist, daß der EAN-Code der Verpackung nicht in der Aktionsliste auftaucht, erwarte ich von Ihnen, daß ich meine 50 € Neujahrsbonus trotzdem erstattet bekomme. "
Nun erhielt ich folgende Antwort:
"wir bedauern, dass Ihnen kein Aktionsgerät geliefert wurde. Gerade dieser Händler hat sich am ersten Tage der Aktion danach erkundigt, welches Aktionsgeräte sind und welche nicht. Wir konnten sehr viele Geräte Ihres Lieferanten registrieren.
Insofern verwundert uns Ihre Feststellung.
Wenn Sie am Neujahrsbonus teilnehmen möchten, müssen Sie die Aktions- und Teilnahmebestimmungen einhalten. Mehr als 25.000 Käufer haben diese eingehalten. Ausnahmen sind leider nicht möglich, da sie einen geordneten Ablauf der Aktion verhindern. Dies wurde bei einer der vorhergehenden Aktionen zugelassen, sodass heute noch an der Zusammenstellung und Überprüfung der in dieser Aktion erfolgten Registrierungen gearbeitet wird und die Käufer sich darüber beschweren, dass sie noch keine Rückvergütung erhalten haben. Wir bitten um Verständnis."
Nun mal ehrlich ...
Warum soll ich dafür Verständnis zeigen ????
Auch eine Bekannte von mir hat innerhalb des Aktionszeitraumes über amazon (Ebenfalls empfohlener Shop) ein S4 mini gekauft. Auch Sie hat das selbe Problem.
Welche Erfahrungen habt Ihr so gemacht ???
Grüße
Gerhard
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