Samsung "Neujahrsbonus"

  • Antworten:3
Gerhard
  • Forum-Beiträge: 1

13.01.2014, 14:27:41 via Website

Hi,
ich muß mich jetzt bei Euch mal über die letzte Samsung-Aktion auskotzen ...
Von Samsung wird mir gerade die Rückerstattung des Neujahrsbonus verweigert.

Grund:
Ich habe innerhalb des Aktionszeitraumes, über den auf der Samsungseite verlinkten OnlineShop von mobilcom-debitel, ein neues S4 mini bestellt.
Nach der Lieferung versuchte ich die IMEI inkl. Kaufbeleg usw. im Onlineformular zu erfassen und abzuschicken, ich erhielt aber immer den Fehler:
„Dieses Gerät ist nicht zur Teilnahme an der Aktion zugelassen“

Auf Nachfrage bei Samsung erhielt ich folgende Mail:
"prüfen Sie bitte, ob das Gerät ein Aktionsgerät ist. Dies können Sie durch den Vergleich der EAN-Nummer des Gerätes mit den für die Aktionsgeräte in den Teilnahme-Bedingungen unter Punkt 15 aufgeführten EAN-Codes. Ist der EAN-Code enthalten, können Sie teilnehmen. Eine Registrierung über eine einfache E-Mail ist nicht möglich."

Der Abgleich meines EAN-Codes mit dem in den Teilnahmebedingungen aufgeführten Nummern ergab, daß ich ein S4 mini geliefert bekam, welches nicht Teilnahmeberechtigt ist.

Darauf hin kontaktierte ich Samsung abermals mit folgender Bitte:
"ich gehe davon aus, daß wenn ich über einen von Samsung empfohlenen Onlineshop (Handyshop von mobilcom debitel), auf den ich auch noch direkt verlinkt werde, nur Handys bekomme die zur Auktion passen.
Wie soll ich als Kunde im Vorfeld prüfen, ob der EAN-Code auf der Verpackung mit denen aus Ihrer Aktionsliste übereinstimmt?
Da es in diesem Fall nicht mein Verschulden ist, daß der EAN-Code der Verpackung nicht in der Aktionsliste auftaucht, erwarte ich von Ihnen, daß ich meine 50 € Neujahrsbonus trotzdem erstattet bekomme. "


Nun erhielt ich folgende Antwort:
"wir bedauern, dass Ihnen kein Aktionsgerät geliefert wurde. Gerade dieser Händler hat sich am ersten Tage der Aktion danach erkundigt, welches Aktionsgeräte sind und welche nicht. Wir konnten sehr viele Geräte Ihres Lieferanten registrieren.
Insofern verwundert uns Ihre Feststellung.
Wenn Sie am Neujahrsbonus teilnehmen möchten, müssen Sie die Aktions- und Teilnahmebestimmungen einhalten. Mehr als 25.000 Käufer haben diese eingehalten. Ausnahmen sind leider nicht möglich, da sie einen geordneten Ablauf der Aktion verhindern. Dies wurde bei einer der vorhergehenden Aktionen zugelassen, sodass heute noch an der Zusammenstellung und Überprüfung der in dieser Aktion erfolgten Registrierungen gearbeitet wird und die Käufer sich darüber beschweren, dass sie noch keine Rückvergütung erhalten haben. Wir bitten um Verständnis."


Nun mal ehrlich ...
Warum soll ich dafür Verständnis zeigen ????

Auch eine Bekannte von mir hat innerhalb des Aktionszeitraumes über amazon (Ebenfalls empfohlener Shop) ein S4 mini gekauft. Auch Sie hat das selbe Problem.
Welche Erfahrungen habt Ihr so gemacht ???

Grüße
Gerhard

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 861

13.01.2014, 22:22:00 via Website

Guten Abend, Gerhard -

die Jungs und Mädels aus dem Note 3 Forum haben dazu 2 Freds offen, sicher auch mit Hilfen für Dich. Schau mal den hier:

https://www.nextpit.de/de/android/forum/thread/583333/Note-3-Cashback-Aktion

Gleichwohl Du ein S4- und kein Note3-User bist, ist die Aktion für mehrere Samsung-Geräte proklamiert. Schau dort mal rein, im OT-Bereich geht so was schnell unter.

Liebe Grüße,
Verena

It´s better to be on the the dark than on the thick side!

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Christian W.
  • Forum-Beiträge: 3.450

13.01.2014, 22:47:01 via App

Du solltest nicht Samsung an den Pranger stellen, sondern Mobilcom Debitel. Denn die einzige logische Erklärung ist, dass Du kein deutsches sondern ein EU-Gerät erhalten hast. Das hätte Dir Mobilcom eigentlich mitteilen müssen...

In der Politik und beim Wein merkt man oft erst hinterher, welche Flaschen man gewählt hat.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 861

13.01.2014, 22:51:15 via Website

Deswegen soll er sich bei den Note 3´lern umschauen - die Thematik ist dort fachlich und inhaltlich sehr integer.
Im OT-Bereich hat er nicht den Input, der ihm weiterhilft!

— geändert am 13.01.2014, 22:51:29

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